Unfall gehabt (wer hat "erfahrung" oder kennt sich aus?)

Yamaha YZF R6

Hallo,

ich habe eine Frage.

Es geht darum das ich im August mit meinem Freund einen Motorradunfall hatte.

Wir hatten die Maschine erst ein paar Wochen.. voller elan haben wir (das eine Mal) ohne Schutzkleidung eine Spritztour in die Stadt zum Eisessen gemacht. Er als Fahrer, ich als sozia.

So weit so gut...

30iger Zone, kein Überholverbot und ein Rentner der 25 kmh gefahren ist.. Mein freund beschließt zu überholen.

Wir beschleunigen auf 40 kmh, und sind dabei den Rentner (PKW) zu überholen, dieser merkt unser vorhaben und fährt mit 3/4 vom auto auf die Gegenfahrbahn und bremst (um uns auszubremsen).

Sein rechter hinterreifen war auf der Mittellinie als es zum Aufprall kommt.

Mein freund und ich fliegen weg.

Der Rentner steigt aus leistet IN KEINSTER WEISE erste Hilfe - also fragt nicht mal wie es uns geht oder ruft Polizei und Krankenwagen.. also wirklich gar nichts!
stattdessen geht er zu seinem auto und begutachtet den schaden (sein linker Blinker kaputt + eine beule)

Dann, weiterhin ohne nicht mal nach uns geschaut zu haben steigt er wieder ein und bewegt sein auto von der Gegenfahrbahn wieder auf die rechte bzw "Parkt" auf den Bürgersteig.

In der Kompletten zeit lagen ich und mein freund auf der Gegenfahrbahn das heißt jeder xbeliebiege Autofahrer hätte uns problemlos überfahren können.

Nungut.

Der Polizei hat er bei der Befragung angegeben er wolle in die nächste einfahrt fahren und sei deshalb ausgeschert. Schade nur das die nächste einfahrt ganz genaue 75 Meter weiter gewesen wäre.

Die Polizei schließt die Ermittlungen ab mit dem Ergebnis dass Ihm vorsatz vorgeworfen wird.

Ich hatte Schürfwunden so ziemlich überall (schlimmer an den beinen) aber wir beide haben uns nichts gebrochen.

Jetzt die Frage:

Mein Anwalt sagt:
Die Schürfwunden wären mit Schutzkleidung weniger gewesen. Was ja auch stimmt... deshalb setzt er an 2T € für mich als Schmerzensgeld und 1 T für mein freund.

Was ich aber nicht verstehe: Wenn es doch nachgewiesen ist dass er vorsätzlich gehandelt hat, keine erste Hilfe geleistet hat, und sein auto nach dem Unfall auch noch bewegt hat um es zu vertuschen....

Sollte denn nicht aufgrund dessen schon viel mehr verlangt werden und es egal sein ob wir abgesehen vom Helm Schutzkleidung trugen oder nicht?

Fehler können ja passieren aber WENN ES VORSÄTZLICH WAR, sollte doch meiner Meinung nach anders gerechnet werden, oder?

Ich weiß es war dumm keine Schutzkleidung zu tragen, ich weiß wir waren 10 kmh zu schnell, ABER er hat doch vorsätzlich den Unfall verursacht. Wird es dann nicht anders gewichtet?

Übrigens, der achsoliebe Rentner ist sogar Arzt.. soviel zur nicht geleisteten erste Hilfe.

Danke und liebe Grüße.

Beste Antwort im Thema

Ich beantworte alles, daher doppelt es sich eventuell (nicht wundern also).

Wir beschleunigen auf 40 kmh, und sind dabei den Rentner (PKW) zu überholen, dieser merkt unser vorhaben und fährt mit 3/4 vom auto auf die Gegenfahrbahn und bremst (um uns auszubremsen).

Eure Wahrnehmung. War dem wirklich so? Wirklich Vorsatz? Gibt es Zeugen (außer euch selbst)?

Der Rentner steigt aus leistet IN KEINSTER WEISE erste Hilfe - also fragt nicht mal wie es uns geht oder ruft Polizei und Krankenwagen.. also wirklich gar nichts!
stattdessen geht er zu seinem auto und begutachtet den schaden (sein linker Blinker kaputt + eine beule)

Kann passieren wenn man im Schock ist. War bei einem Unfall auf der Autobahn einer der Ersthelfer. Mit einem Golf hatte jemand Pinball zwischen den Leitplanken gespielt und war unverletzt ausgestiegen. Er hatte den Zündschlüssel in der Hand und war auf der Suche nach seinem Auto. Konnte es nur nicht finden, es sah ja "etwas" anders aus.

Das Hirn blendet manche Sachen aus -> daher ohne den weiteren Sachverhalt zu kennen (und explizit ohne ihn in Schutz nehmen zu wollen) -> eventuell Schock, sein Hirn sagte ihm nur er soll nach dem Auto schauen und es aus dem Weg stellen.

In der Kompletten zeit lagen ich und mein freund auf der Gegenfahrbahn das heißt jeder xbeliebiege Autofahrer hätte uns problemlos überfahren können.

Stimmt. Aber wenn er sich dazugestellt hätte wäre er evtl. auch mit überfahren worden. Daher spielt das nicht wirklich eine Rolle.

Der Polizei hat er bei der Befragung angegeben er wolle in die nächste einfahrt fahren und sei deshalb ausgeschert. Schade nur das die nächste einfahrt ganz genaue 75 Meter weiter gewesen wäre.

Die Polizei schließt die Ermittlungen ab mit dem Ergebnis dass Ihm vorsatz vorgeworfen wird.

Strafrechtliche Relevanz. Richtig von dir geschrieben: Vorwurf (!) von Vorsatz.

Ich hatte Schürfwunden so ziemlich überall (schlimmer an den beinen) aber wir beide haben uns nichts gebrochen.

Zivilrechtliche Forderungen.

Was ich aber nicht verstehe: Wenn es doch nachgewiesen ist dass er vorsätzlich gehandelt hat, keine erste Hilfe geleistet hat, und sein auto nach dem Unfall auch noch bewegt hat um es zu vertuschen....

Sollte denn nicht aufgrund dessen schon viel mehr verlangt werden und es egal sein ob wir abgesehen vom Helm Schutzkleidung trugen oder nicht?

Strafrecht != Zivilrecht

Und: Wieso ist es jetzt auf einmal "nachgewiesen". Ein paar Zeilen weiter oben war es noch "vorgeworfen"?

Das müsst ihr bzw. eurer Anwalt mit der Versicherung klären. Wenn euer Anwalt euch entsprechend aufgeklärt hat gibt es hier bei MT eventuell noch viele andere Meinungen, aber die haben alle Null Relevanz für eure Ansprüche und eure Verhandlungen mit der Versicherung.

Übrigens, der achsoliebe Rentner ist sogar Arzt.. soviel zur nicht geleisteten erste Hilfe.

Warum auch nicht? Dürfen Unfallverursacher nicht zum Arzt?
_____

Ich fasse zusammen: Ihr wollt mehr Geld. Warum? Weil ihr mehr Geld wollt. Ansonsten nicht wirklich begründet.

Strafrechtlich wird er (euren Angaben nach) wegen Vorsatz verfolgt. Dieser Vorsatz hat aber keinerlei Auswirkungen auf eure Verletzungen. Ob mit oder ohne Vorsatz -> die Verletzungen wären gleich ausgefallen. Das hat euch sicherlich auch euer Anwalt erklärt, richtig?

Grüße, Martin

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Alles Relevante zu diesem Thema wurde geschrieben - und zwar von mir oben in 5 Zeilen. Ihr könnt also mit Eurem blöden Gelaber, Euren idiotischen Selbstdarstellungen und den dummen Anschuldigungen aufhören, die bringen keinem was und der TE erst recht nicht. Laßt doch Euer Ego woanders streicheln.

Zitat:

@_einefrau schrieb am 20. November 2018 um 15:29:58 Uhr:


übrigens, 2T und 1T hat er angesetzt aber er sagt er rechnet mit der hälfte.
Ich kann/will es einfach nicht glauben..

Motorrad ist hin.. 7T € wert laut begutachter und 1,500 € restwert. Ich hoffe das wird wenigstens bezahlt. Die versicherung vom PKW Fahrer hat bisher alles ignoriert was wir geschrieben haben das heißt wir müssen klagen..

Wenn ihr die Versicherung verklagt solltet ihr bei der Gelegenheit euren Unfallgegner wegen unterlassener Hilfeleistung anzeigen, damit er auch belangt wird und zur Beweissicherung. Glücklicherweise wart ihr zu zweit was die Zeugenproblematik erleichtert.

Zitat:

@GT Bandit schrieb am 26. November 2018 um 23:38:02 Uhr:


Wenn ihr die Versicherung verklagt solltet ihr bei der Gelegenheit euren Unfallgegner wegen unterlassener Hilfeleistung anzeigen, damit er auch belangt wird und zur Beweissicherung. Glücklicherweise wart ihr zu zweit was die Zeugenproblematik erleichtert.

Was ist denn eigentlich 'unterlassene Hilfeleistung'?

Wenn jemand den Krankenwagen ruft dann hat er Hilfe geleistet. Muss man mehr machen nur weil man 'Doktor' ist?

Nur mal so eine Frage.

Zitat:

@Natriumdampflampe schrieb am 24. November 2018 um 22:47:30 Uhr:


Wer von uns benötigt nun einen Optiker?

Brille? Fielmann.

Was du übersehen hast:

Zitat:

Nicht die Themen vermischen. Es geht nicht um die StVO, aber da wirst du fündig:

Aber ich merke schon: Der Natriumdampf war zu viel? Daher brauchst du anscheinend ja auch einen 180° Spiegel damit du mehr sehen kannst? 😉

Grüße, Martin

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Zitat:

@GT Bandit schrieb am 26. November 2018 um 23:38:02 Uhr:


Wenn ihr die Versicherung verklagt solltet ihr bei der Gelegenheit euren Unfallgegner wegen unterlassener Hilfeleistung anzeigen, damit er auch belangt wird und zur Beweissicherung. Glücklicherweise wart ihr zu zweit was die Zeugenproblematik erleichtert.

»Lieber Herr Richter, ich saß hinten und der Fahrer vom Motorrad ist vorsätzlich zu schnell gefahren und dann wurden wir mutmaßlich vorsätzlich vom Unfallgegner abgedrängt. Komm ich jetzt bei RTL II ins Nachmittagsprogramm und der nächste Zeuge ist dann der Täter?«

Grüße, Martin

Zitat:

@X_FISH schrieb am 29. November 2018 um 18:15:58 Uhr:



Zitat:

@Natriumdampflampe schrieb am 24. November 2018 um 22:47:30 Uhr:


Wer von uns benötigt nun einen Optiker?

Brille? Fielmann.

Was du übersehen hast:

Zitat:

@X_FISH schrieb am 29. November 2018 um 18:15:58 Uhr:



Zitat:

Nicht die Themen vermischen. Es geht nicht um die StVO, aber da wirst du fündig:

Aber ich merke schon: Der Natriumdampf war zu viel? Daher brauchst du anscheinend ja auch einen 180° Spiegel damit du mehr sehen kannst? 😉

Grüße, Martin

[...]... da die Schutzkleidung gemäß der Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben ist

 

[...]... da das Tragen der Schutzkleidung eine Verpflichtung entsprechend den Vorschriften der StVO

 

[...]... da das Tragen der Schutzkleidung eine Verpflichtung entsprechend den Vorschriften der StVO gewesen wäre und Sie hiergegen verstoßen haben

Nochmals für die billigen Plätze:

Zitat:

Da steht nichts von Schutzkleidung. Und darum geht es hier ja und das wurde behauptet, dass diese vorgeschrieben sei.

Sie ist nicht in der StVO vorgeschrieben sondern die Notwendigkeit wird in Gerichtsurteilen bestätigt. Das habe ich in meinem Posting geschrieben.

Anschließend viel Rumpelstilzchennatriumdampf »Aber der hat gesagt...!«. Nicht zielführend und irrelevant für das TE-Duo.

Aber so lässt sich auch ein Thread erfolgreich mit Natriumdampf füllen. Weiter so. Du hast meine volle Unterstützung. 😉

Grüße, Martin

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