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Unfall - Fragen rumd zum Thema

Audi A3 8PA Sportback
Themenstarteram 12. November 2015 um 12:00

Hallo Leute,

Ich hatte letzte Woche Mittwoch einen Unfall, bei dem mir jemand seitlich mit etwa 25-30 km/h direkt gegen den Reifen gefahren ist. Durch eine Baustelle wird der Feierabendverkehr mehrerer Ortschaften über eine Straße zusammengelegt, an einer Rechtsabbiegerspur staut es sich deshalb häufig so, dass die Geradeausspur auch blockiert wird. Ich war das erste Fahrzeug in dem Stau, das nicht mehr auf die Rechtsabbiegerspur konnte und stand somit auf der Geradeausspur. Da der Stau hier ewig gedauert hätte, entschied ich mich zu wenden, da hinter mir auch viele Fahrzeuge aufgestaut waren und der Gegenverkehr komplett frei war (außer 3 weiteren, die genau die selbe Idee hatten) entschied ich mich dies auch zu tun, ungeachtet dessen dass zwischen meiner und der Gegenspur so eine durchgestrichene Mittelspur ist. Wie dem auch sei, ich zum Wenden angesetzt, NACHDEM ich mich nach hinten abgesichert habe und den Blinker gesetzt habe. Im selben Moment höre ich nurnoch die Vollbremsung links von mir und schon hat's gekracht. Mein Kotflügel ist komplett kaputt, ansonsten hats eben direkt den Reifen erwischt. Lenkrad war komplett nach links eingeschlagen beim Aufprall, die Räder danach allerdings komplett nach rechts gedrückt -> Lenkrad bei fahrt 90° nach links, sonst fahre ich nicht vorwärts (musste mit dem Wagen zur Werkstatt "schleichen"). Da ich in dem Moment unter Schock stand, sah ich durch mein unerlaubtes Wendemanöver die Schuld zuerst bei mir. Erst im Nachhinein wurde mir klar, dass der andere im Überholverbot mehrere Fahrzeuge überholte und dann schließlich mich gerammt hat. Aufgrund dessen sieht meine Versicherung die Schuld voll und ganz beim anderen. Wie der Zwischenstand ist, weiß ich nicht. Weder meine noch die andere Versicherung haben sich bei mir gemeldet, ob die Schuldfrage nun geklärt ist steht für mich in den Sternen.

(Als Anhaltspunkt für euch ist ein Bild aus Google Earth angehängt, das grüne Kreuz markiert die Stelle an der ich vor dem Wenden stand, das rote die Stelle beim Zusammenstoß. Überholt hat er mindestens einen Rückstau von etwa 50m)

Nun hatte ich eben einen Termin mit einem (zert.) Sachverständigen - ich schätze mal von der gegnerischen Versicherung geschickt. Ich kam 10 Minuten nach ihm an meinem Auto an, sodass er nurnoch den KM-Stand fotografierte und mich dann nurnoch fragte ob ich Interesse daran hätte den Wagen im Fall der Reparatur von denen abschleppen und zu ihrer Partnerwerkstatt (VW-Zentrum) bringen lassen möchte. Ersatzwagen bekomme ich gezahlt inkl. Nutzungsausfall. Das Gutachten versucht er im Laufe des Tages noch fertig zu stellen und alles zu kalkulieren. Eine große Frage stellt sich mir da: Woher weiß er was alles kaputt ist? Er hat (angeblich - war nicht dabei) Fotos vom Kotflügel gemacht. Dass das Lenkrad 90° schief steht, der Linke Xenonscheinwerfer laut FIS ein defektes TFL hat, obwohl dieses funktioniert, und die Kupplung nach Gehör irgendwie verbogen ist weil sie beim Treten (Motor aus) ein lautes quietschen von sich gibt - weiß er alles gar nicht. Was passiert nun, falls der Wagen KEIN Totalschaden ist, ich es reparieren lasse und die Reparaturkosten letztendlich diese Grenze des Totalschadens bei weitem sprengen, das Gutachten aber einiges darunter liegt? Könnte mir zumindest gut vorstellen, dass es hier der Fall sein könnte.

Hab euch noch ein Bild von meinem Fahrzeug angehängt, leider bei Nacht aufgenommen. Es betrifft wie gesagt nur den Kotflügel, der wurde so eingedellt dass der von der Spitze des Scheinwerfers getrennt wurde und von der Stoßstange weggedrückt wurde - Schäden haben die beiden selbst allerdings nicht. Die Fahrertür macht beim Öffnen an einer Stelle so als sei da eine Eindellung, allerdings erstreckt sich der Schaden nicht bis zur Tür. Bedeutet dass, dass die tragende Karosserie beschädigt wurde?

 

Meine Fragen daher: 1. Wie lange dauert es, bis Versicherungen untereinander ausgemacht haben, wer Schuld ist?

2. Was passiert wenn die Reparaturkosten weit über dem angesetzten Gutachten liegen? Mitten in der Reparatur abbrechen und nach Totalschaden abrechnen?!?

3. Mir ist bewusst dass die Gegnerische Versicherung sparen möchte soviel sie kann. Allerdings wäre deren Partnerwerkstatt ein VW-Zentrum.. Ja sagen, oder doch lieber beim Audihaus um die Ecke reparieren lassen?

Sorry für den langen Text und schon mal danke für's lesen!

lg

Kevin

Edit: Fahrzeug hat etwa einen WBW von 7000-8500€ (1.4 TFSI, 131ktm, Ambition, einen haufen zusätzliche Ausstattung). Eigentlich sollte der Wagen wegen einem Rechtsstreit zum Händler zurück, und ich habe den bloß solange behalten bis wir einen vergleichbaren Wagen gefunden hätten...bloß finde ich da nichts. Wie errechnet man da jetzt den WBW, wenn es einfach keinen 1.4 TFSI in dem Baujahr gibt? Wenn mal alle paar Wochen einer bei Mobile aufgeführt wird, hat der rein gar nichts an Ausstattung. Mit was wird der also verglichen, wenn es nichts zum vergleichen gibt? oO

Beste Antwort im Thema

Zitat:

danach die Übergabe an einen Profi wäre effektiver gewesen.

das wäre das einzig sinnvolle gewesen!

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Wenn die Werkstatt das direkt mit der Versicherung abrechnet, kannst Du Dich doch zurücklehnen. Sollte nachdem Reperatur noch etwas sein, kannst Du es reklamieren. Alternativ kannst Du Dich auch dazu entscheiden, die Reperaturkosten ausbezahlen zu lassen und den Wagen als Unfallwagen verkaufen, inkl. Schaden. Worauf willst Du hinaus? Du willst offenbar den Wagen bezahlt bekommen und hast gar kein Interesse an einer Reperatur? U.U. ist Dein Erlös wie oben Beschrieben sogar höher.

Themenstarteram 12. November 2015 um 17:07

Ganz im Gegenteil - ich will gar nichts ausbezahlt bekommen. Ich möchte dass mein A3 repariert wird und mich auf keinen Fall mit der Suche nach einem gleichwertigen Auto (weiterhin) auseinandersetzen müssen. Diese Suche ist wie gesagt hoffnungslos. Was die Ausstattung angeht bin ich zwar bereit Kompromisse einzugehen, da der Wagen aber so ziemlich alles hat, und das Marktangebot meist nicht mal die Hälfte an Ausstattung hat, wäre es doch blöd von mir das Geld zu nehmen um mir dann einen schlechteren Wagen zu kaufen. Selbst wenn ich ein kleines Plus machen könnte wenn ich mir das Geld ausbezahlen lasse und den A3 ausschlachte. Würde ich auch sofort machen, wenn die 1.4 TFSI's nicht so rar gesät wären. Gäbe es einen mit annähernd der Ausstattung die meiner hat, zu dem Preis, würde ich das sofort machen. Ich bin seit fast 2 Monaten auf der Suche nach so einem und finde nichts. Ein Auto wie meins zu bekommen ist mir bei weitem wichtiger, als Geld an der Sache zu verdienen.

Dass die Werkstatt das direkt mit der Versicherung abrechnet ist mir schon klar, ich hab bloß die Sorge dass deren Partnerwerkstatt (VW-Zentrum) das Ganze so billig wie möglich hält. Ich würde es eher bei meinem Audihändler reparieren lassen. Zumal ich mal mit dem Wagen in einer VW-Werkstatt vorgefahren bin und mir der dortige Meister sagte, er dürfe gar keinen Audi reparieren?

Da hätte ich jetzt weniger Bedenken. Hast Du eine Werkstattbindung? Du kannst das doch reparieren lassen wo Du willst. Verstehe noch nicht, was der aktuelle Stand ist. Bist Du schuld oder der andere? Der Gang zum Anwalt lohnt sich als Nichtschuldiger übrigens immer, da ansonsten die Versicherungen gerne untereinander schachern und selten das Optimum für den Geschädigten raus kommt. Stichwort Wertminderung, Pauschalen für Auslagen etc. würde ich nie selbst abwickeln wollen. www.verkehrsrecht-madl.de kenne ich und habe schon ein paar Sachen zu Ohren bekommen...

Themenstarteram 12. November 2015 um 18:10

Genau da liegt das Problem - Ich weiß es nicht.

Habe ja ein Bild von der Verkehrssituation wo der Unfall passierte mit angehängt.

Als der Unfall passierte, stand ich unter Schock, habe alles ausgeblendet und mir vom Unfallgegner einreden lassen dass ich Schuld bin (bzw. hatte keinerlei Zweifel als er es unterschwellig sagte). Nachdem ich dann Zuhause war und drüber nachgedacht habe, sind wir eigentlich beide Schuld. Ich, weil ich unerlaubt gewendet habe (da ich diesen Sperrstreifen in der Mitte nicht zum Wenden benutzen darf) und er, weil er über diesen Sperrstreifen (->Überholverbot) mehrere Fahrzeuge überholt hat und dann in mich reingefahren ist. Mein Versicherungsvertreter allerdings meinte dann, dass deren Rechtsabteilung der Meinung ist, der Unfallgegner sei 100% Schuld, da SEIN Vergehen (Überholen) letztlich zum Unfall führte, und ER mich rammte (nicht ich ihn). Seither habe ich weder von meiner, noch der Gegnerischen Versicherung etwas gehört. Der Sachverständige der da war, war von der Gegnerischen beauftragt. Er sagte in dem kurzen Gespräch dass ich ein kostenloses Ersatzfahrzeug bekomme und den Nutzungsausfall ausbezahlt, und dass die Schuldfrage ja eindeutig geklärt sei. Daraufhin meinte ich dann bloß, dass ich das nicht weiß, da es Anfangs total chaotisch war und ich keinerlei Ahnung habe, was die Versicherungen besprochen haben. Daraufhin meinte er, er kläre das ab. Seinen Ausführungen zufolge wurde er anscheinend da hergehend informiert, dass der Unfallgegner die Schuld trägt (Sonst hätte er nicht von einem kostenlosen Ersatzwagen, dem Nutzungsausfall und einer Reparatur bei DEREN Partnerwerkstatt gesprochen).

Habe den Unfall auch dem ADAC Rechtsschutz geschildert, die Mitarbeiterin/Anwältin meinte dort einfach nur, ich sei 100% Schuld. Dass das absoluter Schwachsinn ist, dürfte außer Frage stehen. Einen richtigen Anwalt kann ich mir allerdings nicht leisten (bzw. das Risiko)- falls wirklich eine 50/50 Schuld dabei rauskommt, trage ich auch 50% dessen Kosten.

Meinung zu Schuld oder Unschuld oder Schadensteilung würde ich hier von niemanden abverlangen. Du schilderst alles aus Deiner Sicht, möglich, dass Dein Unfallgegner eine andere Sicht auf die Dinge hat, möglich, dass es Zeugen gibt, die den Unfall noch anders gesehen haben.

Fehler beim Wenden kann mit Bußgeld und Punkt geahndet werden.

Fehler beim Überholen kann ebenfalls mit Bußgeld und Punkt geahndet werden.

Da Du Deinen A3 auf jeden Fall reparieren möchtest, steht doch außer Frage, dies auch zu tun. Im Idealfall übernimmt den Schaden die gegnerische Versicherung, in einem nicht ganz so günstigen Fall teilst Du Dir den Schaden mit dem Gegner und im ungünstigsten Fall übernimmt Deinen Schaden Deine Kasko.

Themenstarteram 12. November 2015 um 19:51

Wir haben die Unfallstelle (inzwischen weiß ich dass das ein riesiger Fehler war) direkt verlassen und das Ganze ohne Polizei geklärt. Polizei hätte für mich bedeutet: 400€ Aufbauseminar + Verlängerung der Probezeit.

Wir wollten beide kein Bußgeld oder einen Punkt. In meinem Fall kam durch die Schock die Panik den Führerschein zu verlieren, dazu.

Zeugen wird es massenhaft geben, von den Leuten die im Stau standen haben es mindestens 10 Fahrzeuge mitbekommen. Allerdings sind zwischen Unfall und weiterfahren keine 30 Sekunden vergangen. Weder er noch ich haben uns irgendwelche Kennzeichen gemerkt. Wozu auch, ich war so blöd und bin zuerst davon ausgegangen, dass ich Schuld war. Daher war's auch in meinem Interesse keine Polizei zu rufen. Aber hier geht es auch nicht darum, dass mir jemand von euch die Schuldfrage klärt, in dem Bereich interessiert mich lediglich, wie die Versicherungen so etwas in der Regel klären bzw. wie lange so etwas dauern kann.

Ich glaube ich sollte meine eigentliche Frage anders formulieren:

Welches Risiko besteht, wenn ich den Wagen bei der Partnerwerkstatt der Gegnerischen Versicherung reparieren lasse? (Kosteneinsparung bei Reparatur, Pfusch, etc.)

Und: Kennt sich da speziell jemand aus und kann mir sagen, ob eine VW Werkstatt überhaupt Audi reparieren darf?

Lg

Zitat:

@Razoring schrieb am 12. November 2015 um 20:51:50 Uhr:

Ich glaube ich sollte meine eigentliche Frage anders formulieren:

Welches Risiko besteht, wenn ich den Wagen bei der Partnerwerkstatt der Gegnerischen Versicherung reparieren lasse? (Kosteneinsparung bei Reparatur, Pfusch, etc.)

Und: Kennt sich da speziell jemand aus und kann mir sagen, ob eine VW Werkstatt überhaupt Audi reparieren darf?

Das Risiko ist auch nicht höher als das du bei einer selbst ausgesuchten Werkstatt an Fusch gerätst und warum sollte VW keinen Audi reparieren dürfen. Solange es nach Herstellervorgaben geschieht, kann und darf das jede Werkstatt machen.

Ich persönlich würde aber erst mal zusehen was die Schuldfrage geklärt wird bzw. wer zu wieviel %

Themenstarteram 13. November 2015 um 14:14

Wäre wohl das beste, ich schau mal ob ich da zügig was in Erfahrung bekomme und melde mich dann nochmal.

Lg

Zitat:

Wie lange dauert es, bis Versicherungen untereinander ausgemacht haben, wer Schuld ist?

Das solltest du nicht einfach die Versicherungen untereinander aushandeln lassen sondern selber einen guten Fachanwalt damit beauftragen!

Zitat:

Welches Risiko besteht, wenn ich den Wagen bei der Partnerwerkstatt der Gegnerischen Versicherung reparieren lasse?

warum solltest du das machen, dazu gibt es doch gar keinen vernünftigen Grund.

Themenstarteram 13. November 2015 um 15:40

Weil es ein VW-Zentrum wäre, und ich mich dann um nichts kümmern müsste

Vorab kurz zum Rechtlichen:

Ihr habt beide mit eurem Verhalten (besser Fehlverhalten) zum Unfallgeschehen beigetragen.

DU wegen dem Wenden auf der Sperrfläche

Er wegen Überholen auf der Sperrfläche

hier werden sich die Versicherer mit der Anrechnung der Quotierung einiges zu sagen haben.

Zur Reparatur selbst:

wenn du eine Werkstattbindung in deiner VS hast MUSST du dort hin, denn du willst von dort den Schaden entsprechend deiner "Schuld" aus der Quotierung ersetzt habe

solltest du keine Werkstattbindung haben kannst du eine Werkstatt DEINER Wahl aufsuchen.

Zum Thema Anwalt wäre zu bedenken, dass dieser durchaus das Thema Regulierung eher verlangsamen als beschleunigen könnte!

Zitat:

Zum Thema Anwalt wäre zu bedenken, dass dieser durchaus das Thema Regulierung eher verlangsamen als beschleunigen könnte!

Wichtiger als den zeitlichen Faktor sehe ich aber die Schuldfrage korrekt zu klären!

Zitat:

@Hugaar schrieb am 13. November 2015 um 19:00:27 Uhr:

 

hier werden sich die Versicherer mit der Anrechnung der Quotierung einiges zu sagen haben.

Ist schon toll, wie hartnäckig sich dieses Gerücht in jedem Thread, die eine Haftungsverteilung behandelt, hält.

Versicherungen sprechen sich nicht untereinader ab.

Bei den Ansprüchen der Beteiligten handelt es sich um 2 verschiedene Ansprüche, die gegenseitig nicht aufrechenbar sind.

Wenn A B verklagt und im umgekehrten Fall muss bei Beiden auch nicht die entsprechende Quotierung herauskommen.

Norbert

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