Unfallauto? Oder was kann das sein?
Hallo @ Forum!
Bin neu hier und hoffe ihr könnt mir helfen!
Hab mir letzte Woche ein neuesAuto gekauft.
Mir fiel auf, dass das Spaltmaß auf der Fahrerseite nach oben hin immer breiter wird. Siehe Foto!
Laut Vorbesitzer ist der Wagen unfallfrei! Lediglich ein kleines Hindernis wurde übersehen und dabei ging die Stoßstange etwas kaputt und ein Scheinwerfer wurde ausgetauscht. Sonst nichts! Die Rechnung von BMW darüber liegt mir vor.
Was kann das nun sein? Ansonsten stimmen alle Spaltmaße! An der anderen Seite der Haube 1A. Auch an der Fahrertür ist alles 1A! Wie kann das sein???
MFG Petsy
47 Antworten
es kann rost gewesen sein, eine delle, ein kratzer, ...sonstwas... und wenn ich dann einfach nen neuen kotflgel einsetzen lasse ist das doch noch lange kein unfallwagen! selbst wenn er mit dem koti mal ne wand oder nen anderes auto irgendwie gestreift hat und das wurde ausgebessert, ist doch nicht gleich das auto ein unfallwagen!
Sorry, ich habe mit meinem schon zig mal aufgessen an bordsteinen, hab ich nun auch nen unfallwagen?
Zitat:
Original geschrieben von Cosworth25
ja warum wurde der kotflügel getauscht ? weil da schimmel drauf war oder wie ?
Es ist völlig egal, warum der Kotflügel getauscht wurde!
Wenn ein Teil, das man einfach abschrauben kann durch ein neues ersetzt wird, ist das kein Schaden den man angeben muss - Punkt!
ein kfz unfall liegt vor, wenn plötzlich, von außen her, mit meschanischer gewalt ein einwirkendes ereignis erezugt wird
auszug:
kfz vesicherungsrecht
@marsipulami
dann ist also bei geschweißten kotflügeln wie zb japaner bei wechsel ein unfallwagen und bei den geschraubten kotis kein unfallwagen ? überleg mal was du scheibst
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"Ungefragt müssen vom Verkäufer über den
bloßen leichten Blechschaden hinausgehende Unfallschäden offenbart werden"
Überleg du lieber was du schreibst.
Grad für dich mal gesucht:
"Sichert der private Verkäufer eines Gebrauchtwagens dem Fahrzeugkäufer im Kaufvertrag zu, dass das Fahrzeug "unfallfrei" sei, so fällt unter die Definition des Unfallbegriffs nur ein Schaden von bestimmter Erheblichkeit. Das Vorliegen einer kleinen Delle am Kotflügel mit angefallenen Reparaturkosten in Höhe von rund 120,00 Euro spricht dabei noch nicht für einen aufklärungspflichtigen erheblichen und schweren Unfallschaden. Weder die Fahrzeugtauglichkeit des Fahrzeuges noch dessen Werthaftigkeit wird hierdurch beeinträchtigt. Es handelt sich vielmehr um einen Bagatellschaden.
Landgericht München I, Az.: 32 O 11282/03"
Zitat:
Original geschrieben von BMWTordi
Grad für dich mal gesucht:
"Sichert der private Verkäufer eines Gebrauchtwagens dem Fahrzeugkäufer im Kaufvertrag zu, dass das Fahrzeug "unfallfrei" sei, so fällt unter die Definition des Unfallbegriffs nur ein Schaden von bestimmter Erheblichkeit. Das Vorliegen einer kleinen Delle am Kotflügel mit angefallenen Reparaturkosten in Höhe von rund 120,00 Euro spricht dabei noch nicht für einen aufklärungspflichtigen erheblichen und schweren Unfallschaden. Weder die Fahrzeugtauglichkeit des Fahrzeuges noch dessen Werthaftigkeit wird hierdurch beeinträchtigt. Es handelt sich vielmehr um einen Bagatellschaden.
Landgericht München I, Az.: 32 O 11282/03"
rischdisch...!!
So und net anders. Ein Auto wird ja auch kein Unfallwagen wenn man die Reifen wechselt weil se durch verschleiss oder Witterung nunmal breit sind. Nen Kotflügel (Rost), Motorhaube (Steinschläge,Rost).. und anderen Anbauteilen gehts da net anders.
Marsupilami72 hat vollkommen recht, wird z.B. bei einem Schaden, ein Kotflügel oder auch eine Tür KOMPLETT getauscht, so gilt das Fahrzeug nach der Reparatur NICHT als Unfallwagen, solange die gewechselten Teile rein durch ab- und anschrauben erneuert werden. Dazu zählt auch eine Motorhaube, Kofferraumdeckel oder Stoßstange.
@Cosworth25
Bei deinem Kumpel ging das deshalb nicht hinten los, da an dem Kotflügel GESPACHTELT wurde und nicht das beschädigte Teil KOMPLETT getauscht wurde, deshalb galt wohl sein Wagen dann als Unfallwagen, welcher er beim verkauf hätte angeben müssen. Und jetzt nichts persönliches gegen dich aber manchmal sollte man einfach den Leuten glauben schenken, die einfach mehr Ahnung mit der Materie haben und tagtäglich damit zutun haben.
Mal ganz davon abgesehen, würde jeder daran guttun, einfach jeden Schaden, auch ein Kotflügeltausch, beim verkauf anzugeben, das erspart einem später oftmals ein ewiges hin und her. Denn wie man hier wieder so schön sieht, irgendwann kommt ja doch immer so ein "GANZSCHLAUER" daher, der den Käufer dann mit irgendwelchen Thesen verunsichert und dann geht der Tanz ja meißt erst los...
unter 120€ ich lach mich tot, wer wechselt dir dafür den kotflügel ? naja egal lassen wir das einfach mit den leuten hier ist nicht zu diskutieren
nur mal rein theoretisch...frontschaden
motorhaube, stoßstange, unterfahrschutz, pralldämpfer, klimakondensator, wasserkühler, leitung für getriebeölkühlung, scheinwerfer, kotflügel
alles beschädigt, gutachter schreibts auf, sachen werden gegen neuteile getauscht, schaden liegt da so bei sagen wir mal 3000 inkl arbeit und lack..
nichts verzogen o.ä.
nach dem prinzip: alles was durch schrauben und nicht schweißen oder richtbank behoben wird, gilt nicht als unfall
also in dem fall ist es ja wohl ganz klar ein unfallwagen, auch wenn alle teile durch einfaches schrauben ersetzt werden konnten
oder wie seht ihr das
@Cosworth25
Lies das noch mal durch, die 120€ beziehen sich ja nicht auf den Tausch eines Kotflügels!😉
Zitat:
Das Vorliegen einer kleinen Delle am Kotflügel mit angefallenen Reparaturkosten in Höhe von rund 120,00 Euro spricht dabei noch nicht für einen aufklärungspflichtigen erheblichen und schweren Unfallschaden.
@holle
In diesem Fall wäre der Wagen eindeutig ein Unfallwagen, da es sich bei einem Frontblech wohl schon um ein Rahmenteil handelt. Außerdem wird ein Unfall mit dem von dir genannten Schadensumfang wohl kaum gänzlich ohne Richtarbeiten instand gesetzt werden können.
Zitat:
Original geschrieben von h0lle
nur mal rein theoretisch...frontschaden
motorhaube, stoßstange, unterfahrschutz, pralldämpfer, klimakondensator, wasserkühler, leitung für getriebeölkühlung, scheinwerfer, kotflügelalles beschädigt, gutachter schreibts auf, sachen werden gegen neuteile getauscht, schaden liegt da so bei sagen wir mal 3000 inkl arbeit und lack..
nichts verzogen o.ä.
nach dem prinzip: alles was durch schrauben und nicht schweißen oder richtbank behoben wird, gilt nicht als unfall
also in dem fall ist es ja wohl ganz klar ein unfallwagen, auch wenn alle teile durch einfaches schrauben ersetzt werden konnten
oder wie seht ihr das
boah danke endlich einer der mich verstanden hat.
@ronn111
nehmen wir das frontblech weg, und jetzt ?
@cosworth25
Das ist doch Erbsenzählerei, ich denkemal das es nichts bringt hier über Grenzwerte zu philosophieren...ich schrieb ja schon, wenn´s es nur ein Kotflügel oder Tür ist, dann zählt der Wagen nicht als Unfallwagen, ist der Schadensumfang größer siehts dann schon anderst aus.
Bist du jetzt zufrieden?
Re: Unfallauto? Oder was kann das sein?
Zitat:
Original geschrieben von Petsy328i
Hallo @ Forum!
Bin neu hier und hoffe ihr könnt mir helfen!
Hab mir letzte Woche ein neuesAuto gekauft.
Mir fiel auf, dass das Spaltmaß auf der Fahrerseite nach oben hin immer breiter wird. Siehe Foto!
Laut Vorbesitzer ist der Wagen unfallfrei! Lediglich ein kleines Hindernis wurde übersehen und dabei ging die Stoßstange etwas kaputt und ein Scheinwerfer wurde ausgetauscht. Sonst nichts! Die Rechnung von BMW darüber liegt mir vor.
Was kann das nun sein? Ansonsten stimmen alle Spaltmaße! An der anderen Seite der Haube 1A. Auch an der Fahrertür ist alles 1A! Wie kann das sein???
MFG Petsy
Hi,
ich finde es leider etwas lustig wie schnell ein Unfallwagen herbeigezaubert wird.
Also wenn z.B. die Haube ohne Auto erneut lackiert wird, dann ist es kein Unfallauto.
Ist der Mechaniker net in der lage die Haube einzustellen, so kommt dann so ein Spalt zu stande.
Anders, wenn die WSS (Windschutzscheibe) erneuert wird, dann wird die Haube demontiert, es sei denn sie wird mit nem Draht herausgeschnitten.
Wird die Haube net richtig danach eingestellt, dann kommt so ein Spalt zustande.
Interessanter ist es sich die Torxschrauben oder Sechskantschrauben an zu sehen, ob sie schon mal gelöst wurden.
Aber auch so etwas bedeutet nicht das es ein Unfallwagen ist.
Und das mit dem Vorbesitzer anrufen usw usw, das ist so eine Sache.
Was meint den der einzelne hier warum im neuen Brief nur nich max zwei Namen eingeschrieben werden?
Leider ist das Gesetzt dabei nicht auf unserer Seite, wir düfen uns nicht informieren.
MfG und bye
Zitat:
Original geschrieben von Ronn111
@cosworth25
Das ist doch Erbsenzählerei, ich denkemal das es nichts bringt hier über Grenzwerte zu philosophieren...ich schrieb ja schon, wenn´s es nur ein Kotflügel oder Tür ist, dann zählt der Wagen nicht als Unfallwagen, ist der Schadensumfang größer siehts dann schon anderst aus.
Bist du jetzt zufrieden?
hört sich schon anders an, aber du siehst eine sichtweise ist jetzt auch schwammig, ich denke mal unfallwagen oder nicht, ist ein dehnbarer begriff