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Unfallfreies Auto gekauft als Unfallwagen entpuppt

BMW 3er E46
Themenstarteram 14. Februar 2016 um 13:45

Hallo ich habe da mal eine frage.

Und zwar hat man sich vor ca 2 Monaten einen 320i E46 privat gekauft. Der Verkäufer hat uns mehrfach versichert das alles an dem Wagen ok ist und ohne weiteres bald wieder neu TÜV bekommen würde. Im KV steht auch unfallfrei drin. Jetzt hat sich jedoch rausgestellt das die Hinterachse geschweißt wurde und total schief ist sodass der reifen beim fahren auch immer schleift. Der eine reifen steht 1 cm weiter nach vorn wie der andere. Nun meine frage der Verkäufer sagt das der wagen vor 7 mon. in der Werkstatt war und alles gemacht wurde bis auf bremsscheiben. Also auf deutsch hat er uns den Schaden verschwiegen. Was kann man jetzt machen? Er meldet sich diesbezüglich auch nicht mehr.

Beste Antwort im Thema

Lass mich raten, der Wagen ist vor BJ 03/2000? Denn dann ist es kein Unfallwagen, sondern da ist lediglich die Hinterachse ausgerissen und wurde geschweißt. Das war bis zu dem genannten Baujahr leider ein Problem beim E46.

Und habt ihr denn keine Probefahrt mit dem Auto gemacht? Denn wenn die Hinterachse schief angeschweißt wurde dann würde man das sofort auf den ersten paar Metern merken.

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am 15. Februar 2016 um 11:34

Das Geld für den Anwalt solltet ihr besser in die Rep. der Hinterachse investieren, weil ihr könnt dem Verkäufer nicht einmal ein Härchen, geschweige den ein Haar krümmen. Der Wagen ist höchstwahrscheinlich unfallfrei, so wie er auch verkauft wurde und dann ist dem Herrn vor einiger Zeit die Hinterachse gerissen und er hat es günstig richten lassen. Jetzt hat er den Wagen verkauft und du hast den Fehler gemacht, das Auto nicht richtig zu untersuchen vor dem Kauf. Jetzt ist plötzlich der Verkäufer Schuld.

Ich sage es ganz klar: SELBST SCHULD!

Das ein Rad schleift etc. kann der Verkäufer gar nicht verschwiegen haben, weil das muss man spätestens bei der Probefahrt merken, hören, sehen.

Um bei deinen Floskeln zu bleiben, "auf deutsch" gesagt, hat er gar nichts verschwiegen, wenn er sagte das er vor 7 Monaten in der Werkstatt war. Er muss keine Fachkenntnisse über Hinterachsen haben.

Es ist ganz die eigene Schuld, das ihr nicht verlangt habt, das der Wagen sofort frischen TÜV bekommt, dann wäre das nämlich aufgefallen. So habt ihr leider erstmal eine Schrottkarre gekauft, die ihr jetzt teuer reparieren lassen dürft.

Ich rate jetzt zur Lektüre der Hinterachse-Threads, da stehen Links drin, die zu Spezialsten führen, die die Hinterachse gut und günstig reparieren. Sehe es einfach als Lehrgeld an und verschont den Mann, weil ihr könnt ihm wirklich nichts, wenn alles so abgelaufen ist, wie geschildert. Ihr habt schließlich das Auto begutachten können vor dem Kauf.

Investiere das Geld besser in die Hinterachse, als in den Anwalt. Aber jedem, wie er es beliebt.

Themenstarteram 15. Februar 2016 um 22:16

Abgesehen von der ganzen Hinterachs Geschichte ist mir eben aufgefallen das der ganze vertagt hinfällig ist . In dem steht das der wagen 4 vorbesitzer hat . Tatsächlich sind es aber 7 steht im Fahrzeug Brief klar und deutlich drin . Da sieht die Geschichte schon wieder komplett anders aus

Nur weil die Anzahl der Vorbesitzer im Vertrag nicht mit der im Fahrzeugbrief übereinstimmt ist der Vertrag noch lange nicht hinfällig...

Themenstarteram 15. Februar 2016 um 22:42

Dann informier dich mal auf AnwaltsSeiten

Ich habe das schwarz auf weiß sowas muss man angeben weil sich das auch erheblich auf den Kaufpreis auswirkt . Ich bin zwar eine Frau aber von gewissen Sachen habe selbst ich eine Ahnung .

am 15. Februar 2016 um 23:07

Kein Richter dieser Welt würde diesen Vertrag als hinfällig annehmen. Die Anzahl der Vorbesitzer wirkt sich zu dem nicht erheblich auf den Kaufpreis aus, bei einem Auto das fast 20 Jahre alt ist.

 

Ich weiß du suchst nach Wegen aus dem Dreck raus, aber ich prophezeihe schon jetzt das du mehr ausgeben wirst beim Versuch da raus zu kommen anstatt die Karre reparieren zu lassen ;)

Themenstarteram 15. Februar 2016 um 23:23

http://www.anwalt.de/.../...esitzer-muessen-genannt-werden_035673.html

 

Da Bitte . Ich suche keine Lösung das ich den Wagen nicht reparieren muss weil schon alles gemacht wurde bis auf die achse. Mir geht es ums Prinzip er hat die Sachen verschwiegen absichtlich . Es waren nicht nur die beiden Punkte . Er hat nur die äußerlichen Schäden genannt aber nicht die technischen gerade die gravieren nicht

Eine schlecht geschweisste Hinterachse ist definitiv ein Mangel an einem Fahrzeug, völlig egal wie alt es ist. Wenn du es jetzt rausgefunden hast, dann kannst du versuchen etwas zu unternehmen. Es kommt halt darauf an, wie der Vertrag gestaltet wurde. Wenn eine Sachmangelhaftung ausgeschlossen wurde, dann kannst du nur Wandeln im Fall von arglistiger Täuschung. Da bist du dann in der Beweispflicht.

Die Halteranzahl macht hier nichts "hinfällig" (was heisst das denn überhaupt?). Das ist genauso ein wohl unerheblicher Mangel. Fertig.

Ich würde einen gang zum Rechtsanwalt vorschlagen und dich mal beraten lassen. So einfach wie hier im Thread geschildert ist das nicht.

am 15. Februar 2016 um 23:59

Die TE sollte sich mit den zu wenigen Fahrzeughaltern als

Trumpf nicht so weit aus dem Fenster lehnen.;)

Wer die Urteile liest und zwar genau sieht das dies Einzelfallentscheidungen

eines OLG sind welche bei anderer Konstellation zb. Auto

statt 5j, 20j alt oder 5t€ statt 40t€ Kaufpreis

schon mal ganz anders ausehen kann.

Kann klappen muß aber nicht.

Ich lass mir aber gern ein Grundsatzurteil

vom BGH hier aufzeigen, welches es aber

höchtwahrscheinlich nicht gibt.:D

Die Sache mit der Achse kannste vergessen, sofern

deine Versicherung (falls vorhanden) keine

Deckungszusage gibt.

Ohne Rechtsschutzversicherung rate ich dringend zu den

obigen Vorschlägen, wäre sonst nur noch mehr

Geldverbrennung.:cool:

Die Unterstellung das es ein Unfallauto sein soll,

kann aufgrund der technischen

Hintergründe des Autos eine sehr gewagte These sein.:D

Was mir auch etwas schleierhaft ist, warum sieht

man sich erst nachdem das Auto gekauft ist die

Anzahl der Vorbesitzer an.:D

Das Fahrzeug wurde doch nicht an der Haustür innerhalb

von 5 Minuten veräussert.?:cool:

Zitat:

@diekleene30 schrieb am 15. Februar 2016 um 23:42:12 Uhr:

Dann informier dich mal auf AnwaltsSeiten

Ich habe das schwarz auf weiß sowas muss man angeben weil sich das auch erheblich auf den Kaufpreis auswirkt . Ich bin zwar eine Frau aber von gewissen Sachen habe selbst ich eine Ahnung .

Meiner ist eine Tageszulassung.

Wurde von 2005 bis 2015 von einer Frau gefahren, die einmal Umgezogen ist und einmal den Namen geändert hat. Dann war der Wagen auf meine Frau zugelassen, dann auf mich und zu guter Letzt hat man mir die Kennzeichen gestohlen.

Eigentlich 2te Hand, aber der 7te Eintrag.

A.) Wie willst da was beweisen? An die Information der vorherigen Halter kommen?

b.) Spätestens bei Übergabe der Papiere war dir die Anzahl der Einträge bekannt.

am 16. Februar 2016 um 6:56

Es ist leider so einfach, wie schon anfangs gesagt. Es ist verschwendete Zeit und Geld, da etwas mit dem Anwalt zu versuchen. Ein guter Gegenanwalt oder sogar Richter, ein paar Fragen und die Thematik mit der Hinfälligkeit ist erledigt. Warum z. B. hat sie nicht direkt vor Ort, die falsche Anzahl vor Ort reklamiert als ihr Vertrag und Papiere übergeben wurden. Es ist auch Pflicht des Käufers die Dinge zu überprüfen die man unterschreibt wie z.B. die VIN in den Papieren, Vertrag und am Auto zu kontrollieren. Spätestens beim zweiten Blinzeln fällt dann der Eintrag Fahrzeughalter auf. In den Fällen wo das Gericht einer Klage statt gab, war es ja so, das das Auto häufig den Besitzer wechselte ohne angemeldet worden zu sein. In diesem Fall scheint ja im Brief 7 zu stehen und auf dem Vertrag 4 und Verzeihung, es ist mir schleierhaft, wie man dann so einen Vertrag unterschreiben kann???

am 16. Februar 2016 um 12:26

Also Leute jetzt bleibt doch mal am Boden. Das mit den Haltern ist doch nur eine zusätzliche Angelegenheit.

Tatsache ist doch wohl, FZ wurde als Unfallfrei verkauft!

Es hatte aber eindeutig einen Unfall ansonsten wäre die Achse nicht gebrochen. darüber hinaus ist der Verkäufer auch wenn er technisch keine Ahnung hat, verantwortlich für den VERKAUFTEN ZUSTAND des Autos.

Für mich gäbe es nur eines. Gutachter dran und Wandlung inkl. aller Kosten, ende aus. Der Gutachter wird schon feststellen, was mit dem Auto war.

Ich bin selbst Luftfahrt-Sachverständiger und kann euch nur sagen, wenn mich einer beauftragt dann schau ich mir den Fall genau an und das zählt vor Gericht.

Aktuell habe ich einen Fall wo von einem 3blatt Propeller 2 Blätter weg geflogen sind, im Flug. Das hat den Motor fast raus gerissen. Propeller Hersteller sagte: hat er nichts mit zu tun und Zahlung/haftung wurde abgelehnt. Das habe ich denen aber anders gezeigt!

Tatsache ist, dass das Auto KEINEN Unfall hatte. Und die Achse ist auch nicht gebrochen, sondern nur rausgerissen. Das war damals ein Problem beim E46 von diesem Baujahr des TE und mit einem Unfall hat das garnichts zu tun.

Wenn der Hinterachsschaden nicht ordentlich repariert wurde, dann ist das ein wesentlicher Mangel. Das ist auch eine Tatsache.

Und wenn der nicht vertraglich festgehalten wurde, dann ist das ein Sachmangel für den der Verkäufer grundsätzlich haftet. Es sei denn die Sachmangelhaftung wurde ausgeschlossen, dann haftet er nur bei arglistiger Täuschung.

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