Unfallwagen angedreht was nun?

Mercedes C-Klasse W203

Hi,

hab mir vor 3 Monaten einen C220 CDi Bj 02 gekauft. Der Verkäufer, es war ein Privatverkauf, hat mir versichert dass der Wagen unfallfrei war. Heute kam ein Gutachter wegen einem Haftpflichtschaden vorbei. Hab ihn gebeten sich den Wagen mal anzuschauen. Er hat die Lackdicke nachgemessen und meinte dann dass das Dach und die Motorhaube lackiert wurde. Unter dem SChiebedach an den Seiten fanden wir dann auch noch Metallspäne.. Es wurde wohl was geschliffen..

Was nun? Was soll ich machen? Verkäufer bestreitet alles. Vorbesitzer auch... Wozu ratet ihr mir jetzt?

63 Antworten

Hy,
ich würde mir erstmal bei Deiner Mercedes Werkstatt den Unfallschaden bestätigen lassen und dann falls Rechtschutz vorhanden
den Verkäufer auf Rücknahme verklagen.
Ein bekannter von mir hatte dasselbe Problem ging bis vor Gericht wo es zu einen Vergleich kam.
Große Einbußen bei meinem Bekannten.

Gruß
Uli

Danke für die Antwort aber was soll ich denn unter: " Große Einbußen bei meinem Bekannten." verstehen? Der Verkäufer sagt dass nichts passiert ist. Kann ich da nach drei Monaten überhaupt noch was machen?

Du kannst IMMER etwas machen, wenn Du ihm nachweisen kannst, dass er vorsätzlich gelogen hat.

Aber genau da liegt der Hase im Pfeffer...erstmal brauchst DU ein Gutachten, was den genauen Umfang bestätigt, dann wiederum rennst Du zum Rechtsverdreher, der 20 Briefe schreibt und wenn der "Beklagte" sich nicht rührt, die Klageschrift einreicht. Wenn Du ihm NICHTS nachweisen kannst, wird es wohl auf einen Vergleich bzw. Rücknahme mit Wertausgleich hinauslaufen, je nach Fähigkeit des Anwaltes.

Hmm ich bin so sauer.. Der Typ redet sich raus meint er wisse von nichts.

Historie des Wagens:

1. Besitzer MB Niederlassung Stuttgart

2. Besitzer bis 01/05 MB Mitarbeiter aus Düsseldorf

3. Besitzer bis 04/05 Privatmann

4. Besitzer Ich

2. Besitzer sagt es wäre nichts passiert. 3. Besitzer sagt das gleiche. Nun wem soll ich an den Kragen? Wagen wurde als Unfallfrei verkauft.

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muß meinen Bekannten mal fragen wie das genau gelaufen ist.
War bei Ihm aber wohl ein Händler der das Fahrzeug verkaufte und gegen einen Händler hast Du immer bessereKarten als gegen privat.

Gruß

klar kannst du was machen... das ganze ist natürlich ne beweisfrage... du musst ihm halt arglist nachweisen...

wenn du von privat gekauft hast, wird der sicherlich auch unter ausschluss jeglicher gewährleistung verkauft haben... dieser freischuss ist allerdings bei arglist unwirksam, so dass du hier deine mängelrechte geltend machen kannst und vom vertrag zurücktreten kannst... gleichzeitig kannst du auch den KV wegen arglistiger täuschung anfechten...

geh zum anwalt... alleine wirst du das ganze nicht lösen können

Muß aber auch ein komischer Unfall gewesen sein, wenn nur Dach und Motorhaube nachlackiert wurden. Ist vielleicht irgendwo ein Blumentopf vom Balkon gefallen.

Ich habe gelesen, daß mitunter Fahrzeuge bereits im Werk nachlackiert werden, wenn irgendwas nicht o.k. ist. Dann stimmt die Schichtdicke auch nicht, dennoch ist das Fzg. unfallfrei.

Ich würde das Fahrzeug nochmal genau von unten angucken lassen; wenn da nichts auf einen Unfall hindeutet, würde ich gar nichts unternehmen.

Gruß

Wenni

Hab meinen Rechtsschutz bei ADAC werde mal morgen dahin fahren und mich bisschen erkundigen. Bin ziemlich enttäuscht und sauer. Auch auf mich selber, weil ich das nicht vorher kontrolliert habe. Ich nehme an dass es ein Hagelschaden war. Kann man irgendwie über die Versicherung anfragen ob der Vorbesitzer einen Schaden reguliert bekommen hat?

zum Thema Hagelschaden....

Da Dir die Vorbesitzer bekannt sind, ist sicher auch deren Wohnort bekannt. Würde mal beim Wetteramt (oder wie auch immer die heißen) nachfragen ob es in der entsprechenden Halterzeit einen Hagelschauer gab, der dafür in Frage käme.
Sollte es so sein, sieht es (wie ich meine) schon besser aus mit der Arglist & Co.

Eventuell im näheren Umkreis der Halter mal auf Verdacht zwei, drei Autolackierer anmorsen...

Wenn das Kennzeichen sich änderte... auf der Rechnung steht auch immer die Fahrgestellnummer mit drauf.

Viel Erfolg.

Hallo,
ADAC ist doch schon mal genau richtig, die hätten unabhängige vereidigte Gutachter wenn das nötig wird, aber die schauen das Auto auch erst so mal an, die sehen wenn das ein Unfall war. Wenn dann noch im Kaufvertrag unfallfrei steht, hat meines Wissens der letzte Verkäufer die weitere Nachweispflicht. Eine Rechtsberatung bei einem Anwalt deiner Wahl übernimmt übrigens der Rechtschutz auf alle Fälle.

Gruß
Tom

Vielen Dank für die Tips. Morgen früh gehts erstmal zum ADAC. Sollte das von Werk aus nachlackiert worden sein, wird es wohl irgendwo eingetragen sein oder nicht? Und ich bin mir sicher, dass einer der Vorbesitzer den Schaden über seine Versicherung reguliert hat. Ist ja nicht gerade billig so ne Lackierung mein ich ma..

Zitat:

Original geschrieben von bugatti1712


klar kannst du was machen... das ganze ist natürlich ne beweisfrage... du musst ihm halt arglist nachweisen...

wenn du von privat gekauft hast, wird der sicherlich auch unter ausschluss jeglicher gewährleistung verkauft haben... dieser freischuss ist allerdings bei arglist unwirksam, so dass du hier deine mängelrechte geltend machen kannst und vom vertrag zurücktreten kannst... gleichzeitig kannst du auch den KV wegen arglistiger täuschung anfechten...

geh zum anwalt... alleine wirst du das ganze nicht lösen können

hey, bugatti, im studium gut aufgepaßt!! 😉

ist richtig, was hier geschrieben steht, als ergänzung hierzu hätte auch ich nur das von tom dem biker geschriebene, ergänzt. wirklich wichtig ist tatsächlich das, was im kv steht. sollte dort konkret der begriff "unfallfrei" aufgeführt sein, kannst du den schwarzen peter auf dem beweispflicht steht, nämlich tatsächlich deinem verkäufer zuschieben.

ub

Nur so zur Info ein HAGELSCHADEN ist KEIN UNFALLSCHADEN !

Das heisst sollte im Vertrag "unfallfrei" stehen und es war wirklich ein Hagelschaden (hört sich ja so an) hast Du schlechte Karten...

Katze

Hallo Kaca
An deiner Stelle würde ich mal mit einem Karosseriebauer am besten noch ein -Meister reden.
Die wissen meist besser als ein Gutachter (eigene Erfahrungen) wie eine Blechreparatur ausgeführt wird.
Ein Fachmann der fast täglich an solchen Autos arbeitet kann dir mit Sicherheit sagen was an deinem Wagen gemacht worden ist und ob die arbeiten fachmännisch ausgeführt worden sind. Wenn der Spachtelstellen >3mm findet ist das schon ein Hinweis auf eine unfachmännische Reparatur.
mfg fisirota

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