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Unfall mit Fahrerflucht - HUK will Gutachten nicht zahlen

Themenstarteram 4. März 2019 um 15:51

Servus,

folgendes ist meiner Freundin passiert:

Jemand ist ihr letzte Woche vorne links in ihren Audi A3 gefahren und hat dann Fahrerflucht begangen, der Täter ist somit unbekannt. Meine Freundin war dann bei der Polizei und hat den Schaden an Ihrem Auto gemeldet.

Nun ist es so, das Sie bei der HUK Coburg versichert ist mit der so genannten Werkstattbindung und die uns zu einer Partnerwerkstatt geschickt haben. Die Werkstatt hat gesagt: Kostenvoranschlag können wir schon erstellen, empfehlen aber lieber erstmal ein Gutachten machen zu lassen, da die Schadenshöhe "weit" über 3.500 EUR liegt. Auch die Polizei schätzt zw. 5.000 - 10.000 EUR.

Hab dann wieder bei der HUK Coburg mit der Info angerufen und bin scheinbar beim Wort "Gutachten" auf wenig Gegenliebe gestoßen. Durfte dann gleich hören, das die HUK weisungsbefugt ist und - ich zitiere das jetzt wirklich wörtlich - "ein Gutachten nur bei einem Totalschaden gemacht wird". Hab ihr dann gesagt, das ich diesen Satz von Ihr genau so zum Anwalt mitnehme, ob sie damit dann auch ein Problem hätte. Mal schauen, was der sagt.

Die HUK weigert sich, da sie sich als weisungsberechtigt sieht (durch die Werkstattbindung leider wohl auch mindestens stellenweise richtig), nun einen Gutachter zu beauftragen.

Habt ihr Tipps?

Sollen wir einfach einen eigenen Gutachter beauftragen und die Kosten dann in Rechnung stellen?

Das Fahrzeug ist Bj 2017, hat 20.000km auf der Uhr und ist unfallfrei gewesen und auch bei der Audi Bank finanziert. Wir würden uns gerne den Betrag allerdings via fiktive Abrechnung auszahlen lassen, da wir eine sehr gute Audi Werkstatt persönlich gut kennen, die uns das auch fachmännisch repariert. Der ist nur eben keine HUK Partnerwerkstatt.

Über jede Hilfe und Tipps sind wir sehr dankbar :-)

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Markenwerkstatt bedeutet nicht automatisch hochwertige Reparatur.

Partnerwerkstatt bedeutet nicht automatisch minderwertige Reparatur.

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am 4. März 2019 um 15:57

Naja, so lange die HUK mit einem KV Deines Autohauses zufrieden ist, was willst Du unbedingt mit einem Gutachten?

Die HUK ist nur dann "Weisungsbefugt" wenn ein Kaskoschaden vorliegt. Das hier ist aber ein Haftpflichtschaden, ein andere hat euch geschädigt und der ist bei der HUK versichert.

Und in disem Fall hat die HUK nur eines zu tun:

Freundlich sein und zahlen.

Sie kann euch gar nichts vorschreiben.

 

Der Schaden wird über die Kasko abgewickelt weil der Schädiger nicht bekannt ist? Oder wie ist der Fall zu verstehen?

Themenstarteram 4. März 2019 um 16:02

Der Unfallgegner ist unbekannt, hat ja Fahrerflucht begangen. Irgendwie muss der Schaden ja repariert werden? Muss dann über Ihre VK laufen? Weil ihre Haftpflicht ja nicht den Schaden durch andere an Ihrem Fahrzeug zahlt?

Themenstarteram 4. März 2019 um 16:04

Sorry, war schlecht beschrieben. Täter ist unbekannt, da Fahrerflucht.

dann ist es ein Kaskoschaden und die HUK ist weisungsbefugt

Ich verstehe dein Problem nicht, wenn du es eh reparieren lassen willst, bring es doch in die Partnerwerkstatt der HUK. Da hast du 6 jahre Garantie auf die Reparatur.

Wenn du einer Partnerwerkstatt nicht zutraust diesen Schaden zu reparieren, frage ich mich warum du Kasko-Select abgeschlossen hast.

Du hast ja auch die Möglichkeit es in einer Werkstatt deiner Wahl reparieren zu lassen, kriegst hat dann 15% nicht ersetzt und die Kasko-Select wird in eine normale Kasko umgewandelt.

Kannst der HUK ja mitteilen das du nicht in einer Partnerwerkstatt reparieren lassen willst, dann werden die schon einen Gutachter schicken, ob dann das Gutachten zu deiner Zufriedenheit ausfällt ????????????

Themenstarteram 4. März 2019 um 16:19

@celica1992 Es geht primär um den Wertverlust am Fahrzeug. Ein Gutachter berechnet das mit ein. Das heißt: Wir kriegen die Wertminderung von der Versicherung ausbezahlt und bei der Fahrzeugrückgabe ist die Wertminderung gutachterlich belegt und zu bezahlen (und keinen EUR mehr).

Nehmen wir nur den Kostenvoranschlag an, ist das Auto am Ende optisch zwar wieder repariert, aber bei der Rückgabe wird dann ein Wertverlust geltend gemacht, der normalerweise ja erstattet werden müsste von der Versicherung.

Oder liege ich mit dem Grundsatz falsch, das von der Versicherung ein Unfall wieder so herzustellen ist, als hätte es nie einen Unfall gegeben (abzgl. SB)?

Die HUK will allerdings nur die Reparatur zahlen, nicht jedoch die Wertminderung. Wenn das rechtmäßig ist, kann ich wohl nichts machen. Aber genau darum frag ich, weil ich es eben nicht weiß und mich eigentlich nur "kostengedrückt" fühle von der HUK! Schließlich kommt der Rückfall der Schadenfreiheitsklasse auch noch on top drauf.

Was für eine Versicherung soll denn den Wertverlust zahlen?

Danke @celica1992 :)

Sehe da das Problem auch nicht.

Das würde ja finanziell nur dann "gut" ausgehen, wenn die Kosten bei der befreundeten Audi-Werkstatt deutlich unter der fiktiven Abrechnung liegen würde. Man beachte allein die nicht erstattungsfähige MWSt. In der Regel rechnen doch die Herstellerwerkstätten offiziell höher ab, als die Handelspartnerwerkstätten der jew. Versicherung.

Eine Wertminderung wird im Kasko-Fall nur dann im Gutachten beziffert, wenn es der Versicherer explizit fordert. Sie ist aber nicht erstattungsfähig.

Themenstarteram 4. März 2019 um 16:34

@NDLimit Mir gehts immer noch primär nur um den Wertverlust, auf den wir nicht sitzen bleiben wollen, wenn wir schon die VK aktivieren müssen. Gerne reparier ich das auch via HUK, allerdings hätte ich gerne auch den Wertverlust ersetzt, den ich ja am Ende auch nur zur Audi Bank überweisen muss.

Bisher war mir nur bekannt, das man den Wertverlust bei einer fiktiven Abrechnung eben mit ausgezahlt bekommt. Das ist der einfache Hintergrund.

Uns gehts nicht um Gewinnmaximierung, sondern um persönliche Schadensbegrenzung.

Dann schau Dir den Beitrag von SGTUSV an :)

Das musst du mit der Versicherung ausdiskutieren. Es bringt dir nullkommanix, wenn du hier Zustimmung erhältst "Ja, Ausgleich für Wertverlust ist ein Muss" und die Versicherung sagt "Danke, nein".

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