Unfallschaden entdeckt trotz "Unfallfrei" im Kaufvertrag
Hallo Zusammen,
Hab an meinem neuen "gebrauchten" Compact den ich seit einer Woche hab heute kleine Spuren von Lackiernebel am Rücklicht entdeckt und bin der Sache auf den Grund gegangen. So wie es aussieht hatte er einen Schaden am hinteren Radlauf. In einem Bereich von etwa 15 cm Länge hat ein Magnet absolut keine Haftung mehr, scheint also eine dicke Spachtelschicht drunter zu sein.
Obwohl es eigentlich mit dem Auge und auch durch Fühlen mit der Hand nicht erkennbar ist muss hier mal gründlich gespachtelt und lackiert worden sein und das wäre wiederum eine Wertminderung für das Auto, welches ich bei einem offiziellen BMW-Partner unter der Angabe "Unfallfrei" gekauft habe.
Hätte der Verkäufer diesen Schaden angeben müssen?
Habe ich Chancen diese Wertminderung beim Verkäufer geltend zu machen wenn ich darüber ein Gutachten beim Tüv/Dekra erstellen lasse?
Was würdet iht tun? Ich habe mit so etwas keine Erfahrung, bitte um eure Hilfe!
Beste Grüße
Peter
65 Antworten
... das vergessen viele: "primärtragende Karosserieteile" - da fällt eine Menge weg!
... aber trotzdem darf man den Wagen dann nicht mehr als "unfallfrei" verkaufen 😁😁😁
Man ist das kompliziert, ich glaub, ich studiere Jura 😁
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
"Informationen zu Unfallwagen
Als Unfallwagen oder Unfallauto bezeichnet man ein Fahrzeug, das durch einen Unfall Schaden genommen hat. Dabei gilt juristisch jedes Ereignis als Unfall, das plötzlich, ungewollt und mit mechanischer Gewalt einen bleibenden Schaden verursacht. Die minimale Schadenshöhe, damit ein Ereignis als Unfall gilt, beträgt 200 Euro. Der Verkäufer eines Fahrzeugs ist jedoch erst ab einer Schadenshöhe von 1.500 Euro dazu verpflichtet, den Schaden dem Käufer zu offenbaren. Somit bezeichnet man normalerweise ein Fahrzeug mit einem Unfallschaden von über 1.500 Euro als Unfallwagen oder Unfallauto.Deckt sich soweit Ich das überblicke mit meinen Ansichten ...
MFG Kester
Genau das ist der Punkt: ab 1500 Euro muss der Verkäufer den Schaden selbst und ungefragt angeben. Ist der Schaden kleiner als 1500 Euro, muss er es angeben, wenn er gefragt wird, ob der Wagen unfallfrei ist, und das ist der Wagen bei einem (Unfall-)Schaden ab 200 Euro schon nicht mehr (siehe oben!).
Gefragt hat der Käufer quasi auch dann, wenn im Kaufvertrag unfallfrei (ja) oder (nein) angekreuzt wird. Kreuzt der Verkäufer unfallfrei an, hatte der Wagen aber doch einen Schaden von über 200 Euro, liegt Täuschung vor! Und dagegen kann man juristisch vorgehen.
Einen Kotflügel zu lackieren kostete mich bei BMW mit Ausbesserung 150 Euro.
PS: ..musste ich aber nicht bezahlen, da es der Lacker selbst war, der sein Werkzeug drauf hat fallen lassen!
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Und wie ist es, wenn der 1 Besitzer den Schaden nicht angegeben hat? Wenn der Schaden wirklich unter 1500,-€ liegt, war er dazu ja nicht verpflichtet. Eigentlich müsste ein BMW Händler doch automatisch danach fragen bzw. die schauen sich doch ein Auto vorher an, bevor sie es in Zahlung nehmen und dann hätte es ihnen doch eigentlich auffallen müssen - oder verlange ich schon wieder zuviel von einem Händler?
Nochmal zur Info:
1. Es handelt sich um den HINTEREN Radlauf. Da lässt sich nicht so einfach ein Kotflügel wechseln.
2. Wenn man im richtigen Winkel über den Radlauf schaut erkennt man am übergang zum wieder geraden Bereich des Autos eine leichte zusätzliche Kante, zu klein um auf ein Foto zu bekommen aber Sichtbar wenn man es weiß. Ist das vielleicht die Linie die beim Lackieren abgeklebt worden ist? Mit der Hand zu spühren ist es nicht.
Gruß Peter
Hallo!!
Wann sind es 1500Eur??
Wenn es mir ein bekannter für 800 Eur repariert??
Mfg: Andreas
Zitat:
Original geschrieben von Sebastian320T
Hallo!!
Wann sind es 1500Eur??
Wenn es mir ein bekannter für 800 Eur repariert??Mfg: Andreas
Nee, nee, man kann nur von realen Marktpreisen ausgehen.
Wenn ich Lackierer bin könnte ich alles bis auf einen China-Zubehörpreis für den Ersatzteilartikel selbst und umsonst machen...
Das geht nicht 😁
Zitat:
Original geschrieben von Genesis-Driver
Nochmal zur Info:1. Es handelt sich um den HINTEREN Radlauf. Da lässt sich nicht so einfach ein Kotflügel wechseln.
Wohl wahr, alleine die ganzen Schweißpunkte mit dem Bohraufsatz zu fräsen ist eine Schweine-Arbeit und dann wieder alles schön zu verkitten...ich habs damals gehasst...
Aber eins ist klar, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, somit kann Dir keiner kommen , er/sie hätte von dem Schaden nichts gewusst. (wenn es wirklich ein Unfall war, und nicht nur eine Tür, die eine Delle hinterließ, die man nicht herausholte, sondern fachgemäß spachtelte)
Das kann dann wirklich nur ein Gutachter prüfen, aber ich würde trotzdem vorher hingehen und dem Verkäufer das zeigen und auf Preisnachlass pochen, oder Du gehst zum Anwalt und Gutachter...mal sehen, ob es dann immer noch nicht geht 😁
.....
Original geschrieben von mat76
Und wie ist es, wenn der 1 Besitzer den Schaden nicht angegeben hat? Wenn der Schaden wirklich unter 1500,-€ liegt, war er dazu ja nicht verpflichtet. Eigentlich müsste ein BMW Händler doch automatisch danach fragen bzw. die schauen sich doch ein Auto vorher an, bevor sie es in Zahlung nehmen und dann hätte es ihnen doch eigentlich auffallen müssen - oder verlange ich schon wieder zuviel von einem Händler?
Trau nicht jedem Händler! Einige versuchen es eben, auch wenn sie wissen, dass der Wagen nicht unfallfrei ist. Die Chancen stehen ja auch nicht schlecht, die allermeisten Käufer bemerken es ohnehin nie. Wie willst du beispielsweise an einem neuen Kotflügel erkennen, dass er jemals ausgetauscht wurde? Außer es gibt z.B. aufgrund des Alters des Wagens kleine farbliche Unterschiede.
Oh, das ist sehr einfach.
Fahrzeuge werden nach dem Zusammenbau noch mit einer Wachs-Schutzschicht überzogen.
Sämtliche Schrauben im Motorraum weisen die Schicht auf.
Wenn man sich die Schraubenköpfe ansieht, erkennt man das recht schnell.
Das ist, wie der Test sich Pedalerie, Schlafknauf und Lenkrad (div. andere Dinge) anzusehen, und danach eine Beurteilung durchzuführen, ob der Tachostand der Realität entspricht.
Aber es stimmt, Verkäufer sind skrupellos und verkaufen einem alles, hauptsache die Quote stimmt und der Chef ist gewillt sie zum Abteilungsleiter bald aufsteigen zu lassen. Das erlebte ich in allen Betrieben so...
Zitat:
Original geschrieben von sulu
.......
Gefragt hat der Käufer quasi auch dann, wenn im Kaufvertrag unfallfrei (ja) oder (nein) angekreuzt wird. Kreuzt der Verkäufer unfallfrei an, hatte der Wagen aber doch einen Schaden von über 200 Euro, liegt Täuschung vor! Und dagegen kann man juristisch vorgehen.
Diese Aussage ist exakt und richtig. Da es sich zudem nicht um einen privaten Verkäufer sondern um einen Händler handelt, kann dieser auch nicht geltend machen von dem u.U. vom Vorbesitzer verursachten Schaden Nichts gewußt zu haben, da jedes Gericht einem Händler die nötige Sachkompetenz zur Erkennung des geschilderten Schadensbildes zubilligen würde.
Zitat:
da jedes Gericht einem Händler die nötige Sachkompetenz zur Erkennung des geschilderten Schadensbildes zubilligen würde.
Das ist m. E. Wunschdenken, wie entsprechende gegenläufige Urteile (zulasten des Käufers) immer wieder darlegen.
Vom Händler wird Sachkompetenz, jedoch nicht die Kompetenz eines KFZ-"Sachverständigen", verlangt, und ohne dass wir alle das Schadensbild selbst in Augenschein nehmen 🙂, wird sich hier wohl keine endgültige Lösung finden lassen.
Allgemeine Aussagen wie: "Liegt der Schaden über 200 Euro, gibts Geld zurück / Nachbesserung!" sind genauso unstimmig wie die Aussage zur Gewährleistung "Ist im ersten halben Jahr was an deinem Auto kaputt, trägt das der Händler". Einschlägige Urteile zeigen, dass es eben nicht so einfach und pauschal abzugrenzen ist.
(Scheinbar) Recht haben und Recht bekommen sind immer noch und immer wieder zweierlei Dinge 😉....
So, zum aktuellen Stand:
Ich habe das Fahrzeug von einem Lackierer und einem KFZ-Meister begutachten lassen:
Die komplette Beifahrerseite und die vordere Stoßstange wurde neu lackiert. Bei der BSeite (außer Tür) wurde auch großflächig gespachtelt.
Ich werde am Montag ins Autohaus gehen und meine Forderung stellen: 2.500,- zurück oder Auto geht zurück!
Beste Grüße
Peter