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Unfallschaden: Bitte um eine Einschätzung

Audi A4 B7/8E

Hallo zusammen,

ich könnte heulen!!! 🙁🙁🙁

Heute hat so ein A**** einfach ohne blinken die Spur gewechselt, mich übersehen und mein „Baby“ schwer getroffen. 😠 Der Treffer ging voll auf die Felge und den hinteren Kotflügel. Bis Montag passiert eh erstmal nichts und deshalb würden mich Eure Meinungen zu folgenden Fragen interessieren:

- Bekommt der Freundliche das wieder sauber lackiert, so dass keinerlei Farbunterschiede zu sehen sind (Akoyasilber metallic)?
- Wie groß ist das zu tauschende Kotflügelteil und müssen dafür die Heckscheibe und die kleine Seitenscheibe ausgebaut werden?
- Wird bei so was die Felge getauscht?
- Wie steht es um den Reifen? Schließlich läuft mein Kleiner fast 250 und da möchte ich mich auf den Reifen verlassen können…
- Wie schätzt Ihr den Schaden am Fahrwerk ein? Ist eine Vermessung erforderlich?
- Wie steht es um den Wertverlust (BJ 11/2005 und 27.000 km)?
- Habe ich jetzt einen Unfallwagen oder ist das noch ein „Bagatellschaden“?

Fragen über Fragen… Ich bin für jede Antwort/jeden Tipp dankbar! 😕

Traurige Grüße
André

Beste Antwort im Thema

*lol*

Wenn ich diese ganzen Schlaumeier-Ratschläge hier schon wieder lese... 🙄

Von nix eine Ahnung!

Lasst euch mal gesagt sein, dass auch die Polizei bei dem Unfall nicht dabei war. Wir können bei einer Unfallaufnahme auch nur aufnehmen, was die Beteiligten sagen. Wenn keine eindeutigen Unfallspuren da sind können auch wir belogen werden und nicht das Gegenteil beweisen!

Es gibt, je nach Bundesland, einen Erlass, dass eine Verkehrsunfallaufnahme zu erfolgen hat. Wie es in Bayern ist weiß ich aber nicht. Wir in NRW müssen einen Unfall aufnehmen, sofern die Beteiligten noch vor Ort sind und noch nicht alle Maßnahmen für eine spätere Schadensregulierung noch nicht eingeleitet wurden.

Dienstnummern? 110... eine andere Nummer gibt es nicht. Wir sind doch nicht in Hollywood!

Nicht mit der gegenerischen Versicherung sprechen? Was soll das? Der Unfallgeschädigte ist doch kein Hauptzeuge in einem achtfachen Mordfall! Es geht um einen popeligen Blechschaden, der bezahlt werden soll.

Was immer wieder gerne gemacht wird in Foren ist den Rat zu geben, sich einen Anwalt zu nehmen. Genau! Weil die ja auch nichts besseres zu tun haben, als sich mit Bagatellen herumzuschlagen. So ein Unsinn! Das dafür nur unnötig Kosten entstehen interessiert nicht. Aber wenn´s einen selber trifft ist das Gejaule wegen der enormen Hochstufung groß.

Die gegnerische Versicherung kann so viele Gutachter schicken wie sie will. Wenn ich als Unfallgeschädigter nicht will, dass ein nicht von mir beauftragter Gutachter MEIN Auto begutachtet, bekommt er es auch nicht zu Gesicht. Ich kann eben ab der o.g. Schadenssumme auf Kosten der gegenerischen Versicherung einen Gutachter meiner Wahl beauftragen.

Wenn ich aus so einem lächerlichen Unfall nicht auch noch Gewinn raus schlagen will, kann ich auch einfach den Schaden an die ausführende Werkstatt abtreten. Die Übernehmen auch direkt das, was ihr von einem Anwalt wollt. Durch eine Abtrittserklärung holt sich die Werkstatt das Ok der gegnerischen Versicherung und legt los. Was eine Wertminderung angeht: lieber mal ordentlich informieren, ab wann eine Wertminderung möglich ist!

Bei einem Vertragshändler bekommt man dann übrigens auch direkt noch den passenden Ersatzwagen!

Die Ratschläge, die hier gegeben wurden, kann ich erst nachvollziehen, wenn es sich um einen ehrheblichen Schaden handelt, die Sach- und Rechtslage unklar ist oder Personenschaden entstanden ist (und mit Personenschaden meine ich nicht dieses alberne "Nackenschmerzensyndrom"!).

So... viel Erfolg bei der Regulierung.

Edit:

Ach ja, gleich kommt wieder: Jaaaaa, aber ich habe bei meinem Unfall dies und das... bla bla bla 😮

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Zitat:

Original geschrieben von Thilo T.


Allerdings gilt auch hier das Prinizp der Schadensminderung, d.h. erst ab ca. 1500 Euro sollte ein Gutachter erforderlich sein.

dieser betrag wird hier dutlich überschritten....

anwalt, naja, ists glaubenssache, die vers. kann das alles reibungslos akzeptieren, muss aber nicht...ich für meinen teil würde die sache jednefalls einem anwalt übergeben, da ich pers. keinen bock auf den regulären papierkrieg habe der durch einen unfall entsteht....da übergeb ich dem anwalt lieber mit ner unterschrift die vollmacht und den rest erledigt der dann....

Zitat:

Original geschrieben von hotel-lima



Zitat:

Original geschrieben von Thilo T.


Beauftragt die Versicherung einen Gutachter, muss man das Gutachten nicht anerkennen.
Richtig, aber ein Gegengutachten darfst Du selbst zahlen.

Das hängt davon ab:

Wenn man das Recht der Gutachterwahl an die gegnerische Versicherung abtritt, muss man in der Tat später für ein sogen. Privatgutachten selbst aufkommen.

Hat man das Recht nicht abgetreten, muss die Versicherung das Gutachten des Geschädigten bezahlen und ihr selbst in Auftrag gegebenes Privatgutachten.

Der normale Verlauf ist aber wohl eher dieser: man fährt den Wagen zur Vertragswerkstatt seines Vertrauens und läßt kurz den Schaden prüfen. Dann ruft man die Versicherung an und erklärt schon mal den ungefähren Preis. Sollte der >1000 oder 1500 (bin da gerade nicht sicher) liegen, fragt die Versicherung nach einem Gutachter und man erklärt, daß man den selbst bestellen wird.

Also wer tritt schon freiwillig und kostelos (s)ein Recht ab 😉.

Was den Anwalt angeht: den würde ich nur einschalten, wenn die gegnerische Versicherung zickt oder der Schaden wirklich erheblich ist. Bei dem hier diskutierten Schaden halte ich das für absolut übertrieben; erklärt aber, warum die Beiträge meiner Rechtschutz immer höher gehen 😠.

Ich habe bis jetzt jeden KFZ-Schaden (ok, waren nicht viele) ohne Anwalt zu meiner Zufriedenheit abschliessen können.

Gruß,
Thilo

Zitat:

Original geschrieben von Thilo T.


erklärt aber, warum die Beiträge meiner Rechtschutz immer höher gehen 😠.

deine rs hat damit nichts zu tun!

der anwalt wird von der gegnerischen haftpflicht bezahlt..... 🙄

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


da ich pers. keinen bock auf den regulären papierkrieg habe der durch einen unfall entsteht....

Was für einen Papierkrieg?

Ich gebe div. Rechnungen und berechtigte Forderungen ab und die werden dann bezahlt.

Werden die nicht bezahlt erledigt das eben der Fachmann, sprich RA.

Gruß,
Thilo

Zitat:

Original geschrieben von Thilo T.


Was für einen Papierkrieg?

schadenshergnagsmeldung, der schrieb für die "unkostenpauschale" sowie der schrieb für den nutzungsausfall....

Also ich würde auch nicht unbedingt Anwalt einschalten.

Wenn sich die Versicherung nicht irgendwie dumm anstellt oder oder sich quer stellt ist ja alles OK.

Ich bin der Meinung, dass man grundsätzlich einen RA braucht, wenn ein Personenschaden vorhanden ist.

Alles andere lässt sich meinst so klären.

Zitat:

Original geschrieben von Thilo T.


man fährt den Wagen zur Vertragswerkstatt seines Vertrauens und läßt kurz den Schaden prüfen. Dann ruft man die Versicherung an und erklärt schon mal den ungefähren Preis. Sollte der >1000 oder 1500 (bin da gerade nicht sicher) liegen,

Da kann sich selbst ein Fachmann ganz schnell vertun. Bei unserem BMW lag der Service-Meister einige Tausend Euro daneben. Gut, der Schaden war komplexer aber manchmal sieht man nicht alles sofort.

Den Anwalt muß die gegnerische Versicherung auch zahlen, von daher nochmals der Hinweis, dieses Recht auch zu nutzen.

Gruß,
hotel-lima

Zitat:

Original geschrieben von Audi - Fan


Also ich würde auch nicht unbedingt Anwalt einschalten.

Dann kann es Dir schnell passieren, daß die gegnerische Versicherung Dich über den Tisch zieht.... die versuchen doch jeden Cent zu sparen...

Gruß,
hotel-lima

Der Grenze, ab der ein Gutachten von der gegnerischen Versicherung zu bezahlen ist, wird von der Rechtsprechung so bei ca. 750,- € gezogen.

Übrigens bitte nicht erst selbst mit der Versicherung handeln, und dann, wenn die Versicherung einige Abzüge vornimmt, wegen 200,- € zum Anwalt rennen.

Und ich habe schon viele Versicherungen erlebt, die versucht haben, Geschädigte, die keinen Anwalt hatten, über den Tisch zu ziehen. Da wurden fadenscheinige Einwände gegen die Schuldfrage vorgebracht, fragwürde Abzüge vom Schaden gemacht, und auf Anwaltsschreiben ohne jede Diskussion die gesamten Beträge nachgezahlt. Es wird halt erst einmal versucht. Macht sicher nicht jede Versicherung, aber es ist doch verbreitet.

Grüße

Jan

Nach den diversen Empfehlungen hier, werde ich auf jeden Fall mal mit meinem Anwalt sprechen und sehen was er dazu meint. Ist zwar kein Spezialist für Verkehrrecht, aber bisher hat er mich durchweg gut beraten...

Zur Frage ob die Polizei den Unfall aufgenommen hat:

Die ganze Stadt wimmelt nur so von Grünen wegen dem Oktoberfest! Also habe ich einen vorbeifahrenden Streifenwagen zu mir gewunken. Die Jungs haben sich geweigert den Unfall aufzunehmen. Solange keine Personen oder parkenden Autos beschädigt wurden, machen die gar nichts. Nur wenn mein Unfallgegener sich geweigert hätte seine Personalien anzugegben. Trotz meiner Bitte sind die Cops noch nicht mal aus ihrer Karre ausgestiegen. Keine Fotos, kein Bericht, absolut nichts!
Danke dafür an die Freunde und Helfer(?)!😠 Die sind echt immer nur dann zu Stelle wenn man sie absolut nicht brauchen kann...

Kann mir jemand einen Gutachter empfehlen in München? Wie steht's um die DEKRA oder den TÜV? Taugen die was?

Grüße und gute Nacht
André

ist gängige praxis der rennleitung geworden, nurnoch zu kommen wenn es personenschaden gibt bzw. der unfallgegner seine daten nicht rausrückt....

wenn die jedem unfall nachgehen würden, würden die nurnoch knöllchen schreiben....
sie müssen zwar kommen wenn du sie explizit anforderst, allerdings solltest du dich dann nicht wundern wenn die dementsprechend gelaunt sind...

hast du die namen von denen?

dann kannst du wegen des verhaltens das die trotz aufforderung nix gemacht haben eine dienstaufsichtsbeschwerde (die dann direkt wieder im mülleimer landet, sobald du die tür bei der polizeiwache raus bist) machen.....

Zitat:

Kann mir jemand einen Gutachter empfehlen in München?

lässt du den schaden bei deinem 😉 reparieren?

wenn ja, dann sprech den mal darauf an, meist haben die hausgutachter, sodass es gut möglich ist, das neben der reparatur des schadens auch noch ein paar "werbegeschenke" (...) seitens des 😉 für dich rausspringen....

Hallo,

da bin ich ja mal gespannt wie das mit der Schuldfrage wird.... Das Problem, das ich sehe, ist, daß es im Nachhinein unmöglich sein wird, zu beweisen, wer wem ans Auto gefahren ist. Sollte der Unfallgegner nicht eindeutig zugeben, daß er schuld ist, wirds vermutlich mindestens auf eine Teilschuld herauslaufen. Daher wäre es wichtig gewesen, den Bericht der Pozilei zu haben....

Gruß,
hotel-lima

Zitat:

Original geschrieben von hotel-lima


Hallo,

da bin ich ja mal gespannt wie das mit der Schuldfrage wird.... Das Problem, das ich sehe, ist, daß es im Nachhinein unmöglich sein wird, zu beweisen, wer wem ans Auto gefahren ist. Sollte der Unfallgegner nicht eindeutig zugeben, daß er schuld ist, wirds vermutlich mindestens auf eine Teilschuld herauslaufen. Daher wäre es wichtig gewesen, den Bericht der Pozilei zu haben....

Gruß,
hotel-lima

Ich will dir zwar keine Angst machen, aber das gleiche Problem hatte ich auch schon. Es war später nicht mehr möglich, auch mit Gutachter, den Unfallhergang genau aufzuklären. Es stand Aussage gegen Aussage und so wurde auch die Schuldfrage 50:50 geregelt. Recht haben und Recht bekommen sind oft zwei verschiedene Paar Schuhe.

Ich hoffe das dein Unfallgegner keine Probleme macht und alles zu deiner Zufriedenheit abläuft.

Carsten

Zitat:

Original geschrieben von AbrahamSimpson


Bis Montag passiert eh erstmal nichts und deshalb würden mich Eure Meinungen zu folgenden Fragen interessieren:

Das Seitenteil und die Stoßstange lassen sich richten, Felge und Reifen prüfen und eventuell erneuern.

Schaden ca. 3700,- € beim 🙂

So, jetzt kümmert sich mein Anwalt drum. Der Unfallgegner hat noch keine Schadensmeldung gemacht. 🙁
Die Namen und Dienstnummern der Grünen habe ich leider nicht. Ich hoffe nur dass das alles vernünftig abläuft. Schlimm genug, dass mein "Baby" Schaden genommen hat, aber wenn ich auch noch auf Kosten sitzen bleibe, dann könnte ich kotzen! Ich habe mir absolut nicht zu Schulden kommen lassen und finde, dass es einfach der Anstand erfordert für einen Schaden einzustehen, den man verursacht hat. Aber das scheint wohl keine verbreitet Einstellung zu sein...

Kann man nicht anhand der Unfallspuren Rückschlüsse darauf ziehen wie sich der Unfall ereignet hat?

Frustrierte Grüße
André

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