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Unfallschaden: Bitte um eine Einschätzung

Themenstarteram 27. September 2008 um 17:40

Hallo zusammen,

ich könnte heulen!!! :(:(:(

Heute hat so ein A**** einfach ohne blinken die Spur gewechselt, mich übersehen und mein „Baby“ schwer getroffen. :mad: Der Treffer ging voll auf die Felge und den hinteren Kotflügel. Bis Montag passiert eh erstmal nichts und deshalb würden mich Eure Meinungen zu folgenden Fragen interessieren:

- Bekommt der Freundliche das wieder sauber lackiert, so dass keinerlei Farbunterschiede zu sehen sind (Akoyasilber metallic)?

- Wie groß ist das zu tauschende Kotflügelteil und müssen dafür die Heckscheibe und die kleine Seitenscheibe ausgebaut werden?

- Wird bei so was die Felge getauscht?

- Wie steht es um den Reifen? Schließlich läuft mein Kleiner fast 250 und da möchte ich mich auf den Reifen verlassen können…

- Wie schätzt Ihr den Schaden am Fahrwerk ein? Ist eine Vermessung erforderlich?

- Wie steht es um den Wertverlust (BJ 11/2005 und 27.000 km)?

- Habe ich jetzt einen Unfallwagen oder ist das noch ein „Bagatellschaden“?

Fragen über Fragen… Ich bin für jede Antwort/jeden Tipp dankbar! :confused:

Traurige Grüße

André

Beste Antwort im Thema

*lol*

Wenn ich diese ganzen Schlaumeier-Ratschläge hier schon wieder lese... :rolleyes:

Von nix eine Ahnung!

Lasst euch mal gesagt sein, dass auch die Polizei bei dem Unfall nicht dabei war. Wir können bei einer Unfallaufnahme auch nur aufnehmen, was die Beteiligten sagen. Wenn keine eindeutigen Unfallspuren da sind können auch wir belogen werden und nicht das Gegenteil beweisen!

Es gibt, je nach Bundesland, einen Erlass, dass eine Verkehrsunfallaufnahme zu erfolgen hat. Wie es in Bayern ist weiß ich aber nicht. Wir in NRW müssen einen Unfall aufnehmen, sofern die Beteiligten noch vor Ort sind und noch nicht alle Maßnahmen für eine spätere Schadensregulierung noch nicht eingeleitet wurden.

Dienstnummern? 110... eine andere Nummer gibt es nicht. Wir sind doch nicht in Hollywood!

Nicht mit der gegenerischen Versicherung sprechen? Was soll das? Der Unfallgeschädigte ist doch kein Hauptzeuge in einem achtfachen Mordfall! Es geht um einen popeligen Blechschaden, der bezahlt werden soll.

Was immer wieder gerne gemacht wird in Foren ist den Rat zu geben, sich einen Anwalt zu nehmen. Genau! Weil die ja auch nichts besseres zu tun haben, als sich mit Bagatellen herumzuschlagen. So ein Unsinn! Das dafür nur unnötig Kosten entstehen interessiert nicht. Aber wenn´s einen selber trifft ist das Gejaule wegen der enormen Hochstufung groß.

Die gegnerische Versicherung kann so viele Gutachter schicken wie sie will. Wenn ich als Unfallgeschädigter nicht will, dass ein nicht von mir beauftragter Gutachter MEIN Auto begutachtet, bekommt er es auch nicht zu Gesicht. Ich kann eben ab der o.g. Schadenssumme auf Kosten der gegenerischen Versicherung einen Gutachter meiner Wahl beauftragen.

Wenn ich aus so einem lächerlichen Unfall nicht auch noch Gewinn raus schlagen will, kann ich auch einfach den Schaden an die ausführende Werkstatt abtreten. Die Übernehmen auch direkt das, was ihr von einem Anwalt wollt. Durch eine Abtrittserklärung holt sich die Werkstatt das Ok der gegnerischen Versicherung und legt los. Was eine Wertminderung angeht: lieber mal ordentlich informieren, ab wann eine Wertminderung möglich ist!

Bei einem Vertragshändler bekommt man dann übrigens auch direkt noch den passenden Ersatzwagen!

Die Ratschläge, die hier gegeben wurden, kann ich erst nachvollziehen, wenn es sich um einen ehrheblichen Schaden handelt, die Sach- und Rechtslage unklar ist oder Personenschaden entstanden ist (und mit Personenschaden meine ich nicht dieses alberne "Nackenschmerzensyndrom"!).

So... viel Erfolg bei der Regulierung.

Edit:

Ach ja, gleich kommt wieder: Jaaaaa, aber ich habe bei meinem Unfall dies und das... bla bla bla :o

47 weitere Antworten
Ähnliche Themen
47 Antworten
am 29. September 2008 um 11:44

Hi,

heutzutage schaut jeder selbst, wo er bleibt. Der Unfallgegner hat ja auch kein Interesse, daß seine Versicherung zahlen muß, weil ihn das Prozente kostet. Dessen Versicherung versucht auch die Kosten so gering wie möglich zu halten. Das alles steht in krassem Gegensatz zu Deinen Interessen.

Daher wie schon mehrfach gesagt auch bei "kleinen" Unfällen immer einen Anwalt nehmen.

Zum Thema Unfallhergang nachvollziehen: Ein Kollege hat sein Auto auf der Straße geparkt. Am Morgen wurde in der Nähe eine Baustelle angefangen. Als er zu seinem Auto kam, war der obere Kotflügel auf einer Seite eingedrückt. Ein Auto konnte es aufgrund der Position des Schadens nicht gewesen sein, also nur ein Baufahrzeug. Er ging zur Polizei aber die meinten nur, wenns niemand gesehen hat, ist es halt Pech. Er blieb auf dem Schaden sitzen, fertig. Daß sich die Polizei darum kümmert, evtl. mit Gutachter und Lackproben usw. kannst Du vergessen. Wenn, dann mußt Du alles selbst veranlassen und dann auch erst mal alles selbst zahlen.....

Wenn der Unfallgegner dumm macht, hast Du mit Sicherheit ein Problem, auch wenn Du genau weißt, daß Du nicht schuld warst....

Gruß,

hotel-lima

Zitat:

Original geschrieben von AbrahamSimpson

...

Kann man nicht anhand der Unfallspuren Rückschlüsse darauf ziehen wie sich der Unfall ereignet hat?

 

...

Man kann sicherlich anhand der Unfallspuren gewisse Sachen ableiten. So z. B. welches der Fahrzeug schneller war. Da aber keine Unfallaufnahme vor Ort gemacht wurden ist, kann ein Gutachter den Unfall nicht "auf die Straße" zurück projezieren. Es kann also passieren, das deine Unfallgegner behauptet das du ihn überholt hast und anschließend zu früh rüber gezogen hast und du kannst nicht viel machen.

 

Gab es keine anderen Zeugen?

 

Mach dich aber erstmal nicht verrückt. Manche Leute sind ein wenig nachlässig was die Unfallmeldung angeht. Da du den Schaden bereits der anderen Versicherung gemeldet hast, wird diese Versicherung die Unterlagen für eine Schadenmeldung an den Unfallverursacher senden. Aber es kann dauern bis diese dann an die Versicherung zurück geschickt werden.

 

Also möglichst nicht verrückt machen und den Anwalt machen lassen.

 

Carsten

Themenstarteram 29. September 2008 um 14:54

Leider gabs keine anderen Zeugen. Fußgänger waren keine in der Nähe und die anderen Autos sind natürlich nicht stehen geblieben...

Mal sehen. Ich lassen den Anwalt mal machen und hoffe einfach das Beste. Ich schreibe Euch auf jeden Fall wie es ausging...

Grüße

André

*lol*

Wenn ich diese ganzen Schlaumeier-Ratschläge hier schon wieder lese... :rolleyes:

Von nix eine Ahnung!

Lasst euch mal gesagt sein, dass auch die Polizei bei dem Unfall nicht dabei war. Wir können bei einer Unfallaufnahme auch nur aufnehmen, was die Beteiligten sagen. Wenn keine eindeutigen Unfallspuren da sind können auch wir belogen werden und nicht das Gegenteil beweisen!

Es gibt, je nach Bundesland, einen Erlass, dass eine Verkehrsunfallaufnahme zu erfolgen hat. Wie es in Bayern ist weiß ich aber nicht. Wir in NRW müssen einen Unfall aufnehmen, sofern die Beteiligten noch vor Ort sind und noch nicht alle Maßnahmen für eine spätere Schadensregulierung noch nicht eingeleitet wurden.

Dienstnummern? 110... eine andere Nummer gibt es nicht. Wir sind doch nicht in Hollywood!

Nicht mit der gegenerischen Versicherung sprechen? Was soll das? Der Unfallgeschädigte ist doch kein Hauptzeuge in einem achtfachen Mordfall! Es geht um einen popeligen Blechschaden, der bezahlt werden soll.

Was immer wieder gerne gemacht wird in Foren ist den Rat zu geben, sich einen Anwalt zu nehmen. Genau! Weil die ja auch nichts besseres zu tun haben, als sich mit Bagatellen herumzuschlagen. So ein Unsinn! Das dafür nur unnötig Kosten entstehen interessiert nicht. Aber wenn´s einen selber trifft ist das Gejaule wegen der enormen Hochstufung groß.

Die gegnerische Versicherung kann so viele Gutachter schicken wie sie will. Wenn ich als Unfallgeschädigter nicht will, dass ein nicht von mir beauftragter Gutachter MEIN Auto begutachtet, bekommt er es auch nicht zu Gesicht. Ich kann eben ab der o.g. Schadenssumme auf Kosten der gegenerischen Versicherung einen Gutachter meiner Wahl beauftragen.

Wenn ich aus so einem lächerlichen Unfall nicht auch noch Gewinn raus schlagen will, kann ich auch einfach den Schaden an die ausführende Werkstatt abtreten. Die Übernehmen auch direkt das, was ihr von einem Anwalt wollt. Durch eine Abtrittserklärung holt sich die Werkstatt das Ok der gegnerischen Versicherung und legt los. Was eine Wertminderung angeht: lieber mal ordentlich informieren, ab wann eine Wertminderung möglich ist!

Bei einem Vertragshändler bekommt man dann übrigens auch direkt noch den passenden Ersatzwagen!

Die Ratschläge, die hier gegeben wurden, kann ich erst nachvollziehen, wenn es sich um einen ehrheblichen Schaden handelt, die Sach- und Rechtslage unklar ist oder Personenschaden entstanden ist (und mit Personenschaden meine ich nicht dieses alberne "Nackenschmerzensyndrom"!).

So... viel Erfolg bei der Regulierung.

Edit:

Ach ja, gleich kommt wieder: Jaaaaa, aber ich habe bei meinem Unfall dies und das... bla bla bla :o

am 30. September 2008 um 6:53

Hi,

wer spielt sich hier als Schlaumeier auf, das ist doch die Frage....

Gruß,

hotel-lima

Lox, danke für deine Ratschläge. Du hast ja nun gewisse Erfahrungen auf dem Gebiet aber muss das immer in so nem Ton sein?

Wie du schon selber festgestellt hast, das hier ist ein Forum wo andere anderen versuchen zu helfen.

Und da bringt dieser belidigende Ton eigentlich nur eines, nämlich das dir keine Beachtung geschenkt wird. ;)

Zitat:

Original geschrieben von hotel-lima

wer spielt sich hier als Schlaumeier auf, das ist doch die Frage....

@h-l,

einer der sich damit auskennt.... Der gute Mann sieht doch jeden Tag nichts Anderes, wenn er nicht grade jemanden fangen muss ;)

@AbrahamSimpson,

zum eigentlichen Thema:

auf Grund der voraussichtlichen Schadenshöhe besteht sowohl das Recht auf einen SV (Sachverständigen / Gutachter) freier Wahl und natürlich auch das Recht auf einen Anwalt (wenn`s denn wirklich sein muss).

Du als Geschädigter hast offensichtlich mit der Branche nichts zu tun.

Daher rate ich einfach dazu, das Fahrzeug in die WS zu stellen und eine Abtretungserklärung für die Rep.-Kosten zu unterschreiben.

Wie bereits richtig dargestellt, kümmert sich die WS um den ordnungsgemäßen Ablauf, die Beauftragung eines SV und den ganzen Papierkram mit der Versicherung...

Da das Fahrzeug (nach Fotos) eigentlich fahrbereit ist, würde ich vorab nur den Reifen und die Felge auf Verkehrssicherheit prüfen lassen und den Rest in Ruhe klärend abwarten.

Die Reparatur solltest Du im eigenen Interesse allerdings erst beauftragen, wenn die Kostenübernahme durch die gegnerische Versicherung eindeutig vorliegt.

Also vorher keinesfalls einen Rep.-Auftrag unterschreiben!!

Zur Frage der Werkstatt.. ist Dir Dachau zu weit weg? Falls nicht, kannst Du auch zum AH Rapp fahren. Die arbeiten, wie ich höre, sauber und ordentlich.

 

@LOX, dass es Dich noch gibt......... Irre! :D

Habe grade unlängst Deinen Ex TT in meiner Galerie angeschaut...

Themenstarteram 30. September 2008 um 9:00

Ne, ich hab mit der Branche nichts zu tun. Ich bilde mir zwar ein ein bisschen was über Autos zu wissen, aber gelernt habe ich das nicht...

Für mich war die Übergabe des Themas an einen Anwalt die einfachste Lösung. Ich bin selbstständig und arbeite z.Z. 6 Tage in der Woche. Meine wenige Freizeit verbringe ich dann lieber mit der Familie und nicht mit Schriftwechseln und Telefonaten mit der gegnerischen Versicherung. Außerdem möchte ich nicht auf Kosten sitzen bleiben.

Heute war der Gutachter da und morgen muss ich noch zur Fahrwerksvermessung. Nachdem genau die Felge/Achse getroffen wurde ist zu befürchten, dass es am FW auch noch einen Schaden gegeben hat.

Der Gutachter hat mir empfohlen nicht das ganze hintere Blech tauschen zu lassen, auch wenn ich darauf einen Anspruch habe. Er meinte, dass man da mehr "kaputt reparieren" würde. Hier ist wohl das Blech doppelwandig und wenn der Korrosionsschutz nicht vernünftig gemacht wird, dann kann das zwar zunächst optisch einwandfrei aussehen, aber mit den Jahren ein Problem werden.

Dachau ist zwar ein Stückchen weg, aber wenn die sauber arbeiten, dann ist mir (fast) kein Weg zu weit. Sicher ist nur, dass ich die Lackierung nicht bei meinem :) machen lasse. Normale Arbeiten machen die zwar gut, aber sie können nicht lackieren. Mit meinem TT war ich 3 mal dort bis endlich alle Staubeinschlüsse und Poliermacken korrigiert waren...

Danke und Grüße

André

Zitat:

Original geschrieben von hotel-lima

wer spielt sich hier als Schlaumeier auf, das ist doch die Frage....

U.a. deine Wenigkeit... :rolleyes:

 

Zitat:

Original geschrieben von topshooter

Lox, danke für deine Ratschläge.

...

Und da bringt dieser belidigende Ton eigentlich nur eines, nämlich das dir keine Beachtung geschenkt wird. ;)

Hi topshooter.

Das mit der Beachtung hat mir noch nie was ausgemacht. :D

Was den Ton angeht, da kann ich oft leider nicht anders, wenn ich über zwei ganze Seiten lediglich von Thilo keinen Mist lese.

 

Zitat:

Original geschrieben von moerf

 

Zitat:

@LOX, dass es Dich noch gibt......... Irre! :D Habe grade unlängst Deinen Ex TT in meiner Galerie angeschaut...

Hi moerf... Mensch Junge, das wir uns hier nochmal lesen dürfen! :D

Hammer, das es mich noch gibt, oder? So wie ich mich immer aufspiele, bin ich auch bei fast jedem Verkehrsunfall, den ich nicht aufnehme, kurz davor von dem Unfallgeschädigten überfahren zu werden! ;)

Ja, der schöne TT. Manchmal trauere ich ihm schon ein bisschen nach. War ein tolles Auto!

Bei dir und deinem Beetle Coupé alles ok? :p

Edit:

Habe einen Bug in der Forensoftware gefunden. Mein Text, den ich an moerf geschrieben habe, steht im quote, obwohl er nicht im quote geschrieben ist!

Edit 2: Dieser Text steht auch unberechtigt im quote!

@einen Mod: kümmere dich bitte mal darum, dass das nach ganz oben gelmeldet wird. Aber bitte nach GANZ oben! :D

Entschuldige, aber wenn ich so was hier lese

Zitat:

Original geschrieben von Lox-TT

*lol*

Wenn ich diese ganzen Schlaumeier-Ratschläge hier schon wieder lese... :rolleyes:

Von nix eine Ahnung!

Wenn ich aus so einem lächerlichen Unfall nicht auch noch Gewinn raus schlagen will, kann ich auch einfach den Schaden an die ausführende Werkstatt abtreten. Die Übernehmen auch direkt das, was ihr von einem Anwalt wollt. Durch eine Abtrittserklärung holt sich die Werkstatt das Ok der gegnerischen Versicherung und legt los.

frage ich mich ernsthaft, wer hier keine Ahnung hat. Das ist ein denkbar schlechter Rat. Die Werkstatt hat nur ihre eigenen Interessen im Auge. Der Werkstatt ist es letztlich ganz egal, ob die Versicherung alles bezahlt oder Teile einbehält. Die Werkstatt streitet sich keine Sekunde mit der Versicherung rum, sondern stellt nicht bezahlte Beträge einfach dem Kunden in Rechnung. Und gerade hier versuchen die Versicherungen zu tricksen, in der Hoffnung, dass die Geschädigten wegen 100 oder 200 € nicht klagen. Das die Werkstatt die ganzen Nebenkosten nicht berücksichtigt, versteht sich von selbst.

Aber spätestens mit diesem Satz

 

Zitat:

Original geschrieben von Lox-TT

Bei einem Vertragshändler bekommt man dann übrigens auch direkt noch den passenden Ersatzwagen!

hast Du bewiesen, dass Du bei der Abwicklung von Unfällen keinerlei tiefergehende Ahnung hast. Hast Du auch nur irgendeinen Schimmer davon, dass Werkstätten in solchen Fällen gerne die sogenannten Unfallersatzfahrzeugtarife abrechnen, die teilweise über 100 % über normalen Mietwagenkosten liegen? Hast Du irgendeine Ahnung davon, dass es inzwischen höchstrichterliche Rechtsprechung hierzu gibt, die den Versicherungen recht gegeben hat, wenn die solche Rechnungen nicht bezahlt haben? Hast Du irgendeine Ahnung davon, dass die Werkstatt dann wiederum einfach eine Rechnung an den Geschädigten schickt mit dem Bemerken, er könne sich um die Differenz gefälligst selbst mit der Versicherung streiten?

Entschuldige, Du hast offensichtlich keine Ahnung von der Materie, aber spielst Dich hier in einem Tonfall auf, der jenseits von Gut und Böse ist. Und nebenbei bemerkt, ich bin seit über 10 Jahren mit der Abwicklung von VU befasst, weiß also durchaus, wovon ich rede.

Es ist schon ein Unterschied, ob ich auf der Straße einen Unfall aufnehme oder mich lang und breit mit der Versicherung auseinandersetzen darf.

Grüße

Jan

am 30. September 2008 um 15:02

@hoinzi:

Deinen Ausführungen habe ich nichts hinzuzufügen.... ;)

Etwas enttäuscht bin ich jetzt aber schon, wenn ich daran denke, mit welchen Leuten man es ggf. mal zu tun bekommt, wenn man die Polizei wirklich mal braucht..... *schauder*

Gruß,

hotel-lima

*lol*

Ihr seid lustig... :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Lox-TT

*lol*

Ihr seid lustig... :rolleyes:

Mehr fällt Dir dazu nicht ein?

Grüße

Jan

am 5. Oktober 2008 um 17:58

hallo,

ich hatte ähnlichen ablauf eines VU s.

ich fuhr rechts-neben mir auf der mittleren spur wollte auf meine spur wechseln-sah mich aber zu spät.

ende vom lied-es passte nicht mehr-trotz meiner bremsung erwischte er mich vorne links.

als er ausstieg kam er mit dem argument-ich hab doch geblinkt:rolleyes::rolleyes.

aber blinken spricht nicht vom schulterblick frei-soweit ich weiß...

er bestand also auf meine schuld.

ich hab mich da nicht lange mit rum geärgert-und rief die grünen(oder blauen mittlerweile).

sie kamen sofort und namen den unfall auf.

der gegner hatte den schaden ebenfalls nicht gemeldet-kontakt zur versicherung aufzubauen war nicht einfach-

da online versicherung...

ich gab den fall einer anwältin und beauftragte einen gutachter.

der schaden (ca 2700€) wurde bezahlt.

wenn es über rechtsanwalt läudft hat man nicht die gefahr das die versicherung irgendwas kürzt-

und(es klingt scheisse-ist aber LEIDER so) sie reagieren schneller als wenn irgendein blödmann

von geschädigter versucht seinen schaden reguliert zu bekommen.

einen gutachter kann man übrigens nach freier wahl bestellen wenn der schaden 800€ übersteigt.

und den muss die gegnerische versicherung bezahlen-wenn du keine schuld bist.

wäre natürlich besser wenn du unfallbericht gehabt hättest...

aber wie gesagt-mit RA reagieren die versicherungenb anders als wenn du so mit denen versuchst

einigkeit zu erzielen.

viel glück bei der abwicklung des schadens-aber mit der reparatur würde ich den anwalt fragen

was er dazu meint.

mfg und netten abend noch

Themenstarteram 6. Oktober 2008 um 11:40

Hallo E 250 Driver,

mein Gutachten ist noch in Arbeit, aber auch von einem freien Gutachter. Wird wohl irgendwo zwischen 3000 und 4000 Euronen liegen. Zumindest ist das Fahrwerk heil geblieben.

Mittlerweile bin ich auch froh, dass sich der Anwalt drum kümmert und ich nicht das Theater habe.

Bleibt nur zu hoffen, dass alles glatt geht und die Werkstatt auch sauber arbeitet. Ich mach mir noch ein wenig Sorgen, dass die den Farbton wieder treffen und dann auch der Korrosionsschutz gut gemacht wird. Am Liebsten wäre es mir ja wenn die Jungs das Blech gar nicht heraus schneiden müssen und den Kotflügel wieder hinbekommen...

Na ja, jetzt muss ich eh erstmal die Freigabe für die Reparatur abwarten.

Viele Grüße

André

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