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Unfall von eigener Kasko bezahlen lassen?????

Themenstarteram 20. Februar 2019 um 17:21

Hallo zusammen,

Im August 2018 ist mir jemand in mein damals 3 Monate neues Auto reingefahren! Unschuldig! Ist am parkenden Auto passiert. Mit dem Fall bin ich zum Anwalt. Dieser hatte mich zum Sachverständigen geschickt. Ein Schaden von ca. 5000,- wurde ermittelt. Die Gegnerversicherung hatte das mit eigenem Sachverständigen kontrolliert und einen Schaden von 2100€ errechnet.

Nun will die gegnerische Versicherung die 5000€ natürlich nicht bezahlen. Mein Anwalt rät mir, den Schaden von meiner eigenen Kasko begleichen zu lassen und das Geld nach Gerichtsverfahren und allem drum und dran, was noch eine Weile dauern kann, an die Kasko zurück zu zahlen.

Meine Frage ist, muss ich das Geld an die Kasko zurückzahlen, wenn ich es bekomme? Oder kann ich es einfach über die Kasko laufen lassen und meine Beiträge gehen eben hoch und ich behalte das Geld? Davon hätte ich nämlich unterm Strich mehr.....

2. frage ich habe eine Reparaturfreigabe von 2500,- von meiner Kasko. Der Anwalt rät mir, das Gutachten mit den 5000,- einzureichen, damit es so repariert wird. Was würdet ihr tun? Das Gutachten einsenden oder. Nicht ?

Danke für eure Nachrichten und einen schalmen Abend

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14 Antworten

Lass mich raten, du willst fiktiv abrechnen.

Was die TE will und was genau - aus welchem Grunde - der Anwalt rät ist eine sehr gute Frage.

Bei gewollter fiktiver Abrechnung macht die Inanspruchnahme der Kasko jedenfalls gar keinen Sinn.

Davon abgesehen weiß ich nicht ob die 5k gerechtfertigt sind und von einem vom Gericht bestellten SV bestätigt werden ...

Ich würde das Seitenteil jedenfalls instandsetzen lassen und nicht tauschen.

Bei 5.000 € erwarte ich mehr Verformungsarbeit. Ich kann ja kaum eine Delle sehen und ein Kotflügel kann ja so teuer nicht sein. :rolleyes::rolleyes:

Ohne den Inhalt des 5000,-€ Gutachten zu kennen ist es natürlich schwer sich ein Bild über den Umfang des Schadens zu machen.Was anhand der Bilder zu sehen ist ,ist es schwer nachvollziehbar eine solch hohe Schadenssumme zu erkennen.Da müssen ja noch sämtliche Vorderachs und Lenkungsteile mit beschädigt worden sein.

Mit Kostenzusage der RS-Versicherung würde ich das Auto weiter fahren und den vom eigenen Gutachter errechneten Betrag einklagen - ohne MwSt.. Und danach das Auto für wenig Geld reparieren lassen und den Nutzungsausfall nachträglich geltend machen.

Über eigene Kasko abrechnen und dann nochmal über die gegn. Haftpflicht ist natürlich eine Alternative. Ist dein Anwalt denn gut und günstig im Strafrecht?

Zitat:

@X555 schrieb am 20. Februar 2019 um 19:06:14 Uhr:

Ohne den Inhalt des 5000,-€ Gutachten zu kennen ist es natürlich schwer sich ein Bild über den Umfang des Schadens zu machen.Was anhand der Bilder zu sehen ist ,ist es schwer nachvollziehbar eine solch hohe Schadenssumme zu erkennen.Da müssen ja noch sämtliche Vorderachs und Lenkungsteile mit beschädigt worden sein.

Ich sehe einen Tankdeckel und eine Rückleuchte - also sollte der Schaden im hinteren Seitenteil sein. Das ist nicht verschraubt, muss rausgeflext werden. Tank ausbauen, einbauen, Seitenverkleidung aus- und einbauen; ein neues Seitenteil einschweißen und lackieren. Ist arbeitsintensiv und das bei Stundensätzen von rund 120,- €. Dazu eine kräftige Wertminderung. Eine Gesamtsumme von 5.000,- € brutto ist da schon vorstellbar.

Zitat:

@X555 schrieb am 20. Februar 2019 um 19:06:14 Uhr:

Da müssen ja noch sämtliche Vorderachs und Lenkungsteile mit beschädigt worden sein.

Da das Foto ein beschädigtes rechtes hinteres Seitenteil zeigt wirst du sicher gleich erklären wie da Auswirkungen auf die VA zustande kommen ...

:rolleyes:

 

Ich würde mich nicht 100% darauf verlassen das der Tausch des Seitenteils der empfohlene Reparaturweg ist und der vom Gericht bestellte Sachverständige dem Gutachten der TE folgt.

Dem Fahrzeug täte man mit einem Tausch jedenfalls nichts Gutes.

Die Instandsetzung dürften so ungefähr die 2.500 zzgl. Nebengeräusche sein.

Ohne Austausch - ja. Mit Austausch, Lackierung und Wertminderung - nein. Ich hatte mal ein Golf Cabrio, da hat der Austausch des Seitenteils, Ausbessern von Tür, Kotflügel und Schweller ca. 4.500,- € gekostet - vor rund 20 Jahren.

Das Seitenteil wird geklebt sein. Aus geklebten Teilen etwas herausschneiden und neu einschweißen führt zu Dehnungs- und Zugeinwirkungen auf die Klebenähte. Sowas wäre Pfusch.

Mit Leistung der VK gehen die betreffenden Ansprüche auf die VK über. Da braucht die TE dann die Zustimmung der VK, damit sie überhaupt die VK-regulierten Ansprüche verfolgen darf. Das wäre ein schönes Eigentor. Also nur zu ... :D

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. Februar 2019 um 19:52:05 Uhr:

Ohne Austausch - ja. Mit Austausch, Lackierung und Wertminderung - nein. Ich hatte mal ein Golf Cabrio, da hat der Austausch des Seitenteils, Ausbessern von Tür, Kotflügel und Schweller ca. 4.500,- € gekostet - vor rund 20 Jahren.

Das waren dann aber 4500.- Deutsche Mark. :)

Oder es war max.vor 17 Jahren...

Oder Peters Hirn funktioniert so gut, dass er spontan den damaligen DM-Betrag in Euro umrechnen konnte. Da staunst du, was?

Zitat:

@Vrenchen00 schrieb am 20. Februar 2019 um 18:21:20 Uhr:

Mein Anwalt rät mir, den Schaden von meiner eigenen Kasko begleichen zu lassen und das Geld nach Gerichtsverfahren und allem drum und dran, was noch eine Weile dauern kann, an die Kasko zurück zu zahlen.

Frag mal deinen Anwalt, warum seiner Meinung nach die Kasko das Gutachten über 5.000 Euro akzeptieren sollte, wenn schon die gegnerische Versicherung über die Hälfte wegkürzt.

Die eigene Versicherung nimmt man dann in Anspruch, wenn die Haftung strittig ist. Hier dürfte das nicht funktionieren. Da deine Forderung verzinst wird, wenn du im Prozess erfolgreich bist, entweder abwarten (falls fiktiv abgerechnet werden soll) oder ggf. einen Kredit für die Reparatur aufnehmen (die Kreditkosten gehören dann auch zum Schaden).

Die Kasko in Anspruch zu nehmen, halte ich für unklug.

Ich würde erst mal nix machen, den Prozessausgang abwarten und erst dann instandsetzen lassen.

Den geklebten Radlauf instandzusetzen ist vom Hersteller nur bedingt bei "kleineren" Beschädigungen freigegeben. Der Schaden hier dürfte gerade an der Grenze sein, warum es Evtl zum "blocken" der gegnerischen Versicherung kommt.

Fahrzeug ist ja fahrbereit, rosten wird da erstmal nix.

Abwarten, Tee trinken und wenns geklärt ist, kannst dich immernoch entscheiden wie es weitergehen soll (fiktiv abrechnen etc)

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