Unfallauto? Oder was kann das sein?

BMW 3er E36

Hallo @ Forum!

Bin neu hier und hoffe ihr könnt mir helfen!

Hab mir letzte Woche ein neuesAuto gekauft.

Mir fiel auf, dass das Spaltmaß auf der Fahrerseite nach oben hin immer breiter wird. Siehe Foto!

Laut Vorbesitzer ist der Wagen unfallfrei! Lediglich ein kleines Hindernis wurde übersehen und dabei ging die Stoßstange etwas kaputt und ein Scheinwerfer wurde ausgetauscht. Sonst nichts! Die Rechnung von BMW darüber liegt mir vor.

Was kann das nun sein? Ansonsten stimmen alle Spaltmaße! An der anderen Seite der Haube 1A. Auch an der Fahrertür ist alles 1A! Wie kann das sein???

MFG Petsy

47 Antworten

handelt sich in dem fall um keinen bmw sondern nen a4...beispiel aus der arbeit und ja da kommt man ohne arbeiten auf der richtbank aus und es ist alles ordentlich
der hat kein frontblech sondern nen plastikrahmen in dem kühler, scheinwerfer usw drin sitzen und es brauch keine große geschwindigkeit damit man solch einen schaden zusammen bekommt, da verzieht sich am rahmen noch nix
naja und teile und vertragshändler sind nunmal teuer

sollte nur als beispiel dienen was alles allein durch schrauben zu tauschen is, nicht damit noch öfter gesagt wird alles was ab und anzuschrauben ist ist dann kein unfall, dass mein beispiel ein unfall ist da sind wir uns ja einig

ich würd mal sagen kleine parkrempler an stoßstange/kotflügel oder auch tür irgendwo angeschlagen sind keine unfälle...dürften wir uns soweit auch einig sein
so was macht man, man tauscht das teil oder lässt es tauschen
der mechaniker arbeitet nicht ordentlich und schon hat man ein nicht ganz passendes spaltmaß und solch ein thread entsteht

würde mich nicht wundern wenns genau so ausschaut^^

*schmunzel*

aber: der Wagen des Threaderstellers ist definitiv kein Unfallwagen, da der Schaden nicht erheblich ist.

Zumindest wenn sich nicht herausstellt, dass der sichtbare Schaden von einem nicht sichtbaren, erheblich höheren Schaden herrührt.

Ciao, Ralf

es gibt klare richtlinien die ein fahrzeug zum unfallwagen machen...dies ist im fachverband für sachverständige geregelt..
klar gibt es dort auch spielraum in den definitionen..aber eigendlich siehts so aus...:

Was ist unfallfrei?
Immer wieder geben die Begriffe "garantiert unfallfrei" und "Unfallwagen" zu Diskussionen Anlass. Obwohl
sowohl die fachtechnischen wie auch rechtlichen Fakten eigentlich klar sind, haben selbst Fachleute
Probleme mit der richtigen Interpretation.
Hier eine kurze Erklärung der Begriffe:
Unfallwagen
Der etwas antiquierte Begriff "Unfallwagen" wird in den Bewertungsrichtlinien BWR2000 vom +vffs, dem
Fachverband der freiberuflichen Fahrzeug-Sachverständigen exakt definiert: "Ein Fahrzeug gilt als
Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur
erfolgte". Daraus geht unmissverständlich hervor: Fahrzeuge moderner Bauart, welche
Deformationselemente vor den primär tragenden Teilen haben, sind kaum von diesem Begriff betroffen.
Eine Ausnahme sind sehr hochpreisige Fahrzeuge bei welchen sich rein wirtschaftlich gesehen auch
Instandsetzungen lohnen, welche einige zehntausend Euro kosten. Wird ein solches Fahrzeug perfekt
instand gestellt, ist es qualitativ und technisch einem Unbeschädigten gleichzustellen, der Schaden muss
jedoch unbedingt deklariert werden.
Garantiert unfallfrei
Dies ist der Lieblingsbegriff der Autohändler und soll Seriosität vermitteln. Tatsächlich wird er absolut
falsch angewendet. Meistens wahrscheinlich nicht mal vorsätzlich. Hier die exakte fachtechnische
Definition: "Ein Fahrzeug, das bisher keinen Unfallschaden erlitten hat, ist unfallfrei". Die Rechtssprechung
ist hier unzweideutig: Ein Unfall ist ein plötzliches, nicht vorhersehbar eintretendes Ereignis. Wie gross
und stark dieses Ereignis sein muss, ist nicht relevant. So gesehen kann beispielsweise von einem Unfall
gesprochen werden, wenn eine Blumenvase vom 1. Stock eines Hauses auf die Motorhaube eines
darunter parkierten Fahrzeuges fällt. Natürlich handelt es sich bei diesem Schaden um einen
Bagatellschaden, welcher vom +vffs wie folgt beschrieben wird:
Bagatellschaden
Als Bagatellschaden werden geringfügige Deformationen, kleinere Karosserie- oder Lackschäden
bezeichnet. Ein Fahrzeug mit erlittenem Bagatellschaden ist nicht mehr unfallfrei, gilt jedoch nicht als
Unfallwagen.
Demzufolge ist es äusserst gefährlich, den Begriff "Garantiert unfallfrei" zu verwenden. Wohl zigtausend
Automobilisten dürften aufgrund der ausgestellten Kaufverträge auf Umtausch des Fahrzeuges oder
Rückvergütung eines Teils des Kaufpreises klagen. Die richtige Bezeichnung lautet deshalb: "Garantiert
kein Unfallfahrzeug". Der weitaus grösste Teil des Schadenvolumens fällt in die Kategorie Bagatellschäden. Dabei kann ein so
genannter Bagatellschaden auch mal über 10'000.--Euro kosten. Nicht die Schadenhöhe, sondern die Art
der Beschädigung ist Grundlage einer korrekten Definition. Bei perfekter Instandstellung mit
Originalersatzteilen und nach Anweisung des Fahrzeugherstellers durch einen kompetenten
Reparaturbetrieb besteht nach der Instandstellung eines Bagatellschadens keinerlei technische oder
optische Beeinträchtigung. In bestimmten Fällen kann jedoch trotzdem bei der Haftpflichtversicherung
eine Entschädigung eines so genannten Minderwertes geltend gemacht werden.
Treten in Zusammenhang mit einer Instandstellung Probleme auf, handelt es sich in den meisten Fällen
um mangelhaft ausgeführte Arbeiten. Gerade bei sehr komplexen Schäden mit hohem Schadenvolumen
stellen wir immer wieder Pfusch fest. Hochpreisige Automobile werden bei Strukturschäden oft
eingetauscht. Je billiger dann die Reparatur ausgeführt wird, umso mehr Profit liegt für den Händler drin.
Deshalb wird oft gerichtet, was ersetzt werden sollte. Eine "garantierte Unfallfreiheit" zu verlangen, ist
deshalb nicht sinnvoll. Der Käufer sollte sich jedoch bestätigen lassen, dass das Fahrzeug keine
Beschädigungen in primär tragenden Teilen hatte oder diese fachmännisch in Stand gestellt wurden. Vom
Reparaturbetrieb ist auf jeden Fall eine Schaden- und Reparaturdokumentation zu verlangen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen