Unfallwagen angedreht was nun?

Mercedes C-Klasse W203

Hi,

hab mir vor 3 Monaten einen C220 CDi Bj 02 gekauft. Der Verkäufer, es war ein Privatverkauf, hat mir versichert dass der Wagen unfallfrei war. Heute kam ein Gutachter wegen einem Haftpflichtschaden vorbei. Hab ihn gebeten sich den Wagen mal anzuschauen. Er hat die Lackdicke nachgemessen und meinte dann dass das Dach und die Motorhaube lackiert wurde. Unter dem SChiebedach an den Seiten fanden wir dann auch noch Metallspäne.. Es wurde wohl was geschliffen..

Was nun? Was soll ich machen? Verkäufer bestreitet alles. Vorbesitzer auch... Wozu ratet ihr mir jetzt?

63 Antworten

na das ist doch schonmal ne gute Nachricht. Ein Schuldeingeständnis ist es auf jeden Fall. Also ich an Deiner Stelle würde noch versuchen mehr zu bekommen. Sag Ihm einfach Du möchtest 2000 und schau was er noch bereit ist zu zahlen. Wenn Du Glück hast bekommst Du noch ein paar hundert mehr. Allerdings solltest Du Dir genau überlegen ob Du das Fahrzeug nicht zurückgeben willst. Es hängt letztlich von vielen Faktoren ab.

Wie zufrieden bist Du mit dem Auto
Was kostet ein vergleichbares Fahrzeug
Wie lange willst Du den Benz noch fahren (Stichwort „wiederverkauf“)
Aufwand für die Suche, Abmeldung, Zulassung, Versicherung, usw...

Zitat:

Original geschrieben von banditbiker14


Er bietet Rücknahme an??? Wenn da mal nicht noch was im Busch ist..... Schwierig wird später der Wiederverkauf!
EIne schwere Entscheidung.

Aber ebenso schwierig beim Wiederverkauf ist die 4te Hand. Darum nimm die euros und gut ist.

Also erstmal Danke für eure Tipps und Meinungen.

Mit dem Auto bin ich bis jetzt sehr zufrieden hab mir auch extra einen Wechsler + BBS Elarneb Felgen gekauft.
Ein vergleichbares Fahrzeug finde ich irgendwie nicht. Nachrüsten kann man ja alles aber es gibt halt nicht soviele C220 mit Leder, Xenon, Command und Schiebedach deswegen schwanke ich eher dazu den Wagen zu behalten. Werde aber wohl versuchen noch mehr von dem Verkäufer zu bekommen.

Schon komisch dass er eigentlich sofort bereit war 1000€ zu bezahlen.

Aber lässt sich auch dadurch erklären, dass er bei einem Gerichtsstreit wohl seinen Rechtsschutz abhaken kann und alle Kosten übernehmen muss. Auf ne Anzeige wegen Betrug/arglistische Täuschung muss er sich dann auch vorbereiten.

Hmm er wird die Tage zu mir kommen und sich den Wagen auch mal anschauen dann schau ich mal was noch so zu holen ist.

Ich halte euch auf dem laufenden. Thx an alle 🙂

mfg

kaca

Also, der Grund weshalb ich mich in diesem Forum umschaue ist der, das ich mich für eine C-Klasse interessiere. Der Umstand der mich dazu bewegte mich hier umzuschauen war ein, an meinen vor 6 Wochen gekauften Bora Variant, getauschter und nachlackierter Kötflügel ist, obwohl mir der Wagen als unfallfrei verkauft worden ist.
Ein Anruf beim Freundlichen (VW-Händler) und schon war dieser bereit den Wagen ohne Verlust für mich zurückzunehmen. O-Ton: Sie hätten es bemerken und offenlegen müssen. Daher bietet er mir Rücknahme an oder einen Scheck über 500EUR.
Verglichen mit deinen Reparaturen/Schäden ist das ja nichts.
Der Kotflügel ist geschraubt, daher betrifft es nicht die von meinen Vorpostern angesprochene tragende Struktur des Wagens. Dein Dach aber schon!

Wenn dein Verkäufer ein verunfalltes Auto als unfallfrei gekauft hat, so ist es sein Pech (wenn er solvent ist!). Dann muss er sich an "seinen" Verkäufer halten. Da das noch länger her sein wird als bei dir wird es für Ihn allerdings wirklich schwer nachzuweisen, dass er den Schaden nicht selbst herbeigeführt hat.

Bei dir solle es aufgrund deiner Haltedauer von nur 3 Monaten leicht sein nachzuweisen, ob der Unfall in deine Haltedauer gefallen ist (alter des Lacks/Aushärtungsgrad/etc.)
oder eben nicht.

Von daher ist er der Gelackmeierte, außer er ist nicht solvent. Wenn du aber anhand seines Umfelds einigermaßen abschätzen kannst, dass er sehr wohl in der Lage sein sollte deinen Schaden+Kosten nach einem Verfahren zu bezahlen, so würde ich klagen.

Ob er von den Unfallschaden wusste als er dir den Wagen verkauft hat oder nicht, ist für mein dafürhalten nur strafrechtlich relevant, nicht zivilrechtlich, und zwar für ihn, den Verkäufer.

Zivilrechtlich relevant hat er dir ein Gegenstand ohne der dir zugesagten Eigenschaft (Unfallfreiheit) verkauft und muss ihn zurücknehmen oder den Kaufpreis reduzieren. Wählen zwischen den beiden Möglichkeiten kannst Du, nicht er.

Ich würde ihn per Einschreiben mit Rückschein anschreiben und ihn zur Rücknahme seines Fahrzeugs auffordern, Fristsetzung 2 Wochen. Lehnt er diese ab oder lässt die Frist ablaufen, so ist er im Verzug, und du kannst dir einen Anwalt nehmen um deine Ansprüche durchzusetzen, und er muss zudem auch deine Anwaltskosten übernehmen wenn es nicht zum Prozess kommt, sprich er vorher einlenkt. Weil er eben im Verzug war! (Laienhaft erklärt, ich hoffe es ist einigermaßen verständlich)

Gruss, Martin

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Lieber Martin,

das ist eine sehr ausführliche und wohlgemerkt für Laien verständliche Beschreibung der Möglichkeiten.
IMHO allerdings in diesem Fall nicht so passend da ja bereits Rücknahme angeboten wurde. Kaca hat schon alles erreicht was man erreichen kann. Der Verkäufer bietet Rücknahme und sogar finanzielle Entschädigung an.

Der einzige Grund der hier für eine Klage spricht ist wohl die Genugtuung daß der Böse Man evtl. bestraft wird.

Zitat:

Der einzige Grund der hier für eine Klage spricht ist wohl die Genugtuung daß der Böse Man evtl. bestraft wird.

ja, und die Betonung liegt auf evtl. Vor Gericht und auf hoher See.....

Zwischen Recht haben und Recht behalten ist bekanntlich ein gewisser Unterschied. Gerichte sind immer für Überraschungen gut und Richter tendieren in solchen Fällen dazu, auf einen Vergleich zu drängen. Wer ihn nicht annehmen will, ist dann oft der Gelackmeierte.

Ein Vergleich vor einer Klage ist aber jedenfalls (für beide Teile) günstiger, da es ja noch mehr Geld zu verteilen gibt. Außerdem erspart man sich Zeit und Ärger.

Ich würde zunächst einmal das angestrebte Ziel definieren - Willst du den Wagen behalten oder lieber eine Wertminderung? - und dann versuchen, dieses Ziel möglichst ohne Gerichtsverfahren bestmöglich zu erreichen.

Ich hatte bei meinem damals fast neuen Benz gleich nach ein paar Monaten den ersten (Park-)Schaden (abgebrochener Spiegel durch unbekannt mit kleinem Lackkratzer). In der Folge hab ich ihn dann selbst nochmals in der Garage angekratzt. Beides reine Blechschäden - zwar teuer, weil ich sie auf Versicherungskosten hab voll fachmännisch reparieren lassen, ansonsten aber unbedeutend. Da müsste ich mir wegen meiner Blinddarmnarbe über meinen persönlichen Wert viel mehr Gedanken machen. 😁

Das Auto mag ich auch mit diesen (unsichtbaren, aber mir bekannten) "Makeln" immer noch gleich gern, und nach einigen Jahren sind ein paar ausgebesserte Kratzer auch nicht mehr wirklich wertmindernd.

Ich wäre natürlich froh, wenn mir jemand dafür eine Abfindung bezahlt hätte … 😉

...es wurde bereits Rücknahme angeboten?
Das habe ich überlesen. Ich dachte es sei nur ein Preisnachlass von 1000EUR angeboten worden.

Wenn's nicht so ist, dann habe ich mir die Finger umsonst wund geschrieben. Dumm gelaufen.

Nicht für ungut. Gruss, Martin

Zitat:

Original geschrieben von A2-Interessent


...es wurde bereits Rücknahme angeboten?
Das habe ich überlesen. Ich dachte es sei nur ein Preisnachlass von 1000EUR angeboten worden.

Wenn's nicht so ist, dann habe ich mir die Finger umsonst wund geschrieben. Dumm gelaufen.

Nicht für ungut. Gruss, Martin

Ja es wurde schon beides Angeboten vielen Dank aber für deine Hilfe Martin!

Das Problem ist jetzt wie hoch die Wertminderung ansetzen soll. Ich weiss dass ich für den Wagen eh locker 1000€ mehr bezahlt habe als es Wert war. Hätte ich gewusst dass der Wagen einen Schaden hatte, hätte ich den Wagen entweder garnicht oder jedenfalls nicht zu dem Preis gekauft.

Es wurde ja auch noch hinten an der Seite etwas lackiert. Dies hatte der Verkäufer mir auch verheimlicht. Der Vorbesitzer hatte das auch im Kaufvertrag so aufgenommen.

Jedenfalls wurde ich jetzt ein paar mal belogen und betrogen..

Was würdet ihr denn vom Verkäufer als Ausgleich verlangen?

Wenn es wirklich unzweifelhaft ein Privatverkauf war, würde ich garnicht lange handeln. Nimm' die angebotenen 1000€ oder gib' das Fahrzeug zurück.
Kommt es nämlich zum Rechtsstreit könnte es Dir passieren, dass Du garnichts bekommst und auch noch sämtliche Verfahrenskosten tragen darfst.
Die Rechtsprechung sagt nämlich, dass Privatverkäufer nur solche Mängel angeben müssen, die sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst entdecken konnten.
Eine gut gemachte Nachlackierung zählt da sicherlich nicht dazu. Dem Verkäufer nachzuweisen, dass er zum Zeitpunkt des Verkaufs von den Mängeln wusste, dürfte ziemlich schwierig werden.

Falls sich jedoch herausstellt, dass der Verkäufer gewerblich tätig ist, sieht es natürlich ganz anders aus. Als "Fachmann" trägt er das volle Risiko für die Mängelfreiheit des Fahrzeugs.

Hi,

letzter Stand der Dinge ist:

Heute haben wir uns getroffen. Nach langem hin und her konnten wir uns nicht auf einen Ausgleich einigen da er auch keinerlei Schuld anerkennen wollte.

Ich musste hart durchgreifen und habe dann gesagt dass es vor Gericht gehen muss.

Heute Abend kam ein Anruf. Er wollte mit meinem Vater telefonieren (der wahre Besitzer des Wagens) 🙂 naja irgendwie Stand wohl doch in seinem Vertrag dass was lackiert wurde.

Ich hatte als Ausgleich 3200 € verlangt und habe es auch bekommen 😉

thx an alle für die hilfen 🙂

kaca,

ich gratuliere Dir zu diesem Erfolg. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Merowinger


Mit dem Begriff "unfallfrei" ist das so eine Sache. Unfallfrei heißt nämlich nicht, dass keine Blechschäden aufgetreten sein dürfen. Unfallfrei bedeutet, dass keine Reparaturarbeiten an tragenden Teilen erfolgt sein dürfen. Ein Fahrzeug beispielsweise, dass auf einem Parkplatz in eine Kollision mit geringem Schaden an der Stoßstange oder am Kotflügel verwickelt worden ist, behält durchaus das Prädikat "unfallfrei".

FALSCH... von einem unfall spricht man IMMER ab einem sachschaden von 50 €... egal ob tragende teile betroffen sind oder nicht... selbst wenn ein fahrradfahrer dir den seitenspiegel abfährt, musst du auf diesen schaden hinweisen, da es bereits als unfall anzusehen ist (schaden sicherlich höher als 50 €)... so jedenfalls die ständige rechtsprechung...

klar: ob man es in der praxis macht, wenn ein seitenspiegel abgefahren wird, ist ne andere sache (einen schaden wird man wohl selten erkennen... und auch wenn, dann wird wohl kein käufer was gegen die bescheinigte unfallfreiheit sagen, bei einem abgefahrenen seitenspiegel)

aber das zeigt, dass selbst parkplatzschäden, bei denen die heckschürze nachlackiert werden muss, angegeben werden müssen...

zum vorliegenden fall: schön, dass es zu einem happy end gekommen ist... ich denke mit 3200 euro kannst du super leben... mit dem geld kannst du lange deinen wagen unterhalten...

@Kaca ich gratuliere Dir zu diesem "Erfolg".
Was mich stört ist das du immer noch nicht weist wie groß der/die Vorschäden waren.
Ich will hoffen das Du dir kein Eigentor geschossen hast denn das der Verkäufer dir ohne weiteres 3200€ gegeben hat lässt bei mir alle Lampen angehen. Denn eine unsachgemäße oder verbotene Reparatur könnte dein Auto unfahrbar und unverkäuflich machen.
Hoffentlich hat dein Auto nicht schon mal auf den Dach gelegen oder einen Kaiserschnitt erfahren (aus zwei macht ein).
mfg fisirota

Zitat:

Original geschrieben von fisirota


@Kaca ich gratuliere Dir zu diesem "Erfolg".
Was mich stört ist das du immer noch nicht weist wie groß der/die Vorschäden waren.
Ich will hoffen das Du dir kein Eigentor geschossen hast denn das der Verkäufer dir ohne weiteres 3200€ gegeben hat lässt bei mir alle Lampen angehen. Denn eine unsachgemäße oder verbotene Reparatur könnte dein Auto unfahrbar und unverkäuflich machen.
Hoffentlich hat dein Auto nicht schon mal auf den Dach gelegen oder einen Kaiserschnitt erfahren (aus zwei macht ein).
mfg fisirota

Also ich gehe davon aus, dass der Verkäufer das Geld nur bezahlt weil er weiss, dass ihm noch mehr Kosten bei einer Klage entstehen würden. Ich denke mal, dass seine Rechtsschutzversicherung von ihm das Geld zurück holen würde, wenn er vor Gericht als Betrüger abgestempelt wird.

Der Verkäufer wird mir nächste Woche alle Rechnungen und seinen eigenen Kaufvertrag mitbringen.

Sollten es nur Lackierarbeiten zum ausbessern von Kratzern sein werde ich die 3200€ an mich nehmen. Sollte sich aber herausstellen, dass wie du es gesagt hast der Wagen schon einen größeren Schaden hatte, werde ich den Betrag verdoppeln.. Die Wertminderung bei einem großen Schaden wäre ja enorm.. Schaun wir mal aber 3200€ find ich schonmal nicht schlecht 🙂

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