Unfall mit Fahrerflucht - HUK will Gutachten nicht zahlen
Servus,
folgendes ist meiner Freundin passiert:
Jemand ist ihr letzte Woche vorne links in ihren Audi A3 gefahren und hat dann Fahrerflucht begangen, der Täter ist somit unbekannt. Meine Freundin war dann bei der Polizei und hat den Schaden an Ihrem Auto gemeldet.
Nun ist es so, das Sie bei der HUK Coburg versichert ist mit der so genannten Werkstattbindung und die uns zu einer Partnerwerkstatt geschickt haben. Die Werkstatt hat gesagt: Kostenvoranschlag können wir schon erstellen, empfehlen aber lieber erstmal ein Gutachten machen zu lassen, da die Schadenshöhe "weit" über 3.500 EUR liegt. Auch die Polizei schätzt zw. 5.000 - 10.000 EUR.
Hab dann wieder bei der HUK Coburg mit der Info angerufen und bin scheinbar beim Wort "Gutachten" auf wenig Gegenliebe gestoßen. Durfte dann gleich hören, das die HUK weisungsbefugt ist und - ich zitiere das jetzt wirklich wörtlich - "ein Gutachten nur bei einem Totalschaden gemacht wird". Hab ihr dann gesagt, das ich diesen Satz von Ihr genau so zum Anwalt mitnehme, ob sie damit dann auch ein Problem hätte. Mal schauen, was der sagt.
Die HUK weigert sich, da sie sich als weisungsberechtigt sieht (durch die Werkstattbindung leider wohl auch mindestens stellenweise richtig), nun einen Gutachter zu beauftragen.
Habt ihr Tipps?
Sollen wir einfach einen eigenen Gutachter beauftragen und die Kosten dann in Rechnung stellen?
Das Fahrzeug ist Bj 2017, hat 20.000km auf der Uhr und ist unfallfrei gewesen und auch bei der Audi Bank finanziert. Wir würden uns gerne den Betrag allerdings via fiktive Abrechnung auszahlen lassen, da wir eine sehr gute Audi Werkstatt persönlich gut kennen, die uns das auch fachmännisch repariert. Der ist nur eben keine HUK Partnerwerkstatt.
Über jede Hilfe und Tipps sind wir sehr dankbar :-)
Beste Antwort im Thema
Markenwerkstatt bedeutet nicht automatisch hochwertige Reparatur.
Partnerwerkstatt bedeutet nicht automatisch minderwertige Reparatur.
79 Antworten
Das wird sicher stimmen.
Ich glaube aber einen Finanzierungsvertrag zu kennen, in dem die Kreditgeberin eine Vollkasko-Versicherung verlangt und bis zu letzten Rate Eigentümerin des Autos bleibt. Also scheint es die Bank ja doch zu interessieren, was gerade mit ihrem Eigentum geschieht. Oder sehe ich das falsch?
...die Bank will halt Sicherheiten, wennst statt des Autos ein Häuschen zu verpfänden hast bzw. als Sicherheit anbietest, dann nehmen die das bestimmt auch gerne... dafür kannste dann mit dem Auto machen was du willst und auch deine Dummheit voll ausleben & komplett ohne Kasko rumfahren.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 5. März 2019 um 13:05:31 Uhr:
Ich glaube aber einen Finanzierungsvertrag zu kennen, in dem die Kreditgeberin eine Vollkasko-Versicherung verlangt und bis zu letzten Rate Eigentümerin des Autos bleibt.
Wenn das so im Vertrag steht, verpflichtet es dich exakt dazu, eine Vollkasko-Versicherung abzuschließen.
Wenn die Bank ein Direktionsrecht im Schadensfall haben will, müsste genau das wiederum im Vertrag stehen.
Siehste, genau das habe ich gemeint. Gibt es also doch. Besten Dank!
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Habe nicht alles gelesen, trotzdem:
https://www.adac.de/.../?redirectid=quer.Kaskoversicherung
"Welcher Schaden wird erstattet?
Im Fall eines Kaskoschadens können folgende Schadenspositionen geltend gemacht werden:
Reparaturkosten
Bei Totalschaden oder bei Verlust des Fahrzeuges: Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
Bergungskosten (bei wirtschaftlichem Totalschaden, zur Altteilverwertung)
Einfache Fracht- und Transportkosten
Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt
Besondere Prüfkosten (z. B. für Vermessung)
Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Wertminderung, Portokostenpauschale zahlen die Versicherungen bei Kaskoschäden meistens nicht."
Zitat:
@gast356 schrieb am 4. März 2019 um 21:43:51 Uhr:
...die HUK ist bekannt dafür statt berechtigte Forderungen zu bezahlen Geschädigten das Leben schwer zu machen, indem man sie am langen Arme verhungern läßt.Ich selbst würde nie und nimmer auch nur irgendeine Versicherung bei der HUK abschließen... rein aus Prinzip für dieses Geschäftsgebaren.
Jedem der in einen Unfall mit einem HUK-Kunden verwickelt wird und daher als Geschädigter mit der HUK zu tun bekommt kann man nur raten direkt einen sehr guten Rechtsanwalt aufzusuchen... am besten die "hinterhältigste Drecksau" von Anwalt die man finden kann, damit gnadenlos und eiskalt jede irgendwie realisierbare Forderung auf Heller & Pfennig genau einfordert wird.
In diesem Fall freut es mich umso mehr, dass einmal einer der eigenen Kunden zu spüren bekommt, was es heißt als Geschädigter bei dem Laden den Bittsteller spielen zu dürfen.
Welch unqualifizierter Kommentar.
Hatte auch einen unverschuldeten Unfall mit Gegner bei der HUK. Haben alles (Reparatur, Gutachten, Leihwagen, Auslagen) problemlos und vollständig gezahlt. Natürlich auch ohne Rechtsanwalt.
Würde mich mal interessieren, wer behauptet, dass die HUK den Geschädigten das Leben unnötig schwer machen soll? Persönlich kenne ich jetzt keinen und meist ist es auch nur einfaches Nachgeplapper: Ich kenne einen, dessen Bruder des Schwagers ....
Ich bin seit Jahrzehnten mit etlichen Versicherungen bei diesem Unternehmen und hatte noch niemals ein Problem.
Und sogar als mein Sportwagen auf der Autobahn zusammengeschoben wurde und der Unfallgegner bei der HUK versichert war: alles ist zu meiner völligen Zufriedenheit abgelaufen, auch trotz 130% Regelung. Völlig unkompliziert, schnell und ohne Tadel. Und auch ohne Anwalt.
Das soll aber kein Loblied sein. Generell hilft, sich den Vertrag vor Abschluss und Unterschrift genau durchzulesen. In der Regel weiß ich dann auch, welche Forderungen ich überhaupt stellen kann. So weiß ich -oder könnte mal nachschlagen- dass auch im Kasko-Bereich in der Regel einige Dinge ausgenommen sind. Das erspart Enttäuschung, Ärger, Nerven und so manche Seite in einem Forum.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 6. März 2019 um 14:38:05 Uhr:
Würde mich mal interessieren, wer behauptet, dass die HUK den Geschädigten das Leben unnötig schwer machen soll? Persönlich kenne ich jetzt keinen und meist ist es auch nur einfaches Nachgeplapper: Ich kenne einen, dessen Bruder des Schwagers ....wie viele möchtest du denn genannt haben?
Ich persönliche jede Menge und es werden imer mehr.
Und nix von wegen Bruder oder Schwager
Naja, dann darf ich mich wenigstens zu denen zählen, die Glück gehabt haben.😁
Nein, ganz im ernst: Sollte ich nochmals in eine solche Situation kommen, weiß ich ja, wo ich mich beraten lassen kann. Denn auch ich nehme immer noch gerne Tipps an.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 6. März 2019 um 14:50:27 Uhr:
Naja, dann darf ich mich wenigstens zu denen zählen, die Glück gehabt haben.😁Nein, ganz im ernst: Sollte ich nochmals in eine solche Situation kommen, weiß ich ja, wo ich mich beraten lassen kann. Denn auch ich nehme immer noch gerne Tipps an.
Wenn das hier alles zu deiner Zufriedenheit abgelaufen mit der HUK, dann kanst du dich wirklich glücklich schätzen. Ist wirklich nicht die Regel glaube mir.....😉
Mittlerweise glaub ich es, glaub mir... 😛
Zitat:
@Harig58 schrieb am 6. März 2019 um 14:58:46 Uhr:
Mittlerweise glaub ich es, glaub mir... 😛
😁
Es scheint aber allein schon hier bei MT einen größeren Kreis mit Glückhabenden zu geben.
Für mich ist klar, dass mehr negative Erfahrungen berichtt werden, die dann bei dem größten Versicherer anzahlmäßig natürlich stärker zum Tragen kommen.
Insgesamt für mich ein allgemeines Bild der Branche insgesamt. Und deswegen bin ich gegen Verallgemeinerungen in die in oder auch andere Richtung. Leider weiß man es nie vorhr sondern erst nach dem konkreten Fall.
Man kann aber auch einfach mal zusätzlich die Werkstatt des Vertrauens oder den Gutachter des Vertrauens befragen; das ist deren tägliches Brot!!
Macht euch vom Gedanken frei, dass andere Versicherungen anders handeln. Wenn die eine Gelegenheit zum Kürzen sehen (oder glauben zu sehen), dann wird gekürzt. Besonders aktiv beim Restwert, da wird gerne versucht, den unter Hinweis auf ein Angebot vom Händler aus Timbuktu (oder etwas näher) noch oben zu pushen.