Unfallschaden -- wie hoch die Kosten?
Hallo, ich bin neu Hier und hoffe ihr könnt mir bei meinem Thema helfen.
Gestern hat mir jemand die Vorfahrt genommen und ich bin mit dem zusammengeprallt, der Wagen hat nun auf der rechten Seite einen unschönen Schaden aber der Wagen fährt noch.
Am 02.01 kommt der Gutachter und ich habe nun die Befürchtung, dass der Schaden den Restwert des PKW´s übersteigt und somit ein Finanzieller Totalschaden wäre (habe keine Lust ein neues Auto zu kaufen).
Die Daten des PKW´s sind:
W211 in 732er Farbton mit DPF der Classic Reihe, inklusive Schiebedach, Sitzheizung, Tempomat, Automatik, CD (kein Navi) und Freisprecheinrichtung. Der Wagen ist jetzt bei 166.000KM und hat 2016 einen neuen Turbolader und einen neuen DPF erhalten. Bis jetzt noch keine Unfälle aber halt mehrere Kratzer und oberflächliche Schrammen. Anfang Oktober hatte er TÜV und HU
Ich wollte mal wissen was ihr denkt wie hoch der Schaden ist und ob er den Wert des PKW´s übersteigt.
Vielen dank schon mal im Voraus und beste Grüße
Stefan
Beste Antwort im Thema
zum Thema Anwalt:
In den letzten Jahren musste ich feststellen, dass die meisten Anwälte nur noch Abwickler sind - keine Kämpfer. Die Kanzleien, mit denen ich (jahrelang) zusammengearbeitet habe empfehle ich deshalb nicht mehr.
Es zeichnet sich immer mehr ab, dass man kaum noch "gute Leute bekommt"; in allen Bereichen sterben die, die noch was leisten können und wollen, aus. Seht euch mal um: die jungen Leute spielen ständig am Smartphone rum - bekommen aber keine 3 grammatikalisch richtigen Sätze raus.
Früher redeten Mütter mit ihren Kindern, selbst wenn der Nachwuchs noch nicht in der Lage war, an einer Unterhaltung teilzunehmen - aber das Kind hörte die Stimme seiner Mutter!
Heute wird der Kinderwagen, auf das Smartphone stierend, vor sich her geschoben ohne dem Nachwuchs auch nur einen Blick zu würdigen.
63 Antworten
Zu allererst würde ich bei der gegnerischen Versicherung anrufen und den Termin stornieren.
Such Dir einen Gutachter Deiner Wahl und der erstellt das Gutachten.
Falls die Versicherung dann nochmals gut8en möchte, können die das danach immer noch tun.
Du solltest versuchen, mit mehr Ruhe an die Sache zu gehen.
Zitat:
@klausram schrieb am 28. Dezember 2018 um 22:43:35 Uhr:
5000€ ist definitiv zu wenig. Bei mir hat die Heckschürze ohne weitere Teile schon 3500€ gekostet bei MB.
Also ich werde definitiv nicht bei MB reparieren, als er damals 2016 Turbolader und DPF defekt war wollte MB 8000 €, was schon den Wert überstieg, mit neuen teilen aus dem Internet war ich dann mit einbau durch MB bei 3500€
Wenn ich bei ebay für Frontstoßstange, Kotflügel und Grill schaue komme ich auf Materialkosten von 600 € (schon in der passenden Farbe) dazu noch Motorhaube und vielleicht Licht. Also wenn die VA nicht defekt ist dürfte das Material bei ca. 1000 € liegen.
Zitat:
@harryheitzer schrieb am 28. Dezember 2018 um 23:17:44 Uhr:
Ja versuche ich schon, aber bin gerade von Innenstadt (Hamburg) aufs ländliche in die Umgebung gezogen und bin daher aufs Auto angewiesen. Würde ich noch in Hamburg wohnen wäre mir das alles egal.
Ähnliche Themen
Zitat:
@harryheitzer schrieb am 28. Dezember 2018 um 23:17:44 Uhr:
Zu allererst würde ich bei der gegnerischen Versicherung anrufen und den Termin stornieren.
Such Dir einen Gutachter Deiner Wahl und der erstellt das Gutachten.
Falls die Versicherung dann nochmals gut8en möchte, können die das danach immer noch tun.
Du solltest versuchen, mit mehr Ruhe an die Sache zu gehen.
Nach dem was ich im Internet gelesen habe, werde ich erstmal den Gutachter der Gegenseite kommen lassen und wenn es dann nicht passt einen selber beauftragen. Glücklicherweise habe ich noch ein BGH Urteil von 2014 gefunden welches diesen Weg bestätigt hat: BGH vom 22.7.2014, Az. VI ZR 357/13
Wenn du als unverschuldeter Geschädigter den Gutachter der gegnerischen Versicherung kommen lässt passt das nie - es sind immer verschiedene Abzüge inbegriffen 😉
Prinzipiell immer eigenen Gutachter beauftragen und niemals den Gutachter der gegnerischen Versicherung, weil der immer im darauf aus ist Kosten einzusparen für seinen Auftragsgeber.
zum Thema Anwalt:
In den letzten Jahren musste ich feststellen, dass die meisten Anwälte nur noch Abwickler sind - keine Kämpfer. Die Kanzleien, mit denen ich (jahrelang) zusammengearbeitet habe empfehle ich deshalb nicht mehr.
Es zeichnet sich immer mehr ab, dass man kaum noch "gute Leute bekommt"; in allen Bereichen sterben die, die noch was leisten können und wollen, aus. Seht euch mal um: die jungen Leute spielen ständig am Smartphone rum - bekommen aber keine 3 grammatikalisch richtigen Sätze raus.
Früher redeten Mütter mit ihren Kindern, selbst wenn der Nachwuchs noch nicht in der Lage war, an einer Unterhaltung teilzunehmen - aber das Kind hörte die Stimme seiner Mutter!
Heute wird der Kinderwagen, auf das Smartphone stierend, vor sich her geschoben ohne dem Nachwuchs auch nur einen Blick zu würdigen.
Heute sind die Bürger so blöd, dass die nicht mehr ohne Anwalt ihren Stuhlgang verrichten können. Wenn Du dennoch deine Hilfe anbietest, wirst du noch beschimpft, weil irgendjemand irgendwas irgendwo ergoogelt hat, was zwar dem Fragesteller gefällt, in der Realität aber nicht zutrifft. Der TE prahlt mit seinem 1 Semester Jurateilnahme, ist aber nicht in der Lage, eine Rechtsschutzversicherung mit sinnvollen Versicherungsumfang zu realisieren. Nicht einmal sein advokatischer Bekannter kann ihm den weiteren Werdegang darlegen, deshalb sucht er Hilfe in einem Technikforum. Deine Einschätzung zum Thema Anwalt kann ich nicht nur teilen, ich muss Dir zu 100% Recht geben. Im Versicherungsforum sind 2 abgehalfterte Anwälte aktiv, die nichts anderes können, als Gebetsmühlenartig die sofortige Einschaltung eben jenes Anwalts zu propagieren. Viele Schäden wären innerhalb kurzer Zeit reguliert, würde nicht so ein Nichtsnutz dazwischen sitzen. Ganz nebenher verteuert sich dadurch die Schadenshöhe. Ist aber nicht so schlimm. Steigen halt die Prämien.
Zitat:
@juri.gagarin schrieb am 29. Dezember 2018 um 12:43:24 Uhr:
Heute sind die Bürger so blöd, dass die nicht mehr ohne Anwalt ihren Stuhlgang verrichten können. Wenn Du dennoch deine Hilfe anbietest, wirst du noch beschimpft, weil irgendjemand irgendwas irgendwo ergoogelt hat, was zwar dem Fragesteller gefällt, in der Realität aber nicht zutrifft. Der TE prahlt mit seinem 1 Semester Jurateilnahme, ist aber nicht in der Lage, eine Rechtsschutzversicherung mit sinnvollen Versicherungsumfang zu realisieren.
Da du ja wieder rummosern musst kann ich dir hier gerne den ganzen Sachverhalt äußern
1. 1 Staatsexam sind mindestens 9 Semester und nicht 1, wäre schön wenn man das alles was ich gemacht habe in einen hätte machen können, hätte mir sehr viel Zeit erspart! (kann dir aber auch gerne meine eingescannten Studentenausweise schicken, damit du dann vielleicht mal einen Tick freundlicher wirst ?, oder schick mir am besten eine Email an: Pedersen at kanzlei-burow.de, bekommst dann auch gleich eine Antwort von mir)
2. Der PKW wird von mir seit Ende Mai gefahren, davor gehörte er meiner Mutter die im Oktober 2017 sehr plötzlich verstorben ist, vorher hatte ich keinen PKW und daher ist meine Rechtsschutz auch ohne PKW.
3. War es mir noch nicht Zeitlich möglich mich darum zu kümmern das meine Rechtsschutzversicherung erweitert wird, da ich mit dem ganzen Nachlass, es gab auch Haustiere die ich nicht übernehmen konnte und daher vermitteln musste (diese Lebten in DK und ich in HH). Für die, die ich übernommen habe, musste ich umziehen, weil auf 52m² die Haustiere meiner Mutter nicht genug platz gehabt hätten. Dazu musste ich noch den Nachlass verwalten, was bei einer Person die in Deutschland gemeldet war und in Dänemark lebte auch nicht so eben mal erledigt werden kann.
Du kannst dich ja gerne mal melden wenn bei dir ein enger Verwandter aus heiteren Himmel verstirbt, mal sehen wie du das alles hin bekommst. Und ich habe dich schon einmal gefragt, wenn du hier nur gift versprühen kannst, wieso schreibst du hier?
Zitat:
@Bastler-TT schrieb am 29. Dezember 2018 um 08:40:02 Uhr:
Prinzipiell immer eigenen Gutachter beauftragen und niemals den Gutachter der gegnerischen Versicherung, weil der immer im darauf aus ist Kosten einzusparen für seinen Auftragsgeber.
Hallo Bastler, hab ich jetzt auch gemacht nachdem ich vieles hier im Thread gelesen habe (also hat er seinen nutzen sehr gut erfüllt). Der von der Versicherung ist auch storniert. Danke für alle die hier produktiv geschrieben haben
Zitat:
@VS-Steffen schrieb am 29. Dezember 2018 um 09:44:54 Uhr:
zum Thema Anwalt:
In den letzten Jahren musste ich feststellen, dass die meisten Anwälte nur noch Abwickler sind - keine Kämpfer. Die Kanzleien, mit denen ich (jahrelang) zusammengearbeitet habe empfehle ich deshalb nicht mehr.Es zeichnet sich immer mehr ab, dass man kaum noch "gute Leute bekommt"; in allen Bereichen sterben die, die noch was leisten können und wollen, aus. Seht euch mal um: die jungen Leute spielen ständig am Smartphone rum - bekommen aber keine 3 grammatikalisch richtigen Sätze raus.
Früher redeten Mütter mit ihren Kindern, selbst wenn der Nachwuchs noch nicht in der Lage war, an einer Unterhaltung teilzunehmen - aber das Kind hörte die Stimme seiner Mutter!
Heute wird der Kinderwagen, auf das Smartphone stierend, vor sich her geschoben ohne dem Nachwuchs auch nur einen Blick zu würdigen.
Was für Anwälte kannst Du dir eigentlich leisten?
Meine Frau hat einen fast ein Jahrzehnt dauernden Erbrechtsstreit hinter sich und wenn sie da keinen guten Anwalt gehabt hätte, hätten wir heute weder Häuser noch Geld.
Und empfohlen wurde dieser uns von einem städtischen Rechtspfleger.
Ansonsten benötige ich alle 8 - 10 Jahre einmal einen Anwalt, jedoch bisher nur für Kleinkram.
Aber wenn ich das Recht auf einen Anwalt habe und die gegnerische Versicherung mauert, ist es einfach besser.
Und meine Nerven kostet es auch nicht.
@juri.gagarin Der TE schrieb, dass sein Anwalt gerade verreist sei. Gönne ihm doch die Auszeit.
@mstrl Repariere deinen Wagen nicht schon, bevor der oder die Gutachter gesehen hat/haben.
Was ist z. B. mit der Rahmenknautschzone. Ist die heile? Kein Lack abgesprungen?
Das Dach vom Wagen glatt und ohne Verzug?
Tür- und Motorhaubenspaltmaße so wie vorher?
Das sollten die sehen, denn dann könnte es existenziell für den Wagen werden.
Übrigens: falls deine Airbags nicht ausgelöst haben, war deine Aufprallgeschwindigkeit nicht allzu hoch.
Wow, seit Ende Mai fährst Du das Fahrzeug und keine Zeit, den Versicherungsschutz anzupassen. Das plötzliche Ableben Deiner Mutter in 2017 ist bedauerlich, ich spreche Dir mein aufrichtiges Beileid aus.
Ist dennoch mehr als ein Jahr her.
Du begreifst leider nicht, dass hier 2 sind, die Dir helfen könnten und es auch tun würden (ich spreche mal kühn auch im Namen von VS-Steffen), wenn Du diese Hilfe annehmen würdest. Aber Du doch nicht. Hast ja Jura studiert und bist nicht in der Lage, solch Bagatellunfall selber zu regulieren. Ich gab Dir schon einmal den Tipp, einschlägige Verkaufsbörsen für Kfz zu besuchen, um a) den Wiederbeschaffungspreis deines Autos zu ermitteln und b) die Wiederbeschaffung einzuleiten.
Obwohl Du nicht ansatzweise Schrauben kannst, hörst Du auf sinnlose Tipps, Kotflügel vom Schrott (natürlich in Wagenfarbe) und neuer Scheinwerfer, ein bisschen Politur und schon ist alles fertig. Nach Deinen Aussagen fand die Verunfallung bei ca 40 bis 50 km/h statt. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist das ein Totalschaden. Aus dem einfachen Grund: der Hobel ist nicht mehr viel Wert (leider)
Aber das willst Du ja nicht hören.
So ist es richtig mit dem eigenen Gutachter. Es ist denkbar, dass Du mit den Kosten für den Gutachter zwar erst einmal in Vorleistung treten musst, die gegnerische Versicherung wird aber die Kosten dann übernehmen. In unseren zwei Schadenfällen hatte der Gutachter sogar direkt mit der Versicherung abgerechnet.
Im zuvor von mir erwähnten Fall (E320T S210), der mich viel Zeit und Nerven mit der Versicherung gekostet hat, hatte ich fiktiv nach Wert laut Gutachten mit der Versicherung abgerechnet und den Schaden anschließend selber behoben. Hier wollte die Versicherung dann nur die ortsüblichen Lohnkosten einer nicht markengebundenen Werkstatt ansetzen, obwohl das Gutachten die Kosten einer MB-Werkstatt zugrunde gelegt hat. Da ich aber nachweisen konnte, dass mein Fahrzeug bis zum Zeitpunkt des Unfalls nur bei MB zum Service war und auch diverse andere Reparaturn bis dahin vornehmlich bei MB durchgeführt wurden, musste die Versicherung die MB-Lohnkosten erstatten.
Natürlich wurde erstmal nur der Nettobetrag ohne MwSt. erstattet. Für alle Teile für die ich dann eine Rechnung mit MwSt. nachweisen konnte, wurde die MwSt. nachträglich erstattet. Ebenfalls wurden Entsorgungskosten für Altteile lt. Gutachten erstmal nicht bezahlt, solange man keine Rechnung für Entsorgungskosten nachweist.
Im zweiten Fall (W245 B200) habe ich den Wagen bei MB auf den Hof gestellt, und gesagt die sollen sich drum kümmern. Die haben den gleichen Gutachter wie im ersten Fall herbestellt. Es wurde alles direkt mit der Versicherung abgerechnent. Die Reparaturkosten waren am Ende sogar höher als das Gutachten, aber das spielt keine Rolle bis zu einem bestimmten Betrag (Gutachten plus 30% oder so?).
Den einzigen Kontakt den ich mit der gegnerischen Versicherung hatte, war eine Rückfrage von denen, ob ich als Ersatzfahrzeug einen Schalter oder Automatik haben möchte. Die von der Versicherung beauftragte Autovermietung war pünktlich mit einer nagelneuen B-Klasse bei der Werkstatt zur Fahrzeugübergabe.
Nach zwei Tagen war unser Wagen repariert und ich brauchte mich um absolut nichts kümmern.
In beiden Fällen war es natürlich kein wirtschaftlicher Totalschaden. Der Fahrzeugwert wurde beide male deutlich über den Reparaturkosten angesetzt. Der Gutachter hat jede einzelne Sonderausstattung in seine Berechnung mit einfließen lassen und auch den allgemeinen Pflegezustand. Eine simple DAT Fahrzeugbewertung hatte für meinen E320 damals um die 6.500 - 7.000 € ausgegeben. Im Gutachten hatte der Wagen einen Wert von 9.000 €. Die gegnerische Versicherung hätte vermutlich deutlich weniger als 6.500 € angesetzt um einen wirtschaftlichen Totalschaden (Schaden war mit 5.000 € angesetzt) daraus zu machen. Somit zahlt sich ein selbst bestellter Gutachter i.d.R. meist aus.
Ein Anwalt ist im Regelfall nicht unbedingt nötig, aber wenn die gegnerische Versicherung gleich zu Beginn merkt, dass man sich nicht veräppeln lässt, dann braucht man sich hoffentlich nicht mit denen wegen ein Paar hundert Euro rumstreiten wie ich damals.
Viel Erfolg in der Sache. Das wird schon, vorausgesetzt die Schuldfrage ist klar und wurde von der Polzei im Unfallprotokoll entsprechend dokumentiert und vom Gegner unterzeichnet.
Zitat:
@juri.gagarin schrieb am 29. Dezember 2018 um 13:19:50 Uhr:
Hast ja Jura studiert und bist nicht in der Lage, solch Bagatellunfall selber zu regulieren.
Zu diesen Punkt als letzte Antwort, hab ja jetzt die Ignorefunktion entdeckt: Ich Rief meinen bekannten an um etwas bezüglich dieses Unfalles zu fragen, mir ging es ja noch nicht mal um das einschalten eines Anwaltes. Er wollte den Fall übernehmen weil er sagte er könne es gleich mitnehmen (da die Versicherung das Zahlen muss) und warum soll ich da nicht zustimmen ? Aber du würdest wahrscheinlich einen Freund sowas abschlagen
Und bzgl. deiner anderen Aussage: 1. Du bist kein Gutachter und wirst, wie andere die hier im Thread schrieben, wohl auch nicht die Erfahrung bis jetzt gehabt haben und 2. Es ist maximal ein wirtschaftlicher Totalschaden, bedeutet wenn man Geld reinsteckt kann man da auch noch was machen und da sind ja einige hier sehr nett und geben Tipps was man machen muss.