Unfall: Kostenschätzung?
Servus
bin heute auf dem Heimweg von der Arbeit leicht zurückgerollt und mit meinem Seat gegen einen BMW gekommen. An meinem Auto war kein einziger Schaden zu sehen, bei dem BMW nur ein verbogenes Nummernschild. Weiteres konnte man nicht sehen.
Was mich jetzt eigentlich beschäftigt, meint Ihr da ist etwas kaputt gegangen das mit bloßem Auge von außen nicht erkennbar ist?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Johnes schrieb am 30. Oktober 2018 um 10:11:34 Uhr:
Das Recht zur Begutachtung besteht, insofern begründbare Zweifel bestehen. Entweder werden hier vom Geschädigten Belege geliefert, oder die Zahlung wird verweigert. Dies geht über das Gutachten des SV des Geschädigten hinaus. Dieser schreibt in der Regel auf, was er findet. Dabei tauchen immer wieder Altschäden auf der Rechnung auf. Im Falle des TEs wären dies z.B. Heckschäden, die plötzlich auf der Rechnung auftauchen.Eine Nachbesichtigung ist in aller Regel nur unnötig und auch unrechtsmäßig, wenn die Regulierung klar durch das Gutachten des Geschädigten zu vollziehen ist. Dies ist aber auch nicht immer der Fall.
Klar, Versicherungen wollen nicht zahlen! Aber, Versicherungsbetrug ist ebenfalls Volkssport!
MfG
Der Geschädigte muss seinen Schaden nachweisen. Das macht er möglichst mit einem Gutachen eines öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen. Der haftet für die Richtigkeit seines Gutachtens. Deshalb wird er Altschäden als solche im Gutachten vom Schadensfall entweder separieren oder (bei teilweiser Überdeckung) die Reparaturkosten quotal zuweisen.
In der Realität zückt die Versicherung dann einen Wisch von der Streichertruppe "carexpert", die unqaulifizierte Streichorgien am Schreibtisch feiern, ohne das beschädigte Fahrzeug überhaupt zu sehen. Dabei handelt es sich nicht um Gutachten sondern allenfalls um freie Meinungsäußerungen, die keine berechtigten Zweifel an einem öbuv SV-Gutachten entstehen lassen.
Will die Versicherung nach Vorlage eines öbuv SV-Gutachtens tatsächlich einen eigenen Gutachter zur Kontrolle schicken, dann vereinbare mal über den öbuv-SV einen gemeinsamen Besichtigungstermin mit dem Versicherungsentsandten. In aller Regel tauchen die entweder überhaupt nicht auf oder sie kommen einmal je öbuv-SV und dann nie wieder. Hintergrund ist, dass die angeblichen Zweifel in aller Regel einfach nur an den haaren herbeigezogene Scheinargumente sind, die sich ganz simpel als bullshit erweisen.
Man sollte sich mit Unfallschäden immer an kompetente Leute wenden. Sonst wird man über den Tisch gezogen. Das ist nunmal das "Spiel".
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Frag doch mal die Versicherung, ob er sich gemeldet hat!
Hoffnung auf Verjährung würde ich mir nicht machen. (lt. BGB sind 3 Jahre richtig!)
MfG