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Unfall verursacht und Versicherung wird gewechselt

Themenstarteram 5. März 2019 um 10:46

Hallo liebe Gemeinde,

folgendes ist passiert:

Ich habe mir eine etwas günstigerer KFZ Versicherung über Check24 geholt.

Letzt Freitag abgeschlossen, mit beginn Juni. Der Check 24 Mitarbeiter hat die Kündigung der alten raus geschickt und von der neuen habe ich schon ein Begrüßungsschreiben erhalten.

Das alles passierte am Freitag innerhalb einer Stunde.

Gestern (Montag) habe ich einen Unfall verursacht. Meine alte Versicherung zahlt also den Haftpflichtschaden und meinen VK Schaden. Muss ich jetzt Check 24 oder die neue Versicherung darüber informieren? Das macht doch die Alte Versicherung. Mein Anwalt sagte: "nichts machen".

Die neue wird dann wahrscheinlich ordentlich erhöhen, wenn die das mitbekommen.

Soll ich jetzt alles so lassen? Ich habe Angst, dass eine andere Versicherung nach einer Hochstufung günstiger wäre.

Und am Rande: Kann eine Versicherung einen VK Schaden auch zurückweisen, wenn das zu teuer wird?

Ich danke euch

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Bin jetzt in beiden SF14.

Aber nur noch dieses Jahr…

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In der Regel findet in Höherstufung erst im folgenden Jahr statt. Ob die jetzt einen Gefahrenzuschlag erheben, da du einen Unfall hattest, musst du selbst prüfen. Du hast ja immer noch ein Widerrufsrecht, innerhalb von 14 Tagen, nach Eingang des Versicherungsscheines

Zitat:

@Dan007 schrieb am 5. März 2019 um 11:46:09 Uhr:

Und am Rande: Kann eine Versicherung einen VK Schaden auch zurückweisen, wenn das zu teuer wird?

Wenn diesbezüglich nichts in den Vertragsbedingungen steht (was bei normalen Fahrzeugen mehr als unüblich wäre) muss die Versicherung zahlen.

Wieviel die neue Versicherung kosten wird kannst du in der SF-Tabelle nachschauen. Dort sthet, wieviele Stufen du im Falle eines Unfalls zurückgestuft wirst und wieviel % das dann entspricht.

Themenstarteram 5. März 2019 um 15:21

Danke, dann lasse ich alles so wie es ist und lass mich überraschen. Bin jetzt in beiden SF14.

Zitat:

Bin jetzt in beiden SF14.

Aber nur noch dieses Jahr…

Wie die TE schon schreibt nicht machen ist vollkommen richtig.

Es könnte sein das die neue Versicherung schon dieses Jahr zum Juni hochstuft. Die SF-Klasse melden die Versicherungen untereinander.

Aber vielleicht hast du auch so viel Glück wie ich vor Jahren. Habe zum Jahresende die Versicherung gekündigt (Haftpflicht und Vollkasko) ohne Rabatt-Retter. Irgendwie kam der Unfall nicht bei der neuen Versicherung an und ich hatte meine SF behalten. Aber es war alles ""perfekt"" bei dem Unfall. Bin in den Kreisverkehr eingefahren es kam zum Unfall. Polizei war da. Das gibt ein Bußgeld ich bekäme das von der Kreisverwaltung. Die Kreisverwaltung schriebt folgendes. Sie haben beim Einfahren in den Kreisverkehr die Vorfahrt eines von rechts kommenden Fahrzeuges nicht beachtet. Die Sache wurde gegen Zahlung von 30 € eingestellt.

Zitat:

@ThomasKlein57 schrieb am 6. März 2019 um 08:31:31 Uhr:

Das gibt ein Bußgeld ich bekäme das von der Kreisverwaltung. Die Kreisverwaltung schriebt folgendes. Sie haben beim Einfahren in den Kreisverkehr die Vorfahrt eines von rechts kommenden Fahrzeuges nicht beachtet. Die Sache wurde gegen Zahlung von 30 € eingestellt.

Nun, Bußgeldverfahren bzw. OWI-Verfahren werden gemeinhin gegen Zahlung des Bußgeldes eingestellt. Insofern jetzt nichts besonderes.

Zitat:

@ThomasKlein57 schrieb am 6. März 2019 um 08:31:31 Uhr:

Sie haben beim Einfahren in den Kreisverkehr die Vorfahrt eines von rechts kommenden Fahrzeuges nicht beachtet.

War das in England? In deutschen Kreisverkehren kann kein Auto von rechts im Kreisverkehr kommen.

BTT: Ich würde auch nichts machen und abwarten. Du hast alles wahrheitsgemäß angegeben und den Rest müssen die Versicherungen untereinander regeln.

Zitat:

@ThomasKlein57 schrieb am 6. März 2019 um 08:31:31 Uhr:

[...] Sie haben beim Einfahren in den Kreisverkehr die Vorfahrt eines von rechts kommenden Fahrzeuges nicht beachtet. [...]

Was habt Ihr bei Euch für komische Kreisverkehre?

Frag ich mich auch.

Und das der Schaden von der Versicherung ohne anschließend Hochstufung reguliert wurde....

Na ja, ebenso glaubwürdig wie: siehe Kreisverkehr von rechts..

Es gibt auch Kreisverkehr ohne Beschilderung.

Und dort gilt .... richtig, Rechts vor Links.

Über die Sinnhaftigkeit läßt sich dikutieren, habe es aber in einer verkehrberuigten Zone mal gesehen.

Und da kommen beim Einfahren in den Kreisverkehrs Autos von rechts? Dann müssten diese ja im Uhrzeigersinn fahren, was ich für gefährlich halte.

Wenn es ein Kreisverkehr ohne Beschilderung war, dann war es ein kreisähnlicher Verkehr aber kein Kreisverkehr. Ein Kreisverkehr hat immer das Zeichen 215. Alles andere ist zwar ein Kreis aber kein Kreisverkehr.

Jap so ist das :). Dann gilt nämlich rechts vor links

Und die Drehrichtung des Kreisverkehrs ändert sich auch. Aha.

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