unfallauto oder unfallfrei???
hallo,
habe mir einen 3er bmw vor knapp 7 monaten gekauft...leider wurde festgestellt das an der beifahrer seite beide türen eine andere farbe haben als die die zum heck bzw zur stoßstange führt..deshalb ist der verdacht da das es ein unfallauto ist wo die türen ausgetauscht worden sind!!! Zählt dieses überhaupt dann zu einem unfallauto?? leider steht im vertrag nichts von unfallfrei bzw das es ein unfall hatte!!! was könnte man da machen hat jemand erfahrung???
mfg
raydan
14 Antworten
sicher zählt es dann auch als Unfallauto, nehme aber mal an das die Türen lackiert und nicht komplet getauscht wurden. Ich würde aufjedenfall nochmal zum Händler fahren und das ansprechen. Auch wenn es im Vertrag nicht drin steht hat er die Pflicht dich darüber aufzuklären.
halt das problem ist das man es schwer sieht halt an der sonne vorallem so im schatten ist das schon schwer!!! der händler meint es wäre unfallfrei!!!vielleicht sollt ich den vorbesitzer mal ansprechen!!
kannst ja mal zur dekra oder zum tüv fahren. Die müsten normal die lackdicke messen können. Und dann siehst ob da schon gespachelt wurde.
welches BJ und wieviel KM hat dein Auto?
für "unfallfrei" und "unfallwagen" denkt sich scheinbar jeder seine eigene Definition aus.
Hab ich auch *g*:
"unfallwagen" -> die Karre auf der Richtbank
"unfallfrei" -> keine reparierten Teile, sondern nur Ersatzteile eingesetzt.
Wenn dem Wagen nun ein Einkaufswagen in die Tür gerummst ist und die Tür neu lackiert wurde, ist er nicht unfallfrei. Wäre die Tür jedoch komplett getauscht worden, dann wäre der Wagen wieder "unfallfrei".
So, und nun bitte weitere Definitionen *g*
Gruß, Frank
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Zitat:
Original geschrieben von lncognito
Wenn dem Wagen nun ein Einkaufswagen in die Tür gerummst ist und die Tür neu lackiert wurde, ist er nicht unfallfrei.
Ich würde sagen, Parkrempler oder Einkaufswägen, welche zum Lackieren führen, lassen aus dem Auto noch keinen Unfallwagen werden. Natürlich sollte man trotzdem auf diesen Umstand hingewiesen werden, wenn alles "sauber" über die Bühne geht...
Gruß
Jan
Zitat:
Original geschrieben von lncognito
für "unfallfrei" und "unfallwagen" denkt sich scheinbar jeder seine eigene Definition aus.
juristisch ist da ganz klar definiert:
alles was über die sogenannte bagatellregel hinausgeht, ist als unfallschden zu deklarieren.
im klartext:
überlackierte kratzer stellen keinen unfallschden dar,
gespachtelte und lackierte dellen aber sehr wohl!
wenn im kaufvertrag jedoch keine unfallfreiheit als eigenschaft der sache zugesichert wurde, wird die angelegenheit im bezug auf haftung (zb wandlung) des verkäufers allerdings komplizierter.
da wird dir sicherlich nur ein spezialisierter anwalt weiterhelfen können.
ALEX
Zitat:
Original geschrieben von Alex-998
wenn im kaufvertrag jedoch keine unfallfreiheit als eigenschaft der sache zugesichert wurde, wird die angelegenheit im bezug auf haftung (zb wandlung) des verkäufers allerdings komplizierter.
Darum ganz einfach:
Im Kaufvertrag hat einfach
- unfallfrei
- Original-km-Stand
- kein Austauschmotor
und evtl. noch
- keine Nachlackierten Stellen
zu stehen... Dann hat man was in der Hand wenns denn doch anders wäre...
Bei mir ist wohl auch die Motorhaube wegen eines Einkaufswagens vom Vorbesitzer lackiert worden. Ist doch für mich kein Thema wenn ichs weiß, da wird halt mal ganz genau die Stelle inspiziert, wenn alles einwandfrei gemacht ist, dann passts doch auch... Finde ich sogar positiv und vertrauenserweckend, wenn der Vorbesitzer genau auf jede "kleine Macke" hinweist, die ich wohl garnicht gesehen hätte... Ich habs bei meine Verkäufen bislang auch so gehandhabt und bin gut damit gefahren...
Gruß
Jan
Komisch das ihr grade jetzt über dieses Thema redet.
Hab gestern festgestellt das der Kotflügel von meinem Auto repariert und lackiert wurde.
Hab dann gleich heut mal den Händler angerufen, der aht mir das Auto ja als unfallfrei verkauft.
Der sagt das zählt nicht als Unfall!!!!
Nun wandert die ganze Sch... zum Anwalt, ich lass ein Gutachten machen und dann schaun wir mal was raus kommt, wenn nix passiert fahr ich zu dem Typen und zünd ihm sein Haus an.
Sorry, aber bin stink sauer wegen der Sache.
War mir einfach zu viel Geld für einen Haufen Schrott, wer weis was bei dem Gutachten noch alles raus kommt.
Deutsches Schuldrecht:
Zitat:
Wenn ein Gebrauchtwagen als unfallfrei verkauft wird, obwohl er einen Unfallschaden hat, dann ist es nicht möglich, das Auto so zu verändern, dass es tatsächlich unfallfrei ist; man kann es nur reparieren, aber dadurch wird es nicht unfallfrei. Das gleiche gilt, wenn es mit einer Laufleistung von 30.000 km verkauft wird, obwohl es bereits 60.000 km gefahren ist.
Ziehen wir das obige Beispiel vom Auto mit Unfallschaden in Betracht, so liegt hier eine Unmöglichkeit der Nacherfüllung vor. Der Mangel kann weder beseitigt werden (Unfallfreiheit lässt sich nicht nachträglich herstellen), die Lieferung einer mangelfreien Sache scheidet aus, da es sich bei einem Gebrauchtwagen um eine Stückschuld handelt. Es bleibt dem Käufer die Möglichkeit, nach §§ 437 Nr.2, 323 BGB vom Vertrag zurückzutreten.
Als Unfallwagen werden gelegentlich bezeichnet:
In Zusammenhang mit dem Straßenverkehr Kraftfahrzeuge, die in einen Unfall verwickelt wurden und typischerweise dabei Schaden genommen haben.
Ende.
So, die Sahe mit dem Einkaufswagen, wäre ja nicht im Rahmen des Straßenverkehrs geschehen, also dann wäre es kein Unfallwagen.
Zitat:
Original geschrieben von BlackRavN
Ziehen wir das obige Beispiel vom Auto mit Unfallschaden in Betracht, so liegt hier eine Unmöglichkeit der Nacherfüllung vor. [...] Es bleibt dem Käufer die Möglichkeit, nach §§ 437 Nr.2, 323 BGB vom Vertrag zurückzutreten.
und genau DAS ist das problem - wer will schon nach möglicherweise monatelanger suche und vllt schon diversen tuningmaßnahmen einfach sein auto wieder an den händler zurückgeben UND diesem ggf sogar noch entschädigungen für die durch die nutzung entstandene wertminderung bezahlen?!
also wenn nicht gerade ein schwerwiegender rahmenschaden vorliegt, würde ich mir nicht die mühe machen, anwaltlich vorzugehen. man ist zwar verarscht worden, aber die meisten händler wissen, dass ihnen nicht viel passieren kann. eine wertminderung ist nämlich in einem solchen fall vom gesetz nicht vorgesehen und auch entsprechend schwer zu erkämpfen...
Zitat:
Original geschrieben von bigurbi
... eine wertminderung ist nämlich in einem solchen fall vom gesetz nicht vorgesehen und auch entsprechend schwer zu erkämpfen...
Warum?
Der Verkäufer kann die vorrangigen Rechte des Kaufvertrages nicht mehr erfüllen (Nachbesserung), daher bleiben dem Käufer immernoch die nachrangigen Rechte des Kaufvertrages.
Eines davon wäre der Rücktritt vom Kaufvertrag.
Schon klar, bei einem Auto etwas schwierig, genau aus dem Grund wie du beschrieben hast.
Alerdings bleiben da noch "Ersatz vergeblicher Aufwendungen", "Schadenersatz" und zu guter letzt "Minderung des Kaufpreises".
Wenn mans dem Verkäufer nachweisen kann, dann kann man den Kaufpreis nachträglich mindern, logisch.
"Die Minderung ist im § 638 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Bei der Minderung ist die Vergütung in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert des Werkes in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde."
Also müss der Verkäufer den Preis soweit runtersetzten wie ein Unfallwagen, mit der Leistung usw. damals gekostet hätte.
Also ich würde wohl jetzt auch erstmal zur DEKRA oder so fahren um mal schauen zu lassen ob es ein Unfallwagen ist. Vielleicht sind die Türen tatsächlich aus anderem Grund nachlackiert worden. Hab ich jetzt auch, wegen Schlüsselkratzer.......deshalb ist es auch nicht gleich ein Unfallwagen. Aber man sieht es halt doch an den Schnittstellen zu anderen Bauteilen die nicht lackiert wurden.
Wenn sich natürlich rausstellt das mehr dran war, dann würde ich auch zu rechtlichen Mitteln greifen, obwohl das bei dem Kaufvertrag wohl nicht so gut aussieht.
Zitat:
Original geschrieben von Richman997
Hab gestern festgestellt das der Kotflügel von meinem Auto repariert und lackiert wurde.
Hab dann gleich heut mal den Händler angerufen, der aht mir das Auto ja als unfallfrei verkauft.
Der sagt das zählt nicht als Unfall!!!!
Diese Ausrede ist bei einigen Händlern leider äußerst beliebt...🙁
sorry das ich erst jetzt antworte ware die tage nicht daheim...das auto ist bj 2000 und hat so 150.000 km drauf..habe es vor c.a 7 monate gekauft!!! ich werde morgen erstmal den vorbesitzer anrufen und dann mal schauen was der sagt falls er sich nicht äußert bleibt mir nichts übrig ausser DEKRA!!! Beide Türen ist halt komisch..ich denk es muss was größeres sein!!
mfg
raydan