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Frage zu Gutachten

Themenstarteram 19. Februar 2019 um 18:28

Hallo liebe MT-ler,

hab Mal ne Frage zum angehängten Gutachten. Der schaden wurde vom Unfallgegner verursacht, Schadenhöhe Lauf Gutachten 1313,91 +MwSt. Nun da ich mich in 3 Wochen eh von meinem Auto trennen wollte, wollte ich mir den Schaden auszahlen lassen. Eine Abrechnung der Versicherung habe ich noch nicht bekommen, jedoch habe ich heute festgestellt das die gegnerische Versicherung nur knapp 725€ gezahlt hat. Dürfen die das Gutachten einfach kürzen? Ich hänge Mal die Zusammenfassung als Screenshot mit dran.

Vielleicht kann mir das ja Mal jemand erklären?

Zusammenfassung
Beste Antwort im Thema

vielleicht wurde auch einfach ein höherer restwert erzielt? das wäre für mich z.b. das naheliegendste. aber wie oben schon steht, einfach mal die abrechnung abwarten. wenn es der restwert ist, dann ist es doch egal, da du dich eh vom auto trennen willst und am ende deinen wiederbeschaffungswert lt. gutachten erhalten würdest.

melde dich einfach noch mal, wenn das abrechnungsschreiben der versicherung angekommen ist.

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Das kann man nur beantworten wenn man die Abrechnung der Versicherung hat. Idr steht da was gekürzt. Erst danach kann man überlegen wie es weiter geht. Anwalt schon im Boot ?

Bauchgefühl: Da hat jemand (gibt darauf spezialisierte Firmen) das Gutachten überprüft und Arbeitszeiten, Stundenlöhne usw. kräftig gekürzt. Gibt ja ein paar km weiter eine exzellente Reparaturwerkstatt, die den Schaden viel günstiger und viel besser zu einem niedrigeren Betrag beheben würde.

Vielleicht gibt es im Gutachten noch einen Zuschlag auf die Ersatzteilpreise. Der wird dann natürlich auch gestrichen.

Und da du ein lieber Mensch bist, hast die die ganze Regulierung natürlich selbst ohne Anwalt in die Wege geleitet. Willst ja keine unnötigen Kosten verursachen - und das wird leider sehr oft von Versicherungen gnadenlos ausgenutzt.

Themenstarteram 19. Februar 2019 um 18:48

Ich warte Mal die Abrechnung ab und wenn mir das nicht passt muss ich dann wohl ab zum Anwalt

Wie hoch ist der Restwert lt. Gutachten?

Themenstarteram 19. Februar 2019 um 19:01

Zitat:

@hydrou schrieb am 19. Februar 2019 um 19:54:20 Uhr:

Wie hoch ist der Restwert lt. Gutachten?

Laut Gutachten ist der Restwert 500€ inkl. MwSt.

Ok, dann wurde in der Tat das Gutachten gekürzt. Welche Stundensätze wurden zugrunde gelegt? Markenwerkstatt oder freie Werkstatt?

vielleicht wurde auch einfach ein höherer restwert erzielt? das wäre für mich z.b. das naheliegendste. aber wie oben schon steht, einfach mal die abrechnung abwarten. wenn es der restwert ist, dann ist es doch egal, da du dich eh vom auto trennen willst und am ende deinen wiederbeschaffungswert lt. gutachten erhalten würdest.

melde dich einfach noch mal, wenn das abrechnungsschreiben der versicherung angekommen ist.

Könnte sein, irgendwo - weit entfernt - gibt es einen Händler, der ein paar Euro mehr zahlen würde (hahaha) und das Ganze so zum Totalschaden werden lässt. Pech für die Versicherung nur, wenn das Auto dann schon für die 500,- € verkauft wurde, bevor deren Abrechnung kommt.

Themenstarteram 19. Februar 2019 um 19:46

Zitat:

@beachi schrieb am 19. Februar 2019 um 20:22:34 Uhr:

vielleicht wurde auch einfach ein höherer restwert erzielt? das wäre für mich z.b. das naheliegendste.

Noch steht das Auto hier und das höchste Angebot waren die 500€ lt Gutachten. Aber du schon sagtest, ich denke morgen oder übermorgen kommt die Abrechnung und ich kann mehr sagen

Das höchste Angebot laut Gutachten. Wird von Versicherungen regelmäßig überboten, sind dann meistens Aufkäufer weit, weit entfernt.

Wo ist da das Problem, wenn der Käufer das Auto abholt? Wenn jemand meinetwegen durch ganz Deutschland zum Abholen fährt und dabei trotzdem seinen Schnitt macht, kann es einem doch egal sein, solange er gemäß Restwertgebot zahlt.

naja, den anwälten mindert das eben teils enorm den gegenstandswert und damit eben auch deren anwaltskosten, daher ningeln die auch immer ganz doll rum. :)

dem geschädigten kann es egal sein, der muss meist eh irgendwo anrufen und ob er nun bei firma a oder b anruft.. who cares.

Blödsinn, das sind nur wenige 100er, das wirkt sich nicht bzw. nur minimal aus. Ist aber schön, wenn man sich von der gegnerischen Versicherung vorschreiben lässt, dass und wie man sein Auto zu verkaufen hat.

Frage an die Spezialisten:

Bedeutet das Rumkürzen in einem Gutachten nicht das die Versicherung dies für mangelhaft hält?

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