Unfall mit Fahrerflucht - HUK will Gutachten nicht zahlen

Servus,

folgendes ist meiner Freundin passiert:
Jemand ist ihr letzte Woche vorne links in ihren Audi A3 gefahren und hat dann Fahrerflucht begangen, der Täter ist somit unbekannt. Meine Freundin war dann bei der Polizei und hat den Schaden an Ihrem Auto gemeldet.

Nun ist es so, das Sie bei der HUK Coburg versichert ist mit der so genannten Werkstattbindung und die uns zu einer Partnerwerkstatt geschickt haben. Die Werkstatt hat gesagt: Kostenvoranschlag können wir schon erstellen, empfehlen aber lieber erstmal ein Gutachten machen zu lassen, da die Schadenshöhe "weit" über 3.500 EUR liegt. Auch die Polizei schätzt zw. 5.000 - 10.000 EUR.

Hab dann wieder bei der HUK Coburg mit der Info angerufen und bin scheinbar beim Wort "Gutachten" auf wenig Gegenliebe gestoßen. Durfte dann gleich hören, das die HUK weisungsbefugt ist und - ich zitiere das jetzt wirklich wörtlich - "ein Gutachten nur bei einem Totalschaden gemacht wird". Hab ihr dann gesagt, das ich diesen Satz von Ihr genau so zum Anwalt mitnehme, ob sie damit dann auch ein Problem hätte. Mal schauen, was der sagt.

Die HUK weigert sich, da sie sich als weisungsberechtigt sieht (durch die Werkstattbindung leider wohl auch mindestens stellenweise richtig), nun einen Gutachter zu beauftragen.

Habt ihr Tipps?

Sollen wir einfach einen eigenen Gutachter beauftragen und die Kosten dann in Rechnung stellen?

Das Fahrzeug ist Bj 2017, hat 20.000km auf der Uhr und ist unfallfrei gewesen und auch bei der Audi Bank finanziert. Wir würden uns gerne den Betrag allerdings via fiktive Abrechnung auszahlen lassen, da wir eine sehr gute Audi Werkstatt persönlich gut kennen, die uns das auch fachmännisch repariert. Der ist nur eben keine HUK Partnerwerkstatt.

Über jede Hilfe und Tipps sind wir sehr dankbar :-)

Vorne
Seite
Oben
Beste Antwort im Thema

Markenwerkstatt bedeutet nicht automatisch hochwertige Reparatur.
Partnerwerkstatt bedeutet nicht automatisch minderwertige Reparatur.

79 weitere Antworten
79 Antworten

Die 150 % von den von Dir ins Spiel gebrachten 50 %.

Die Meinung zu einem Beitrag ist das Eine, Benehmen und Ausdrucksweise das Andere!

Zitat:

@UliBN schrieb am 5. März 2019 um 09:46:01 Uhr:



Zitat:

@gast356 schrieb am 4. März 2019 um 21:43:51 Uhr:


...die HUK ist bekannt dafür statt berechtigte Forderungen zu bezahlen Geschädigten das Leben schwer zu machen, indem man sie am langen Arme verhungern läßt.

Ich selbst würde nie und nimmer auch nur irgendeine Versicherung bei der HUK abschließen... rein aus Prinzip für dieses Geschäftsgebaren.

Jedem der in einen Unfall mit einem HUK-Kunden verwickelt wird und daher als Geschädigter mit der HUK zu tun bekommt kann man nur raten direkt einen sehr guten Rechtsanwalt aufzusuchen... am besten die "hinterhältigste Drecksau" von Anwalt die man finden kann, damit gnadenlos und eiskalt jede irgendwie realisierbare Forderung auf Heller & Pfennig genau einfordert wird.

In diesem Fall freut es mich umso mehr, dass einmal einer der eigenen Kunden zu spüren bekommt, was es heißt als Geschädigter bei dem Laden den Bittsteller spielen zu dürfen.


Und ich habe alle meine Versicherungen bei der HUK. Habe in verschiedenen Sparten nicht eine schlechte Erfahrung gemacht. Trotzdem verallgemeinere ich nicht, dass die HUK die einzig immer gute Versicherung ist. Komisch, dass die Versicherung bei der Kfz-Haftpflicht Marktführer ist, wenn alle immer nur die behaupteten schlechten Erfahrungen gemacht haben.
Hauptsache, den persönlichen Frust nach Verhungern am langen Arm durch Bashing ersetzen.

Das Problem ist, dass in der Regel (Haftpflichtschaden) der von Dir Geschädigte die schlechten Erfahrungen mit dem Laden macht, der sich den Laden also nicht ausgesucht hat und eigentlich garnix dafür kann.

Genau deshalb finde ich es gut, dass hier der @TE als Kunde der HUK selbst zum Opfer seiner Dummheit "Werkstattbindung zu wählen" ala Billig-Billig & Geiz ist geil wird / geworden ist und sich jetzt mit der HUK und deren Rechtsabteilung um jeden Cent rumstreiten kann.

Interessant... -und das hat der TE scheinbar schon begriffen, daher das Gezeter nach einem Sachverständigen den die HUK nicht will- wird die Sache am Ende der Leasingzeit, wenn der von der HUK billigst in der Partnerwerkstatt zusammengepfuschte Unfallwagen beim Gutachter des Leasinggebers "zerlegt" wird und der dem TE die Rechnung -den Wertverlust eines Unfallwagens im Hinterkopf- aufmacht, was alles keine normalen Gebrauchsspuren sind und daher von Leasingnehmer draufzuzahlen ist.

Schaut halt allein schon -ohne überhaupt darauf einzugehen wer oder wie das repariert worden ist- vertrauenswürdiger und erheblich besser aus, wenn da Vertragswerkstätte auf der Reparaturrechnung steht und das Hersteller-Logo den Briefkopf ziert.

Sorry, ich dachte immer noch, es geht hier um einen VK-Schaden. Habe ich den Eingangsthread da falsch gelesen?

Nein Uli, du hast richtig gelesen !
der Verursacher beging Unfallflucht und ist nicht ermittelt.
Der TE bzw dessen Freundin wollte den Schaden dann offensichtlich als Vollkaskoschaden geltend machen.

Ähnliche Themen

Zitat:

@gast356 schrieb am 5. März 2019 um 11:07:31 Uhr:


Interessant... -und das hat der TE scheinbar schon begriffen, daher das Gezeter nach einem Sachverständigen den die HUK nicht will- wird die Sache am Ende der Leasingzeit, wenn der von der HUK billigst in der Partnerwerkstatt zusammengepfuschte Unfallwagen beim Gutachter des Leasinggebers "zerlegt" wird und der dem TE die Rechnung -den Wertverlust eines Unfallwagens im Hinterkopf- aufmacht, was alles keine normalen Gebrauchsspuren sind und daher von Leasingnehmer draufzuzahlen ist.

1. Für die Dummheit des TE, ein Leasingfahrzeug mit Werkstattbindung zu versichern, kann die HUK nichts.

2. Dafür, dass es im Kaskofall keinen Ersatz für den Wertverlust gibt, kann die HUK nur bedingt etwas (sie müsste das - dann als einzige Versicherung in ganz D - in ihre Bedingungen aufnehmen).

3. Wenn die HUK auf eine Feststellung der Schadenshöhe durch einen Gutachter verzichtet, ist das ihr gutes Recht. Schließlich scheint sie einer vollständigen Reparatur durch die Partnerwerkstatt zuzustimmen.

4. Wenn man mit der Versicherung kommuniziert, sollte man sich vielleich vorher schlau machen. Mit der Information, dass man den Schaden fiktiv reguliert haben möchte, hat die HUK jedenfalls bei mir noch immer einen Gutachter geschickt. Dass das ein furchtbares Verlustgeschäft wird (sh. 1.) muss man nicht extra erwähnen.

Ich habe schon einige Kaskoschäden mit der HUK abgerechnet und das lief immer zu meiner Zufriedenheit ab.

P.S. ich würde in der Partnerwerkstatt reparieren lassen und das Fahrzeug nach Ende der Finanzierung (3 Wege Finanzierung?) übernehmen und ggf. privat verkaufen, wenn das möglich ist. Dürfte finanziell das kleinste Blaue Auge sein.....

P.P.S. mein "billigst in der Partnerwerkstatt zusammengepfuschter" E61 hat kurz darauf einen (durch den HUK-Gutachter festgestellten) erstaunlich hohen Wiederbeschaffungswert erzielt und auch einen dankbaren Abnehmer gefunden.

Zitat:

@lemonshark schrieb am 5. März 2019 um 11:23:17 Uhr:


(sie müsste das - dann als einzige Versicherung in ganz D - in ihre Bedingungen aufnehmen).

Es gibt durchaus einige Versicherungen, die in ihren Premiumtarifen bedingungsgemäß in Kasko eine Wertminderung zahlen.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 5. März 2019 um 11:35:48 Uhr:



Zitat:

@lemonshark schrieb am 5. März 2019 um 11:23:17 Uhr:


(sie müsste das - dann als einzige Versicherung in ganz D - in ihre Bedingungen aufnehmen).

Es gibt durchaus einige Versicherungen, die in ihren Premiumtarifen bedingungsgemäß in Kasko eine Wertminderung zahlen. Falsch

Mindestens die AXA macht das auch in ihren nicht-Premiumtarifen (bzw. hat es bis mind. 2016 so gemacht). Oder natürlich sie haben mir aus Spaß an der Freude 15% der Schaden-Summe on top berechnet.

Zitat:

Dass das ein furchtbares Verlustgeschäft wird (sh. 1.) muss man nicht extra erwähnen.

Warum diese Pauschalisierung? Ich habe mir (bzw. innerhalb der Familie) schon einige TK-Schäden ausbezahlen lassen und selbst repariert. Stimmt natürlich, wenn man dann mit dem Geld in den nächsten "Glaspalast" rennt.

Was war jetzt an der vorigen Aussage von RRwraith FALSCH?
Dein Beispiel schliesst die obige Aussage nicht per se aus.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 5. März 2019 um 12:00:12 Uhr:


Was war jetzt an der vorigen Aussage von RRwraith FALSCH?
Dein Beispiel schliesst die obige Aussage nicht per se aus.

Dass die Aussage die Notwendigkeit eines "Premiumtarifs" suggeriert.

Zitat:

@guruhu schrieb am 5. März 2019 um 11:55:06 Uhr:


Falsch
Mindestens die AXA macht das auch in ihren nicht-Premiumtarifen (bzw. hat es bis mind. 2016 so gemacht). Oder natürlich sie haben mir aus Spaß an der Freude 15% der Schaden-Summe on top berechnet.

Auszug aus den AKB der AXA:
A.2.5.7.1 Wir zahlen nicht für Veränderungen, Verbesserungen und Verschleißreparaturen sowie nicht reparierte Vorschäden. Ebenfalls nicht ersetzt werden Folgeschäden wie Verlust von Treibstoff, Wertminderung, Zulassungskosten, Überführungskosten, Verwaltungskosten, Nutzungsausfall oder Kosten eines Mietfahrzeugs.

Soviel dazu...

Zitat:

@rrwraith schrieb am 5. März 2019 um 12:15:39 Uhr:



Zitat:

@guruhu schrieb am 5. März 2019 um 11:55:06 Uhr:


Falsch
Mindestens die AXA macht das auch in ihren nicht-Premiumtarifen (bzw. hat es bis mind. 2016 so gemacht). Oder natürlich sie haben mir aus Spaß an der Freude 15% der Schaden-Summe on top berechnet.

Auszug aus den AKB der AXA:
A.2.5.7.1 Wir zahlen nicht für Veränderungen, Verbesserungen und Verschleißreparaturen sowie nicht reparierte Vorschäden. Ebenfalls nicht ersetzt werden Folgeschäden wie Verlust von Treibstoff, Wertminderung, Zulassungskosten, Überführungskosten, Verwaltungskosten, Nutzungsausfall oder Kosten eines Mietfahrzeugs.

Soviel dazu...

Dann war es wohl doch nur aus reiner Gutmütigkeit.

Das stand auch schon 2015 in den AKB der AXA

Kann gerne entsprechendes Schadengutachten + entsprechende Abrechnung heute Abend ablichten. Wer weiß, vielleicht war es wirklich reiner Goodwill.

Wenn das Auto über die Audi-Bank finanziert ist, ist Audi da nicht ggf. noch Eigentümer, selbst wenn die Versicherung auf den Besitzer läuft? Und entscheidet dann nicht der Eigentümer über den weiteren Verlauf?

Bis jetzt wissen wir nicht genau, was das für ein Fahrzeug sein soll. Einerseits spricht der TE von "Finanzierung", andererseits von Minderwert bei Rückgabe, was für ein Leasing spricht.

Ein Leasingvertrag enthält i.d.R. wesentlich deutlichere Regelungen zu Wartung und Unfallinstandsetzung. Da könnte die Instandsetzung in einer Nicht-Audi-Werkstatt zumindest versuchsweise bei der Rückgabe zu einer über die merkantile Wertminderung hinausgehenden Forderung führen. Beim Leasing bleibt der Leasinggeber Eigentümer und hat Anspruch auf die Rückgabe des vertragskonform behandelten Fahrzeugs.

Bei einer Finanzierung hat es die Bank grundsätzlich nicht zu interessieren, ob und wie bzw. wo ich das Fahrzeug warten und reparieren lasse. Die hat Anspruch auf die Schlussrate und fertig.

Wenn zusätzlich im Finanzierungsvertrag eine optionale Rückgabe vereinbart ist und von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, bin ich wieder bei den Problemen des Leasings.

Deine Antwort
Ähnliche Themen