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Unfallwagen von Dat Autohus angedreht bekommen

Audi A6 C6/4F

Moin Leute,

ich habe einen Hals, kann ich gar nicht sagen wie dick der ist.
Ich hatte ja hier meiner Freude über mein neues Auto Ausdruck verliehen:
http://www.motor-talk.de/forum/so-gekauft-t3313439.html?highlight

Jetzt war ich heute Morgen bei meiner örtlichen Audi Werkstatt, weil ich einen Termin wegen der Heckscheibenwaschanlagen Aktion hatte und ich hatte gebeten doch mal in die Fahrzeughistorie zu schauen, was da so drin steht.
Der Servicemensch guckt also nach, schaut mich ganz mitleidig an und sagt: " Upps, der hat aber mächtig einen hinten rein bekommen, sieht nach nem Auffahrunfall aus. Auf jeden Fall hat der ne neue Heckklappe, neues Abschlussblech, neuen Endschalldämpfer bekommen und vermessen wurde er auch. Auf jeden Fall ein Unfallfahrzeug."

Beim Kauf war es folgendermassen:
Mir war bei der 1. Besichtigung des Wagens schon aufgefallen, dass an der Heckklappe und der hinteren Schürze zumindest mal nachlackiert wurde. So stand es auch in der Dekra Expertise (ich nenne diese jetzt mal #1) zu dem Fahrzeug, welche dort bei Autohus von jedem Fahrzeug angerfertigt wurde.
Wörtlich: "Heckklappe Nachlack, rechtes hinteres Seitenteil Nachlack"
Beim Verkaufsgespräch (unter Zeugen) sprach ich natürlich den Verkäufer darauf an und fragte mehrfach ob das Auto unfallfrei sei, welches er mir auch jedesmal bestätigte. Das Nachlackieren hätte lediglich den Grund, dass es wohl an den entsprechenden Stellen mehrere Kratzer gegeben hätte, also kosmetische Gründe. Das die Lackierarbeiten nicht besonders fachmännisch durgeführt wurden, darin waren wir uns einig und wurde von mir auch so aktzeptiert.

Nun ist es bei Autohus so, dass wenn ein Auto verbindlich bestellt wird, man ca 2 Wochen warten muss, bevor man es abholen kann. In diesen 2 Wochen geht das Auto nochmal zur Dekra und es wird eine HU angefertigt und nochmal eine etwas erweiterte Expertise (#2), also eigentlich eher ein techn. Gutachten angefertigt, das man dann bei Unterschreiben des Kaufvertrages ebenfalls unterschreiben muss. In diesem stand dann drin, wörtlich: "reparierte Vorschäden, Art und Umfang Vorschäden gem. Eingangsexpertise".
Auf meine erneute Nachfrage was denn mit Vorschäden gemeint sei, ob es sich evtl. doch um ein Unfallfahrzeug handelt wurde gesagt: "Nein nein, mit Vorschäden sind die Lackierarbeiten gemeint über die wir schon gesprochen hatten."
Damit war das für mich auch eigentlich erledigt.

Umso erstaunter war ich natürlich vorhin bei meinem Freundlichen.

OK, ich natürlich sofort als ich zuhause war bei Autohus meinen damaligen Verkäufer angerufen und ihm den Sachverhalt geschildert. Zu meiner Verwunderung, ich hatte ehrlich gesagt damit gerechnet, das er sich versucht mit Hilfe der im Kaufvertrag aufgeführten "reparierten Vorschäden" aus der Sache heraus zu reden, sah er das im Grunde genauso wie ich und riet mir, ein Schreiben an die Geschäftsleitung aufzusetzen, zur Not müsste dann das Autohus die Dekra regresspflichtig machen und dann müsste man schauen was man macht, also entweder Rücknahme des Fahrzeugs oder Minderung des Kaufpreises.

Dieses Schreiben überlasse ich natürlich meinem Anwalt, bei dem ich vorhin schon war und der das im Übrigen genauso sieht wie ich. Er meint auch, dass sich das Autohus auf keinen Fall aufgrund der erwähnten "rep. Vorschäden" heraus reden kann, da diese lediglich höchstens Bagatellschäden in der Expertise beschreiben und keinesfalls einen Unfallschaden.

Na ja, jetzt heisst es einfach warten und der Dinge harren, die da kommen.
Ich würde das Auto eigentlich ehrlich gesagt nur ungerne wieder abgeben, da es mich persönlich eher weniger stört einen Unfallwagen zu fahren. Aber erstens lasse ich mich nicht gerne verar...., und zweitens muss ich das ja bei einem Verkauf wiederum angeben, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt.
D.h. mein Ziel wirde es sein eine Preisminderung zu erzielen, was meint ihr, wie hoch wird die sein können?

Sorry für den Roman
prikkelpitt

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Inweit sich meine Denke in Bezug auf autohus.de noch ändern wird, hängt sicherlich auch vom weiteren Verlauf ab.

MfG

Also ich kann diesbezüglich schon mal positives berichten. Man muss ja dann auch mal ne Lanze für das Autohus brechen.

Ich bekam vor einer halben Stunde einen Anruf vom Vertriebsleiter vom Autohus. Dieser war auf diesen Thread aufmerksam geworden und wollte mit mir über die Sache sprechen.

Es war ein wirklich nettes Gespräch muss ich sagen und es war keinesweg so, dass er irgendwas abstreiten wollte, sondern er sicherte mir zu, das diese Angelegenheit zu meiner Zufriedenheit geregelt werden würde, da ihm an zufriedenen Kunden gelegen ist.

Er deutet im Gespräch an, dass die normale Wertminderung in einem solchen Fall ca. 10-15% der Schadensumme betragen würde. Das allerdings finde ich nun doch ein kleines bisschen zu wenig, vor allem wenn man bedenkt, dass ich das Auto mit dem Wissen, dass es sich um einen Unfallwagen handelt, niemals gekauft hätte.

Auf jeden Fall hätte ich die Option das Auto zurück zu geben.

Na ja, er will sich auf jeden Fall erst mal bei der Leasinggesellschaft, wo das Autohus den Wagen aufgekauft hat, erkundigen, ob die was zu dem Schaden sagen können, dann will er sich erneut bei mir melden.

Mal sehen, was die mir anbieten, bin aber erst mal vorsichtig positiv gestimmt.

MfG
prikkelpitt

92 weitere Antworten
92 Antworten

Oha, wenn du Glück hast wird dir das Autohaus eine Wertminderung anbieten, falls die es nicht freiwillig tuen musst du dich auf einen langen Gerichtlichen Streit einstellen. Wie hoch die Wertminderung sein wird kann dir ein Gutachter ausrechnen. Den Gutachter musst du aus der eigenen Tasche bezahlen (ca.400-600-.). Falls du den Prozes zu 100% gewinnen solltest, wird die Gegenseite alle deine enstandene Kosten übernehmen müssen inkl. der Gutachterkosten.Am besten für dich wäre es mit der Gegenseite sich aussergerichtlich zu einigen, da bleibt dir ne Menge Zeit und Nerven erspart.

Hallo,

ist natürlich dumm gelaufen für dich, eine Preisminderung von ca. 1000 - 1200.- würde ich schon in Betracht ziehen.

auf jeden fall versuchen es um die reparierten kosten zu drücken wenn nicht sogar noch darunter.

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel


auf jeden fall versuchen es um die reparierten kosten zu drücken wenn nicht sogar noch darunter.

Du meinst um die Kosten, die die Reperatur gekostet hat?

Also ich glaube, dass wäre nun wirklich zu viel des Guten. Ich schätze jetzt mal grob, dass es sich um Kosten von mindestens 4-5 T€ gehandelt haben wird. Die werden sie mir kaum runterlassen😁

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Naja....besagter Verkäufer konnte es dir auch unterlassen, solch wichtige Information weiter zu geben....ich persönlich würde da raushauen was geht!

Unglaublich solch eine fiese Nummer!

3000,- sind locker drinen. Sowas muss bestraft werden.

Besorgt Dir einen guten Gutachter+Anwalt

Zitat:

Original geschrieben von patso.soft


Naja....besagter Verkäufer konnte es dir auch unterlassen, solch wichtige Information weiter zu geben....ich persönlich würde da raushauen was geht!

Unglaublich solch eine fiese Nummer!

Leute, mal langsam. Ihr scheint meine Ausführungen nicht richtig gelesen zu haben. Der Verkäufer wusste zu dem Zeitpunkt, als er mir das Auto verkauft hat nicht, dass es ein Unfallwagen war. Das glaube ich ihm sogar. Schliesslich verkauft der an einem normalen Tag so um die 20-30 Autos. Er muss sich natürlich auf dass verlassen, was die Dekra ihm anhand der Gutachten sagt.

Die, die hier geschlampt haben, sind die Gutachter von der Dekra, insofern ist mein Threadtitel evtl. etwas falsch gewählt,..na ja, eigentlich auch nicht, denn an der Tatsache ändert sich ja nix.

Raushauen was geht, klar, dass will ich natürlich schon, aber von einer fiesen Nummer will/ kann ich hier, zumindest zum jetztigen Zeitpunkt, noch nicht sprechen, denn ich kann hier bisher noch keinen Vorsatz erkennen.
Inweit sich meine Denke in Bezug auf autohus.de noch ändern wird, hängt sicherlich auch vom weiteren Verlauf ab.

MfG

Du kannst etwa die Höhe des merkantilen Wertverlustes rausholen, das dürfen so 750 bis 1.000 EUR sein, also das was Du auch an Ausgleich bekommst, wenn Dir einer ins Auto fährt und repariert werden muss.
Anders ist es natürlich, wenn der Händler Dir Geld in die Hand drückt, damit er das Auto nicht wieder auf den Hof bekommt.
Viel Glück dabei und mach Dir keinen Kopf, rückabwickeln kannst Du auf jeden Fall - falls die Unfallfreiheit im KV fixiert ist.

Zitat:

Original geschrieben von puli_6666


3000,- sind locker drinen. Sowas muss bestraft werden.

Besorgt Dir einen guten Gutachter+Anwalt

Verstehe deine Aufregung und Enttäuschung sehr gut. Nur so als Vermutung: Die DEKRA-Halle liegt ja direkt auf (oder neben) dem Gelände von Autohus, quasi als Teil der Firma, soweit ich mich erinnere, sonst korrigiert mich bitte.
Ein Schelm, der dabei böses denkt, vielleicht sind sich beide etwas zu nah.
Oder anders: vielleicht ist die die DEKRA in diesem Fall nicht ganz so unabhängig, wie der Eindruck erweckt wird. Wenn auch nur ein Teil der Kunden nicht so hinterher ist und wie du und beim 😉 recherchieren lässt, können sie Unfallwagen ohne Wertminderung verkaufen und irgendwer macht ein gutes Geschäft. Der Verkäufer muss davon ja nix wissen.
Wie gesagt, nur eine im Wortsinne irgendwie naheliegende Vermutung, keine Tatsachenbehauptung.

Wünsche dir eine erfolgreiche Aushandlung der Wertminderung

Sehe ich auch so!

Zitat:

Original geschrieben von Elmo1978


Verstehe deine Aufregung und Enttäuschung sehr gut. Nur so als Vermutung: Die DEKRA-Halle liegt ja direkt auf (oder neben) dem Gelände von Autohus, quasi als Teil der Firma, soweit ich mich erinnere, sonst korrigiert mich bitte.
Ein Schelm, der dabei böses denkt, vielleicht sind sich beide etwas zu nah.
Oder anders: vielleicht ist die die DEKRA in diesem Fall nicht ganz so unabhängig, wie der Eindruck erweckt wird. Wenn auch nur ein Teil der Kunden nicht so hinterher ist und wie du und beim 😉 recherchieren lässt, können sie Unfallwagen ohne Wertminderung verkaufen und irgendwer macht ein gutes Geschäft. Der Verkäufer muss davon ja nix wissen.
Wie gesagt, nur eine im Wortsinne irgendwie naheliegende Vermutung, keine Tatsachenbehauptung.

Wünsche dir eine erfolgreiche Aushandlung der Wertminderung

Auch wenn der Verkäufer nichts von dem Unfall wusste kann es dir egal sein. Bestätigt er beim Verkauf die Unfallfreiheit muss der dafür haften und nicht die Dekra.

Zitat:

Original geschrieben von Alex56565656


Auch wenn der Verkäufer nichts von dem Unfall wusste kann es dir egal sein. Bestätigt er beim Verkauf die Unfallfreiheit muss der dafür haften und nicht die Dekra.

Na ja, mit dem Bestätigen der Unfallfreiheit ist das so eine Sache. Ich hatte das ja etwas versucht zu erklären. Es steht im Kaufvertrag nirgendwo ein Satz wie "Das Auto ist unfallfrei" o.ä.

Es werden reparierte Vorschäden erwähnt, und diese werden in einer davon unabhängigen Dekra Expertise mit z.B. "Heckklappe Nachlack, Seitenteil Nachlack" spezifiziert.

Das der Wagen unfallfrei ist, habe ich nur mündlich vom Verkäufer. Wie ich rein rechtlich damit stehe, lasse ich mal meinen Anwalt klären.

MfG
prikkelpitt

Mir hat mal ein Mercedes-Händler einen Vorfürwagen mit 8.000KM verkauft, der durch eine überflutete Straße gefahren wurde und dadurch einen neuen Motor brauchte. Das hatte mir beim Kauf auch keiner gesagt. Nach ein paar Briefen und Androhung Anwalt wurde der Vertrag rückabgewickelt (was ich auch wollte).

Ich denke, das Autohaus wird den Wagen eher zurücknehmen als 2-3000 Euro an Nachlass zu gewähren. Da wird der Händler den Wagen wieder auf den Hof stellen und dann auch ale Wagen mit Vorschaden verkaufen. Es sei denn, Du hast so viel bezahlt, dass der Preis nicht mehr erzielbar ist.

Zitat:

Inweit sich meine Denke in Bezug auf autohus.de noch ändern wird, hängt sicherlich auch vom weiteren Verlauf ab.

MfG

Also ich kann diesbezüglich schon mal positives berichten. Man muss ja dann auch mal ne Lanze für das Autohus brechen.

Ich bekam vor einer halben Stunde einen Anruf vom Vertriebsleiter vom Autohus. Dieser war auf diesen Thread aufmerksam geworden und wollte mit mir über die Sache sprechen.

Es war ein wirklich nettes Gespräch muss ich sagen und es war keinesweg so, dass er irgendwas abstreiten wollte, sondern er sicherte mir zu, das diese Angelegenheit zu meiner Zufriedenheit geregelt werden würde, da ihm an zufriedenen Kunden gelegen ist.

Er deutet im Gespräch an, dass die normale Wertminderung in einem solchen Fall ca. 10-15% der Schadensumme betragen würde. Das allerdings finde ich nun doch ein kleines bisschen zu wenig, vor allem wenn man bedenkt, dass ich das Auto mit dem Wissen, dass es sich um einen Unfallwagen handelt, niemals gekauft hätte.

Auf jeden Fall hätte ich die Option das Auto zurück zu geben.

Na ja, er will sich auf jeden Fall erst mal bei der Leasinggesellschaft, wo das Autohus den Wagen aufgekauft hat, erkundigen, ob die was zu dem Schaden sagen können, dann will er sich erneut bei mir melden.

Mal sehen, was die mir anbieten, bin aber erst mal vorsichtig positiv gestimmt.

MfG
prikkelpitt

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