Unfall :( Mein Baby hats erwischt

Audi A3 8P

HAtte gestern mrg einen Unfall, wie man auf den Fotos erkennen
kann siehts Übel aus :-(
Stand am Stoppschild schaue nach links (frei) schaue nach rechts( frei) fahre los und Buuuuuuumm 🙁 --- Dann hats mich hinten links erwischt.
Ein andere Audi (überhöhte Geschwindigkeit / dunkel / regen)
rasste in mich rein..
Das Ergebnis sieht man
Achse ist Durch Felge schrott ...... und ne menge ärger.
Diese Jahr kein Auto mehr ..

62 Antworten

@ masterkill Kann irgendwie in deiner Sig. keine Bilder von der S-Line Extr. Schürze finden.
oder ist das die wo der Sportsback von hinten zu sehen ist?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Rettungs- und Polizeifahrzeuge etc. im Einsatz müssen durch akustische und Lichtsignale auf sich aufmerksam machen. Ansonsten gelten die gewährten Sonderrechte nicht.

Ist zwar richtig, aber durch meine Ehrfahrungen im Rettungsdienst kann ich sagen das selbst eine Pressluft-Martinshorn-Anlage viele Verkehrsteilnehmer nicht abschreckt doch noch vor dem Rettungsfahrzeug irgendwelche Kreuzungen zu überqueren bzw in Strassen hineinzufahren. Para kann das bestimmt bestätigen.

Desweiteren gibt es dann auch noch eine Unterscheidung zwischen Sonderrecht und Wegerecht von Einsatzkräften, denn ein SONDERRECHT muss nicht gekennzeichnet werden, das Wegerecht durch "blauen Blinklicht und Martinshorn"...aber diese Duskission würde hier zuweit gehen.

@Scotty18

Ich würde auf jeden Fall das Fahrzeug des Unfallgegners zum Gutachter schicken lassen, sollte sich daran nur ein Teil finden, dass keine ABE besitzt, kann schon eine Glühlampe oder ne Fußraumbeleuchtung oder ne Scheibenfolie ohne ABE sein, dann erlischt die Betriebserlaubnis für den Wagen und er hätte nie am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, wär ergo auch nie an dieser Stelle gewesen um in Dich reinzufahren. Genau dann trägt er schon eine Teilschuld an dem Unfall.
Nur so als Ansatzpunkt: fast 60% der Fahrzeuge , die in D unterwegs sind haben für irgendeine Kleinigkeit am Fahrzeug keine Betriebserlaubnis!

MfG subbort

danke ^^ das ist auch ein Guter Tipp denn sowie der Wagen aussah denke ich wurde da einiges dran gemacht.
Nur kann man an Fahrtlichter ect. nichts mehr sehen da die ganze Front bei Ihm hin ist....

Mal was anderes wo du das gerade schreibst mit der ABE und so..
Wie ich hier ja schon gepostet habe, hatte ich Blaue Standlichter verbaut... Da meine neuen 3-Farben noch nicht geliefert wurde, hatte ich zum Unfallzeitpunkt noch die Blauen verbaut...
Achtete der Gutachter auch auf sowas, bei mir?
Bzw. Wird sowas in irgendeiner weise Kontrolliert?
Ich habe gestern mrg gesehen das sämtliche Abnahmen der Federn und der Spurverbreiterung aus meinem Handschuhfach entfernt wurden....

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Zitat:

Original geschrieben von subbort


@Scotty18

Ich würde auf jeden Fall das Fahrzeug des Unfallgegners zum Gutachter schicken lassen, sollte sich daran nur ein Teil finden, dass keine ABE besitzt, kann schon eine Glühlampe oder ne Fußraumbeleuchtung oder ne Scheibenfolie ohne ABE sein, dann erlischt die Betriebserlaubnis für den Wagen und er hätte nie am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, wär ergo auch nie an dieser Stelle gewesen um in Dich reinzufahren. Genau dann trägt er schon eine Teilschuld an dem Unfall.
Nur so als Ansatzpunkt: fast 60% der Fahrzeuge , die in D unterwegs sind haben für irgendeine Kleinigkeit am Fahrzeug keine Betriebserlaubnis!

MfG subbort

Sorry aber irgenwie steigt mir gerade der Mageninhalt nach oben😉

Scotty schrieb er hat ihn nicht gesehen und íst somit dran schuld. Aus und fertig !

Jetzt dem "unschuldigen" Unfallgegner auch noch zu versuchen die (Teil)Schuld zu zuschieben wäre für mich absolut kein Thema da ich zu meinen Fehlern stehe. Selbst wenn er ne Scheibenfolie ohne ABE oder ne Fussraumbeleuchtung hätte, hätte ein fehlen dieser Gimmicks einen Unfall nicht verhindert !

Bei einer nicht vorschriftmäßigen Beleuchtungsanlage (zu dnkel) könnte man drüber nachdenken

@scotty18

Kopf hoch und ich fühle mit Dir

Viele Grüße

g-j🙂

Ich werde erstmal abwarten was geschiet was die Versicherung dazu sagt und ob irgendwann eine Anzeige gegen mich hier ins Haus kommt.
Dann kann ich immer noch die Sache an meinem Rechtsanwalt abgeben und wir sehen weiter....

Die Frage ist nur ob meine Versicherung mir was kann wegen meinen "Blauen" Standlichtern... Diese hätten den Unfall zwar nicht verhindert.... Aber sie besitzen ja nun mal keine ABE..

Zitat:

Original geschrieben von Scotty18


Hat jemand eine Ahung wie hoch der Unfallwagen-Verlust Wert ist, beim Widerverkauf?

Bei meinem ersten Treffer - mir ist einer hinten rein - war der Schaden etwas höher als 4.000 Euro. Die Wertminderung von der Versicherung sind hier 700,- Euro. Also kannst Du sicher bei deinem Treffer von mehr ausgehen.

Aber mich hat es ja 7 Tage später wieder zerrissen... da sind die 700,- *PEANUTS*

Zitat:

Original geschrieben von Scotty18


Die Frage ist nur ob meine Versicherung mir was kann wegen meinen "Blauen" Standlichtern... Diese hätten den Unfall zwar nicht verhindert.... Aber sie besitzen ja nun mal keine ABE..

Wurden die blauen Standlichter von der Polizei nach dem Unfall protokolliert bzw. beanstandet?

Zitat:

Original geschrieben von game-junkiez


Selbst wenn er ne Scheibenfolie ohne ABE oder ne Fussraumbeleuchtung hätte, hätte ein fehlen dieser Gimmicks einen Unfall nicht verhindert !

Dass Du zu Deinen Fehlern stehst ist Dir hoch anzurechnen. Ich sehe das grundsätzlich genauso, aber dennoch möchte ich keinen Schaden an einem Fahrzeug mitbezahlen, das nicht mehr hätte im Bereich der STVO bewegt werden dürfen!

Hat er sowas gehabt, hätte er sein KFZ nicht mehr im Straßenverkehr bewegen dürfen, und somit hätte er den Unfall definitiv vermieden!

Von zuschieben kann hier nicht die Rede sein: Ein Gutachter lässt sich nicht bestechen. Wenn der feststellt, dass am Fahrzeug illegale Teile montiert waren, ist der Unschuldige nicht mehr der Unschuldige! Wenn alles zugelassen war, dann würde ich (wenns mich beträfe) auch die volle Schuld übernehmen, keine Frage!

MfG subbort

Zitat:

Original geschrieben von subbort


Hat er sowas gehabt, hätte er sein KFZ nicht mehr im Straßenverkehr bewegen dürfen, und somit hätte er den Unfall definitiv vermieden!

Korrekt.

Dieser Aspekt der Kausalität wird von vielen Zeitgenossen leider gern übersehen...

Und somit soll der Unschuldige den ersten Stein werfen😉

Werd ich mir aber mal für den nächsten selbstverschuldeten Auffahrunfall mal merken, wenn mein Unfallgegner dann einen beleuchten Schaltknauf (ohne ABE) drin hatte werde ich versuchen das gegen ihn zu verwenden.

Sorry aber da spricht mein gesunder Menschenverstand und meine Erziehung dagegen.

Denn meine Aufgabe kann und soll es nicht sein andere Fahrzeuge auf ihre verkehrstüchtigkeit zu überprüfen.

Anderst würde die Sache für mich aussehen wenn ich einem Fahrzeug die Vorfahrt genommen hätte das im Frontbereich mit Standlicht LEDs ausgestattet wäre.

g-j, mal wieder einer Meinung.
Wozu schließen wir denn Versicherungen ab!?
Absolut asozial jetzt nach ner defekten Kennzeichenbeleuchtung zu suchen! 🙁

Zitat:

Wurden die blauen Standlichter von der Polizei nach dem Unfall protokolliert bzw. beanstandet?

-NEIN-

Hab das Licht schnell abgeschaltet 😉

die leute wird ein kleiner verstoß, von dem umfall gegner kaum interressiern , außer es kam dadurch zum unfall, oder es war ein gravierender mangel (und nicht etwas wie ein beleuchteter schaltknauf oder fußraum beleuchtung).

sonst würde jeder polizist der an einem fahrzeug was nicht eingetragenes findet es sofort still legen! machen sie meistens nicht außer es ist wirklich sehr gefährlich) das wenn er jamanden damit weiterfahren lässt er machtigen ärger bekommen würde, weil er den wagen wegen dem schaltknauf weiterfahren lassen hat und es 10 min später zum unfall kam.

sogar der tüv hat bei meiner fußraum beleuchtung (im opel)nur schick schick gesagt, aber nicht während der fahrt anmachen!jedoch neue bremsen muste ich dran machen. meinst du der reskirt sein job.

also am besten alles so lassen wie es ist, hattest ja selber blaue lichter drin.

Hi scotty18....
Mich hats gestern auch erwischt, zum glück nicht so schlimm wie bei dir! Muss "nur" die Stoßstange ausstauschen. Weiß einer von euch ob die normale Schürze (also das ca. 10cm hohe Teil unter der Stoßstange, den es sind ja nähmlich 2 Teile soviel ich verstanden habe) auch zur S-line-Stoßstange passt?

Gruß Marc

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