Unfallwagen oder doch nicht?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo, ich habe mir vor knapp 2 Monaten einen Golf VI Style 1,2 TSI (EZ 6/11) bei einem VW-Vertragshändler gekauft. Als ich den Wagen letzte Woche waschen wollte bemerkte ich, dass die Frontstoßestange und die rechte Seite ,bis auf den Kotflügel, nachlackiert wurde. Abklebkanten, Staubeinschlüsse, Lackiernebel, all das ist zu sehn.

Ich fuhr zum nächsten VW-Händler, wo ich in die Historie schauen konnte. Der Stoßfänger wurde nachlackiert, darunter ein Träger ersetzt und die rechte, hintere Tür wurde ausgetauscht. Diese Arbeiten wurden alle bei meinem Verkäufer ausgeführt.

Zahl, Art und Umfang von Unfallschäden lt. Vorbesitzer: keine.
So wurde es im Kaufvertrag angegeben.

Ich wollte keine 15.600€ ausgeben, für einen Wagen, der schon so eine Geschichte hat. Mit diesen Schäden hätte ich ihn erst gar nicht gekauft.

Kann ich vom Kauf zurücktreten? Eine Preisminderung kommt für mich nicht in Frage.

MfG

Beste Antwort im Thema

Unter einer Bagatelle verstehe ich einen verkratzten Stoßfänger, einen beschädigten Scheinwerfer usw. Aber keine ersetzte Tür, keine lackierte Seite und keinen lackierten Stoßfänger mit ausgetauschtem Träger.
In meinen Augen MUSS sowas im Kaufvertrag festgehalten werden.
Davon mache ich z.B. meine Kaufentscheidung abhängig.

mfg

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Ich neige zu sagen "ja". Unfallschaden fängt bei etwa 1000 Euro an (Bagatellschäden, z.B. ein kleiner Parkrempler an der Stoßstange, bei der nur selbige nachlackiert werden muss und darunter nichts kaputt ist machen ein Auto nicht zum Unfallschaden). Wenn die ganze Seite lackiert und eine Tür getauscht wurde sollte die Sache klar sein.

Bei einem verschwiegenen Unfallschaden kannst du m.E. zurücktreten.

Am Ende ist ein Auto ein Gebrauchsgegenstand - wenn es sauber repariert ist spricht m.E. gar nichts gegen ein solches Fahrzeug. Aber das scheint in deinem Fall nicht gegeben zu sein (einen sauber reparierten Unfallschaden erkennt man nicht ohne tiefere Analyse), daher würde ich das auch nicht akzeptieren.

vg, Johannes

Ich war schon bei dem Händler und fragte nach was da los sei. Der Chef hatte natürlich Urlaub also unterhielt ich mich mit dem Werkstattmeister. Er meinte, es wäre ja kein Rahmenschaden, also kein Unfallfahrzeug. Er könnte aber alle Lackierfehler beheben lassen, so das man später gar nichts mehr erkennen würde.
Dieses lehnte ich aber ab, weil es für mich nicht in Frage kommt.

Ich habe keine Lust irgendwann bei einem Privatverkauf in Erklärungsnöte zu kommen, wenn die Lackdichte usw. gemessen werden.

Ich soll jetzt am Montag wieder zum Autohaus kommen und die Sache mit dem Chef klären.

Für mich gibt es nur eine Option, das Fahrzeug muss weg.

Soll ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, wenn er sich total stur stellt?

mfg

Wenn das Fahrzeug dir als Schadensfrei verkauft wurde,so wie du schreibst,auch noch im Kaufvertrag schriftlich hinterlegt ist,dann sollte es wohl ohne wenn und aber,eine Rückabwicklung des Kaufes möglich sein.Geh da wieder hin und versuche es im ruhigen Ton.
Ansonsten Anwalt und du hast den Krieg gewonnen...

Wenn sich der Verkäufer stur stellt und du damit nicht leben kannst, dann wirst du einen Anwlt einschalten müssen.
Apropos, ein vorhandener und reparierter Unfallschaden hat nichts mit einem Rahmenschaden zu tun und die Bagatellgrenze liegt schon bei ca 500,-€. Und das ist ja hier offensichtlich nicht der Fall.

Schlimm genug, daß es dir verschwiegen wurde. Das Ganze befindet sich im Bereich des Betrugs.

Schlimm genug, daß es dir verschwiegen wurde. Das Ganze befindet sich im Bereich des Betrugs.

Richtig!Arglistige Täuschung-ist Betrug.Deswegen hat er ja den "Krieg" schon gewonnen ; )

Ich geh zu einem VW-Vertragshändler, kaufe mir ein Wagen, der 1 Jahr alt ist und dann sowas. Das hätte ich nicht erwartet.

Welche voraussichtlichen Chancen hätte ich vor Gericht?

mfg

Soweit wirds bestimmt nicht kommen,spätesdens wenn du einen Anwalt einschaltest lenkt der Händler ein!Es sei den er ist von Sinnen 😉

Dann hoff ich das Beste für mich.

Ich denke, das nächste Fahrzeug wird ein Neuwagen, auf Gebrauchte hab ich keine Lust mehr. Das Vertrauen, auch zu Vertragshändlern ist weg.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von 95 ROZ


Ich denke, das nächste Fahrzeug wird ein Neuwagen, auf Gebrauchte hab ich keine Lust mehr.

Ging mir genauso - nachdem ich meinen ersten Gebrauchtwagen wegen miserabel reparierter Unfallschäden zurückgegeben habe, musste auch ein Neuwagen her. Glaub mir, du wirst die Entscheidung nicht bereuen 🙂.

Ein Auto gilt relativ schnell als Unfallwagen und muss dann auch beim Verkauf als solches angegeben werden. Mir ist vor ein paar Wochen auf dem Parkplatz eine Frau hinten reingefahren. Man sieht bei mir eigentlich nur ein paar Kratzer und eine leichte Wölbung der Stoßstange. Dazu muss man allerdings schon sehr genau hinschauen. Laut Gutachten muss nun die Stoßstange komplett ersetzt werden (+ ein Aufprallträger darunter). Obwohl dabei im Endeffekt nur Neuteile verbaut werden und nichts instandgesetzt wird, gilt das Auto danach offiziell als "Unfallwagen".

Ich kann dich sehr gut verstehen und würde an deiner Stelle auch alles daran setzen, das Fahrzeug zurückzugeben. Ich hoffe für dich, dass der Händler zügig darauf eingeht, denn wenn nicht, könnte sich das noch länger hinziehen und eine Menge Nerven kosten. Ich jedenfalls habe jegliches Vertrauen in die deutsche Rechtsprechung verloren, als ich erfahren habe, dass man vor Gericht auch dann eine Teilschuld zugesprochen bekommt, wenn einem ein anderes Fahrzeug ins stehende Auto fährt...

Gruß
Golf-TSI

Hallo,

der Händler steht in der Pflicht wenn er das Fahrzeug
als unfallfrei verkauft hat. Das darf einfach nicht passieren.
Jeder Schaden an einem Fahrzeug ist vom Verkäufer
deklarierungspflichtig. Dabei spielt das Alter des Fahrzeuges
und die Schadenhöhe keine Rolle.

Ich würde versuchen die Sache einvernämlich mit dem
Betriebsleiter zu klären. Entweder das Fahrzeug zurückgeben
oder eine technische Nachbesserung verlangen verbunden mit
einer großzügigen merkantilen Wertminderung.

Gruß

Der Vertrag ist null und nichtig, gebe den Wagen beim Dealer zurück, der kann froh sein, dass er sich keine Anzeige einfängt , jedoch wird für die 2 Monate der Nutzung ein beitrag zu leisten sein 😕

Es wurde ja schon alles zu dem Thema gesagt. Wobei dies wohl die wenigstens Verkäufer mit Absicht machen. Wenn der Wagen im System unfallfrei hinterlegt ist; druckt der Verkäufer natürlich den Vertrag auch so aus. Die wenigstens nehmen sich jedoch aufgrund des Stückzahldrucks die Zeit, die Historie nochmals zu checken.

Was ich viel interessanter finde: ein Neuwagen ab Werk kann schon x-mal nachlackiert sein ohne dass er so deklariert wird?!

"Kein Rahmenschaden, also kein Unfallfahrzeug!"😕
Das sind Händleraussagen die ich liebe.... grrrrrrrrrrr

Du kannst auf jeden Fall vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Verkäufer "muss" den Schaden im Kaufvertrag angeben, auch wenn der Vorbesitzer ihn als unfallfrei verkauft hat. Wenn Front und Seite lackiert wurden, handelt es sich um einen beträchtlichen Schaden. Der Verkäufer hat sich wegen arglistiger Täuschung schon mal schuldig gemacht, evtl. auch Betrug. Du hast auf jeden Fall sehr gute Karten und zahle keinen einzigen Euro für Nutzung des Fahrzeugs etc.

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