Unfallwagen oder doch nicht?
Hallo, ich habe mir vor knapp 2 Monaten einen Golf VI Style 1,2 TSI (EZ 6/11) bei einem VW-Vertragshändler gekauft. Als ich den Wagen letzte Woche waschen wollte bemerkte ich, dass die Frontstoßestange und die rechte Seite ,bis auf den Kotflügel, nachlackiert wurde. Abklebkanten, Staubeinschlüsse, Lackiernebel, all das ist zu sehn.
Ich fuhr zum nächsten VW-Händler, wo ich in die Historie schauen konnte. Der Stoßfänger wurde nachlackiert, darunter ein Träger ersetzt und die rechte, hintere Tür wurde ausgetauscht. Diese Arbeiten wurden alle bei meinem Verkäufer ausgeführt.
Zahl, Art und Umfang von Unfallschäden lt. Vorbesitzer: keine.
So wurde es im Kaufvertrag angegeben.
Ich wollte keine 15.600€ ausgeben, für einen Wagen, der schon so eine Geschichte hat. Mit diesen Schäden hätte ich ihn erst gar nicht gekauft.
Kann ich vom Kauf zurücktreten? Eine Preisminderung kommt für mich nicht in Frage.
MfG
Beste Antwort im Thema
Unter einer Bagatelle verstehe ich einen verkratzten Stoßfänger, einen beschädigten Scheinwerfer usw. Aber keine ersetzte Tür, keine lackierte Seite und keinen lackierten Stoßfänger mit ausgetauschtem Träger.
In meinen Augen MUSS sowas im Kaufvertrag festgehalten werden.
Davon mache ich z.B. meine Kaufentscheidung abhängig.
mfg
45 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Koester
Ein "Problem" hat der Händler nun: Kaufinteressenten erklären, warum der letzte Vorbesitzer (95 ROZ) den Wagen nur 2 Monate gefahren hat. 😉
"Vorbesitzer ist wegen zu hohem Blutdruck verstorben" 😁