Unfallwagen angedreht was nun?
Hi,
hab mir vor 3 Monaten einen C220 CDi Bj 02 gekauft. Der Verkäufer, es war ein Privatverkauf, hat mir versichert dass der Wagen unfallfrei war. Heute kam ein Gutachter wegen einem Haftpflichtschaden vorbei. Hab ihn gebeten sich den Wagen mal anzuschauen. Er hat die Lackdicke nachgemessen und meinte dann dass das Dach und die Motorhaube lackiert wurde. Unter dem SChiebedach an den Seiten fanden wir dann auch noch Metallspäne.. Es wurde wohl was geschliffen..
Was nun? Was soll ich machen? Verkäufer bestreitet alles. Vorbesitzer auch... Wozu ratet ihr mir jetzt?
63 Antworten
€ Kaca
Es wäre meiner Meinung nach nicht zur Klage gekommen da der Verkäufer dir die Rücknahme angeboten hat.
Und den Betrag von 3200€ zu verdoppeln wenn eine unsachgemäße Reparatur vorliegt macht wenig Sinn was nützt dir das Geld wenn die Karre Stillgelegt ist.
mfg fisirota
Naja insgesamt würden die Anwaltskosten glaube ich mal schon an die 3200 rankommen. Der Verkäufer hat aber glaube ich mal mehr Angst vor einer Anzeige und den Folgen.. Unsachgemäß wird die Reparatur glaube ich mal nicht gewesen sein, da es angeblich irgendwelche Rechnungen gibt. TÜV und ASU waren ja auch neu sowie eine Inspektion. Aber man weiss ja nie 🙂
kaca,
was hälst du denn davon dein Fahrzeug nochmal von einem Gutachter checken zu lassen. Dann hättest Du Gewißheit. Ich habe allerdings keine Ahnung was das kostet.
Zitat:
Original geschrieben von rolfdergolf
kaca,
was hälst du denn davon dein Fahrzeug nochmal von einem Gutachter checken zu lassen. Dann hättest Du Gewißheit. Ich habe allerdings keine Ahnung was das kostet.
Hmm werde ich glaube ich auch machen sollten die Rechnungen keinen Aufschluss über die Schäden bringen. Es wurde aber definitiv nur Dach und Motorhaube lackiert.
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Hallo,
mit interesse habe ich die Beiträge verfolgt. Was ich daraus lese, schlußfolgere ich, das der Verkäufer wenn er Privatmann ist nach der Zeit das erlöste Geld verbraten hat, so gehen bei mir alle Alarmglocken an, welcher Privatmann bietet Rücknahme bzw. Geld an wenn er nicht die Hoffnung hegt mit einem blauen Auge davon zukommen. Wer rückt schon gerne ca. 24000€ heraus wenn er sauber ist.
Wenn ich dir eine Empfehlung geben darf, gib das Auto schleunigst zurück, wer weiß was damit ist. Diese Gelegenheit kriegst du nie wieder und bist in Zukunft sicher das du keine faule Karre hast.
Der Markt ist voll von Autos, also findest du einen anderen.
@Wackelelvis
Mir geht es genau so, hab ein ganz schlechtes gefühl in der Magengegend.
Letzte Woche habe ich einen C270T CDI aus Sindelfingen geholt dort stehen die Teile quasi auf Halde.
In zwei Stunden habe ich mir ca. 30 Stück bei diversen Händler angeschaut und fast alle zu guten Preisen.
mfg fisirota
doppel post
fisirota, Wackelelvis,
da habt ihr sicherlich nicht unrecht. Die Fragen lauten also:
1. Was bekommt kaca für 24TSD und
2. Steht der neue Kaufpreis von 21 TSD im Verhältnis zur Unfallkarre. Dazu müsste man eben mal wissen was genau an dem Fahrzeug dran ist.
Ich glaube das Thema hat sich erledigt, wenn ich sehe dass kaca dabei ist Klarglasscheinwerfer in seine Unfallkarre einzubauen, während wir hier noch Rechtsprobleme wälzen. 😉
er steckt die 3200,- bereits in tuning 🙂
@RolfderGolf
Für 24 Gibt es die schönsten der schönen mit allem was das Herz begehrt und Garantie.
z.B. http://www.autoscout24.de/.../detail.asp?...
Mit freundlichen Grüßen fisirota
ja, ich denke auch er findet was. Also je länger ich mir das überlege umso mehr komme ich auch zu dem Entschluß der Rückgabe.
Dann ist er auf jeden Fall auf der sicheren Seite (wenn er nicht wieder einen Unfallwagen kauft) 🙂
Kaca, was meinst Du ?
Rückgabe
Er hat sich entschieden, den Wagen zu behalten. Wie schon trefflich festgestellt wurde steckt er jetzt sein Geld ins Tuning.
Also schließen wir den Thread doch einfach und wünschen ihm alles Gute mit dem Fahrzeug. Vielleicht mit einer kleinen Geschichte zum Abschluß:
Ein Freund von mir fährt einen alten Audi (Baujahr vielleicht 1988, jedenfalls schon gut alt). Der Wagen sieht noch top aus und fährt auch bestens. Diesem Wagen wurde das Dach auch schonmal lackiert. Ich konnte wirklich nicht glauben, dass das Fahrzeug auf dem Dach im Graben gelegen haben soll. Aber es war so. Perfekte Reparatur, perfekte Lakierung.
Grüße
Also ich tendiere eher dazu den Wagen zu behalten das wird sich aber erst nächste woche herausstellen. Das mit dem Tuning ist so ne sache ich wollte die bi xenon unbedingt haben und hatte die schon vor langem gekauft aber keine zeit gehabt endlich diese einzubauen. der spass ist es mir wert die einzubauen auch wenn es vielleicht nicht lange hält 🙂
Ich halte euch aber auf dem laufenden was noch geschieht 🙂
thx at all
kaca
Zitat:
Original geschrieben von A2-Interessent
Wenn dein Verkäufer ein verunfalltes Auto als unfallfrei gekauft hat, so ist es sein Pech (wenn er solvent ist!). Dann muss er sich an "seinen" Verkäufer halten. Da das noch länger her sein wird als bei dir wird es für Ihn allerdings wirklich schwer nachzuweisen, dass er den Schaden nicht selbst herbeigeführt hat.
Bei dir solle es aufgrund deiner Haltedauer von nur 3 Monaten leicht sein nachzuweisen, ob der Unfall in deine Haltedauer gefallen ist (alter des Lacks/Aushärtungsgrad/etc.)
oder eben nicht.Von daher ist er der Gelackmeierte, außer er ist nicht solvent. Wenn du aber anhand seines Umfelds einigermaßen abschätzen kannst, dass er sehr wohl in der Lage sein sollte deinen Schaden+Kosten nach einem Verfahren zu bezahlen, so würde ich klagen.
Ob er von den Unfallschaden wusste als er dir den Wagen verkauft hat oder nicht, ist für mein dafürhalten nur strafrechtlich relevant, nicht zivilrechtlich, und zwar für ihn, den Verkäufer.
Zivilrechtlich relevant hat er dir ein Gegenstand ohne der dir zugesagten Eigenschaft (Unfallfreiheit) verkauft und muss ihn zurücknehmen oder den Kaufpreis reduzieren. Wählen zwischen den beiden Möglichkeiten kannst Du, nicht er.
Ich würde ihn per Einschreiben mit Rückschein anschreiben und ihn zur Rücknahme seines Fahrzeugs auffordern, Fristsetzung 2 Wochen. Lehnt er diese ab oder lässt die Frist ablaufen, so ist er im Verzug, und du kannst dir einen Anwalt nehmen um deine Ansprüche durchzusetzen, und er muss zudem auch deine Anwaltskosten übernehmen wenn es nicht zum Prozess kommt, sprich er vorher einlenkt. Weil er eben im Verzug war! (Laienhaft erklärt, ich hoffe es ist einigermaßen verständlich)
Gruss, Martin
ein interessanter beitrag, der allerdings entscheidende fehler beinhaltet...
du vergisst hier dass es sich um kein verbrauchsgüterkauf handelt... der vertrag ist hier zwischen 2 verbrauchern über eine gebrauchte sache zustandegekommen... anscheinend hast du ein juristisches verständnis... allerdings solltest du dann auch wissen, dass sich verbraucher von der gewährleistung freizeichnen können... hier geht es zunächst einmal um die sachmängelhaftung, die zwischen verbrauchern wohl i.d.R. ausgeschlossen wird... der haftungsausschluss ist allerdings lediglich bei arglistiger täuschung unwirksam...
von daher ist - wie von dir verkannt - eine arglistige täuschung im vorliegenden fall sehr wohl zivilrechtlich entscheidend und voraussetzung für einen anspruch aus vertrag sowie bereicherungsrecht...