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Unfall: Kostenschätzung?

Themenstarteram 27. Oktober 2018 um 12:31

Servus

bin heute auf dem Heimweg von der Arbeit leicht zurückgerollt und mit meinem Seat gegen einen BMW gekommen. An meinem Auto war kein einziger Schaden zu sehen, bei dem BMW nur ein verbogenes Nummernschild. Weiteres konnte man nicht sehen.

Was mich jetzt eigentlich beschäftigt, meint Ihr da ist etwas kaputt gegangen das mit bloßem Auge von außen nicht erkennbar ist?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Johnes schrieb am 30. Oktober 2018 um 10:11:34 Uhr:

Das Recht zur Begutachtung besteht, insofern begründbare Zweifel bestehen. Entweder werden hier vom Geschädigten Belege geliefert, oder die Zahlung wird verweigert. Dies geht über das Gutachten des SV des Geschädigten hinaus. Dieser schreibt in der Regel auf, was er findet. Dabei tauchen immer wieder Altschäden auf der Rechnung auf. Im Falle des TEs wären dies z.B. Heckschäden, die plötzlich auf der Rechnung auftauchen.

Eine Nachbesichtigung ist in aller Regel nur unnötig und auch unrechtsmäßig, wenn die Regulierung klar durch das Gutachten des Geschädigten zu vollziehen ist. Dies ist aber auch nicht immer der Fall.

Klar, Versicherungen wollen nicht zahlen! Aber, Versicherungsbetrug ist ebenfalls Volkssport!

MfG

Der Geschädigte muss seinen Schaden nachweisen. Das macht er möglichst mit einem Gutachen eines öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen. Der haftet für die Richtigkeit seines Gutachtens. Deshalb wird er Altschäden als solche im Gutachten vom Schadensfall entweder separieren oder (bei teilweiser Überdeckung) die Reparaturkosten quotal zuweisen.

In der Realität zückt die Versicherung dann einen Wisch von der Streichertruppe "carexpert", die unqaulifizierte Streichorgien am Schreibtisch feiern, ohne das beschädigte Fahrzeug überhaupt zu sehen. Dabei handelt es sich nicht um Gutachten sondern allenfalls um freie Meinungsäußerungen, die keine berechtigten Zweifel an einem öbuv SV-Gutachten entstehen lassen.

Will die Versicherung nach Vorlage eines öbuv SV-Gutachtens tatsächlich einen eigenen Gutachter zur Kontrolle schicken, dann vereinbare mal über den öbuv-SV einen gemeinsamen Besichtigungstermin mit dem Versicherungsentsandten. In aller Regel tauchen die entweder überhaupt nicht auf oder sie kommen einmal je öbuv-SV und dann nie wieder. Hintergrund ist, dass die angeblichen Zweifel in aller Regel einfach nur an den haaren herbeigezogene Scheinargumente sind, die sich ganz simpel als bullshit erweisen.

Man sollte sich mit Unfallschäden immer an kompetente Leute wenden. Sonst wird man über den Tisch gezogen. Das ist nunmal das "Spiel".

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Zitat:

@the_WarLord schrieb am 28. Oktober 2018 um 17:13:43 Uhr:

Die war wohl ein wenig dämlich, normalerweise sagt man: Hab nichts bemerkt, wenn man beim Abhauen schon erwischt wird...

Nein, man motzt den Unfallzeugen an und haut dann ab! :rolleyes:

Im letzten Jahr hab ich 3x Fahrerflucht als Zeuge zur Anzeige gebracht, wo der Geschädigte im ersten Moment sicher gar nichts gemerkt hätte, wenn ich das nicht erwähnt hätte.

MfG

Nun, dann kannst Du sicherlich jetzt auch erklären, wem ich was verbieten wollte? An was machst Du das denn fest?

Zitat:

@Johnes schrieb am 28. Oktober 2018 um 17:16:23 Uhr:

Zitat:

@the_WarLord schrieb am 28. Oktober 2018 um 17:13:43 Uhr:

Die war wohl ein wenig dämlich, normalerweise sagt man: Hab nichts bemerkt, wenn man beim Abhauen schon erwischt wird...

Nein, man motzt den Unfallzeugen an und haut dann ab! :rolleyes:

Im letzten Jahr hab ich 3x Fahrerflucht als Zeuge zur Anzeige gebracht, wo der Geschädigte im ersten Moment sicher gar nichts gemerkt hätte, wenn ich das nicht erwähnt hätte.

Da meldet sich dann bei einigen das schlechte Gewissen (oder die Gewissheit, dass man dieses Mal nicht mit durchkommt).

Hut ab für die Courage.

Courage? Ich will auch nicht zu meiner breit gefahrenen Karre kommen und keiner will was gesehen haben! Daher, ist es mir auch egal, wenn man mir mit Gewalt droht, damit ich "nichts gesehen habe"...

Der TE soll es seiner Versicherung melden und gut ist. Nächstes Mal besser aufpassen und notfalls die Handbremse halten beim anfahren. Wenn man nicht ohne zurück rollen anfahren kann, muss man eben den Wagen mit der Bremse halten.

Wenn's nicht zu teuer wird, kann er den Schaden zurück kaufen. Man muss sich das ausrechnen, was auf die nächsten 3-5 Jahre günstiger ist. (Kommt auch auf das pers. Unfallrisiko an! Bei häufigeren Unfällen wäre Rückkauf eines 1.000€-Schadens vielleicht noch günstiger, als Versicherungsstufe M oder so!)

Zitat:

Da meldet sich dann bei einigen das schlechte Gewissen

Wer hat heute noch ein "Gewissen"..? Was ist das denn?

@Harig58 : Halte dich mal langsam zurück! Die Art Kommentar mit dem TV-Programm war daneben.

MfG

Zitat:

@Zipfelberger schrieb am 28. Oktober 2018 um 15:27:00 Uhr:

Haben uns so geeinigt das er in die Werkstatt geht und wir dann mal schauen. Habe meinem Versicherungsansprechpartner mal bescheid gegeben, sprich wenn es zu hoch ist geb ich es der Versicherung. Will halt die Hochstufung verhindern. Weiß jemand wie lange ich Zeit für diese Rückzahlung habe oder ist das bei der Versicherung anders?

Entweder anrufen und nachfragen - oder du studierst das Kleingedruckte in den Vertragsbedingungen. Dann kannst auch sehen wie weit du ggf. hochgestuft wirst. Und kannst es berechnen.

Themenstarteram 28. Oktober 2018 um 22:07

Danke erstmal für eure ganzen Antworten, finde ich Top!

Zitat:

@rpalmer schrieb am 28. Oktober 2018 um 22:17:37 Uhr:

Zitat:

@Zipfelberger schrieb am 28. Oktober 2018 um 15:27:00 Uhr:

Haben uns so geeinigt das er in die Werkstatt geht und wir dann mal schauen. Habe meinem Versicherungsansprechpartner mal bescheid gegeben, sprich wenn es zu hoch ist geb ich es der Versicherung. Will halt die Hochstufung verhindern. Weiß jemand wie lange ich Zeit für diese Rückzahlung habe oder ist das bei der Versicherung anders?

Entweder anrufen und nachfragen - oder du studierst das Kleingedruckte in den Vertragsbedingungen. Dann kannst auch sehen wie weit du ggf. hochgestuft wirst. Und kannst es berechnen.

Ja das gute ist das mein Versicherungsansprechpartner ein langjähriger Bekannter ist, denke ich werde einfach nachfragen wie sich das auswirkt und wie das mit dem Rückzahlen läuft.

Ich habe nur Besorgnis darüber das der andere mir sämtliche Schäden aufbrummt, weils ihm gerade so passt.

Wenn du da Bedenken hast, kann deine Versicherung dort auch einen Gutachter hin senden. Was sie meist auch macht, wenn der Schaden nach deiner Schilderung mit der angeforderten Summe nicht passt. Deine Versicherung hat ja das Recht, den Schaden zu besichtigen.

 

"Sämtliche Schäden" ist sehr wage und kaum durchsetzbar. Nur gegen neue Stoßstange und lackieren wirst du sicher nichts machen können, wenn da ein Riss ist und/oder Lackkratzer sind. Wenn da nur ein Halter angeknackt ist, sind es schon bis zu 1.000€! Originale Stoßstangen sind teurer, als die aus der Bucht! Dann kommt noch Lackieren hinzu. Schnell ist die 2.000€ Marke geknackt.

 

Dabei wird vom Geschädigten nicht mal abgezockt! Der ist genauso Leidtragender. Jeder Autofahrer zahlt drauf, wenn die Versicherung zahlt. Da wird immer ordentlich von der Werkstatt drauf gehauen. Später zahlt das jeder Autofahrer durch die Versicherungsprämie.

 

Hintere Stoßstange lackieren: Versicherung zahlt 900€ + MwSt., Selberzahler zahlt ~300€ + MwSt.! (Beispiel aus meiner Erfahrung!)

 

MfG

Zitat:

@Johnes schrieb am 29. Oktober 2018 um 00:14:11 Uhr:

Wenn du da Bedenken hast, kann deine Versicherung dort auch einen Gutachter hin senden. Was sie meist auch macht, wenn der Schaden nach deiner Schilderung mit der angeforderten Summe nicht passt. Deine Versicherung hat ja das Recht, den Schaden zu besichtigen.

Das wird sie aber nie machen, wenn der Geschädigte von seinem Recht Gebrauch macht und einen eigenen Gutachter bestellt. Dann sieht sich die Versicherung das Gutachten an und nur bei einem Verdacht wird reagiert, sonst abgenickt. Die Versicherung muss ja sonst beide Gutachter bezahlen.

Als Unfallbearbeiter war ich anfangs sehr oft überrascht, was unter den Stoßstangen doch alles kaputt war, was ich nicht gedacht hätte und die Versicherer wissen das auch und deshalb nehmen sie die Meinung ihres Versicherungsnehmers, über die angeblich zu hohe Rechnung, nicht immer sehr ernst.

Zitat:

Was sie meist auch macht, wenn der Schaden nach deiner Schilderung mit der angeforderten Summe nicht passt.

Du hast meinen Text nicht richtig gelesen!

 

Das mit den verdeckten Schäden sag ich doch auch die ganze Zeit!

 

MfG

Warum sollte sie das machen? Doch nur, wenn noch kein Gutachten vorliegt. Hat die Versicherung aber das Gutachten des Geschädigten mit Bildern kann doch ein ein geübter Sachbearbeiter erkennen, ob das alles stimmig ist.

Bestimmt 3/4 aller Unfallverursacher sind doch der Meinung, das der von ihnen verursachte Schaden überhaupt gar nicht sooo groß gewesen sein kann. Da müssten die Versicherungen ja fast immer einen teuren 2. Gutachter rausschicken.

Und sag jetzt nicht, das die ihre eigenen Gutachter haben, die nix extra kosten. Das stimmt zwar, aber die schaffen das oft gar nicht mehr und dann werden freie Gutachter hinzu gezogen und die wollen Geld.

Es geht nicht um den wie vom TE geschilderten Anstoß, wo seiner Meinung nach "nur" geringer bis gar kein Schaden entstanden sein kann. Da wird ein Sachbearbeiter bei neuer Stoßstange und Lackieren gar nichts machen und zahlen. Sobald es aber Kühler, Turbo und anderes Zeug hinzu kommt, wird da wohl einer stutzig! Da lohnt der eigene Gutachter. (Zumal da dann Kosten auf den "Geschädigten" zukommen werden, wenn da unberechtigte Forderungen festgestellt werden!)

 

Und wenn die Werkstatt ohne "okay" von der Versicherung los repariert, kann das ebenfalls zu Problemen bei der geforderten Summe führen. Ich kenn das von einem Kollegen, wo die Versicherung nicht mehr begutachten konnte, weil die Werkstatt drauf los repariert hatte. Die Rechnung wurde dann gekürzt und er musste vor Gericht. Dort endete es mit einem Vergleich und am Ende war es teurer als die "Kürzung" hoch war.

 

MfG

Soweit ich informiert bin, muss ich keinen Gutachter der gegenerischen Seite akzeptieren. Oder auf was bezieht ihr euch nun mit dem SV der Versicherung?

*Du* bist bei einem Haftpflichtschaden außen vor, eine Regelung betrifft nur den Geschädigten und deine Versicherung. Deswegen musst oder kannst du auch gar nichts akzeptieren oder nicht akzeptieren, das ist allein die Entscheidung deiner Versicherung. Das einzige, was du tun kannst, ist den Schaden nach der Regulierung deiner Versicherung abkaufen, damit du nicht hochgestuft wirst.

Ich denke es geht jetzt gerade um den Geschädigten?

 

Und der sollte besser kein zweites Gutachten zulassen, wenn es zwei Meinungen gibt ist das Theater um die Differenz doch schon vorprogrammiert.

Wenn, dann nur in Absprache mit dem Anwalt, der darf es dann ja auch wieder ausbügeln.

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 30. Oktober 2018 um 07:43:22 Uhr:

Ich denke es geht jetzt gerade um den Geschädigten?

Ich hab das so aufgefasst, als ginge es um den Schädiger.

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