Unfall: Kostenschätzung?

Servus

bin heute auf dem Heimweg von der Arbeit leicht zurückgerollt und mit meinem Seat gegen einen BMW gekommen. An meinem Auto war kein einziger Schaden zu sehen, bei dem BMW nur ein verbogenes Nummernschild. Weiteres konnte man nicht sehen.

Was mich jetzt eigentlich beschäftigt, meint Ihr da ist etwas kaputt gegangen das mit bloßem Auge von außen nicht erkennbar ist?

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Zitat:

@Johnes schrieb am 30. Oktober 2018 um 10:11:34 Uhr:


Das Recht zur Begutachtung besteht, insofern begründbare Zweifel bestehen. Entweder werden hier vom Geschädigten Belege geliefert, oder die Zahlung wird verweigert. Dies geht über das Gutachten des SV des Geschädigten hinaus. Dieser schreibt in der Regel auf, was er findet. Dabei tauchen immer wieder Altschäden auf der Rechnung auf. Im Falle des TEs wären dies z.B. Heckschäden, die plötzlich auf der Rechnung auftauchen.

Eine Nachbesichtigung ist in aller Regel nur unnötig und auch unrechtsmäßig, wenn die Regulierung klar durch das Gutachten des Geschädigten zu vollziehen ist. Dies ist aber auch nicht immer der Fall.

Klar, Versicherungen wollen nicht zahlen! Aber, Versicherungsbetrug ist ebenfalls Volkssport!

MfG

Der Geschädigte muss seinen Schaden nachweisen. Das macht er möglichst mit einem Gutachen eines öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen. Der haftet für die Richtigkeit seines Gutachtens. Deshalb wird er Altschäden als solche im Gutachten vom Schadensfall entweder separieren oder (bei teilweiser Überdeckung) die Reparaturkosten quotal zuweisen.

In der Realität zückt die Versicherung dann einen Wisch von der Streichertruppe "carexpert", die unqaulifizierte Streichorgien am Schreibtisch feiern, ohne das beschädigte Fahrzeug überhaupt zu sehen. Dabei handelt es sich nicht um Gutachten sondern allenfalls um freie Meinungsäußerungen, die keine berechtigten Zweifel an einem öbuv SV-Gutachten entstehen lassen.

Will die Versicherung nach Vorlage eines öbuv SV-Gutachtens tatsächlich einen eigenen Gutachter zur Kontrolle schicken, dann vereinbare mal über den öbuv-SV einen gemeinsamen Besichtigungstermin mit dem Versicherungsentsandten. In aller Regel tauchen die entweder überhaupt nicht auf oder sie kommen einmal je öbuv-SV und dann nie wieder. Hintergrund ist, dass die angeblichen Zweifel in aller Regel einfach nur an den haaren herbeigezogene Scheinargumente sind, die sich ganz simpel als bullshit erweisen.

Man sollte sich mit Unfallschäden immer an kompetente Leute wenden. Sonst wird man über den Tisch gezogen. Das ist nunmal das "Spiel".

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Nun mal keine Aufregung. Es ist doch völlig okay, wenn der Geschädigte sein Auto untersuchen lässt. Meiner Auffassung nach sind "richtige" Schäden jedoch äußerst unwahrscheinlich, da ist ja noch nicht einmal das Kennzeichen plattgedrückt. Anschließende Probleme bei einer HU oder gar einen "Folgeunfall"halte ich jetzt für deutlich überzogen.

Leider wird halt oft versucht, sich wegen einer Lappalie das halbe Auto renovieren zu lassen. Man sieht es ja bereits an einigen Beiträgen hier, wo wegen eines Dellchens schon ein Schaden an der Unterkontruktion vermutet wird. Sicherlich wird jetzt in einem der nächsten Beiträge noch zur Einbindung eines Anwalts geraten, der irgenwie irgendwelche Ansprüche abwehren soll. Aufwand und Schaden tragen dann Versicherung, der Versicherte und die Allgemeinheit aller Versicherten. Und dagegen wehre ich mich einfach.

Hast den Gegner mal angerufen und gefragt was er machen will? Werkstatt oder Betrag X und erledigt?

Musst dir galt überlegen, was es dir Wert ist wenn es so geregelt wird.

Werkstatt oder? Hallo, das war ein BMW, steht doch für Bring Mich Werkstatt 😛.

Naja, einmal mal drüber reden, könnte helfen.

Wenn es ein VW wäre würde ich sagen ein Update und es ist Stand der Technik.

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Haben uns so geeinigt das er in die Werkstatt geht und wir dann mal schauen. Habe meinem Versicherungsansprechpartner mal bescheid gegeben, sprich wenn es zu hoch ist geb ich es der Versicherung. Will halt die Hochstufung verhindern. Weiß jemand wie lange ich Zeit für diese Rückzahlung habe oder ist das bei der Versicherung anders?

In der Regel wirst du eine Endabrechnung erhalten, wo dir gasagt wird, wie schnell du das zurück kaufen musst.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 28. Okt. 2018 um 12:7:16 Uhr:


Leider wird halt oft versucht, sich wegen einer Lappalie das halbe Auto renovieren zu lassen.

Das nennt man (versuchten) Betrug! Aber, sein Recht zu fordern, ist kein Betrug! Und wenn du einen Schaden verursachst, hast du nicht das Recht, jemanden seine Rechte zu beschneiden. Ein berechtigter Schaden hat reguliert zu werden. Ein Schaden, den du als Laie vor Ort nicht erkennst, ist dennoch vorhanden.

Ich war vor kurzem gerade bei Gericht als Zeuge. Die Frau, die den Schaden verursacht hat und dann abgehauen ist, hat auch behauptet, sie hat am anderen Wagen nichts gesehen. Der Schaden lag aber bei 1800€ lt. Sachverständigen. Ich selbst hab schon am Tag des Unfalls selbst bei dem Fahrzeug größere Abweichungen in den Spaltmaßen gesehen. (3-4mm) Bei ihr hat ihr toller Mann, der 40j. Maschinenbau-Ing. war auch keinen Schaden gesehen. Wir sind dann mit Richter und SA vor die Tür und ich habe dann den Schaden an ihrem Wagen gezeigt. Das wurde dann von einem Sachverständigen bestätigt. Bei ihrem Fahrzeug waren auch div. Halter krumm oder gebrochen. Der eine Teil der Stoßstange war gar nicht mehr gehaltert.

Ein unsichtbarer Schaden kann größer sein, als man denkt. Ein Auto wiegt in der Regel über eine Tonne! Selbst 3 km/h erzeugen Kräfte, die deine Knochen wie Zahnstocher brechen lassen. Da ist ein 3cm Plastikhalter gar nichts!

PS: An meinem jetzigem Fahrzeug ist das Nummernschild meines ersten Mondeos! Das hab ich mit 70km/h in einen Golf gestempelt! (Er hat mir die Vorfahrt genommen) Das Nummernschild ist intakt. Hat nur 1-2 Lackkratzer, die mit dem Edding abgedeckt wurden. Ein intaktes Schild ist kein Indikator für die Schadenshöhe! Beim Golf hat die HA den Vordersitz berührt.

MfG

Ja, Du hat natürlich recht. Vermutlich wird den BMW einen Totalschaden erlitten haben 🙄

Ich dagegen denke, dass ein Stoßfänger Situationen wie die beim TE abfängt und dies sicher auch getan hat. Dafür wurden diese Dinger konstruiert. Zudem ist die Beschädgung wohl kaum mit dem von Dir geschilderten Erlebnis zu vergleichen.

Daher sollten wir abwarten, was der TE dann weiter berichtet.

Von Totalschaden hat keiner gesprochen! Dafür wird dem Geschädigten ja fast schon Betrug unterstellt!

Zudem sollte man dem TE auch nicht Hoffnungen auf "100€ und gut" machen! Sowas kommt nicht so oft vor. Zudem weiß man auch nicht, wie doll er drauf gerollt ist. Heutige EU-Zierstangen sind nicht geeignet um einen Aufprall abzufangen!

In dem Fall, wo ich als Zeige war, ging es nur um anrempeln beim Ausparken! Also nur 2-4km/h! Das ist vergleichbar.

MfG

Langeweile? Es gibt auch ein tolles Fernsehprogramm...

Willst du uns das Posten verbieten?

Ich kann Dir leider nicht ganz folgen. Was soll ich denn verbieten wollen?

Weil Du bei 2-4 Stundenkilometern und als Zeuge vor Gericht andere Erfahrungen gemacht oder bei einem Einschlag mit 70 km/h Dein Nummernschild gerettet hast, bedeutet das noch lange keine Richtigkeit. Oder wird jetzt die Moderatoren-Karte ausgespielt?

Oh, @Harig58 mutiert zum Haarspalter.

Zitat:

@Johnes schrieb am 28. Oktober 2018 um 15:57:04 Uhr:


Ich war vor kurzem gerade bei Gericht als Zeuge. Die Frau, die den Schaden verursacht hat und dann abgehauen ist, hat auch behauptet, sie hat am anderen Wagen nichts gesehen. Der Schaden lag aber bei 1800€ lt. Sachverständigen. Ich selbst hab schon am Tag des Unfalls selbst bei dem Fahrzeug größere Abweichungen in den Spaltmaßen gesehen. (3-4mm) Bei ihr hat ihr toller Mann, der 40j. Maschinenbau-Ing. war auch keinen Schaden gesehen. Wir sind dann mit Richter und SA vor die Tür und ich habe dann den Schaden an ihrem Wagen gezeigt. Das wurde dann von einem Sachverständigen bestätigt. Bei ihrem Fahrzeug waren auch div. Halter krumm oder gebrochen. Der eine Teil der Stoßstange war gar nicht mehr gehaltert.

Die war wohl ein wenig dämlich, normalerweise sagt man: Hab nichts bemerkt, wenn man beim Abhauen schon erwischt wird...

Für gewisse Menschen gibt's auch nur die Keule, anders merken die's nicht, dass sie gerade fremdes Eigentum beschädigt haben...

Damit ist explizit nicht der Threadstarter gemeint!

ja manche wie er nehmen sich einfach zu wichtig!

Zitat:

@Harig58 schrieb am 28. Oktober 2018 um 16:59:20 Uhr:


Ich kann Dir leider nicht ganz folgen. Was soll ich denn verbieten wollen?
Ich helfe dir auf die Sprünge:

Zitat:

@Harig58 schrieb am 28. Oktober 2018 um 16:49:39 Uhr:


Langeweile? Es gibt auch ein tolles Fernsehprogramm...

Solche Aussagen kannst du dir gerne verkneifen!

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