Unfall im Kreisverkehr
Hallo zusammen,
und zwar ist mir was sehr unschönes passiert. Letzte Woche fuhr ich langsam einen Kreisvekehr an, vergewissterte mich, dass dieser leer war und fuhr drauf. Ca. 7 m später krachte es. Ein anderer Autofahrer fuhr mir in die vordere Achse. Ich war total schockiert, da er eben vorher nicht da war und ich den Anschein hatte, dass er nicht großartig gebremst hatte, also mir mit Absicht reinfuhr. Anschließend kam die Polizei und meinte ich wäre schuld gewesen.. dabei war ja niemand im KV. 🙁 Hab mal ein Bild dran gehangen, wie die Auots standen..
Hoffe ihr könnt mir was zu dem Flal sagen. Ich bin total fertig, habe auch ein HWS-Schleudertrauma erlitten und mein Auto ist nicht Fahrbereit 🙁(( Zusätzlich lade ich noch eine Skizze hoch.
Danke.
Beste Antwort im Thema
Wie soll der BMW die VORDERachse treffen, wenn die TE schon 7 m im Kreisverkehr war? Schon klar - um nicht in das Heck zu krachen zieht er erst weit nach links und lenkt dann nach rechts, um genau die Achse zu treffen? Nein, die TE war noch nicht komplett im Kreisverkehr, sondern noch im Prozess des Einfahrens. Damit ist der Anprallpunkt zwanglos erklärbar.
Die TE hat den BMW schlicht und ergreifend einfach übersehen, der hat noch versucht zu bremsen (daher die geringen Verformungen) und hat das einfahrende Fahrzeug getroffen. So ist auch die Position der Fahrzeuge auf dem Foto zu deuten.
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Zitat:
@Bla7 schrieb am 22. November 2017 um 15:12:38 Uhr:
Liegt doch auf der Hand. Absichtlich rein gefahren, um die Versicherung abzuzocken.
Und dann dafür nen alten MB zu fahren?
Wo liegt da denn der Vorteil?
Gruß,
der_Nordmann
Um es wieder zu machen? So kann man auch sein Geld verdienen 😉
Ich versteh garnicht wieso hier das diskutiert wird. Er war definitiv zu schnell. Wie die Quote gelegt wird, wird noch entschieden.
Quote klingt nach Mitschuld. Also beide nicht unschuldig. Für alle die schlechteste Lösung
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Zitat:
@Frank170664 schrieb am 22. November 2017 um 16:17:58 Uhr:
Quote klingt nach Mitschuld. Also beide nicht unschuldig. Für alle die schlechteste Lösung
Ne für den Unschuldigen ungünstig, der Schuldige gewinnt.
Zitat:
@Bla7 schrieb am 21. November 2017 um 23:14:23 Uhr:
Also aktuell gab es einen Gerichtstermin wegen dem Bußgeld. Der Unfallgegner hab dort zu 50-60 km/h schnell gewesen zu sein. Fand der Richter wohl nicht so gut. Die Quote wird nochmal extra festgelegt.
Weiterer Bericht wird folgen.
Übrigens wurde der BMW durch einen älteren Mercedes ausgetauscht 🙂
Das heisst er ist dort 100 bis 110 km/h gefahren?
Das war doch Innerorts, oder?
Und dann will der Richter noch auf Teilschuld?
Gruß,
der_Nordmann
@der_Nordmann nein, er war 50-60km/h schnell im Kreisverkehr unterwegs.
Wer fährt denn bitte so schnell auf einen KV und anschließend so rein?
Wer am Ende wie schuld bekommt wird sich noch entscheiden
Wer hat das denn mit den 50-60 km festgestellt bzw. ist ein Gutachten erstellt worden oder wie kommen die Zahlen zur Disposition ?
Zitat:
@Nuckelpinn schrieb am 22. November 2017 um 17:46:30 Uhr:
Wer hat das denn mit den 50-60 km festgestellt bzw. ist ein Gutachten erstellt worden oder wie kommen die Zahlen zur Disposition ?
Er hats zugegeben
Ohne jetzt due letzte 21 Seiten wieder alle lesen zu müssen.
Wie hoch ist denn dort die zulässige Höchstgeschwindigkeit? 30 oder 50?
Gruß,
der_Nordmann
Auf einen Kreisverkehr zurasen sollte man definitiv nicht, da dort Fußgänger ebenfalls über die Straße gehen. Das selbe an jeder Ausfahrt. Wie ich eben herausgefunden habe, war die Straße aus der er kam auf 50 km/h begrenzt.
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 30. Juli 2017 um 08:46:53 Uhr:
denn ein kleinerer Kreisel [...] zwingt zu langsamerer Fahrt.
Also bei uns werden die wirklich kleinen Kreisel innerorts auch mit 70km/h und mehr befahren, schlicht weil die eigentliche Insel überfahrbar ist. Entgegengesetzt der Fahrtrichtung zu fahren ist auch beliebt, speziell wenn es darum geht, jemanden zu überholen.
Mit einer starren Bebauung würde ich das in Teilen unterschreiben aber selbst dann stellen 50km/h zumindest für die ersten 180 Grad auch kein Problem dar.