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Unfall, möglichst erste Einschätzung

BMW 5er E61, BMW 5er E60
Themenstarteram 23. Dezember 2012 um 20:21

Moin,

ich hatte gestern das Erlebnis meines Lebens ( im negativsten Sinne) . Habe mir einen schönen 535d gekauft, rolle gerade vom Hof herunter, da fährt mir so eine Tucke in die Felge. Ich habe Schulg, einfach nicht aufgepasst. Spielt aber keine Rolle, Pech ist nur, dass das Kurzzeitkennzeichen nur Haftpflicht war. Muss den Schaden also wahrscheinlich selber zahlen. Hier sind die Fotos:

http://data.motor-talk.de/.../...ll-von-hinten-6316285666391426819.jpg

http://data.motor-talk.de/.../unfall-von-vorne-5401292245632918604.jpg

Kann man hier sagen,was ca. auf mich zukommt?

Danke

Henning

Unfall-von-hinten
Unfall-von-vorne
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von pheizer

Polnische Verhältnisse bei euch...

Welcher Vogel hat dir den heute auf den Kopf geschissen :confused: ???

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Der te räumt selbst Schuld ein , aber das Unfallopfer wird beleidigt und sogar hier noch bedroht?

Also an den "Kollegen" (nicht Te) der sich nur prügelnd äußern kann; verstehe ich das richtig, wnn du einen Unfall baust, schlägst du noch das Opfer?

Tja, das ist Deutschland 2012/13.r

Für Dich Te tut es mir leid, jedem ist schonmal sowas passiert, aber das hier sieht echt heftig teuer aus. Und da hast Du echt mein Mitgefühl.

Auf Kulanz brauchst du nicht zu hoffen, ich hätte einen ähnlichen fall, trotz 30 Jahre Vk gab es in dem fall keine Hilfe der Versicherung.

Halte uns mal auf dem Laufenden.

Themenstarteram 24. Dezember 2012 um 8:11

Ich versuche es trotzdem auf diesem Weg, versuchen muss man das,ich verliere die Hoffnung erst danach.

Selbst dann werde ich es zahlen,den Wagen so zu verkaufen wäre eine wahrscheinlich noch größerer Verlust!

Ich halte hier natürlich auf dem laufenden!

Danke

Hallo,

wessen Kurzzeitkennzeichen war es denn, eines vom Händler oder eines, das Du dir bei der Zulassungsstelle besorgt hast?

Wenn Du es besorgt hattest, von wem stammte dann die Deckungszusage und der Hpf?

Solltest Du die Deckungszusage von Deinem Versicherer haben und schon für das Fahrzeug einen Versicherungsantrag incl. VK ausgefüllt haben, hast Du evtl. eine Chance.

Afaik gab es da wohl mal ein Rechtsprechung, dass, wenn das Vorfahrzeug bei diesem Versicherer schon eine VK hatte, das Folgefahrzeug für die Zeit zwischen Zulassung und Annahme des Antrages durch die Versicherung auch VK-Schutz hat. Wie das bei Kurzzeitkennzeichen gehandhabt wird, kann ich leider nicht sagen. Mein Versicherer hat den Versicherungsvertrag dann seinerzeit auf das Datum der Ausgabe des Kurzzeitkennzeichens abgerechnet.

Ich hatte mir seinerzeit übrigens von meiner Versicherung für den Zeitraum des Kurzzeitkennzeichens eine Deckungszusage für die VK geben lassen. Das sollte man sicherheitshalber machen.

Ich wünsche jedenfalls viel Erfolg.

Gruß Rainer

am 24. Dezember 2012 um 8:40

es ist mir absolut unverständlich wie man einen wagen in dieser preisklasse nur mit haftplicht bewegen kann... damit würde ich nicht mal rückwärts aus ner garage rausfahren !!! ich hab schon zig autos aus ganz deutschland zu mir überführt und hatte bisher nie probleme eine vollkasko deckungszusage bei einem kurzzeitkennzeichen zu bekommen und wenn das eine versicherung nicht macht geht man halt zur

nächsten. so wie das rad steht denke ich auch der wagen hat ordentlich einen abbekommen... pauschal sagen kann man da sicher nix aber selbst wenn es günstigst von nem "kumpel" gemacht bekommt geht da wohl nix unter 3000 -4000 euro...

am 24. Dezember 2012 um 8:49

Stimme meinen Vorschreibern zu...

Allerdings wird hier wohl nur eine Zusage in der Haftpflicht gegeben sein, sodass sich der Versicherer bei einem Schaden querstellen wird. Die Beiträge der kommenden Jahre würden den Schaden einfach nicht decken, sodass man dann doch lieber auf solch einen Kunden verzichtet und im Eigeninteresse jedwede Schadensregulierung ablehnt.

Das mit der Vollkasko beim Vorfahrzeug ist keine rechtliche Grundlage, da mit Abschluss des Vertrages über das Kurzzeitkennzeichen ein neuer Vertrag geschlossen wurde, der für sich gesehen, bindend ist. Die Rechtssprechung auf die sich hier bezogen wurde, geht soweit ich weiß darum, dass der Vollkaskoschutz bei einem Fahrzeugwechsel bestehen bleibt, wenn das alte Fahrzeug in der Vollkasko versichert war und für das neue Fahrzeug ebenso Vollkasko beantragt wurde. laut Versicherungsbedingungen tritt dort der Versicherungsschutz in der Vollkasko aber meist erst dann in Kraft, wenn der Beitrag bezahlt ist. Erfahrungsgemäß vergeht da aber einige Zeit, auch wenn das Fahrzeug schon längst zugelassen wurde.

Wenn es dann kurz nach der Zulassung des Fahrzeuges knallt, aber noch kein Versicherungsschein vorliegt und kein Beitrag bezahlt wurde, haben sich manche Versicherer über diesen Passus in den Versicherungsbedingungen herauszureden versucht. Viele schließen ihre versicherung ja mittlerweilen online ab und melden das Fahrzeug schlichtweg mit der zugemailten Nummer an, ohne dass bereits ein schriftlicher Antrag vorliegt. Somit lässt sich Vollkasko ab Zulassungsdatum nur schwer beweisen. Da haben die Richter dann aber ein Einsehen gehabt, zuweilen sich die gezahlten Beiträge ja oft überschneiden und somit prinzipiell eine Beitragszahlung vorliegt...

Themenstarteram 24. Dezember 2012 um 9:07

Zitat:

Original geschrieben von Sven210779

 

es ist mir absolut unverständlich wie man einen wagen in dieser preisklasse nur mit haftplicht bewegen kann... damit würde ich nicht mal rückwärts aus ner garage rausfahren !!! ich hab schon zig autos aus ganz deutschland zu mir überführt und hatte bisher nie probleme eine vollkasko deckungszusage bei einem kurzzeitkennzeichen zu bekommen und wenn das eine versicherung nicht macht geht man halt zur

nächsten. so wie das rad steht denke ich auch der wagen hat ordentlich einen abbekommen... pauschal sagen kann man da sicher nix aber selbst wenn es günstigst von nem "kumpel" gemacht bekommt geht da wohl nix unter 3000 -4000 euro...

Bringt mir jetzt nicht wirklich viel, mir ist bewusst,dass es leichtsinnig war, danke für den wiederholten Hinweis!

Ich bin bei dieser Versicherung selber tätig,hatte meine Fahrzeuge immer Vollkasko und die evb fuer kurzzeitkennzeichen und anschlussvertrag war bereits bei der Zulassungsstelle. Ich habe dann allerdings erst in Wiesbaden von der Neuregelung erfahren, dass ich den Wagen nur noch an meinen Wohnort zulassen kann. Habe mich also darauf eingelassen, den Wagen nu damit Haftpflicht nach Hause zu fahren. Fehler ja, Leichtsinn auch, aber irgendwie vielleicht auch verständlich, fahre seit 10 Jahren unfallfrei.

Wird mir nie wieder passieren, aber da die versicherungsbestätigung bei meinem Versicherer vorliegt, es nur aus rechtlichen gründen mit diesem Versicherungsschutz nicht geklappt hat,werde ich es versuchen. Der Wille , mein Fahrzeug dort zu versichern, war schließlich vorhanden.

Woher kommst du eigentlich ? eventuell kann man helfen.

Themenstarteram 24. Dezember 2012 um 11:33

Komme aus Wolfsburg, Wagen steht aber in Wiesbaden ??

Da sind mir leider die Hände gebunden.

mein beileid ! mehr kann ich leider nicht dazu sagen :(

Zitat:

Original geschrieben von etsi1988

mein beileid ! mehr kann ich leider nicht dazu sagen :(

Außer das: http://www.youtube.com/watch?v=DmSIcRIFrww :(

Ich hoffe für dich, dass du das mit deiner Versicherung geregelt bekommst.

Viel Glück!!!!

Ich habe damals eine Deckungszusage von meiner Versicherung bekommen, als ich meinen 5er mit Kurzzeitkennzeichen geholt habe.

Themenstarteram 27. Dezember 2012 um 18:28

Aktualisierung für alle, die laut ihrer Meinung schon einmal so RICHTIG Pech hatten ;0):

Wagen steht nun endlich bei BMW in Wiesbaden. In der Nacht von vorgestern auf gestern haben mir irgendwelche Idioten von dem Grundstück des Abschleppdienstes alle Reifen geklaut.

Mal sehen,was die Werkstatt morgen sagt. Der Meister meldet sich!

Liebe Grüße

Henning

Nene Mensch hast du Armer ein Pech jetzt kannst du dich mit dem Appschlepunternehmen wegen deine geklauten Felgen rumschlagen.

am 27. Dezember 2012 um 20:16

Unglaublich........

Naja, für die Felgen ist der Abschlepper verantwortlich.

Gruß Bud

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