Unfallschaden - Achse hinüber - Lenkung austauschen?
Hallo,
ich habe jetzt seit kurzem einen Touran 1.4 TSI DSG BJ 2008.
Gerade 3 Wochen bei mir, nimmt mir jemand die Vorfahrt und fährt mir in die Fahrerseite.
Auf den ersten Blick ist nicht viel kaputt, allerdings ist die Achse komplett verzogen und Auto zieht stark nach rechts (er hat den Touran genau am Vorderrad getroffen). Laut Gutachten ein Schaden von 5800€ brutto.
Der Gutachter meinte, dass bei so einem Schaden (Achse) vorgesehen ist, dass die komplette Lenkung mit ausgetauscht werden sollte. Muss das wirklich sein? Die Lenkung schlägt schon mit knapp 2000€ zu Buche. Und wenn es nicht unbedingt getauscht werden muss, würde ich es gerne lassen. Er meinte halt nur, dass es vorgegeben ist, aber hat nichts davon gesagt, dass er mir das dringend anrät.
Vielleicht weiß ja hier jemand etwas darüber?
Anderes Problem:
Hat das Auto z. B. über nacht gestanden, stottert er beim Anlassen etwas bis er dann zündet und anspringt. Auch beim Anfahren (Automatik) ruckelt er ziemlich komisch wenn man ihn einfach losrollen lässt. Kann das an defekten Zündkerzen liegen? Oder was könnte das Problem sein? Könnten beide Probleme die gleiche Ursachen haben?
Inspektion steht jetzt auch an und da wird er ja eh durchgecheckt. Aber vielleicht kann mir ja hier jemand schon weiterhelfen.
Liebe Grüße und einen schönen Abend
Katharina
16 Antworten
Hallo Katharina
wenn der andere Schuld ist,
und der Gutachter sagt,
es wär besser die Lenkung mitzuwechseln,
wieso lässt du es dann nicht machen?
Willst du später auf den Kosten selber sitzenbleiben?
Vielleicht hängen die Startschwierigkeiten mit dem Unfall zusammen
Hast du Bilder von dem Touran?
Viktor
auf der fahrerseite knickt die zahstange meist etwas ein.folgedessen ist eine klemmende lenkung... am besten fahrzeug auf hebebühne anheben und ohne lenkhilfe lenkrad mal ganz nach links und dann nach rechts drehen...falls es nach links schwerer geht lenkgetriebe auf jeden fall tauschen...
schwachstelle ist da wo die verzahnung eingreifen tut....dort verbiegt es im falle eines unfalls gern mal....
zündkerzen sind longlife-kerzen drin die normalerweise keine probleme machen... hat er beim fehler auslesen zündaussetzer gespeichert gehabt.... die tsi-motoren neigen auch gern mal zu gravierenden motorschäden....
verbrannte ventile sind keine seltenheit beim 1,4er tsi
Katharina - trenn dich von dem Auto (könnte jetzt ja gehen), ich würde den nicht mehr haben wollen.
Und was Victor da fragt, frage ich mich auch - wenn Dir einer reingefahren ist, solltest Du die Schäden komplett beheben lassen.
(Kann ja auch sein, das ein(e) 1.4 TSI Fahrer(in) grundsätzlich devot und leidensfähig eingestellt ist, dann ignorier dies Posting bitte)
Zitat:
Original geschrieben von car-doc0
zündkerzen sind longlife-kerzen drin die normalerweise keine probleme machen... hat er beim fehler auslesen zündaussetzer gespeichert gehabt.... die tsi-motoren neigen auch gern mal zu gravierenden motorschäden....
verbrannte ventile sind keine seltenheit beim 1,4er tsi
Also im Fehlerspeicher waren keine Zündaussetzer gespeichert. Und die Probleme gab es schon vor dem Unfall...
Woran erkennt man denn verbrannte Ventile und kann man da etwas beheben, wenn ja wie teuer ist sowas?
Hab davon keine Ahnung ;-)
Verkaufen wollte ich das Auto eigentlich nicht, hab ihn ja gerade erst gekauft.
Wir haben auch eine Reparaturkostenversicherung abgeschlossen, für den Fall der Fälle...
Werde morgen wahrscheinlich mal in die Werkstatt und dann mal sehen was die dort sagen.
Bild hab ich hinzugefügt!
LG Katharina
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Katharina - du fährst mit einem ziemlich krummen Auto rum - das ist wie Manolo Blahniks ohne Absatz...
Die Werkstatt freut sich über den Unfallschaden, mehr Kohle können die nicht machen. lass den Schaden komplett reparieren - fahr so lange nicht mehr mit dem Auto und kauf Dir nächstes mal eins mit einem gescheiten Motor... 😉
Aus Schuhen mach ich mir nicht viel ;-)
Über den Motor und die Problematiken habe ich mich vorher informiert und deshalb vorsorglich die Reparaturkostenversicherung abgeschlossen. Ein Diesel kam aus anderen Gründen für uns nicht in Frage und einen 1.6 FSI war nicht zu finden mit der Ausstattung usw die gewünscht war, zudem wollte ich auch gerne mehr Leistung als nur knapp über 100 PS.
Sooo viele Möglichkeiten blieben dann leider nicht und somit ist es nach langem Überlegen dieser Wagen geworden. Der übrigens VW scheckheftgepflegt ist und ich denke wenn was mit der Steuerkette ist, dann hätte sie sich schon verabschiedet (Auto hat knapp 90.000km gelaufen). Und falls es doch passieren sollten, habe ich die Versicherung und hoffe auf Kulanz von VW.
LG Katharina
Sorry aber schon jemand mitbekommen?
Das Sie gar nicht wirklich auf den Schaden reagiert und sich mehr sorgen macht um den Motor???
Der Gutachter hätte denn Touri glei aus dem Verkehr ziehen sollen, passiert jetzt nochmal was bleibst du drauf sitzen und zahlst noch den anderen sein Schäden mit.
Würde dir echt dringlich Raten in die Werkstatt zufahren und das beheben lassen.
Desweiteren es hängen auch Menschenleben davon ab auch deins.
Achso wenn Glück hast bekommst sogar Leihwagen für die Zeit wo der Touri in der Werkstatt ist...
Gruß Micha
Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
ist mir noch gar nicht aufgefallen! 😉
Frag mich manchmal echt was wichtiger is der Unfallschaden oder der Motor???
Und wenn Katha die Versicherung hat kann doch alles um de Ohren fliegen...wenn es vom Unfall noch her ist noch besser...
An dieser Stelle Motor aus dem Sinn, Unfallschaden Vorrang!!!
ich seh da kein problem , in die werkstatt stellen und alles machen lassen , rechnung an die gegnerische versicherung
PS: wer hat das gutachten gemacht ? selbst beauftragt oder die gegnerische versicherung ?
Finde ich jetzt schon ein bisschen frech mich hier hinzustellen und zu sagen ich mache mir mehr Sorgen um den Motor, wo mir das hier doch gleich wieder in den Mund gelegt wurde, weil alle meinen 1.4 TSI bloß nicht...
Ich habe mich für dieses Auto, mit diesem Motor entschieden und habe mich mit der Reparaturkostenversicherung abgesichert. PUNKT.
Der Touran steht seit dem Unfall und wird selbstverständlich so nicht mehr gefahren. Dies wurde auch im Gutachten geschrieben, er ist fahrbereit aber nicht mehr verkehrstauglich. Natürlich wird er auch so repariert wie es nötig ist. Nur leider hat die Versicherung noch nicht bezahlt, weshalb er eben noch steht.
Meine Frage war bzgl. des Unfalls nur, ob es wirklich nötig ist die Lenkung auszutauschen. Wenn es so ist, wird das natürlich gemacht.
Stellt mich doch hier nicht als Volldepp hin nur weil ich eine Frau bin und eine Frage hatte.
Ich habe nirgendwo geschrieben, dass es nicht repariert werden soll, sondern lediglich gesagt, dass wenn es nicht gemacht werden MUSS, ich es unter Umständen nicht machen lassen würde.
Der Gutachter hatte sich darüber leider nicht deutlich ausgedrückt sondern nur gesagt, dass wohl VW vorgibt, wenn was an der Achse ist und diese getauscht wird auch die Lenkung mitgetauscht werden sollte. Da war aber nichts von zu hören, dass das zwingend notwendig ist.
Aber danke für die zumindest 1-2 hilfreichen Antworten ;-)
Katharina
Die Lenkung ist ein sicherheitrelevantes Teil!
Und muß ausgetauscht werden !
Wenn nur ein kleiner Schaden an der Lenkung ist, kann das später
zum großen Fiasko werden. (Lenkung fällt aus, oder blockiert).
Zitat:
Original geschrieben von KathaBln
Finde ich jetzt schon ein bisschen frech mich hier hinzustellen und zu sagen ich mache mir mehr Sorgen um den Motor, wo mir das hier doch gleich wieder in den Mund gelegt wurde, weil alle meinen 1.4 TSI bloß nicht...Ich habe mich für dieses Auto, mit diesem Motor entschieden und habe mich mit der Reparaturkostenversicherung abgesichert. PUNKT.
Der Touran steht seit dem Unfall und wird selbstverständlich so nicht mehr gefahren. Dies wurde auch im Gutachten geschrieben, er ist fahrbereit aber nicht mehr verkehrstauglich. Natürlich wird er auch so repariert wie es nötig ist. Nur leider hat die Versicherung noch nicht bezahlt, weshalb er eben noch steht.
Meine Frage war bzgl. des Unfalls nur, ob es wirklich nötig ist die Lenkung auszutauschen. Wenn es so ist, wird das natürlich gemacht.
Stellt mich doch hier nicht als Volldepp hin nur weil ich eine Frau bin und eine Frage hatte.
Ich habe nirgendwo geschrieben, dass es nicht repariert werden soll, sondern lediglich gesagt, dass wenn es nicht gemacht werden MUSS, ich es unter Umständen nicht machen lassen würde.Der Gutachter hatte sich darüber leider nicht deutlich ausgedrückt sondern nur gesagt, dass wohl VW vorgibt, wenn was an der Achse ist und diese getauscht wird auch die Lenkung mitgetauscht werden sollte. Da war aber nichts von zu hören, dass das zwingend notwendig ist.
Aber danke für die zumindest 1-2 hilfreichen Antworten ;-)
Katharina
Also wollte hier kein als Depp hinstellen, aber mir kam es echt sorüber als ob es dir nur um denn Motor ging...
Weil wie viele schon sagten ab in die Werkstatt das problem auch gleich mit angeben und sollte es so sein das er schaden vom Unfall hat naja dann hast doch glück 😉
Wenn es so rüber kam dann entschuldige ich mich herzlich bei dir war definitiv nicht meine Absicht...!
Hallo Katharina, ich habe es nach einem unverschuldetem Unfall so gemacht: Die Forderung nach einem Unfallschaden weiterreichen.
Wenn Sie nach einem Unfallschaden eine Forderung weitergeben, also eine Abtretungserklärung abgeben, dann sollten Sie Folgendes beachten:
Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, wie eine Abtretungserklärung geschrieben sein muss. Das heißt, Sie können eine Abtretungserklärung frei formulieren.
In der Abtretungserklärung müssen natürlich Ihre vollständigen persönlichen Daten vorhanden sein (Name, Anschrift) und ebenso die Daten der Versicherungsgesellschaft, die den Schaden übernehmen muss.
Die Abtretungserklärung nach einem Unfallschaden wird direkt mit der Kfz-Werkstatt geschlossen. Die Kfz-Werkstatt stellt nach der Reparatur des Autos die Rechnung für die Versicherungsgesellschaft.
Aus diesem Grund muss in der Abtretungserklärung unbedingt vermerkt sein, dass alle Forderungen zwischen Ihnen und der Kfz-Werkstatt abgegolten sind. Ansonsten könnte die Kfz-Werkstatt Ihnen nochmals eine Rechnung stellen. Ebenfalls sollte die Abtretungserklärung den Vermerk enthalten, dass die Kfz-Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnet.
Eine Abtretungserklärung kann auch mit dem Sachverständigen geschlossen werden, der an Ihrem Auto den Unfallschaden begutachtet hat und das Gutachten an die Versicherung weitergeleitet hat.
Der Sachverständige kommt mir nicht besonders professionell rüber.
Original geschrieben von KathaBln
Finde ich jetzt schon ein bisschen frech mich hier hinzustellen und zu sagen ich mache mir mehr Sorgen um den Motor, wo mir das hier doch gleich wieder in den Mund gelegt wurde, weil alle meinen 1.4 TSI bloß nicht...
Ich habe mich für dieses Auto, mit diesem Motor entschieden und habe mich mit der Reparaturkostenversicherung abgesichert. PUNKT.
Der Touran steht seit dem Unfall und wird selbstverständlich so nicht mehr gefahren. Dies wurde auch im Gutachten geschrieben, er ist fahrbereit aber nicht mehr verkehrstauglich. Natürlich wird er auch so repariert wie es nötig ist. Nur leider hat die Versicherung noch nicht bezahlt, weshalb er eben noch steht.
Meine Frage war bzgl. des Unfalls nur, ob es wirklich nötig ist die Lenkung auszutauschen. Wenn es so ist, wird das natürlich gemacht.
Stellt mich doch hier nicht als Volldepp hin nur weil ich eine Frau bin und eine Frage hatte.
Ich habe nirgendwo geschrieben, dass es nicht repariert werden soll, sondern lediglich gesagt, dass wenn es nicht gemacht werden MUSS, ich es unter Umständen nicht machen lassen würde.
Der Gutachter hatte sich darüber leider nicht deutlich ausgedrückt sondern nur gesagt, dass wohl VW vorgibt, wenn was an der Achse ist und diese getauscht wird auch die Lenkung mitgetauscht werden sollte. Da war aber nichts von zu hören, dass das zwingend notwendig ist.
Aber danke für die zumindest 1-2 hilfreichen Antworten ;-)
Katharina