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Unfallauto? Oder was kann das sein?

Themenstarteram 23. Mai 2007 um 9:21

Hallo @ Forum!

Bin neu hier und hoffe ihr könnt mir helfen!

Hab mir letzte Woche ein neuesAuto gekauft.

Mir fiel auf, dass das Spaltmaß auf der Fahrerseite nach oben hin immer breiter wird. Siehe Foto!

Laut Vorbesitzer ist der Wagen unfallfrei! Lediglich ein kleines Hindernis wurde übersehen und dabei ging die Stoßstange etwas kaputt und ein Scheinwerfer wurde ausgetauscht. Sonst nichts! Die Rechnung von BMW darüber liegt mir vor.

Was kann das nun sein? Ansonsten stimmen alle Spaltmaße! An der anderen Seite der Haube 1A. Auch an der Fahrertür ist alles 1A! Wie kann das sein???

MFG Petsy

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47 Antworten
am 23. Mai 2007 um 21:10

handelt sich in dem fall um keinen bmw sondern nen a4...beispiel aus der arbeit und ja da kommt man ohne arbeiten auf der richtbank aus und es ist alles ordentlich

der hat kein frontblech sondern nen plastikrahmen in dem kühler, scheinwerfer usw drin sitzen und es brauch keine große geschwindigkeit damit man solch einen schaden zusammen bekommt, da verzieht sich am rahmen noch nix

naja und teile und vertragshändler sind nunmal teuer

sollte nur als beispiel dienen was alles allein durch schrauben zu tauschen is, nicht damit noch öfter gesagt wird alles was ab und anzuschrauben ist ist dann kein unfall, dass mein beispiel ein unfall ist da sind wir uns ja einig

ich würd mal sagen kleine parkrempler an stoßstange/kotflügel oder auch tür irgendwo angeschlagen sind keine unfälle...dürften wir uns soweit auch einig sein

so was macht man, man tauscht das teil oder lässt es tauschen

der mechaniker arbeitet nicht ordentlich und schon hat man ein nicht ganz passendes spaltmaß und solch ein thread entsteht

würde mich nicht wundern wenns genau so ausschaut^^

*schmunzel*

aber: der Wagen des Threaderstellers ist definitiv kein Unfallwagen, da der Schaden nicht erheblich ist.

Zumindest wenn sich nicht herausstellt, dass der sichtbare Schaden von einem nicht sichtbaren, erheblich höheren Schaden herrührt.

Ciao, Ralf

am 24. Mai 2007 um 6:52

es gibt klare richtlinien die ein fahrzeug zum unfallwagen machen...dies ist im fachverband für sachverständige geregelt..

klar gibt es dort auch spielraum in den definitionen..aber eigendlich siehts so aus...:

Was ist unfallfrei?

Immer wieder geben die Begriffe "garantiert unfallfrei" und "Unfallwagen" zu Diskussionen Anlass. Obwohl

sowohl die fachtechnischen wie auch rechtlichen Fakten eigentlich klar sind, haben selbst Fachleute

Probleme mit der richtigen Interpretation.

Hier eine kurze Erklärung der Begriffe:

Unfallwagen

Der etwas antiquierte Begriff "Unfallwagen" wird in den Bewertungsrichtlinien BWR2000 vom +vffs, dem

Fachverband der freiberuflichen Fahrzeug-Sachverständigen exakt definiert: "Ein Fahrzeug gilt als

Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur

erfolgte". Daraus geht unmissverständlich hervor: Fahrzeuge moderner Bauart, welche

Deformationselemente vor den primär tragenden Teilen haben, sind kaum von diesem Begriff betroffen.

Eine Ausnahme sind sehr hochpreisige Fahrzeuge bei welchen sich rein wirtschaftlich gesehen auch

Instandsetzungen lohnen, welche einige zehntausend Euro kosten. Wird ein solches Fahrzeug perfekt

instand gestellt, ist es qualitativ und technisch einem Unbeschädigten gleichzustellen, der Schaden muss

jedoch unbedingt deklariert werden.

Garantiert unfallfrei

Dies ist der Lieblingsbegriff der Autohändler und soll Seriosität vermitteln. Tatsächlich wird er absolut

falsch angewendet. Meistens wahrscheinlich nicht mal vorsätzlich. Hier die exakte fachtechnische

Definition: "Ein Fahrzeug, das bisher keinen Unfallschaden erlitten hat, ist unfallfrei". Die Rechtssprechung

ist hier unzweideutig: Ein Unfall ist ein plötzliches, nicht vorhersehbar eintretendes Ereignis. Wie gross

und stark dieses Ereignis sein muss, ist nicht relevant. So gesehen kann beispielsweise von einem Unfall

gesprochen werden, wenn eine Blumenvase vom 1. Stock eines Hauses auf die Motorhaube eines

darunter parkierten Fahrzeuges fällt. Natürlich handelt es sich bei diesem Schaden um einen

Bagatellschaden, welcher vom +vffs wie folgt beschrieben wird:

Bagatellschaden

Als Bagatellschaden werden geringfügige Deformationen, kleinere Karosserie- oder Lackschäden

bezeichnet. Ein Fahrzeug mit erlittenem Bagatellschaden ist nicht mehr unfallfrei, gilt jedoch nicht als

Unfallwagen.

Demzufolge ist es äusserst gefährlich, den Begriff "Garantiert unfallfrei" zu verwenden. Wohl zigtausend

Automobilisten dürften aufgrund der ausgestellten Kaufverträge auf Umtausch des Fahrzeuges oder

Rückvergütung eines Teils des Kaufpreises klagen. Die richtige Bezeichnung lautet deshalb: "Garantiert

kein Unfallfahrzeug". Der weitaus grösste Teil des Schadenvolumens fällt in die Kategorie Bagatellschäden. Dabei kann ein so

genannter Bagatellschaden auch mal über 10'000.--Euro kosten. Nicht die Schadenhöhe, sondern die Art

der Beschädigung ist Grundlage einer korrekten Definition. Bei perfekter Instandstellung mit

Originalersatzteilen und nach Anweisung des Fahrzeugherstellers durch einen kompetenten

Reparaturbetrieb besteht nach der Instandstellung eines Bagatellschadens keinerlei technische oder

optische Beeinträchtigung. In bestimmten Fällen kann jedoch trotzdem bei der Haftpflichtversicherung

eine Entschädigung eines so genannten Minderwertes geltend gemacht werden.

Treten in Zusammenhang mit einer Instandstellung Probleme auf, handelt es sich in den meisten Fällen

um mangelhaft ausgeführte Arbeiten. Gerade bei sehr komplexen Schäden mit hohem Schadenvolumen

stellen wir immer wieder Pfusch fest. Hochpreisige Automobile werden bei Strukturschäden oft

eingetauscht. Je billiger dann die Reparatur ausgeführt wird, umso mehr Profit liegt für den Händler drin.

Deshalb wird oft gerichtet, was ersetzt werden sollte. Eine "garantierte Unfallfreiheit" zu verlangen, ist

deshalb nicht sinnvoll. Der Käufer sollte sich jedoch bestätigen lassen, dass das Fahrzeug keine

Beschädigungen in primär tragenden Teilen hatte oder diese fachmännisch in Stand gestellt wurden. Vom

Reparaturbetrieb ist auf jeden Fall eine Schaden- und Reparaturdokumentation zu verlangen.

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