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Unfall, Vorfahrt genommen (Linksabbieger); Schuldfrage

VW

Moin,

es ist leider zu einem Unfall gekommen, bei dem mir die Vorfahrt genommen wurde.

Ich habe eine Skizze hinzugefügt für das bessere Verständnis. Blaues Auto = Ich; Rotes Auto = Gegner.

Beide Ampeln waren erst rot, als grün wurde bin ich losgefahren, hierbei hat der im roten Auto, nicht gewartet & ist auf einmal nach links ausgeschert, wo ich trotz Vollbremsung den Zusammenstoß nicht verhindern konnte.

Da der Linksabbieger hätte warten müssen, liegt die Schuld bei ihm. Stimmt ihr dem zu oder seht ihr da Bedenken?

Skizze
54 Antworten

Zitat:

@Pat-Web schrieb am 29. Dezember 2023 um 14:20:54 Uhr:


Nein in der Regel nicht du hast ja ein Gutachten das einzigste was man versuchen kann das Auto noch irgendwo teurer zu verkaufen dann könntest du natürlich die Differenz behalten.

Ist immer doof sowas...

Mit teurer meine ich natürlich teurer als das was in der Restwertbörse geboten wurde.

Verletzt bist du ja Gott sei Dank nicht aber das lohnt sich ja hier bei uns in Deutschland auch nicht.

Du kannst höchstens wenn du auf den Leihwagen verzichten kannst die Wiederbeschaffungszeit im Gutachten dafür nutzen einfach eine Ausfallentschädigung geltend zu machen. Diese richtet sich aber nach deinem aktuellen Auto ist irgendwas um die 40 € pro Tag.

Geht natürlich nur wenn du dir auch wieder ein neues Auto kaufst weil sonst hättest du ja fiktiv keinen Ausfall...

Die Wiederbeschaffungswerte sind sowieso im Moment eine Zahl die man sich am Hintern abwischen kann du bekommst doch defacto aktuell gar kann gleichwertigen Wagen für die Preise die da genannt werden.

Finde ja das sollte auch umgelegt werden dass das demnächst nicht mehr seine eigene Pflicht ist irgendwas wieder zu beschaffen soll sich doch die gegnerische Versicherung um die Sache kümmern mal gucken ob die ein Auto finden für den Preis das gleichwertig ist ich finde das einfach affig wie das hierzulande geregelt ist.

Der Gutachter versucht gerade sein bestes noch einmal dasselbe Modell (Passat CC BJ 2012) in der möglichen Preisklasse zu finden. Einige sind wohl dabei, aber teilweise mit Abstrichen was die Leistung etc. angeht.

Das mit der Ausfallentschädigung wurde mir auch geraten, weshalb der derzeitige Leihwagen heute wieder abgegeben wird, da er eh nicht viel genutzt wird aufgrund von Urlaub.

Ich stelle mir vor, dass es schwierig wird das Auto selbst zu verkaufen, meistens dauert das ja auch seine Zeit. Es werden derzeit noch Angebote von der Restwertbörse eingeholt, mal schauen wie hoch der Betrag dann ausfällt.

Alles in allem ist es ziemlich ärgerlich, da ich viel Zeit und Geld in dieses Auto gesteckt habe, da es vorher einige Probleme gemacht hat. Nun war nach langer Zeit endlich alles ohne Probleme & dann passiert sowas …

Ja kenne das.... das bekommt man nicht ersetzt, die ganze Zeit davor....

Selbst verkaufen geht nur wenn Du Kontakte hast oder Zeit, das stimmt....

Zitat:

@mxdnkr schrieb am 29. Dezember 2023 um 14:46:35 Uhr:


...

Alles in allem ist es ziemlich ärgerlich, da ich viel Zeit und Geld in dieses Auto gesteckt habe, da es vorher einige Probleme gemacht hat. Nun war nach langer Zeit endlich alles ohne Probleme & dann passiert sowas …

Ja, leider wird dir das keiner ersetzen.
Du bekommst den Restwert. Die Versicherung bietet dir 3 Restwertkäufer an und den Rest zum Zeitwert bekommt man dann aufs Konto überwiesen.
Ich habe auch damit argumentiert, dass ich genau die Aussstattung hatte die ich wollte und kein Gebrauchter auf dem Markt ist, der die gleiche hat. Außerdem hatte ich mein Auto penibel gepflegt und die Gebrauchten die ich anschaute - mein lieber Gott, wenn ich ein Auto verkaufen möchte, dann sollte zumindest der Innenraum sauber sein.
Keine Chance. Restwertkäuferpreis plus Ausgleich zum Zeitwert.
Ja, da wirst du -so weh es auch tut- Abstriche hinnehmen müssen.

Zitat:

@mxdnkr schrieb am 29. Dezember 2023 um 14:10:51 Uhr:


Das finale Ergebnis lt. Gutachter; leider ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Du kannst den Wagen trotzdem reparieren lassen, wenn er dir das Wert ist. Das habe ich 2018 auch gemacht.

Zitat:

@-5- schrieb am 29. Dezember 2023 um 18:45:13 Uhr:



Zitat:

@mxdnkr schrieb am 29. Dezember 2023 um 14:10:51 Uhr:


Das finale Ergebnis lt. Gutachter; leider ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Du kannst den Wagen trotzdem reparieren lassen, wenn er dir das Wert ist. Das habe ich 2018 auch gemacht.

Die Reparaturkosten liegen leider bei über 20.000 €, das wird wohl leider bei dem Ausmaß geldtechnisch nicht möglich sein.

Frontschaden rechts, Airbags vorn (inkl. Armaturenbrett) + Gurtstraffer überall, Windschutzscheibe .. eine lange Liste

Ausbezahlen lassen > Polen

Zitat:

@mxdnkr schrieb am 24. Dezember 2023 um 15:07:15 Uhr:


Polizei war dort und hat auf Nachfrage von dem Abschlepper die „Schuld“ erstmal dem Unfallgegner zugeschrieben.

Und dabei wird es bleiben. Das ist doch eine sehr einseitige Sache. Wenn jemand von der anderen Spur unachtsam in einem reinknallt, geht es 0 zu 100 aus. Hatte ich über die vielen Jahre auch schon paar mal als Opfer.
Dein Anwalt (den die gegnerische Versicherung zahlen darf) soll den Nutzungsausfall entsprechend der Fahrzeugklasse nicht vergessen. Pauschale für den Aufwand sind auch noch paar Euro.

Zitat:

@mxdnkr schrieb am 29. Dezember 2023 um 19:25:27 Uhr:


Die Reparaturkosten liegen leider bei über 20.000 €, das wird wohl leider bei dem Ausmaß geldtechnisch nicht möglich sein.

Frontschaden rechts, Airbags vorn (inkl. Armaturenbrett) + Gurtstraffer überall, Windschutzscheibe .. eine lange Liste

Wenn ich über den genannten Schaden so nachdenke, frage ich mich, ob da überhaupt gebremst wurde bzw. wie schnell der TE unterwegs war?

Es handelt sich ja um einen Passat, der jetzt nicht so teuer ist und die Ersatzteilpreise noch halbwegs moderat sind. Wenn da alle Luftsäcke inkl. der Gurtstraffer aufgehen, muss es ein heftiger Unfall gewesen sein.

Die Skizze ist m.M.n. nicht schlüssig.
Der Zusammenstoß erfolgte soweit am Anfang der Mündung? Das hieße ja, dass der Linksabbieger schon weit vor dem Scheitelpunkt abbiegen wollte.
Das sieht dann eher so aus, als ob der TE drauf gehalten hat.

Da das Bild jetzt relativ schlecht ist, erkennt man die Haltelinien der Ampeln nicht so gut.
Wie man aber erraten könnte, sind diese relativ weit hinter der eigentlichen Kreuzung.

Aufgrund der Skizze hätte der TE bremsen können. Punkt!

Das geschwärzte sind die Straßennamen?
Warum wurde geschwärzt? Das mit der Privatadresse nehme ich dem TE nicht ab.

Für mich hat das Ganze ein "Geschmäckle". Auch wenn der TE von der Versicherung das Geld bekommt.
Der Unfallgegner ist ja lt. TE ein Fahranfänger. Da macht sich KEINE Versicherung überhaupt die Mühe, nachzuhaken. Auch wird keine Staatsanwaltschaft tätig.

Es ist schön für den TE, dass es so ausgegangen ist.
Aber für mich bleiben da Zweifel (aus eigener negativer Erfahrung mit den Versicherungen und der zuständigen Staatsanwaltschaften).

In diesem Sinne

Zitat:

@nogel schrieb am 29. Dezember 2023 um 16:21:25 Uhr:


der Geschädigte hat Anspruch auf den Kaufpreis eines vergleichbaren Fahrzeugs, nicht auf ein identisches Auto.

Das ist manchmal auch schon sehr schwierig. Was ist ein vergleichbares Fahrzeug? Bei einem Passat...ok.

Meiner: Cabrio, Diesel und Anhängerkupplung. Da wird es ganz dünn. Auf AHK kannn nicht verzichtet werden und etwas anderes als Cabrio mit Diesel wäre dann schon eine andere Fahrzeugkategorie.

Einen Audi RS wird man sicherlich auch nicht gleichwertig mit einem Mercedes (ohne AMG) gleichstellen können.

Da wird sich immer wieder die Frage auftun: Was ist ein vergleichbares Fahrzeug?
Wie geschrieben, bei einem Passat... da gibt es genug ähnliches.

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