Unfallwagen angedreht was nun?

Mercedes C-Klasse W203

Hi,

hab mir vor 3 Monaten einen C220 CDi Bj 02 gekauft. Der Verkäufer, es war ein Privatverkauf, hat mir versichert dass der Wagen unfallfrei war. Heute kam ein Gutachter wegen einem Haftpflichtschaden vorbei. Hab ihn gebeten sich den Wagen mal anzuschauen. Er hat die Lackdicke nachgemessen und meinte dann dass das Dach und die Motorhaube lackiert wurde. Unter dem SChiebedach an den Seiten fanden wir dann auch noch Metallspäne.. Es wurde wohl was geschliffen..

Was nun? Was soll ich machen? Verkäufer bestreitet alles. Vorbesitzer auch... Wozu ratet ihr mir jetzt?

63 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von bugatti1712


von daher ist - wie von dir verkannt - eine arglistige täuschung im vorliegenden fall sehr wohl zivilrechtlich entscheidend und voraussetzung für einen anspruch aus vertrag sowie bereicherungsrecht...

Das sehe ich nicht so.

Der Privatverkäufer kann sich zwar von der Gewährleistung (für versteckte Mängel) freizeichnen. Hier handelt es sich aber nicht um einen versteckten Mangel, sondern um eine behauptete (wertsteigernde) Eigenschaft, die nicht gegeben ist. Mit der Mängelgewährleistung hat das nichts zu tun.

Gesetzt den Fall, der Verkäufer wusste nicht (und konnte auch nicht feststellen), ob der Wagen unfallfrei ist oder nicht - dann hätte er die Unfallfreiheit nicht behaupten dürfen, sondern wahrheitsgemäß sagen müssen: "Ich weiß es nicht.".

Anders wäre es, wenn über das Thema gar nicht gesprochen worden wäre - aber hier hat der Verkäufer ja von sich aus eine falsche Behauptung aufgestellt. Das wäre auch im besten Fall (bei tatsächlichem Nichtwissen) eine Täuschung - und davon kann man sich nicht freizeichnen.

worum geht es hier sonst? die fehlende unfallfreiheit ist hier ein nicht behebbarer mangel... hier geht es sehr wohl um die sachmängelhaftung...

außerdem: hier geht es nicht um unwissenheit... wenn der verkäufer der ansicht ist, das auto ist unfallfrei und dies auch behauptet, so haftet der private verkäufer auch nur wenn er arglistig gehandelt hat...
du darfst nicht vergessen, dass es sich hier um 2 laien handelt... von einem privatverkäufer kann man im gegensatz zu nem händler nicht erwarten, dass er mit 100 prozentiger sicherheit die unfallfreiheit behaupten kann... ein händler hat dagegen weit aus andere möglichkeiten das auto zu untersuchen und etwaige unfallschäden zu erkennen... diese möglichkeiten hat ein privater nicht...

Zitat:

Original geschrieben von bugatti1712


du darfst nicht vergessen, dass es sich hier um 2 laien handelt... von einem privatverkäufer kann man im gegensatz zu nem händler nicht erwarten, dass er mit 100 prozentiger sicherheit die unfallfreiheit behaupten kann...

Das muss er ja nicht. Er füllt ja kein Formular aus, wo er nur "unfallfrei" oder "nicht unfallfrei" ankreuzen kann.

Er muss bloß die Frage (so sie gestellt wird) wahrheitsgemäß beantworten - also: "Ich weiß nicht." oder "In meiner Zeit gab es keinen Unfall." Wie du richtig sagst, ist er ja Laie und kann es nicht überprüfen, also muss er sich auf das beschränken, was er weiß.

Wenn er es nicht weiß und trotzdem behauptet, ist es Täuschung. Oder, deutlicher gesagt, Betrug.

Was anderes wäre, wenn er es tatsächlich glaubt, weil er vom Vorbesitzer selbst belogen wurde. Daraus wäre ihm - weil eben Laie - kein Vorwurf zu machen.

ja genau... das ist es doch was ich meine *G* naja im endeffekt haben wir aneinander vorbei geredet, aber meinten in wirklichkeit das gleiche...

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