Unfallschaden - Achse hinüber - Lenkung austauschen?

VW Touran 1 (1T)

Hallo,

ich habe jetzt seit kurzem einen Touran 1.4 TSI DSG BJ 2008.

Gerade 3 Wochen bei mir, nimmt mir jemand die Vorfahrt und fährt mir in die Fahrerseite.
Auf den ersten Blick ist nicht viel kaputt, allerdings ist die Achse komplett verzogen und Auto zieht stark nach rechts (er hat den Touran genau am Vorderrad getroffen). Laut Gutachten ein Schaden von 5800€ brutto.

Der Gutachter meinte, dass bei so einem Schaden (Achse) vorgesehen ist, dass die komplette Lenkung mit ausgetauscht werden sollte. Muss das wirklich sein? Die Lenkung schlägt schon mit knapp 2000€ zu Buche. Und wenn es nicht unbedingt getauscht werden muss, würde ich es gerne lassen. Er meinte halt nur, dass es vorgegeben ist, aber hat nichts davon gesagt, dass er mir das dringend anrät.

Vielleicht weiß ja hier jemand etwas darüber?

Anderes Problem:

Hat das Auto z. B. über nacht gestanden, stottert er beim Anlassen etwas bis er dann zündet und anspringt. Auch beim Anfahren (Automatik) ruckelt er ziemlich komisch wenn man ihn einfach losrollen lässt. Kann das an defekten Zündkerzen liegen? Oder was könnte das Problem sein? Könnten beide Probleme die gleiche Ursachen haben?

Inspektion steht jetzt auch an und da wird er ja eh durchgecheckt. Aber vielleicht kann mir ja hier jemand schon weiterhelfen.

Liebe Grüße und einen schönen Abend

Katharina

16 Antworten

Also ich mutmaße mal: Du hättest die 2000,-€ lieber in der eigenen Tasche?

Bei der Lenkung würde ich darauf nicht setzen. Der Schaden sieht zwar außen nicht doll aus, aber wer kann schon sehen was wirklich in der Lenkung defekt/ verbogen ist. Es ist halt die Lenkung...

Ansonsten hatte ich letztes Jahr 2 unverschuldete Unfälle. Das Auto ging immer zur von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen VW Werkstatt (bzw. wurde sogar bei mir auf Arbeit abgeholt). Ich hatte einen Mietwagen vom Autohaus, 2 Unterschriften und das wars.

Ja klar hätte ich die 2000€ lieber in der Tasche ;-) Das würde aber wohl jedem so gehen, wenn etwas nicht unbedingt nötig ist und man sparen kann.

Ich habe jetzt aber verstanden, dass es wohl aus sicherheitstechnischen Gründen besser ist dies tauschen zu lassen.

Auto steht jetzt in der Werkstatt und mal sehen was der dann sagt ;-)

Der Schaden wird nach Gutachten abgerechnet. Sprich ich bekommen die Kosten netto, die der Gutachter errechnet hat und kann das Auto dann reparieren lassen.

Das ganze liegt auch beim Anwalt. Ich muss mich jetzt eben nur um die Reparatur kümmern...

LG Katharina

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