Unfall, Vorfahrt genommen (Linksabbieger); Schuldfrage

VW

Moin,

es ist leider zu einem Unfall gekommen, bei dem mir die Vorfahrt genommen wurde.

Ich habe eine Skizze hinzugefügt für das bessere Verständnis. Blaues Auto = Ich; Rotes Auto = Gegner.

Beide Ampeln waren erst rot, als grün wurde bin ich losgefahren, hierbei hat der im roten Auto, nicht gewartet & ist auf einmal nach links ausgeschert, wo ich trotz Vollbremsung den Zusammenstoß nicht verhindern konnte.

Da der Linksabbieger hätte warten müssen, liegt die Schuld bei ihm. Stimmt ihr dem zu oder seht ihr da Bedenken?

Skizze
54 Antworten

Zitat:

@Astradruide schrieb am 26. Dez. 2023 um 12:40:05 Uhr:


Hm, alsi ich fahre auf eine grüne Ampel zu

meinst du als Asi?
*duckundweg*

Zitat:

@germania47 schrieb am 24. Dezember 2023 um 14:53:44 Uhr:


Was sagt denn der Unfallpartner?
Gibt es es unbeteiligte Unfallzeugen?

Hallo,

Unfallpartner? Das gibt es nicht... ;-)

Es ist der Unfallgegner.

Grüße,

diezge

Es gibt es noch Beteiligte, die zivil und höflich miteinander umgehen.
Das Wort "Unfallgegner" kommt übrigens im Juristendeutsch fast nie vor.

Danke für alle Antworten, die Schuld hat zu 100% der Unfallgegner bekommen bzw. hat er es so auch seiner Versicherung geschildert.

Nun geht es auf das Reparieren zu. Falls es überhaupt noch funktioniert; denn die Airbags vorne sind ausgelöst worden.

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Zitat:

@mxdnkr schrieb am 27. Dezember 2023 um 18:12:27 Uhr:


Danke für alle Antworten, die Schuld hat zu 100% der Unfallgegner bekommen ...

Danke für die Rückmeldung.

Und schön, dass es noch Versicherer gibt, die nicht unbedingt jeden Unfall vor Gericht ausfechten müssen.
Man sieht, man muss nicht alles bis zum Äußersten ausdiskutieren, wie es leider hier oft üblich ist.
Vorfahrt missachtet - 100%ige Übernahme der Schuld.

Nur weil er es so seiner Versicherung geschildert hat heißt es noch lange nicht dass der Geschädigte hier vollumfänglich alles so bezahlt bekommt wie er denkt.
Abgerechnet wird erst am Schluß, schön wenn sich der TE dann noch mal zum Ausgang darüber meldet.

Zitat:

Nur weil er es so seiner Versicherung geschildert hat heißt es noch lange nicht dass der Geschädigte hier vollumfänglich alles so bezahlt bekommt wie er denkt.
Abgerechnet wird erst am Schluß, schön wenn sich der TE dann noch mal zum Ausgang darüber meldet.

Da werde ich mich nochmal zu melden!

Es ist mittlerweile auch zur Sicherheit ein Anwalt im Spiel, Gutachter hat bereits rübergeschaut.

Versicherung bekommt nun das Gutachten (was diese auch bestätigt bezahlen), dann wird erstmal weitergeschaut bezüglich Reparatur od. wirtschaftlicher Totalschaden.

Zitat:

Das Wort "Unfallgegner" kommt übrigens im Juristendeutsch fast nie vor.

Nennt sich dort "Beteiligter". Leider muss man darauf achten und bestehen.
Ansonsten heißt es immer für die beiden Parteien: Unfallverursacher vs Geschädigter/Zeuge.
Solange die Sache nicht gerichtlich eindeutig bestimmt ist - ist die Bezeichnung "Beteiligter" fairer.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 28. Dezember 2023 um 12:50:01 Uhr:


Nur weil er es so seiner Versicherung geschildert hat heißt es noch lange nicht dass der Geschädigte hier vollumfänglich alles so bezahlt bekommt wie er denkt.
Abgerechnet wird erst am Schluß, schön wenn sich der TE dann noch mal zum Ausgang darüber meldet.

Ich würde mir jetzt keine großen Gedanken machen.
Bei meinem Unfall (2020) hat MEIN Anwalt gesagt, dass es Schwierigkeiten geben könnte, da ich am Anfang sagte (welche Dummheit), dass ich ja den Schaden übernehmen könnte, da ich noch einen alten Vertrag ohne Höherstufung habe. Der Unfallgegner wollte aber Polizei. Polizei nahm den Unfall auf und meinten, dass nach ihrer Sicht der andere Schuld habe. Aber die Versicherungen sollen das regeln. Seine Versicherung hat ohne Murren alles, wirklich alles übernommen, nachdem das Gutachten da war. Der Einschlag in die rechte Seite meines Autos in der Mitte ließ da wenig Spielraum.
Hier scheint es ja noch eindeutiger zu sein.

Das finale Ergebnis lt. Gutachter; leider ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Die Versicherung zahlt also nur den Wiederbeschaffungswert (abzgl. Restwert). Ich nehme mal an, dass es hier keine großen Probleme bezüglich der Übernahme der Kosten bzw. Auszahlung des Wertes geben wird.

Nein in der Regel nicht du hast ja ein Gutachten das einzigste was man versuchen kann das Auto noch irgendwo teurer zu verkaufen dann könntest du natürlich die Differenz behalten.

Ist immer doof sowas...

Mit teurer meine ich natürlich teurer als das was in der Restwertbörse geboten wurde.

Verletzt bist du ja Gott sei Dank nicht aber das lohnt sich ja hier bei uns in Deutschland auch nicht.

Du kannst höchstens wenn du auf den Leihwagen verzichten kannst die Wiederbeschaffungszeit im Gutachten dafür nutzen einfach eine Ausfallentschädigung geltend zu machen. Diese richtet sich aber nach deinem aktuellen Auto ist irgendwas um die 40 € pro Tag.

Geht natürlich nur wenn du dir auch wieder ein neues Auto kaufst weil sonst hättest du ja fiktiv keinen Ausfall...

Die Wiederbeschaffungswerte sind sowieso im Moment eine Zahl die man sich am Hintern abwischen kann du bekommst doch defacto aktuell gar kann gleichwertigen Wagen für die Preise die da genannt werden.

Finde ja das sollte auch umgelegt werden dass das demnächst nicht mehr seine eigene Pflicht ist irgendwas wieder zu beschaffen soll sich doch die gegnerische Versicherung um die Sache kümmern mal gucken ob die ein Auto finden für den Preis das gleichwertig ist ich finde das einfach affig wie das hierzulande geregelt ist.

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