Unfallwagen angedreht was nun?

Mercedes C-Klasse W203

Hi,

hab mir vor 3 Monaten einen C220 CDi Bj 02 gekauft. Der Verkäufer, es war ein Privatverkauf, hat mir versichert dass der Wagen unfallfrei war. Heute kam ein Gutachter wegen einem Haftpflichtschaden vorbei. Hab ihn gebeten sich den Wagen mal anzuschauen. Er hat die Lackdicke nachgemessen und meinte dann dass das Dach und die Motorhaube lackiert wurde. Unter dem SChiebedach an den Seiten fanden wir dann auch noch Metallspäne.. Es wurde wohl was geschliffen..

Was nun? Was soll ich machen? Verkäufer bestreitet alles. Vorbesitzer auch... Wozu ratet ihr mir jetzt?

63 Antworten

Kaca,

Vieles was die Kollegen schreiben ist sicherlich richtig. Aber ich an Deiner Stelle würde mir genau überlegen ob ich den Weg der Klage gehe. Gutachter und Anwälte kosten Geld und vor allem Zeit. Das könnte ein langer unbequemer Weg werden - mit ungewissem Ende.

Und das alles wegen Lackdichte und ein wenig Späne im Schiebedach?

Ich möchte das nicht herunterspielen und gerecht ist es bestimmt nicht aber denk mal drüber nach einfach nichts zu unternehmen.

hi wurde zwar schon fast alles gesagt -abba eben noch nicht von jedem

1. was wurde im vertrag zugesichert?
problem ist hagelschaden ein unfallschaden?

2. hat der verkäufer über diese zusicherung falsche angaben gemacht?
d.h.wußte er tatsächlich davon.
wußte er es mangelnder kenntnis vom vorbesitzer nicht wirds problematisch.

3. beweisregeln
du mußt beweisen,
das eine zugesicherte eigenschaft nicht nicht eingehalten wurde bzw. eine arglistige täuschung vorliegt;
das wenn ein hagelschaden vorliegt, dieser masiv und wertmindernd war. kleinere nachlackierungen -die zwar messbar sind- wäre wohl kein schaden.

alles in allem gang zum anwalt und gutachter

gruß
don

Mit dem Begriff "unfallfrei" ist das so eine Sache. Unfallfrei heißt nämlich nicht, dass keine Blechschäden aufgetreten sein dürfen. Unfallfrei bedeutet, dass keine Reparaturarbeiten an tragenden Teilen erfolgt sein dürfen. Ein Fahrzeug beispielsweise, dass auf einem Parkplatz in eine Kollision mit geringem Schaden an der Stoßstange oder am Kotflügel verwickelt worden ist, behält durchaus das Prädikat "unfallfrei".

Zitat:

Ein Fahrzeug beispielsweise, dass auf einem Parkplatz in eine Kollision mit geringem Schaden an der Stoßstange oder am Kotflügel verwickelt worden ist, behält durchaus das Prädikat "unfallfrei".

werter Kollege, ich wiederspreche nur ungern. Aber ich hatte vor zwei Jahren großen Ärger weil ich ein Fahrzeug mit eben genau so einem wie von Dir beschriebenen Parlplatzschaden am Kotflügel als Unfallfrei verkaufen wollte. ich darf da nicht dran denken. Der Käufer ist vom Kaufvertrag zurückgetreten und ich stand da wie Ede Wolf.

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Zitat:

Original geschrieben von Merowinger


Mit dem Begriff "unfallfrei" ist das so eine Sache. Unfallfrei heißt nämlich nicht, dass keine Blechschäden aufgetreten sein dürfen. Unfallfrei bedeutet, dass keine Reparaturarbeiten an tragenden Teilen erfolgt sein dürfen. Ein Fahrzeug beispielsweise, dass auf einem Parkplatz in eine Kollision mit geringem Schaden an der Stoßstange oder am Kotflügel verwickelt worden ist, behält durchaus das Prädikat "unfallfrei".

stimmt im prinzip

so die rechtsprechung für ganz geringe äußere (lack-)schäden. dagegen müssen andere (blech-)schädenoffen gelegt werden. siehe BGH NJW 1982,1387; 1977,1914; 1967, 1222.

für das "fachpublikum und interessierten Laien sei auf ein aufsatz prof göschler in einer der letzten njw 2005,1601 -die pflicht des verkäufers zur aufklärung übr mängeln nach dem neuem kaufrecht- hingewiesen.

fazit- es bleibt im grobem beim alten recht, wobei die -aktiven- aufklärungspflichten in gewisserweise erweitert werden.

wobei immer vom wissen und verschweigen ausgegeangen wird.
die hier evtl interessante konstellation, der verkäufer (und vorkäufer) ist "absichtlich" dumm geblieben bzw. wollte mängel vom voreigentümer gar nicht wissen oder er hat diese aus welchen gründen auch immer nicht erfragt bzw. sie wurden ihm nicht gesagt. d.h. gibt sowas wie die pflicht sich kundig zumachen wenn man "unfallfrei" sagt.

gruß
don

Hi,

naja der Gutachter hat ja auch Metallspäne unter dem Schiebedach gefunden was darauf hindeutet das etwas geschleift wurde. Dann würde ich sagen ist das ganze schon etwas mehr als nur ein Lackschaden gewesen oder was meint ihr? Ich bekomme vom ADAC erstmal für eine Beratung eine Übernahmeerklärung dann gehe ich zu meinem Anwalt mal schauen was passiert. Vielen Dank für eure Hilfe!

Hallo Kaca

Bitte denke auch daran, das wenn du Recht hättest und du zivilrechtliche Schritte gegen den Verkäufer einleiten würdest und am Ende sogar noch gewinnen solltest. Must du erstmal als Ankläger alle Kosten tragen, du hast letztendlich nur ein Blatt wo drauf steht das du in dieser Sache recht hast und der Verkäufer für deinen Schaden bzw. Kosten aufkommen muss.(So in der Art) damit darfst du dann zum Kuckuckskleber gehen (kostet auch wieder viel Geld, wo du auch in Vorkasse treten musst) und der Überprüft ob der Verkäufer zahlungswillig und fähig ist. Fakt ist, dass du ihn einem gewonnenem Prozess erst mal für alle Kosten und für weitere Schritte aufkommen musst. Und wenn dein Gegener nicht zahlungsfähig ist bleibst du ein lebenlang auf den Kosten sitzen.
Ich persöhnlich denke mir, es ist günstiger für dich, das Auto durchchecken zu lassen ob es überhaupt gravierende Mängel gibt. Denn aufgrund eines Hagelschaden hat die Fahrträchtigkeit des Autos bestimmt keinen Schaden genommen.

In diesem Sinne

Fruß Ivenhoe1

Genau das ist der Punkt , Du bekommst Recht , aber möglicherweise mußt Du dann deinem Geld hinterherlaufen und zweitens ist nichtmal sicher ob Du überhaupt jemals das Geld bekommst.

@Ivenhoe1
Die Kosten übernimmt doch seine RS 🙂

Gruß
capri

Meine RS-Versicherung sollte alle Kosten eigentlich decken. Es geht mir nicht nur um das Geld was ich vielleicht bekommen könnte sondern auch ums Prinzip. Ich weiss ja nicht bei wievielen der Verkäufer noch gemacht hat. Ich weiss dass er einige Autos An- und Verkauft hat. Vielleicht hat er das nicht nur bei mir abgezogen. Solchen Leuten muss man zeigen wo es lang geht. Das Geld werde ich schon bekommen sollte es mir zustehen, daran habe ich keine zweifel. Der Typ hat genug knete so wie es mir rübergekommen ist.
Ich lasse mich ungern übern Tisch ziehen.. Naja schaun wa mal ich halte euch auf dem laufenden. Für jegliche Tips die gekommen sind und vielleicht auch noch kommen werden bin ich sehr dankbar!

mfg

kaca

Wenn der Privat (verkäufer) häufig Autos An-und Verkauft , könnte man hier von einem "Gewerbsmäßigen Handel" sprechen.Dann wäre unter Umständen sogar eine Gewährleistungspflicht des Verkäufers gegeben.Ich würde dies unbedingt dem RA mitteilen , könnte ein nicht unwichtiger Punkt sein.

Gruß
capri

Zitat:

Original geschrieben von capri17


Wenn der Privat (verkäufer) häufig Autos An-und Verkauft , könnte man hier von einem "Gewerbsmäßigen Handel" sprechen.Dann wäre unter Umständen sogar eine Gewährleistungspflicht des Verkäufers gegeben.Ich würde dies unbedingt dem RA mitteilen , könnte ein nicht unwichtiger Punkt sein.

Gruß
capri

So hab ich mir das auch gedacht und werde auch so verfahren.. 🙂

Hi,

so letzter Stand der Dinge:

Heute hat mich der Verkäufer angerufen und nochmal zum Ausdruck gebracht dass er von nichts wisse. Er hat angeblich in Stuttgart angerufen und sich bestätigen lassen dass bei DC nichts repariert wurde (komisch wie können die ihm das sagen fällt das nicht unter privatsphäre oder so).

Nach einen langen Gespräch wo mir immer wieder eingeredet wurde das ne Klage nur Kosten bringe und keinen Sinn hätte und er unschuldig sei, man nichts beweisen könnte, der Verkauf ja schon ein paar Monate her sei usw.. hat er mir 1000€ als Ausgleich angeboten.

Nun was soll ich machen?

Damals also ende März habe ich bezahlt incl. Winterreifen 24200 € mit folgender Ausstattung:

C220 CDI Bj. 03.2002 65000km

Avantgarde
Command
Xenon
Leder
Schiebedach
Automatik
Automatisches Heckrollo

Als Alternative wollte er den Wagen zurücknehmen (komisch). Naja ich weiss jetzt nicht weiter einen vergleichbaren Wagen finde ich irgendwie nicht also mit der Ausstattung jedenfalls.

Was würdet ihr machen?

mfg
kaca

Ja wenn er dir schon die Rücknahme anbietet. Die 1000€ lassen ja auch nicht vergessen, dass es offensichtlich ein Unfallwagen ist. Wenn es dich aber nicht stört :Nimm die 1000€ und gut ists.🙄

Zitat:

Original geschrieben von VotecM6


... Wenn es dich aber nicht stört :Nimm die 1000€ und gut ists.🙄

- genau so meine ich es auch -vor allen, weil er dir so gefällt ....! - auch, wenn es ein Unfallwagen bleibt- was meinst Du, wieviele fahren stolz dem "dicken", " bei DC ,mit allen möglichen Garantien(--->ich-lach-mich-tot!) gekauften " und "blankgeputzten" Benz durch die Welt und dabei es gar nicht wissen, daß der "Schatzi" ein "ex-Unfall- Benz" ist 😉 ...!

-BIST DU MIT DEM WAGEN ZUFRIEDEN, SO NEHME DEN "TAUSENDEN" UND GENIESSE DEINEN BENZ WEITER ...! - MAN WEISS, WAS MAN HAT- MAN WEISS ES ABER NICHT, WAS MAN KRIEGT...! -nicht Wahr 😉 ...?

Er bietet Rücknahme an??? Wenn da mal nicht noch was im Busch ist..... Schwierig wird später der Wiederverkauf!
EIne schwere Entscheidung.

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