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Unfall im Kreisverkehr

Themenstarteram 30. Juli 2017 um 6:11

Hallo zusammen,

und zwar ist mir was sehr unschönes passiert. Letzte Woche fuhr ich langsam einen Kreisvekehr an, vergewissterte mich, dass dieser leer war und fuhr drauf. Ca. 7 m später krachte es. Ein anderer Autofahrer fuhr mir in die vordere Achse. Ich war total schockiert, da er eben vorher nicht da war und ich den Anschein hatte, dass er nicht großartig gebremst hatte, also mir mit Absicht reinfuhr. Anschließend kam die Polizei und meinte ich wäre schuld gewesen.. dabei war ja niemand im KV. :( Hab mal ein Bild dran gehangen, wie die Auots standen..

Hoffe ihr könnt mir was zu dem Flal sagen. Ich bin total fertig, habe auch ein HWS-Schleudertrauma erlitten und mein Auto ist nicht Fahrbereit :((( Zusätzlich lade ich noch eine Skizze hoch.

Danke.

Beste Antwort im Thema

Wie soll der BMW die VORDERachse treffen, wenn die TE schon 7 m im Kreisverkehr war? Schon klar - um nicht in das Heck zu krachen zieht er erst weit nach links und lenkt dann nach rechts, um genau die Achse zu treffen? Nein, die TE war noch nicht komplett im Kreisverkehr, sondern noch im Prozess des Einfahrens. Damit ist der Anprallpunkt zwanglos erklärbar.

Die TE hat den BMW schlicht und ergreifend einfach übersehen, der hat noch versucht zu bremsen (daher die geringen Verformungen) und hat das einfahrende Fahrzeug getroffen. So ist auch die Position der Fahrzeuge auf dem Foto zu deuten.

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Zitat:

@Bla7 schrieb am 22. Nov. 2017 um 17:58:33 Uhr:

Auf einen Kreisverkehr zurasen sollte man definitiv nicht, da dort Fußgänger ebenfalls über die Straße gehen. Das selbe an jeder Ausfahrt. Wie ich eben herausgefunden habe, war die Straße aus der er kam auf 50 km/h begrenzt.

Wenn es durch die Beschilderung nicht anders geregelt ist, haben die Fußgänger und auch Radfahrer aber auch nur Vorrang gegenüber den Abbiegern, sprich denen, die den Kreisverkehr verlassen. Wenn der Kreisverkehr gut einsehbar ist, spricht erstmal theoretisch nichts gegen 50km/h, sofern es generell erlaubt ist.

Jedoch darf man nicht vergessen, dass du auch nur demjenigen Vorrang gewähren kannst, den du auch wahrnehmen konntest. Fährt der andere so schnell, dass dies für dich nicht möglich war (weil er z.B. gegenüber eingefahren ist) erschwert er dir die Wahrnehmung seines Vorrangs, was ihm entsprechend angelastet werden kann.

Zitat:

Wenn es durch die Beschilderung nicht anders geregelt ist, haben die Fußgänger und auch Radfahrer aber auch nur Vorrang gegenüber den Abbiegern, sprich denen, die den Kreisverkehr verlassen.

Nicht so ganz richtig.

 

Beim Rausfahren isr es klar - querende Radfahrer und Fußgänger haben das Vorrecht

Ist ein Radweg vorhanden, haben Radfahrer den Vorrang sowohl gegenüber dem reinfahrenden, als auch dem rausfahrenden Fahrzeug.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 25. Nov. 2017 um 07:12:16 Uhr:

Ist ein Radweg vorhanden, haben Radfahrer den Vorrang sowohl gegenüber dem reinfahrenden, als auch dem rausfahrenden Fahrzeug.

Das stimmt so definitiv nicht. Wie ich schon erwähnte, kann der Vorrang nur durch die Beschilderung (oder Lichtzeichenanlagen) geändert werden. Ob da nun ein Radweg vorhanden ist oder nicht, ist dafür völlig egal.

Wichtig ist nur, wo das "Vorrang gewähren Schild" steht. Vorrang muss ab dem Schild gewährt werden und damit auch den dahinterliegenden "Überwegen". Steht das Schild jedoch hinter den Überwegen, muss diesen auch kein Vorrang gewährt werden.

 

Davon ab, wie erkennen die VT diesen Radweg, speziell bei schlechter Sicht, wie z.B. bei Schnee? Das Verkehrsschild ist allein durch seine Form erkennbar, so ein Radweg hingegen nicht.

 

Das Thema war für mich sogar mal durchaus aktuell, weil genau deshalb in einem kompletten Kreisgebiet die Beschilderung umgerückt und vereinheitlicht wurde.

am 25. November 2017 um 19:26

Da gibs bissel Lesestoff bezueglich Radweg usw http://www.zeit.de/.../kreisverkehr-stvo-regeln-radfahrer-autofahrer

Zitat:

Davon ab, wie erkennen die VT diesen Radweg, speziell bei schlechter Sicht, wie z.B. bei Schnee?

Genauso, wie jeden anderen Radweg auch? ;)

Und der Radfahrer muss nur dann Vorfahrt gewähren, wenn der Radweg ein Zeichen 205, oder einen abgesenkten Bordstein aufweist.

Ohne dieses ist der Radweg um den Kreisverkehr herum, quasi Bestandteil der Kreisbahn. Die Schilderkombination 205/215 steht dann auch vor dem Radweg.

Da hat das Auto mit Sicherheit keinen Vorrang vor dem Fahrrad. Und beim Rausfahren hast du das Fahrrad, genau wie beim Rechtsabbiegen, wieder von rechts, bzw. der Radweg quert jene Fahrbahn, in die hinein abgebogen wird.

 

Ich denke mal das mit dem Schild 205 für den Radweg wird es geben, wenn dieser etwas weiter von der Fahrbahn entfernt ist, so wie es auch an Kreuzungen und Einmündungen ist, wenn sich der Radweg einige Meter weiter abseits befindet.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 25. November 2017 um 20:37:06 Uhr:

 

Und der Radfahrer muss nur dann Vorfahrt gewähren, wenn der Radweg ein Zeichen 205, oder einen abgesenkten Bordstein aufweist.

Wie kommst du darauf? Fährt der andere VT auf einer bis dahin Vorrang führenden Straße, hat auch der Radfahrer ihm diesen zu gewähren.

Zitat:

Die Schilderkombination 205/215 steht dann auch vor dem Radweg.

Und genau das ist der entscheidende Punkt, auf den ich zuvor schon verwies. Vorrang muss erst ab dem entsprechenden Zeichen gewährt werden, woraus sich dann auch die Zugehörigkeit des Radwegs zum Kreisverkehr ergibt.

Steht das Zeichen jedoch hinter dem Radweg, so ergibt sich auch kein Vorrang für selbigen.

Wir reden hier nicht von Radwegen, die (überspitzt) nen Kilometer weit vom Kreisverkehr entfernt sind ;), sodern diesen unmittelbar umgeben.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 25. November 2017 um 20:47:17 Uhr:

Wir reden hier nicht von Radwegen, die (überspitzt) nen Kilometer weit vom Kreisverkehr entfernt sind ;), sodern diesen unmittelbar umgeben.

Schon klar aber auch dort gilt die StVO.

Hier zum Beispiel gibt es nur diesen einen Radweg. Die 205/215er Kombination gibt mir keine Auskuft darüber, wenn ich die erste Ausfahrt nehme, ob der Radfahrer, oder ich den Vorrang habe. Das macht alleine das kleine 205er Schild am Radweg.

Komme ich von der Straße, die der Radweg kreuzt, ist es eindeutig ersichtlich.

 

Aber im Großen und Ganzen halte ich es so, wenn Fußgänger und, oder Radfahrer mit im Spiel sind, fahre ich generell langsamer an den Kreisverkehr heran/auf die Ausfahrt zu, achte dabei auf ihr Verhalten (Körpersprache; inkl. Blickkontakt zu deren Augen) und richte mich einzig daran, ob ich anhalte oder vorsichtig weiterfahre. Letzteres nur, wenn ich ganz sicher bin, sprich, Radfahrer/Fußgänger stehen bleibt.

Zitat:

@FWebe schrieb am 25. November 2017 um 21:09:09 Uhr:

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 25. November 2017 um 20:47:17 Uhr:

Wir reden hier nicht von Radwegen, die (überspitzt) nen Kilometer weit vom Kreisverkehr entfernt sind ;), sodern diesen unmittelbar umgeben.

Schon klar aber auch dort gilt die StVO.

Ganz recht. Und die besagt, dass der Radfahrer - da er sich im Kreisverkehr befindet - Vorfahrt hat gegenüber demjenigen, der in den Kreisverkehr einfährt.

Rainer_EHST hat recht.

So langsam wird es hier immer mehr Off Topic.

Das Eingangsthema war - so weit ich mich nach 22 Seiten erinnern kann doch ein Unfall zwischen 2 Autos in einem Ovalen Kreisverkehr bei dem - wenn man eine Ideallinie fährt - hohe Geschwindigkeiten möglich sind.

Für Radwege und Kreisverkehr kann man doch ein Extra Thema aufmachen.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 26. November 2017 um 00:00:16 Uhr:

Zitat:

@FWebe schrieb am 25. November 2017 um 21:09:09 Uhr:

 

Schon klar aber auch dort gilt die StVO.

Ganz recht. Und die besagt, dass der Radfahrer - da er sich im Kreisverkehr befindet - Vorfahrt hat gegenüber demjenigen, der in den Kreisverkehr einfährt.

Rainer_EHST hat recht.

Wir reden hier aber von einem Radweg, der um den Kreisverkehr herumführt und dessen Vorrang muss genauso wie der restliche Verkehr durch die Beschilderung geregelt werden. Vorrang hat der Verkehr, der hinter dem Vorrang gewähren Schild stattfindet, was oftmals nur die eigentliche Kreisfahrbahn darstellt (welche je nach Situation auch von Radfahrern befahren werden darf), wie Rainer_EHST mit seinen angehängten Bildern selber bildlich dargestellt hat.

Es stimmt mitnichten, dass ein Radweg auch auf der einfahrenden Seite automatisch Vorrang hat, da dieser Vorrang nunmal explizit über die Beschilderung geregelt wird.

Optional wäre natürlich ein Verweis auf den Part der StVO interessant, die Radfahrern pauschal dieses Recht einräumt, wenngleich ich schon so sagen kann, dass es diesen Part nicht gibt.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 25. November 2017 um 21:40:19 Uhr:

Hier zum Beispiel gibt es nur diesen einen Radweg. Die 205/215er Kombination gibt mir keine Auskuft darüber, wenn ich die erste Ausfahrt nehme, ob der Radfahrer, oder ich den Vorrang habe. Das macht alleine das kleine 205er Schild am Radweg.

Komme ich von der Straße, die der Radweg kreuzt, ist es eindeutig ersichtlich.

Du hast in beiden Fällen beim Einfahren Vorrang vor etwaigen Radfahrern oder Fußgängern, wo genau ist da denn jetzt die Schwierigkeit? Das Vorrang gewähren Schild steht eindeutig hinter dem Überweg und berücksichtigt diesen daher auch nicht.

Beim Verlassen des Kreisverkehrs hat man als Abbieger so oder so Vorrang zu gewähren, ich hoffe das stand hier jetzt aber nicht zur Diskussion.

Edit:

Ich hab dein Bild mal bearbeitet, damit klar wird, worauf es für dich als Einfahrenden in der Situation ankommt.

Ob da ein Schild am Überweg für den Rad- und Fußverkehr steht, hat für dich (und oft auch für den Rad- und Fußverkehr) keine Relevanz.

Man hat sich danach zu richten, was für einen selbst gilt und nicht danach, was für andere gilt.

Sprich du bist in der dargestellten Situation auf einer Vorrang führenden Straße unterwegs und hast ausschließlich ab dem für dich geltenden Vorrang gewährend Schild auch Vorrang zu gewähren, wovon der vorher über die Straße geleitete Querverkehr ausgenommen ist. Man könnte bei diesem ebenso das Vorrang gewähren Schild abbauen, da es schlicht überflüssig ist. Das gilt übrigens auch für das Verlassen des Kreisverkehres. Völlig ungeachtet der Beschilderung des Radweges (sprich nur eindeutig sichtbar für diesen) hat man diesem Vorrang zu gewähren, da man sich nach der eigenen Beschilderung und nicht nach der für den anderen Verkehr zu richten hat. Auch in diesem Kontext sind diese Schilder oft überflüssig, weil falsch, und dienen ausschließlich dem Zweck, die Radfahrer vor den Vorrang ignorierenden KFZ zu schützen.

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Zitat:

@jojo1956 schrieb am 26. November 2017 um 13:04:51 Uhr:

So langsam wird es hier immer mehr Off Topic.

Das Eingangsthema war - so weit ich mich nach 22 Seiten erinnern kann doch ein Unfall zwischen 2 Autos in einem Ovalen Kreisverkehr bei dem - wenn man eine Ideallinie fährt - hohe Geschwindigkeiten möglich sind.

Für Radwege und Kreisverkehr kann man doch ein Extra Thema aufmachen.

Die Vorfahrtsituation in Kreisverkehren scheint ja durchaus ein Thema zu sein, welches sich zu thematisieren lohnt, wenngleich sie sich nicht von anderen Vorfahrtsituationen unterscheidet, hinsichtlich ihrer Durchsetzung und des Wirkbereiches.

Hmmm, ich habe jetzt nicht alle 22 Seiten gelesen, aber der beschriebene und abgelichtete "Kreisverkehr" ist ein großes

Oval und der BMW steht im linken Vorderrad des Opel, der ihm sicherlich genau vor den Rüssel gefahren ist.

Wäre der BMW 50-60 gefahren, wäre er am Ende des Ovals zum stehen gekommen - mitsamt dem abgerissenem

Kotflügel des Opel.

Ich weiß nicht was man da über so viele Seiten diskutieren muss. Von den Fotos her ist der Opel knapp vor dem BMW raus gefahren.

Bin gespannt, wie der Richter das sieht. Aber einen ehrlichen Bericht wird es hier wohl nicht geben.

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