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Parkrempler beim Rückwärtsfahren: Schuldfrage

Themenstarteram 30. Mai 2012 um 18:48

Hallo,

letzte Woche hatte ich auf einem Restaurant-Parkplatz einen Parkrempler:

Ich fahre langsam rückwärts aus meiner Parklücke raus. Während ich rückwärts fahre, setzt gegenüber plötzlich ein Fahrzeug ebenfalls aus einer Parklücke zurück. Dies sehe ich sofort und bleibe stehen. Die Frau fährt jedoch unbeeindruckt weiter und es kommt zur Kollision.

Die Frau behauptet, ich wäre zum Zeitpunkt des Unfalls ebenfalls rückwärts gefahren, daher befürchtete ich schon eine 50/50-Schuldregelung (die Polizei konnte dort auch nichts machen, da Aussage gegen Aussage stand).

Einige Tage später bekam jedoch ich das Überwachungsvideo des Parkplatzes und war hoch erfreut, dass der Unfall dort deutlich zu erkennen ist (genau so, wie ich ihn der Polizei auch beschrieben hatte). Als mein Auto zum Stehen kommt, ist die Unfallgegnerin noch etwa 1,5m entfernt und steht quasi noch in der Parklücke. Die Zeit bis zum Aufprall beträgt danach etwa 1,5s. Allerdings hatte ich auch keine Chance, vorher stehen zu bleiben, da die Unfallgegnerin erst zurück setzte, als ich bereits am Fahren war.

Ich dachte bereits, die Sache wäre nun geklärt - die Polizei hat das Video auch schon gesehen und bestätigt, dass mir nichts vorzuwerfen ist (die Unfallgegnerin hingegen bekäme noch Post von der Bußgeldstelle).

Heute allerdings zeigte ich das Unfallvideo meiner Versicherung (die Unfallgegnerin hat dort nämlich Schadenersatzansprüche gestellt) und war doch mehr als verwirrt, als die Bearbeiter behaupteten: "klassischer 50/50-Fall, damit gehen wir nicht vor Gericht". Ich frage mich nun, ist die Rechtsprechung vor Gericht wirklich dermaßen realitätsfern, dass ein solcher Fall (der von jedem Laien, der das Video sieht, und sogar von der Polizei als eindeutig gesehen wird) 50/50 reguliert wird?

Falls die Unfallgegnerin nämlich tatsächlich mit Gericht droht, wird meine Versicherung eine 50/50-Regulierung anbieten - es sei denn, ich verhindere das und gehe das Risiko ein, dass ich vor Gericht nachher doch nicht Recht bekomme (dann greift auch nicht die Rechtsschutzversicherung).

Hatte hier schon mal jemand einen ähnlichen Fall? Wie ist es dort ausgegangen? Ich denke, die hohe 50/50-Quote bei diesen Unfällen kommt daher, dass hinterher nicht geklärt werden kann, wer stand und wer gefahren ist. Dies ist jedoch in meinem Fall durch das Video zweifelsfrei möglich.

Gruß

Golf-TSI

Beste Antwort im Thema

Mir ist mal einer an einer Ampel rückwärts drauf gerollt. Es war Rot, ich stand gut eine Wagenlänge hinter ihm, weil der mir schon vorher Negativ aufgefallen ist, er wiederrum standt auch ca 5m vor der Haltelinie. Es war abends und es hat geregnet. Er hat wohl nicht gecheckt, dass da eine Steigung war und das wenn er von der Bremse geht, das Auto sich bewegt. Der rollte ganz langsam aber stetig auf mich zu. Ich hupte und er bremste. Allerdings nur für 1sek, dann ging er wieder von der Bremse und kam mir immer näher. Als er auf 1m näher kam huppte ich länger aber er kam immer noch auf mich zu. Zurück konnte ich nur wenige cm weil da ein Transporter stand. Bei nur noch 50cm Dauerhupe, keine Reaktion. Er traff mich dann schließlich mit ca 0,0001 Kmh. Dann merkt er plötzlich das da was passiert ist, war für ihn aber kein Grund auf die Bremse zu gehen. Der Transport war zwischenzeitlich auch bischen zurück gefahren, ich setzt also weiter zurück damit wir uns den Schaden anschauen können und dem seine Mistkarre von A-Klasse rollt mir wieder drauf.

Irgendwann hatte er dann das Bremspedal wieder gefunden und auch gleich noch die Polizei gerufen. An meinem Auto war kein Schaden zu sehen. Später meldete er meiner Versicherung einen Schaden von 3500€. Für die Polizei stand Aussage gegen Aussage, die tendierten aber zu ich hätte mich verschätz und sei ihm drauf gefahren. Dann ging der Katalog auch schon los, zu dicht aufgefahren, kein Mindestabstand etc.

Habe meiner Versicherung alles geschildert, aber selbst wenn sie mir glauben würden, können sie nicht viel machen bei der Sachlage.

Der Transporterfahrer war natürlich auch weg gefahren. Ich wollte das auch nicht auf mir sitzen lassen und habs bis zum Gericht getragen. Ich hatte meinen Führerschein erst 2 Monate und bei den ganzen Bußgeldgeschichten hätte ich den Lappen auch gleich für lange Zeit wieder abgeben können.

Es kam zur Anhörung, die sogar richtig zeitnah war und wärend der Anhörung kam ein Gerichtsdiener rein und ging zum Richter. Die nuschelten kurz rum und dann kam das Happy-End für mich: Der Transporter wurde noch in der selben Nacht nur wenige Straßen weiter geblitzt. Ich konnte der Polizei damals Kennzeichen, Auto- und Fahrerbeschreibung geben, dadurch wurde er wieder erkannt, weil die jeweiligen Sachbearbeiter wohl zusammen Mittag essen. Der Fahrer bestätigte meine Version. Ich kam ohne Kosten raus. Meine Versicherung erstellte Anzeige wegen Versuchten Betrugs an den anderen Fahrer.

Der hatte nämlich behauptet ich wäre ihm dolle drauf. Er wollte seine ziemlich verbeulte Stoßstange etc tauschen lassen.

Moral von der Geschicht, manchmal steht alles 100% gegen dich und am Ende gewinnt man trotzdem.

Ich an deiner Stelle würde es aufjeden Fall versuchen.

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sehr bitter.

Zitat:

Original geschrieben von Golf-TSI

 

Ich denke, die hohe 50/50-Quote bei diesen Unfällen kommt daher, dass hinterher nicht geklärt werden kann, wer stand und wer gefahren ist.

Nein, die 50/50 Regelung kommt daher, daß es ein Parkplatz ist und sich beide KfZ im Betrieb befunden haben.

Du bist zwar stehen geblieben, Dein Wagen war allerdings verkehrstechn. 'in Betrieb'. Aus der Gefahrenhaftung herraus werden diese 'Parkrempler' dann zu 50/50 geteilt.

Themenstarteram 30. Mai 2012 um 19:12

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Nein, die 50/50 Regelung kommt daher, daß es ein Parkplatz ist und sich beide KfZ im Betrieb befunden haben.

Du bist zwar stehen geblieben, Dein Wagen war allerdings verkehrstechn. 'in Betrieb'. Aus der Gefahrenhaftung herraus werden diese 'Parkrempler' dann zu 50/50 geteilt.

... immerhin ein Parkplatz, auf dem die StVO gilt.

Und es sträubt sich einfach alles in mir, dass ich anscheinend daran Schuld bin, wenn mir jemand ins stehende Fahrzeug fährt.

Sagt der Richter dann einfach: "Sie haben 50% Teilschuld, es gibt jedoch auch nichts, was Sie besser hätten machen können - Sie waren einfach zur falschen Zeit am falschen Ort".

Muss man in unserem Rechtsstaat eine solche Aussage akzeptieren?

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Versicherungen bei Schadenshöhen, die ein Zurückkaufen des Schadenfreiheitsrabatts durch den Kunden angezeigt erscheinen lassen, recht uninteressiert und zahlungsfreudig sind. Von wegen "Abwehr unberechtigter Forderungen der Gegenseite" - Quotelung und Betriebsgefahr sind schon etwas Feines ...

Gruß vom bösen Dieter

am 30. Mai 2012 um 19:18

Zitat:

Original geschrieben von Golf-TSI

... immerhin ein Parkplatz, auf dem die StVO gilt.

da gillt nur ein einziger §....und zwar der erste!

würde auf dem schild "bratkartoffel" stehen, hätte das rein rechtlich dieselbe aussagekraft!

Zitat:

Muss man in unserem Rechtsstaat eine solche Aussage akzeptieren?

es steht dir frei, dich anwaltlich (auf eigene kosten) vertreten zu lassen und dagegen vor zu gehen - das solltest du bei handfester beweislage (und vorhandensein einer rechtsschutzvers.) im übrigen auch tun, denn bei teilschuld, bekommst du auch nur einen teil deines schadens ersetzt....

....ob der richter das allerdings dann auch so sieht wie du, ist fraglich!

 

am 30. Mai 2012 um 19:57

Orakel...Orakel....; "auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand!" ;)

 

Wünsche Dir, dass die Gerechtigkeit siegen wird! :) 

Mir ist auf 'nem Parkplatz so was ähnliches passiert. Ich stand nach dem Herausfahren aus einer Parklücke. Eine Tussi parkt aus der gegenüberliegenden Lücke aus und fährt mir brav ins Auto. Nur gab's bei mir kein Video, sondern einen Zeugen. Meine Versicherung wollte ebenfalls 50/50 machen. Ich bin dann ziemlich hartnäckig geblieben. Resultat, die Tussi (bzw. ihre Versicherung) durfte zahlen, da die Situation eindeutig war.

am 30. Mai 2012 um 21:27

Blöde Frage, aber die Frau ist nicht zufällig bei der gleichen Versicherung wie du bzw. einer Mutter-/Tochtergesellschaft des gleichen Versicherungskonzerns? :D

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Blöde Frage, aber die Frau ist nicht zufällig bei der gleichen Versicherung wie du bzw. einer Mutter-/Tochtergesellschaft des gleichen Versicherungskonzerns? :D

Das braucht's doch gar nicht. Eine Hand wäscht die andere, auch bei Konkurrenten. Wenn bei gewissen "Bagatellschäden" immer fifty/fifty gemacht wird, kostet es die Versicherungen nichts, weil das Geld über den verringerten Schadenfreiheitsrabatt wieder hereinkommt. Ich glaube, für solche Gedanken muss man kein Verschwörungstheoretiker sein ...

Gruß vom bösen Dieter

Wie hoch ist denn der Schaden an Deinem Wagen und an dem der Unfallgegnerin?

Zitat:

Original geschrieben von Golf-TSI

Und es sträubt sich einfach alles in mir, dass ich anscheinend daran Schuld bin, wenn mir jemand ins stehende Fahrzeug fährt.

(moralische) Schuld am Unfall trägst Du nicht, daß entbindet Dich aber nicht aus der Haftung in diesem Fall. Nur weil Du mithaftest, heisst das ja nicht, daß Du den Unfall irgendwie hättest verhindern können.

Zitat:

Sagt der Richter dann einfach: "Sie haben 50% Teilschuld, es gibt jedoch auch nichts, was Sie besser hätten machen können - Sie waren einfach zur falschen Zeit am falschen Ort".

Muss man in unserem Rechtsstaat eine solche Aussage akzeptieren?

Der Rechtsweg steht Dir jedenfalls frei, wenns bei m.voe geklappt hat, dann lass DIr von ihm das AZ zum Fall geben und suche noch andere Beispiele und deren AZ herraus. Damit kannst Du dem/der RichterIn klar machen, daß man in diesem Fall auch die 100%ige alleinschuld dem Unfallgegner aufbürden kann.

Aber wie der Fall dann letztlich vor Gericht endet ... das vermag ich nicht zu orakeln.

am 31. Mai 2012 um 6:00

Zitat:

Original geschrieben von Golf-TSI

 

Heute allerdings zeigte ich das Unfallvideo meiner Versicherung (die Unfallgegnerin hat dort nämlich Schadenersatzansprüche gestellt) und war doch mehr als verwirrt, als die Bearbeiter behaupteten: "klassischer 50/50-Fall, damit gehen wir nicht vor Gericht". Ich frage mich nun, ist die Rechtsprechung vor Gericht wirklich dermaßen realitätsfern, dass ein solcher Fall (der von jedem Laien, der das Video sieht, und sogar von der Polizei als eindeutig gesehen wird) 50/50 reguliert wird?

Falls die Unfallgegnerin nämlich tatsächlich mit Gericht droht, wird meine Versicherung eine 50/50-Regulierung anbieten - es sei denn, ich verhindere das und gehe das Risiko ein, dass ich vor Gericht nachher doch nicht Recht bekomme (dann greift auch nicht die Rechtsschutzversicherung).

Das Gericht wird das Video nicht anerkennen. Was die Polizei sagt, ist egal. Es ist ein Parkplatz, der keine "Fahrspuren"hat und ihre seit (anfangs) beide rückwärts gefahren. Vor Gericht 100% Recht zu bekommen ist dann fast ein 6er im Lotto. Nicht vergessen - selbst wenn das Gericht die 50/50 auf 30/70 zu Deinen Gunsten verändert, gewinnt nur die Versicherung - Deine Hochstufungen in VK und KH bleiben gleich.

Lass es, auch wenn man sich schwarz ärgert.

Amen

am 31. Mai 2012 um 6:01

ich hatte auch mal einen bagatell Unfall. Ich bin jemandem drauf gefahren obwohl ich dafür nichts konntf? Die Frau ist dann situationsbedingt noch abgehauen. Habe das meiner Versicherung erzählt worauf mir der sachBearbeiter ziemlich unfreundlich mitteilte, dass es bei auffahrUnfällen nichts zu klären gebe. Nur dass ich einen schaden von 160 Euro am neuwagen hatte und die Frau am 18 Jahre alten Mercedes fast 3000 . Das hat erstmal niemanden interessiert dass die Frau offensichtlich versicherungsbetrug begehen wollte. Naja nach über 2 Jahren rechtsStreit vor Gericht mit allem drum und dran und einigen unglaublichen Vorfällen (der Mercedes wurde verkauft bevor der gerichtlich bestellte Gutachter danach sehen konnte und noch weitere Vorfälle) bin ich als unschuldig rausgeGangen. Aber wäre es nach dem dem sachbearbeiter gegangen hätte meine Versicherung den "schaden" ohne murren bezahlt. Lächerlich.. Deswegen verlier nicht den Mut. Recht haben und recht bekommen sind leider 2 verschiedene Paar Schuhe. Kenne noch einen weiteren Fall wo ein Lkw in einen (wirklich schlecht)geparkten Pkw gefahren ist, wo es auch erst hier 50/50. Da ging es um richtig viel Geld, da der Passat einen totalschaden hatte. Vor Gericht wurde dann festgestellt dass der 7.5 Tonner nicht einfach gegen das Auto zu fahren hat, egal wie schlechT es geparkt ist.

Zitat:

Original geschrieben von Golf-TSI

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Nein, die 50/50 Regelung kommt daher, daß es ein Parkplatz ist und sich beide KfZ im Betrieb befunden haben.

Du bist zwar stehen geblieben, Dein Wagen war allerdings verkehrstechn. 'in Betrieb'. Aus der Gefahrenhaftung herraus werden diese 'Parkrempler' dann zu 50/50 geteilt.

... immerhin ein Parkplatz, auf dem die StVO gilt.

Und es sträubt sich einfach alles in mir, dass ich anscheinend daran Schuld bin, wenn mir jemand ins stehende Fahrzeug fährt.

Sagt der Richter dann einfach: "Sie haben 50% Teilschuld, es gibt jedoch auch nichts, was Sie besser hätten machen können - Sie waren einfach zur falschen Zeit am falschen Ort".

Muss man in unserem Rechtsstaat eine solche Aussage akzeptieren?

Hallo,

daher parke ich grundsätzlich rückwärts ein. Einzige Ausnahmen sind der Bau-/Getränkemarkt und das Möbelhaus, wenn Sachen sperrig sind. Aber vorwärts einparken kann ich anzahlmäßig im Monat echt an einer Hand abzählen.

Weil, wie Du schon richtig erkannt hast: Alles Idioten. Und da muss man eben noch idiotischer kommen. Ist leider so.

Oder wenn es gar nicht anders ging (klar kann man eine Bierkiste nicht jonglierend über Autos bugsieren, nur um an eine Heckklappe zu kommen, verlangt niemand denke ich), dann einfach die umliegenden Autos beobachten. Autos von der Seite siehst Du, weil sie auf der Fahrspur fahren. Und die, die Dir rückwärts zugewandt sind und beim Zurücksetzen in Dich reinfahren könnten, da musst Du am besten beim nächsten Mal reingucken, ob da einer drin sitzt. Wenn die Autos leer sind, dann kommt auch so schnell keiner. Bis der sein Auto aufgeschlossen und rausgefahren hat, bist Du weg.

Aber wenn da jemand gerade beladen hat und sich mundfein anschnallt usw., dann bleib ich noch stehen.

Sind zwar meine 30 Sekunden Wartezeit, aber immer noch besser, als sich diese masselige Situation anzutun, in der Du gerade steckst. Und bei der ich hoffe, dass Du da gut rauskommst (glaube ich aber leider nicht).

Ich hab auch schon dumme Situationen gehabt, wo man selbst nichts dafür konnte und das als Lehrgeld verbucht. Ist zwar ärgerlich, aber da gibts viel schlimmere Sachen im Straßenverkehr.

Ich hatte gestern einen schlimmen Motorradunfall direkt vor mir, weil eine junge Frau im Auto die Vorfahrt auf der Landstraße missachtete.

Dass der so übel zugerichtet war, wird sie nicht mehr ändern können. Ein Parkrempler dagegen... naja.

Aber das ist hier nicht das Thema.

Ist schon ärgerlich, kann ich Dich verstehen, würde mir genauso gehen.

Viel Glück.

Und dass hier mitunter gehässige Benutzer rumlaufen, hast Du ja auch schon mitbekommen. Das ist aber normal. Manche Leute machen eben nie etwas falsch und Fragen haben sie auch keine. Zufriedene, allwissende Menschen sollten uns ein Segen sein :)

cheerio

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