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Unfall mit Fahrerflucht - HUK will Gutachten nicht zahlen

Themenstarteram 4. März 2019 um 15:51

Servus,

folgendes ist meiner Freundin passiert:

Jemand ist ihr letzte Woche vorne links in ihren Audi A3 gefahren und hat dann Fahrerflucht begangen, der Täter ist somit unbekannt. Meine Freundin war dann bei der Polizei und hat den Schaden an Ihrem Auto gemeldet.

Nun ist es so, das Sie bei der HUK Coburg versichert ist mit der so genannten Werkstattbindung und die uns zu einer Partnerwerkstatt geschickt haben. Die Werkstatt hat gesagt: Kostenvoranschlag können wir schon erstellen, empfehlen aber lieber erstmal ein Gutachten machen zu lassen, da die Schadenshöhe "weit" über 3.500 EUR liegt. Auch die Polizei schätzt zw. 5.000 - 10.000 EUR.

Hab dann wieder bei der HUK Coburg mit der Info angerufen und bin scheinbar beim Wort "Gutachten" auf wenig Gegenliebe gestoßen. Durfte dann gleich hören, das die HUK weisungsbefugt ist und - ich zitiere das jetzt wirklich wörtlich - "ein Gutachten nur bei einem Totalschaden gemacht wird". Hab ihr dann gesagt, das ich diesen Satz von Ihr genau so zum Anwalt mitnehme, ob sie damit dann auch ein Problem hätte. Mal schauen, was der sagt.

Die HUK weigert sich, da sie sich als weisungsberechtigt sieht (durch die Werkstattbindung leider wohl auch mindestens stellenweise richtig), nun einen Gutachter zu beauftragen.

Habt ihr Tipps?

Sollen wir einfach einen eigenen Gutachter beauftragen und die Kosten dann in Rechnung stellen?

Das Fahrzeug ist Bj 2017, hat 20.000km auf der Uhr und ist unfallfrei gewesen und auch bei der Audi Bank finanziert. Wir würden uns gerne den Betrag allerdings via fiktive Abrechnung auszahlen lassen, da wir eine sehr gute Audi Werkstatt persönlich gut kennen, die uns das auch fachmännisch repariert. Der ist nur eben keine HUK Partnerwerkstatt.

Über jede Hilfe und Tipps sind wir sehr dankbar :-)

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Markenwerkstatt bedeutet nicht automatisch hochwertige Reparatur.

Partnerwerkstatt bedeutet nicht automatisch minderwertige Reparatur.

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Zitat:

@Yuri73 schrieb am 4. März 2019 um 17:34:20 Uhr:

@NDLimit Mir gehts immer noch primär nur um den Wertverlust, auf den wir nicht sitzen bleiben wollen, wenn wir schon die VK aktivieren müssen. Gerne reparier ich das auch via HUK, allerdings hätte ich gerne auch den Wertverlust ersetzt, den ich ja am Ende auch nur zur Audi Bank überweisen muss.

Bisher war mir nur bekannt, das man den Wertverlust bei einer fiktiven Abrechnung eben mit ausgezahlt bekommt. Das ist der einfache Hintergrund.

Uns gehts nicht um Gewinnmaximierung, sondern um persönliche Schadensbegrenzung.

Du kannst ruhig allen "Vorschreibern" glauben. Es gibt keine Wertminderung.

Ein Gutachter kann auch nur den Wertverlust in diesem Falle zum Schadentag ermitteln und nicht zum Tage der Rückgabe.

Je länger das Fahrzeug genutzt wird, desto geringer wird der Wertverlust angerechnet, bzw. Dir in Abzug gebracht.

@germania47

Ein Gutachter kann auch nur den Wertverlust in diesem Falle zum Schadentag ermitteln und nicht zum Tage der Rückgabe.

Je länger das Fahrzeug genutzt wird, desto geringer wird der Wertverlust angerechnet, bzw. Dir in Abzug gebracht.

 

das erkläre mal der Audi Bank....:D

Die legen schön den Wertverlust zum Schadenzeitpunkt bei der Abrechnung zu Grunde, das glaub mal...........

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 4. März 2019 um 17:45:38 Uhr:

@germania47

Ein Gutachter kann auch nur den Wertverlust in diesem Falle zum Schadentag ermitteln und nicht zum Tage der Rückgabe.

Je länger das Fahrzeug genutzt wird, desto geringer wird der Wertverlust angerechnet, bzw. Dir in Abzug gebracht.

 

das erkläre mal der Audi Bank....:D

Die legen schön den Wertverlust zum Schadenzeitpunkt bei der Abrechnung zu Grunde, das glaub mal...........

Ist halt der Unterschied zwischen Theorie und Praxis.:D

Konnte in der AKB bei der HUK nichts darüber finden, das im Kaskofall bei finanzierten Fahrzeugen, ein Wertverlust bezahlt wird

Vielleicht will der TE lediglich den Wertverlust errechnet wissen... ;)

Dann steht es ihm frei, auf eigene Kosten ein Gutachten erstellen zu lassen. Immerhin sind wir hier in der Kasko und nicht in der Haftpflicht.

Hab ich noch nicht gehört,dass man einen Wertverlust ausbezahlt bekommt,wenn man das Fzg über die Kasko reparieren lässt?

Und wenn man Kasko Select dazubucht,muss man hinterher die Bedingungen akzeptieren. Im günstigsten Fall, studiert man die vorher und wägt ab, ob der niedrigere Beitrag die evtl WerkstattBindung aufwiegt.

Gruß M

Zitat:

@Yuri73 schrieb am 4. März 2019 um 17:34:20 Uhr:

@NDLimit Mir gehts immer noch primär nur um den Wertverlust, auf den wir nicht sitzen bleiben wollen, wenn wir schon die VK aktivieren müssen. Gerne reparier ich das auch via HUK, allerdings hätte ich gerne auch den Wertverlust ersetzt, den ich ja am Ende auch nur zur Audi Bank überweisen muss.

Bisher war mir nur bekannt, das man den Wertverlust bei einer fiktiven Abrechnung eben mit ausgezahlt bekommt. Das ist der einfache Hintergrund.

Uns gehts nicht um Gewinnmaximierung, sondern um persönliche Schadensbegrenzung.

Die Vollkasko ersetzt keine Wertminderung, es sei denn es wäre ausdrücklich vereinbart.

Die HUK mit Werkstattbindung ganz sicher nicht.

@Gerry0309

Die Vollkasko ersetzt keine Wertminderung, es sei denn es wäre ausdrücklich vereinbart.

Die HUK mit Werkstattbindung ganz sicher nicht.

Bei den Brüdern kann man froh sein, wenn die wenigstens die die Werkstattrechnung vollumfänglich bezahlen würden.

Selbst dazu sind die nämlich zu geizig.........:D

Also meinen TK Schaden haben sie trotz Kasko Select und fiktiver Abrechnung zur vollsten Zufriedenheit bezahlt.

Die nächste PartnerWerkstatt war 70km weg. Der Ablauf wurde gleich bei der Aufnahme des Schadens am Telefon geklärt und auch so eingehalten.

Gruß M

Zitat:

@Yuri73 schrieb am 4. März 2019 um 17:34:20 Uhr:

Uns gehts nicht um Gewinnmaximierung, sondern um persönliche Schadensbegrenzung.

Dafür ist es viel zu spät!

Man kann nicht einen der übelsten Tarife, die am deutschen Markt zu finden sind, abschließen und im Schadensfall Premiumleistungen erwarten.

Du hast drei Möglichkeiten:

1. Die minderwertige Reparatur in der Partnerwerkstatt.

2. Die Reparatur in der Markenwerkstatt mit Eigenkosten, die ein zig-faches dessen

betragen, was man an Beitrag gespart hat.

3. Die fiktive Abrechnung, die in der Kasko immer die größte Leistungseinbuße bedeutet.

Themenstarteram 4. März 2019 um 18:21

Erstmal Danke für die vielen Antworten. Mir war nicht klar, dass zwischen Kasko und Haftpflicht so große Unterschiede existieren (Laia halt). Jetzt weiß ich schonmal mehr ;-)

@rrwraith Welche Versicherung ist denn dann gut und empfehlenswert?

Es soll schon Markenwerkstätten gegeben haben, die das Auto zum Lackieren in eine Partnerwerkstatt bringen.

Gib es überhaupt noch Versicherungen die keinen Tarif mit Partnerwerkstatt hat.

Man wird ja nicht gezwungen den abzuschließen

Markenwerkstatt bedeutet nicht automatisch hochwertige Reparatur.

Partnerwerkstatt bedeutet nicht automatisch minderwertige Reparatur.

Zitat:

@UliBN schrieb am 4. März 2019 um 19:49:16 Uhr:

Markenwerkstatt bedeutet nicht automatisch hochwertige Reparatur. Richtig

Partnerwerkstatt bedeutet nicht automatisch minderwertige Reparatur. Falsch

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