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Unfall, Versicherungsmeldung Vorgehensweise

Audi A5 8T Sportback
Themenstarteram 9. Oktober 2019 um 6:28

Hallo zusammen,

gestern hatte mich leider ein Linienbus bei einer zweispurigen Linkskurve gestreift.

Er behauptet ich wäre Schuld, ich behaupte er hat meine Spur geschnitten, diese gegenseitigen Aussagen hat die Polizei auch so aufgenommen.

Ich frage mich nun wie ich weiter vorgehen soll, da der Schaden an meinem Wagen sehr gering ist.

Die kleinen Kratzer am vorderen Kotflügel würde ich selber polieren, im schlimmsten Fall sehr dünn mit Lackstift übermalen.

Macht es in dem Fall Sinn den Schaden (des Busses) einfach meiner Haftpflicht als "selbstverschuldet" zu melden?

Die Hochstufung der Haftpflicht würde ich in Kauf nehmen, meines Wissens nach wird die Vollkasko dadurch ja nicht hochgestuft?

Ich habe nicht wirklich Zeit / Lust / Rechtschutzversicherung mich gegebenfalls mit Gutachtern ewig über eine Teilschuld oder sonstiges zu streiten.

Bis wann muss ich den Schaden melden? Laut Polizistin ist der nächste Schritt das schriftliche Beschreiben des Unfallhergangs. Bis das mit der Post kommt und bearbeitet wird vergehen ja sicherlich einige Wochen.

Vielen Dank für eure Hilfe

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11 Antworten

Genau diese Frage würde ich deinem Versicherungsmenschen stellen.

Ich hatte auch mal einen zweifelhaften Vorfall mit je anderer Aussage der anderen Partei und die ganze Geschichte inklusive Gericht hat meine Versicherung komplett geführt. ich musste nur einmal unterschreiben, dass die Versicherung mich da vertreten darf und einmal kam ein Gutachter vorbei. Am Ende ging es zu meinen Gunsten aus.

Aber das kam erst nach einem Gespräch mit meinem Kontakt bei meiner Versicherung heraus.

Themenstarteram 9. Oktober 2019 um 7:03

Ok das klingt ja interessant.

Das Gespräch mit der Versicherung lief vor Ort, oder geht das mittlerweile auch online oder per Telefon?

Was ich mich frage, ob Kosten auf dich zukommen hätten können, falls die Geschichte nicht zu deinen Gunsten ausgegangen wäre.

Nein. Ich wäre gestuft worden. Das wäre das einzige.

Aber nach der Schilderung meines Vorfalles gegenüber meines Beraters kam ihm das komisch vor und er hat alles in die Wege geleitet.

Ich habe aber auch eine Versicherung mit Büros wo man hingehen kann ;)

Themenstarteram 9. Oktober 2019 um 9:48

Alles klar. Ist damals dann auch die gegnerische Versicherung für deinen Schaden aufgekommen?

Der eigenen Versicherung melden.

Man darf nicht den Schaden zugeben. Da man dann unter Umständen nicht schadenmindern handelt und der Entscheidung seiner Versicherung vorgreift, auch wenn die nach ihren Recherchen u. U. zum selben Ergebnis kommt.

Nur den Schadenhergang so genau wie möglich beschreiben.

Themenstarteram 9. Oktober 2019 um 11:52

Zitat:

@Hoenni07 schrieb am 9. Oktober 2019 um 13:30:45 Uhr:

Der eigenen Versicherung melden.

Man darf nicht den Schaden zugeben. Da man dann unter Umständen nicht schadenmindern handelt und der Entscheidung seiner Versicherung vorgreift, auch wenn die nach ihren Recherchen u U. zum selben Ergebnis kommt.

Nur den Schadenhergang so genau wie möglich beschreiben.

Das heißt wenn ich den Schaden meiner Versicherung melde, muss ich bezüglich der Schuldfrage keine Angaben machen?

Kann meine Versicherung dann auch auf den Polizeibericht, bzw. die Bilder welche die Polizistin gemacht hat, zugreifen?

Zitat:

@audi-clemens schrieb am 9. Oktober 2019 um 13:52:51 Uhr:

 

Das heißt wenn ich den Schaden meiner Versicherung melde, muss ich bezüglich der Schuldfrage keine Angaben machen?

Kann meine Versicherung dann auch auf den Polizeibericht, bzw. die Bilder welche die Polizistin gemacht hat, zugreifen?

erstens : nein und zweite Frage : ja

Zitat:

@audi-clemens schrieb am 9. Oktober 2019 um 11:48:31 Uhr:

Alles klar. Ist damals dann auch die gegnerische Versicherung für deinen Schaden aufgekommen?

Da muss ich ein wenig ausholen:

Bei mir war es damals so, dass meine Freundin mit unserem Wagen auf einer normalen Straße nach links abiegen wollte - in eine Parklücke (90Grad Parktasche).

Sie rollte mit 10kmh daher blinkte nach links, schaute sich um und zog rum. In dem Moment schoß ein 1er BMW mit 50kmh auf der linken Spur vorbei.

Mein Freundin spürte nur den Windzug - keinen Kontakt - bremste intuitiv und fuhr danach weiter in die Parktasche. Erschreckt hat sie sich natürlich auch dabei.

Der 1er BMW blieb dann rechts stehen und ging zu meiner Freundin, welche mittlerweile eingeparkt hatte. Beim 1er BMW war die komplette rechte Seite leicht eingedrückt (von Kotflügel vorn über die Türen, bis hinten) und die Fahrerin behauptete, dass meine Freundin urplötzlich beim überholen nach links zog und die Autos sich berührt hätten und sie Schuld sei.

Die kam dann die Polizei, hat alles aufgenommen, und meine Freundin kam nach Hause und erzählte mir alles. Ich bin zum Wagen und war erstaunt, dass es KEINE Schäden an unserem Wagen gab (auch keine Spuren am Reifen vorne links). Daher bin ich zur Versicherung - habe alles geschildert - das war noch bevor sie von der anderen Seite angeschrieben wurde und die sind dann vor Gericht, da dann die andere Seite alles von meiner Versicherung bezahlt haben wollte. Ich habe nur eine Vollmacht unterschrieben, dass meine Versicherung mich vertreten darf und im Falle eines nicht Erfolgs ich eben gestuft werde.

Am Ende hat das Gericht sich für mich entschieden. Aber wie schon oben geschrieben habe ich davon nichts mitbekommen, da das alles die Versicherung gemacht hat. Außer das einmal ein Gutachter bei mir auf Arbeit vorbeikam und sich am Wagen alles angeschaut hat.

Von daher gab es keinen Schaden bei mir und ich musste auch nichts einreichen. Auch wie das mit den Gerichtskosten geregelt wurde kann ich nicht sagen. Es gab nur ein Brief am Ende, dass nichts weiter bei mir ist und alles geregelt sei.

Themenstarteram 9. Oktober 2019 um 13:06

Das klingt ja interessant. In deinem Fall war es ja dann wohl offensichtlich, dass die gegnerische Seite unrecht hatte. Bei mir wird das wohl schwierig zu beweisen sein.

Ich werde als erstes einfach meine Versicherung kontaktieren, alles schildern und dann schauen was auf mich zukommt.

Genau so. Dann kommst du auch deinen Obligenheitspflichten nach, dass du den Unfall rechtzeitig gemeldet hast.

Themenstarteram 10. Oktober 2019 um 8:41

Vielen Dank zusammen.

Habe soeben meiner Versicherung telefonisch und schriftlich den Unfallhergang geschildert, und den Schaden an dem Bus gemeldet.

Jetzt steht noch das melden meines Schadens bei der Versicherung der Rheinbahn an, bzw. bei dem Busunternehmen direkt, da laut HDN (Versicherer aller öffentlicher Verkehrsmittel) das Busunternehmen die Versicherungsfälle direkt regelt.

Laut meiner Versicherung sollten die beiden Versicherungen dann untereinander die Schuldfrage klären, ich bin mal gespannt was da kommt.

Hatte noch jemand mal ähnliche Schadensfälle?

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