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Unfall gehabt

Themenstarteram 5. März 2009 um 20:13

Guten Abend

Ich habe ein Problem.

Ich hatte am Sonntag einen Unfall auf der Autobahn,wo mich einer an die Leitplanke gedrückt hat.

Der Schaden fängt bei der Stoßstange mit Kratzern an. Der Kotflügel ist total zermatscht sowie die Tür und der Spiegel. Die Seitenwand genauso und die hintere Stoßstange ist nur noch zur Hälfte da.Scheinwerfer hat auch leichten Kratzer.

Ich habe einen 2004er Audi A3 und bin schuldlos am Unfall.

Jetzt hat mich mein Gutachter angerufen,dass der Schaden bei ca. 6000 Euro liegt,was mir aber viel zu wenig erscheint.

Ich bin zu einem Gutachter hier bei mir un der Ecke gegangen, über den ich noch nichts schlechtes gehört habe.Audi kannste in meiner Stadt vergessen,deshalb war ich immer woanders.

Wie sieht das aus?

Hatte jemand schonmal so ein Schaden?

Hab ich ein Recht auf Neulackierung oder nur die bestimmten Teile? (metallic mit nanoversiegelung)

Hoffe ihr könnt mir helfen.

 

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16 Antworten
am 6. März 2009 um 21:04

Zitat:

Original geschrieben von OlliL

Bei der Schadenshoehe und dem Fahrzeugalter wuerde ich eher ueberlegen mir den Netto-Betrag des Gutachtens von der gegnerischen Versicherung ueberweisen zu lassen (wenn man nach Gutachten abrechnet geht leider nur ohne MwSt). Dann wuerde ich den Wagen verticken und mich nach was neuem umschauen. Oder halt in Zahlung geben und was neues mitnehmen wenn du kein Bock auf privat verscherbeln hast.

Meist ist so ein Unfall die "beste Gelegenheit" aus dem Auto noch das meiste an Geld rauszuholen. Weiss jetzt aber auch nicht was der Restwert des A3 ist.

Wenn du nach Gutachten und nicht nach Rechnung abrechnen laesst: Denke aber drann, das du rein rechtlich dazu angehalten bist, den Wagen ab dem Unfall ein halbes Jahr zu halten bevor du ihn vertickst. Sollte die gegnerische Versicherung ansonsten vor dem vorzeitigem Verkauf Wind bekommen koennen Sie den Restwert des Wagens, den von ihnen gezahlten Betrag und dein beim Verkauf erhaltenen Betrag gegenrechnen. Hast du mehr bekommen als der Wagen wert ist koennen Sie die Differenz zurueckfordern....

Wenns irgendwie Probleme gibt - renn zum Anwalt - den muss die Gegnerische Versicherung zahlen wenn die Schuld beim Unfallgegner liegt.

Wenn du dir nen für dich neuen Wagen holst und der Verkäufer die Umsatzsteuer ausweist bekommst du sogar diese von der gegnerischen Versicherung ausbezahlt.

Habe ich selber schon gemacht, hat ohne Probleme funktioniert

am 10. März 2009 um 20:48

Zitat:

Original geschrieben von OlliL

Wenn du nach Gutachten und nicht nach Rechnung abrechnen laesst: Denke aber drann, das du rein rechtlich dazu angehalten bist, den Wagen ab dem Unfall ein halbes Jahr zu halten bevor du ihn vertickst.

diese regelung gilt doch nur bei abrechnung ueber die 130% klausel. bisher war ja nicht die rede davon, dass die repkosten den zeitwert deutlich uebersteigen, oder ist mir was entgangen ?

 

gruesse vom doc

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