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Unfallwagen gekauft und nicht gewusst!! WAS NUN???

Audi A6 C6/4F

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich habe mir vor ein paar Wochen einen A6 gekauft für 23000 € und zwei Tage später als ich zur Inspektion gefahren bin und mir die Historie des Fahrzeugs habe zeigen lassen, hatte ich gesehen das der Wagen einen ca. 6000 € Unfallschaden hatte der mir nicht gesagt wurde.

Also, habe ich den Händler umgehend angerufen und wollte eine Einigung in Form von einer Geldrückgabe. Nun sind wir uns leider bei der Summe nicht ganz einig geworden und nun möchte ich eine Rückabwicklung durchführen.

Nun meine Frage:

Ich habe schon die Inspektion gezahlt, TÜV / AU, neue Sommerreifen und neue Reifendruckventile.

Insgesamt habe ich somit 23000 € für den 5er + 2000 € nachträglich in das Fahrzeug gesteckt.

Das Fahrzeug wird bei der Rückabwicklung ca. 2500 km - 3000 km mehr auf der Uhr haben.

Weiß irgendjemand wie es rechtlich aussieht in diesem Fall???

Habe ich Anspruch auf insgesamt 25000 Euro bzw. wie viel darf mir der Händler wegen den 2500 km mehr auf der Uhr vom Preis abziehen.

Dazu muss ich sagen, dass ich mich gleich zwei Tage später bei dem Händler gemeldet habe und der Händler es jetzt auf schon drei Wochen hinausgezögert hat. Ich hätte das Fahrzeug wohl schon in der ersten Woche abgegeben nachdem er mir die Höhe der Rückzahlung angeboten hat.

Ich wäre euch für ein paar Antworten sehr dankbar.

Beste Antwort im Thema

Weil DU im BMW-Forum vom einem gekauften 5-er geschrieben hast. Hier schreibst du vom gekauften A6, und bei Mercedes war es "nur" ein Fahrzeug.
 
Deswegen mein Post, jetzt verstanden?
 
Wenn es nur um die Sache an sich geht, dann schreib das doch sofort, und mach keinen auf Audi-Mercedes-BMW-Fahrer. Einige Leute könnten sich verarscht vorkommen.
So etwas hilft nicht bei der Qualität der Antworten, wobei letztlich hier sowieso keine Rechtsberatung stattfinden darf. 

20 weitere Antworten
20 Antworten

Geh zum Anwalt, sonst läßt der Händler dich noch länger warten!
Je mehr Kilometer du fährst, umso mehr Geld kann er in der Tasche lassen, das ist sein Ziel!
Die 2000+ müßtest du eigentlich erstattet kriegen. Aber ich denke, da der Händler nicht wirklich einlenkt ist das nur mit einem Anwalt zu erreichen!

P.S.: welcher 5er eigentlich?

Gruß...

Hallo

Ich habe jetzt mal eine andere Frage zum Thema unfallwagen.
Und zwar ich hatte hinten rechts ein seitenschaden.
Schadenshöhe war knapp 7000 euro plus märchensteuer versteht sich.
Die Materialkosten waren ca. 1300 euro heißt es wurde das ganze hintere seitenteil gewechselt wurde alles von Audi instand gesetzt.
Wie gesagt das teuerste war ja der Stundenlohn ( Teil rausschneiden neu einschweißen usw.)

So wie jetzt der Themenstarter fragte wegen Geldzurückerstattung wieviel müßte er denn so wieder bekommen?
Wenn überhaupt schließlich wurde der Wagen bei Audi wieder instandgesetz oder?

Frage mich das bloß wie es denn bei mir ist ,wenn ich ihn verkaufe zwecks unfallschaden.

Hoffe ihr wißt was ich meine.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von meckpomm A6 4F


Hallo

Ich habe jetzt mal eine andere Frage zum Thema unfallwagen.
Und zwar ich hatte hinten rechts ein seitenschaden.
Schadenshöhe war knapp 7000 euro plus märchensteuer versteht sich.
Die Materialkosten waren ca. 1300 euro heißt es wurde das ganze hintere seitenteil gewechselt wurde alles von Audi instand gesetzt.
Wie gesagt das teuerste war ja der Stundenlohn ( Teil rausschneiden neu einschweißen usw.)

So wie jetzt der Themenstarter fragte wegen Geldzurückerstattung wieviel müßte er denn so wieder bekommen?
Wenn überhaupt schließlich wurde der Wagen bei Audi wieder instandgesetz oder?

Frage mich das bloß wie es denn bei mir ist ,wenn ich ihn verkaufe zwecks unfallschaden.

Hoffe ihr wißt was ich meine.

mfg

Der gesamte Unfall zählt , also die 7000€ + MwSt , denn wenn du einfach nur die Teile für 1300€ daneben legest , würde er ja weiterhin als Unfallwagen existieren. 😉

zum TE:

Wie schon die Vorredner erwähnten : Ab zum Anwalt! Die Kosten müsste er dir erstatten, die KM könnten evtl. über eine Neuwandlungswandlungsähnliche geschehen, 0,47~% pro 1000km vom Neupreis, und auf dieser Grundlage vielleicht 0,3 % pro 1000km vom Preis - wäre imho fair...

@MaSc73

Es ist ein A6 3.0 TDI

@fabi221

Habe ich deine Rechnung richtig verstanden.

23000 € * 0,3 % * 2,5 = 172,50 € die er von dem Kaufpreis von 23000 € abziehen kann??

Kann ich mir eigentlich auch die Fahrtkosten erstatten lassen?? Ich bin insgesamt 700 km gefahren (hin und zurück) die ich ja nicht gefahren wäre wenn ich gewußt hätte, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt.

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Also die Fahrtkosten bekommst wahrscheinlich nicht.

Aber mal anders gesagt, ich mein ich versteh schon, dass es nicht fair und ungesetzlich ist, dass er Dir ein Unfallauto verkauft hat.
Aber Du mußt erstmal abwägen, was es für ein Schaden war. Da streiten sich immer noch die gelehrten, ab wann ein Auto ein Unfaller ist.

Ich sag mal so, verschrottet wird das Auto auf keinen Fall, dann kaufts halt ein anderer. Und wenn das Auto technisch einwandfrei ist, warum behältst Du es nicht. Schau das Du Dich preislich mit den Verkäufer einigen kannst, ist immo noch wesentlich günstiger wie ein Rechtsstreit, und vorallem nervenschonender.
Ich hab auch schon mal ein Unfallauto gekauft, war in der Audiwerkstatt repariert worden, und habe von daher auch weiterhin die Garantieleistungen von Audi gehabt. Allerdings hab ich es wissentlich gekauft, so wie es auch viele andere Leute machen, und war deshalb etwas günstiger als normal. Hatte auch beim Wiederverkauf keine Probleme!
Ich meine 7000Euro sind schnell beisammen, ist nicht mehr wie früher!

Ich würd mich über einen Nachlaß von 1500€ oder mehr, besser freuen, als über einen Rechtsstreit dann zu erreichen, dass das Auto zurückgenommen wird, und am Ende noch mind. 1000 € und mehr draufzahle.

Wenn Du einen Gebrauchtwagen kaufst, hast immer ein Risiko! Und wie schnell ist man selber mal wo angeeckt?

Meine Meinung!

Zitat:

Original geschrieben von HHRacer


@MaSc73

Es ist ein A6 3.0 TDI

@fabi221

Habe ich deine Rechnung richtig verstanden.

23000 € * 0,3 % * 2,5 = 172,50 € die er von dem Kaufpreis von 23000 € abziehen kann??

Kann ich mir eigentlich auch die Fahrtkosten erstatten lassen?? Ich bin insgesamt 700 km gefahren (hin und zurück) die ich ja nicht gefahren wäre wenn ich gewußt hätte, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt.

Nein, ich probiere es mal so zu erklären.

Neuwagen X kostet 100.000€ , Kaufvertrag wurde nach 13000km wegen Mängeln rückgewandelt.

Also kosten ihn i.d.R. 1000km 0.5 % vom Neupreis , also msus er 13 * 0,5%(100000) an den Händler abdrücken...

Gruß

Bei einem Preis von 23.000Euro einen Schaden von 6000 Euro zu verweigen ... das stehen dem Käufer alle Rechte zu. Wegen verschwiegener Schäden sind schon Fahrzeuge mit deutlichst kleineren Schäden zurückgenommen worden .... wenn man das will. Die Rechtsprechung tendiert hier, endlich, Richtung Betrug.
Wenn Unfallfreiheit im Kaufvertrag bestätigt wurde, hat der Verkäufer ein massives Problem. Da hilft auch nix : "Ische niggs gewußt."

Hallo, ich hab im März 2009 einen Mercedes E-Klasse gewandelt, da mir ein Austauschmotor verheimicht wurde. ( War ein Vorführwagen mit 10 T KM u. ein Kunde ist durch eine überflutete Strasse gefahren- Motorplatzer---) Ich hab nach Androhung Anwalt + Prozess 0,5 % je angefangene 1000 KM für die Nutzung gezahlt (vom Kaufpreis , nicht vom Neupreis) das waren bei mir 600 oder 700 Euro für 5 bis 6 000 KM . Der Wagen hatte ca. 27 T Euro gekostet und war schon ein Schnäppchen. Deswegen hat der Verkäufer den Wagen wohl auch ziemlich schnell gewandelt ( 2 Wochen) , da das Fahrzeug wohl auch schnell einen neuen Käufer gefunden hat. War also ziemlich fair abgelaufen... Wenn der Händler nun z.Zt. keine großen Chancen sieht , Dein Auto für einen ähnlichen Preis zu veräußern, dann siehts wohl übel aus.... Haben heute ja alle Rechtsschutz usw...

@canini50

Also ein 6000 € Schaden ist für mich einfach mal Grund genug das Auto nicht zu behalten. Der Verkäufer wollte mir erstmal 500 €, dann 1000 € und jetzt am Ende 1200 € zurück zahlen. Ich hatte ihn nur gefragt, ob er mich eigentlich nur noch verarschen möchte und ihm dann gesagt, dass das Auto zurück geht. Ich bin doch hier nicht auf einem Basar. Entweder das läuft gleich alles fair und korrekt ab oder er soll einen anderen Dummen finden.

@fabi221

Irgendwie finde ich den Unterschied in deiner Rechnung jetzt nicht zu meiner Rechnung?? Kommst du auf eine andere Summe als ich in meinem Beispiel außer das du mit 0,5 % und ich mit 0,3 % gerechnet habe??

@Zimpal....

Das sehe ich so wie du!

@audi-olli71

Dann scheint das ja tatsächlich der normale Weg zu sein mit den 0,5 %. Mein Händler ist allerdings kein Vertragshändler sondern einer Freier KFZ Händler. Hoffentlich gibt es da keine Probleme.

Ich frage mich jetzt halt nur worauf ich genau Anspruch habe von dem Geld was ich in den letzten drei Wochen noch zusätzlich rein gesteckt habe.

Hier noch mal die Liste der Zusatzkosten:

Sommerreifen + Aufziehen 560 €
Inspektion 610 €
Reifendruckventile 142 €
Zulassungsgebühren 80 €
TÜV / AU 100 €
Fahrt zum Händler + Kurzzeitkennzeichen 100 € + 30 €

Dazu muß ich sagen, dass ich das Fahrzeug definitiv nicht gekauft hätte, wenn ich gewußt hätte, dass das der A6 ein Unfallfahrzeug ist und das habe ich dem Händler auch gesagt.

Für mich ist das eine reine Betrugsgeschichte. Ich habe den Händler mehrere male gefragt beim Kauf und vor dem Kauf, ob der A6 auch ganz sicher unfallfrei ist. Daraufhin sagte er mir, dass er das Fahrzeug direkt von Audi als unfallfrei gekauft hat. Naja, inzwischen glaube ich gar nichts mehr.

Zitat:

Original geschrieben von canini50



Ich würd mich über einen Nachlaß von 1500€ oder mehr, besser freuen, als über einen Rechtsstreit dann zu erreichen, dass das Auto zurückgenommen wird, und am Ende noch mind. 1000 € und mehr draufzahle.

Also ich kann da den TE absolut verstehen. Nochmal, es handelt sich hier nicht um einen Bagatellschaden oder um einen ersetzten Kotflügel. Hier wurde ein großflächiger Teil der Karosserie HERAUSGETRENNT und NEU EINGESCHWEISST.

So ein Fahrzeug möchte ich weder fahren, geschweige denn einen Unfall damit haben - und der Nachlass den man dann bei einem Weiterverkauf einräumen müsste, würde wahrscheinlich die 1500€ auch übersteigen, mal ganz abgesehen von den Scherereien die man damit hat.

Wer sich wissentlich so ein Fahrzeug kauft, ok, der weiss hoffentlich, worauf er sich einlässt. Aber wenn einen so eine Kiste untergejubelt wird, braucht man doch eigentl. gar nicht diskutieren.

Gruß
Peter

Unfall wagen ist immer so ne sache...

Wenn ich ne Kaputte Tür habe und die Komplett getauscht wurde, ist es KEIN Unfall wagen...

Ein Unfall wagen ist es erst dann wenn Ausgebeult Gespachtel oder eben ein Seitenteil neu Eingeschweißt wurde...

Sobald jedoch das kaputte Teil komplett getauscht wurde ist es rechtlich kein Unfall wagen...
Oder stempelt ihr ein Auto das wegen nem Parkrempler nen neue Stoßstange bekommt auch als Unfallwagen ab?

Ein Bekannter hat in seine 4B auch 2 Neue Türen bekommen da dort jemand entlang geschrammt ist.
Die Türen wurden getauscht. Das Auto war aber laut Rechtsanwalt und Audi somit KEIN Unfallwagen.
Bei dem A4 meiner Mutter waren in der Historie auch einige Schäden aufgeführt wie z.b. Kratzer entfernen, in meinen Augen was normales...

Also von dem her sollte man mal hinterfragen was gemacht wurde...

Diese hier öfters genannten 0,5%/1000 km vom Kaufpreis beziehen sich ja auf Wandlung. Und bei Wandlung sind mit diesen 0,5%/1000 km ALLE Kosten abgedeckt. Da sind auch die Kosten für z.B. Servicearbeiten und auch Finanzierungskosten mit drinn. Das weiß aber meist nur der Anwalt. Wenn dieses Fahrzeug zu den hier genannten Bedingungen zurückgeht, steht der Käufer finanziell nachher so da, als ob das Geschäft nicht getätigt worden wäre , abzüglich der 0,5%/ 1000 km. Aber bei den Angeboten des Händlers, 1200 Euro (anscheinend verhandelbar 😕) zurück zu zahlen , würde ich sofort einen Anwalt einschalten und mich recht entspannt zurücklehnen.

Zitat:

Original geschrieben von maxl 909


Unfall wagen ist immer so ne sache...

Wenn ich ne Kaputte Tür habe und die Komplett getauscht wurde, ist es KEIN Unfall wagen...
Sobald jedoch das kaputte Teil komplett getauscht wurde ist es rechtlich kein Unfall wagen...

Falsch, da es rechlich kein Unfallwagen gibt. Dieser Schaden muß immer offenbart werden und führt i.d.R. zu einer Wertminderung. (Fahrzeuge bis 10 Jahre und max. 100tsd Km - darüber hinaus kann dies auch zutreffen. Also keine starre Grenze !)

Zitat:

Ein Unfall wagen ist es erst dann wenn Ausgebeult Gespachtel oder eben ein Seitenteil neu Eingeschweißt wurde...
Sobald jedoch das kaputte Teil komplett getauscht wurde ist es rechtlich kein Unfall wagen...

Falsch siehe oben

Zitat:

Ein Bekannter hat in seine 4B auch 2 Neue Türen bekommen da dort jemand entlang geschrammt ist.
Die Türen wurden getauscht. Das Auto war aber laut Rechtsanwalt und Audi somit KEIN Unfallwagen.

1. Audi hat offensichtlich keine Ahnung von der Rechtsprechung.

2. Rechtsanwalt wechseln, sollter er dies so gesagt haben.

Zitat:

Bei dem A4 meiner Mutter waren in der Historie auch einige Schäden aufgeführt wie z.b. Kratzer entfernen, in meinen Augen was normales...

In meinen Augen nicht.

Sachverhalt:
Eine gesetzliche Definition des Begriffs Unfallwagen gibt es nicht. Jedoch hat sich der BGH mit der Frage ab wann ein Unfall an einem Kfz dem Käufer mitgeteilt werden muss in seinem Urteil vom 10.07.2007 (Az. VIII ZR 330/06) beschäftigt. Siehe hier Klick

Gruß Mike

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