Unfallwagen oder doch nicht?
Hallo, ich habe mir vor knapp 2 Monaten einen Golf VI Style 1,2 TSI (EZ 6/11) bei einem VW-Vertragshändler gekauft. Als ich den Wagen letzte Woche waschen wollte bemerkte ich, dass die Frontstoßestange und die rechte Seite ,bis auf den Kotflügel, nachlackiert wurde. Abklebkanten, Staubeinschlüsse, Lackiernebel, all das ist zu sehn.
Ich fuhr zum nächsten VW-Händler, wo ich in die Historie schauen konnte. Der Stoßfänger wurde nachlackiert, darunter ein Träger ersetzt und die rechte, hintere Tür wurde ausgetauscht. Diese Arbeiten wurden alle bei meinem Verkäufer ausgeführt.
Zahl, Art und Umfang von Unfallschäden lt. Vorbesitzer: keine.
So wurde es im Kaufvertrag angegeben.
Ich wollte keine 15.600€ ausgeben, für einen Wagen, der schon so eine Geschichte hat. Mit diesen Schäden hätte ich ihn erst gar nicht gekauft.
Kann ich vom Kauf zurücktreten? Eine Preisminderung kommt für mich nicht in Frage.
MfG
Beste Antwort im Thema
Unter einer Bagatelle verstehe ich einen verkratzten Stoßfänger, einen beschädigten Scheinwerfer usw. Aber keine ersetzte Tür, keine lackierte Seite und keinen lackierten Stoßfänger mit ausgetauschtem Träger.
In meinen Augen MUSS sowas im Kaufvertrag festgehalten werden.
Davon mache ich z.B. meine Kaufentscheidung abhängig.
mfg
45 Antworten
Eine Nutzungsgebühr muss ich bezahlen, das hatte auch der ADAC Rechtsschutz geschrieben.
Ich weiß, das hätte ich nicht bezahlen müssen. Die Kiste hat mich jetzt genug Nerven und Zeit gekostet und ich hab einfach keine Lust mehr auf das Theater.
Unterm Strich bin ich froh, dass der Wagen weg ist.
Der Händler hat 2 mal an mir verdient, aber es war auch das letzte mal.
mfg
Die nächste Problem ist, ich brauch nen anderen Wagen. ich schwanke zwischen Golf und Polo.
Soll ich mir wieder einen "Steuerketten" Tsi kaufen oder doch lieber ein TDI?
mfg
2.0 TDI und wenn der nicht reicht dann GTI 🙂
Freue mich für den TE und die anscheinend dann doch noch recht unkomplizierte Rückabwicklung!
600 € ist zwar Geld, aber als Wertverlust für einen Jahreswagen und Nutzungsdauer von zwei Monaten eigentlich noch nicht wirklich viel (zwei Monate Nutzungsdauer, wenn ich's recht gesehen habe). Im Hinblick darauf, dass ein Rechtsverfahren Zeit und Ärger bedeutet hätte, das kleinere Übel.
Für den Händler letztlich kein Geschäft, muss er jetzt doch mit entsprechender, nicht unbegründeter Mundpropaganda rechnen.
Ein strafrechtliches Rechtsverfahren hätte meiner Einschätzung nach nicht viel, wenn nicht gar keinen Erfolg gebracht. Da hätte der Händler wohl einen massiv beschädigten, am besten auch nach Reparatur noch total unverkehrssicheren Wagen mit voller Kenntnis und Inkaufnahme des hiervon ausgehenden Risikos für die Verkehrsteilnehmer wieder in Umlauf bringen müssen. Vielleicht hätte für ein Strafmaß gar auch noch ein Verkehrsunfall mit entsprechendem Sach- und gar Personenschaden passieren müssen.
Wie ich schon geschrieben hatte: "Auf hoher See und vor Gericht sind wir in Gottes Hand". Eine plumpe arglistige Täuschung mit dem Inhalt des beschriebenen Schadens wird wohl keinen Richter großartig in Rage bringen.
Du hast eine recht eigenartige Einstellung, ab wann ein Fahrzeug als Unfallwagen ausgewiesen werden muss. 🙄
Nö, was das angeht stimme ich den anderen Schreibern hier schon voll und ganz zu. Ging hier wohl eher um den Punkt Nutzungsentschädigung und im weiteren Sinne um den Vorteil kein Rechtsverfahren anstrengen zu müssen.
...und der Händler verkauft dann eben den Golf an den Nächsten 😠 Sicher auch wieder als unfallfrei, denn der Rahmen war ja nicht beschädigt...
Sei froh das du ihn los bist. Ist natürlich eine Sauerei das ein Vertragshändler zu solchen Mitteln greift. Auf jeden Fall würde ich das an Volkswagen melden, das würde ich mir nicht verkneifen.
Leid tut mir nur derjenige, der nun den Wagen angedreht bekommt.
Hast du schon mal an einen Neuwagen gedacht, anscheinend verfallen die Preise momentan, bei unserem örtlichen Händler werden die TSI und 1.6TDI für 19000€ in STYLE-Ausstattung verschleudert.
Wenn ein Neuwagen, dann ein Polo. Der Golf wäre mir zu teuer.
Das einzige was mich davon abhält sind die Lieferzeiten. In den nächsten 2-3 Wochen bräuchte ich einen Wagen.
Im Moment bin ich mit dem Fahrzeug meiner Freundin unterwegs, Mazda MX 5 NB. Das Auto macht schon Spaß. Nur fehlt Platz für den wöchentlichen Einkauf :-).
Das Vertrauen in Händler liegt bei mir am Boden.
Ich kann und will mir für einen anderen nicht viel Zeit lassen, nur ich kann nicht ewig warten.
mfg
Dann schau dir diesen an:
http://home.mobile.de/EUAUTOZENTRUMOSNABRUECK#des_148911138
Zitat:
Original geschrieben von golfer0510
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Ganze Menge Kohle, fast 35.000 Mark für einen POLO ... ;-)
Was ist ein Baustellenschnäpchen? 🙂
Ein "Problem" hat der Händler nun: Kaufinteressenten erklären, warum der letzte Vorbesitzer (95 ROZ) den Wagen nur 2 Monate gefahren hat. 😉