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Unfallwagen oder nicht?

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 12. September 2011 um 7:40

Hallo Leute,

war eben beim freundlichen, um das ZMS reparieren zu lassen.

Aus Neugier wollte ich den Reparaturverlauf sehen. Der Kundenbetreuer zeigte mir den Verlauf an.

Soooo....

Da waren um die 25 Einträge.

Ein Eintrag viel mir sofort auf.

Das Auto wurde mir unfallfrei verkauft. Im Eintrag stand aber das der Kotflügel, die Stoßstange, der Kondensator, der Ladeluftkühler, die Scheinwerfer und noch ein paar Dinge, die mir jetzt nicht einfallen, ersetzt worden sind.

Meine Fragen:

Ist das Auto unfallfrei oder nicht, denn der Kondensator oder Ladeluftkühlet (weiß nicht genau welches genau) sitzt links vorne, hinter der Stoßstange und wenn die ausgetauscht wurden, heißt es m.M.n. das ein etwas größerer Unfall stattgefunden haben muss?

Im Vertrag ist das Auto als unfallfrei eingetragen!!!

Wie sieht ihr das?

Beste Antwort im Thema

Lasst mal die Kirche im Dorf. 300 - 500 Eier halte ich für angemessen. Bsp.: mir ist in meinen ersten 4F einer reingefahren und hat die ganze linke Seite aufgerissen: 750 Euro als merkantile Wertminderung. In 2009 hat so ein Vollpfosten die Spur gewechselt, als ich mit 270-280 ankam und ich streifte ihn mit dem hinteren Radlauf des 997 S, die Karre war gerade 3 Jahre alt: 1.500,00 merkantile Wertminderung nach der für mich großzügigsten Formel. Aber das bei einem Auto mit 50 Tkm und NP von 120T€.

Ruft einen Gutachter an, der kann recht genau abschätzen, was da rauskommt.

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Soweit mir bekannt ist, spricht man von einem Unfallwagen wenn was am Rahmen verzogen war. Der Ladeluftkühler sitzt sehr weit vorne und kann schnell beschädigt werden. Da reicht schon ein größerer Wildschaden aus.

Als wir meine FL Scheinwerfer eingebaut haben ist auch aufgefallen das der rechte Kotflügel die Frontschürze und der rechte Scheinwerfer getauscht wurden. Am Rahmen hat man aber nicht´s gesehen, also hat man keine Chance gegen das Autohaus vorzugehen!

Zitat:

Original geschrieben von Hoppels18t

Soweit mir bekannt ist, spricht man von einem Unfallwagen wenn was am Rahmen verzogen war. Der Ladeluftkühler sitzt sehr weit vorne und kann schnell beschädigt werden. Da reicht schon ein größerer Wildschaden aus.

Nene, ein Unfallwagen ist es schon viel schneller. Da reicht schon der Tausch von einem Kotflügel, beim nachlackieren ist es schon ein Unfallwagen, wenn mehr als ein Teil nachlackiert wird, etc. Wobei es da verschiedene Definitionsansätze gibt. Daher ist im Zweifel jeder Vorschaden im Kaufvertrag anzugeben.

Themenstarteram 12. September 2011 um 8:08

Das hat mich stutzig gemacht, jetzt überlege ich mir, ob ich mit dem Autohaus Kontakt aufnehmen soll.

Nur zur Info: Das Auto habe ich von einem anderen Audi-Händler gekauft, nicht wo die Reparatur stattfindet.

Wenns es bei mehr als einem lackierten Teil schon ein Unfallwagen ist, dann sind ja alle Rostopfer die lackiert wurden auch welche. So müßte es doch sein oder?

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

beim nachlackieren ist es schon ein Unfallwagen, wenn mehr als ein Teil nachlackiert wird, etc. Wobei es da verschiedene Definitionsansätze gibt

Naja, wenn man über das ganze Auto verteilt ein paar Kratzer hat und die mit polieren nicht machbar sind, dann ist es ja auch kein Unfaller nur weil man z.B. 2 Türen lackt

Themenstarteram 12. September 2011 um 8:20

Diesen Beitrag habe ich mir schon durchgelesen. Ich wollte nochmal nach euren Meinungen fragen, bevor ich mich mit dem Autohaus in Verbindung setze.

Also in deinem Fall sehe ich es als Glasklare Sache an, dass man hier von einem Unfallwagen spricht.

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Also in deinem Fall sehe ich es als Glasklare Sache an, dass man hier von einem Unfallwagen spricht.

So sehe ich das auch. Bei diesem Reparaturumfang dürfte es auch eine Wertminderung gegeben haben.

Themenstarteram 12. September 2011 um 8:42

So langsam geht es mir auf die Nerven mit dem Autohaus. Nur Probleme!!!

Wie soll ich eurer Meinung nach voran gehen?

Im Prinzip hätte ich das Recht den Kaufpreis zurückzuerstatten!!!

Kannst den Wagen zurückgeben und dir dein Geld zurück holen, oder du lässt dich auf eine Wertminderung ein und erhälst dann einen Betrag X Rabatt auf den ursprünglichen Kaufpreis

hast Du das mit dem "kein Unfallwagen" schriftlich? Dann hat Dein Auto rechtlich einen Mangel. Dieser ist auch nicht heilbar. Daher kannst Du den Wagen zurückgeben oder den Kaufpreis mindern. Sprich mit dem Autohaus. Allerdings erwarte Dir nicht zuviel, so hoch ist die Wertminderung bei einem so geringen Schaden nicht. Ich denke mal knapp vierstellig.

Mich würde es auch nicht stören, wenn fachmännisch repariert worden ist ist doch alles in Ordnung.

Grüße

Kai

Themenstarteram 12. September 2011 um 9:18

Mir geht es nicht darum soviel Geld wie möglich rauszuholen.

Seit dem Kauf des Autos bei dem Audi-Händler habe ich nur probleme.

Wenn ein Unfall verschwiegen wird, dann ist das Betrug. Es ist kein hoher Schaden, wenn LLK, Kondensator oder Anbauteile ausgetauscht werden, aber sowas muss einfach genannt werden.

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