Unfall mit Neuwagen

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo,

ich hätte mal eine Frage.

Mir ist an Pfingsten jemand in meinen neuen Golf Plus gefahren*heul
Das Auto ist gerade einmal 4 Wochen alt und hat 1400 Km gelaufen (Stand Unfalltag)

Das positive der Schaden wird reguliert.
Aber ich dachte nach so kurzer Nutzungsdauer wird man mit einem Neuwagen entschädigt?

Aber ne der Wagen soll repariert werden und ich darf dann mit einem reparierten Neuwagen rumfahren?
Das kann doch wohl nicht sein?

Hat jemand hier erfahrung mit sowas und kann mir sagen ob ich wirklich die Reparatur akzeptieren muß?

Zum Schaden: Hab leider kein Bild aber folgende Schäden sind am Fahrzeug

Alufelge hinten verschrammt
Beide Türen verschrammt mit einer kleinen Delle
Türschweller und Radkasten verschrammt und leicht eindedrückt ca. 0,5-1 cm

Das Auto wird bei der Reparatur nicht geschweißt, es wird nur wieder der Schweller gerichtet und die Türaussenbleche neu lackiert.
Schadenhöhe insgesamt ca. 3000 Euro lt. Gutachter

Danke schonmal für eure Antworten

Gruß Petra

20 Antworten

glaub das gibts nur bei totalschaden, normalerweise würde man nur den zeitwert ersetzt bekommen, bei mir isses so, dass ich bis 24 monate fz alter den neuwagenwert ersetzt bekomme

Hi,

einen neuen gibts net.

Aber du bekommst eine Wertminderung ausbezahlt. Wieviel das ist steht normalerweise in dem Gutachten.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Ebaypetra


Hallo,

ich hätte mal eine Frage.

Mir ist an Pfingsten jemand in meinen neuen Golf Plus gefahren*heul
Das Auto ist gerade einmal 4 Wochen alt und hat 1400 Km gelaufen (Stand Unfalltag)

Das positive der Schaden wird reguliert.
Aber ich dachte nach so kurzer Nutzungsdauer wird man mit einem Neuwagen entschädigt?

Aber ne der Wagen soll repariert werden und ich darf dann mit einem reparierten Neuwagen rumfahren?
Das kann doch wohl nicht sein?

Hat jemand hier erfahrung mit sowas und kann mir sagen ob ich wirklich die Reparatur akzeptieren muß?

Beileid. Nein, einen neuen Wagen bekommst Du bei so einem "kleinen" Schaden natürlich nicht. Nur eine angemessene Entschädigung für den Wertverlust.

Zitat:

Original geschrieben von bguenduez



Zitat:

Original geschrieben von Ebaypetra


Hallo,

ich hätte mal eine Frage.

Mir ist an Pfingsten jemand in meinen neuen Golf Plus gefahren*heul
Das Auto ist gerade einmal 4 Wochen alt und hat 1400 Km gelaufen (Stand Unfalltag)

Das positive der Schaden wird reguliert.
Aber ich dachte nach so kurzer Nutzungsdauer wird man mit einem Neuwagen entschädigt?

Aber ne der Wagen soll repariert werden und ich darf dann mit einem reparierten Neuwagen rumfahren?
Das kann doch wohl nicht sein?

Hat jemand hier erfahrung mit sowas und kann mir sagen ob ich wirklich die Reparatur akzeptieren muß?

Beileid. Nein, einen neuen Wagen bekommst Du bei so einem "kleinen" Schaden natürlich nicht. Nur eine angemessene Entschädigung für den Wertverlust.

Das habe ich auch noch nicht gewusst. Man lernt nie aus. 😁

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Hi,

Danke für eure schnellen Antworten.
Hmm das ist ja echt blöd 🙁

Hatte echt die Hoffnung das ich nen neuen bekomme.
Sicher ist der Schaden nicht all zu hoch, aber der Ärger ist der gleiche.

Hab grad nochmal ein paar Bilder gemacht, hoffe man erkennt es trotz Regen

Also Geld gibts net und sicherlich ist zum Haare raufen, aber so sit das Leben nunmal!!
Aber nun mal meine Frage, wieso gibts ne Wertminderung??

geld gibbet wohl,
wertminderung deshalb, weil nen wagen auch mit sonem kleinen ditsch nich mehr den wert hat wie ohne, logisch oder nich?
und diese differenz is halt die wertminderung

Hi,

der Wagen ist jetzt ein Unfallwagen und damit ist er bei einem Verkauf weniger Wert.

Diesen Wertverlust bekommt man von der gegnerischen Versicherung ersetzt,ist meistens sogar zu wenig denn das verkaufen eines Unfallwagens ist immer schwierig.

Gruß Tobias

OK, das wußte ich nicht.
Ich dachte immer, dass ein Unfallfahrzeug erst nach großen (Schweißen etc.) Reparaturen entsteht!
Das ein paar Kratzer übertrieben gesagt auch dazu zählen kannte ich nicht!!

Hi,

es stimmt schon es gibt verschiedene Auslegungsvarianten von Unfallwagen. Aber ich denke eine Nachlackierte Tür sollte man auf jeden Fall beim verkauf angeben.

Immerhin dürfte es bei einem Neuwagen keine Probleme mit Farbabweichungen beim Nachlackieren geben.

Gruß Tobias

Wenn ich, nehmen wir mal an, meine stoßstange lackieren lasse, aus welchem Grund auch immer, gebe ich das beim Verkauf an?? Ich bin doch nicht ..... !!! Sorry

Also der Gutachter sagte mir das ich ne wertminderung in jedem fall bekomme.
Die Höhe wird noch festgelegt wenn der Wagen Instandgesetzt und entgültig bewertet wird.

Unfallwagen ist so eine Sache der Gutachter sagte es gibt Unfall und Unfall 🙂

Also angeben das es einen Schaden gab der Lackiert wurde : ja
Unfallwagen im eigentlichen Sinne : nein

weil eben nicht geschweißt wurde, keine tragenden Teile getauscht werden mußten oder repariert wurden.

ich ärgere mich trotzdem schwarz noch

Sehr Ärgerlich.. 🙁😉

Hatten auch mal sowas, war zwar kein neuwagen, aber die Seite wurde 2 Tage vorher neu Lakiert, und schon ist uns einer reingeballert 😮 😠 🙁
Ich denk mal genauso ärgerlich

Hallo Ebaypetra,

tut mir echt Leid für Dich, sowas am Neuwagen ist natürlich ein Albtraum. Ich bin zwar kein Fachmann aber ich habe mir deine Bilder angesehen und die zerdepperte Felge begutachtet. An deiner Stelle würde ich auf jeden Fall die Hinterachse vermessen lassen und Hinterachse und Querlenker usw. prüfen lassen, nicht dass durch den Schlag auf die Felge das Radlager, Querlenker, Federbein oder Hinterachse was abbekommen hat. Manchmal reicht wirklich schon ein kleiner Schlag im richtigen Winkel aus um einen großen Schaden zu verursachen.

Drücke dir die Daumen das sich alles zu deinen Gunsten erledigt !!

LG de Micha.

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