Unfall - Fragen rumd zum Thema
Hallo Leute,
Ich hatte letzte Woche Mittwoch einen Unfall, bei dem mir jemand seitlich mit etwa 25-30 km/h direkt gegen den Reifen gefahren ist. Durch eine Baustelle wird der Feierabendverkehr mehrerer Ortschaften über eine Straße zusammengelegt, an einer Rechtsabbiegerspur staut es sich deshalb häufig so, dass die Geradeausspur auch blockiert wird. Ich war das erste Fahrzeug in dem Stau, das nicht mehr auf die Rechtsabbiegerspur konnte und stand somit auf der Geradeausspur. Da der Stau hier ewig gedauert hätte, entschied ich mich zu wenden, da hinter mir auch viele Fahrzeuge aufgestaut waren und der Gegenverkehr komplett frei war (außer 3 weiteren, die genau die selbe Idee hatten) entschied ich mich dies auch zu tun, ungeachtet dessen dass zwischen meiner und der Gegenspur so eine durchgestrichene Mittelspur ist. Wie dem auch sei, ich zum Wenden angesetzt, NACHDEM ich mich nach hinten abgesichert habe und den Blinker gesetzt habe. Im selben Moment höre ich nurnoch die Vollbremsung links von mir und schon hat's gekracht. Mein Kotflügel ist komplett kaputt, ansonsten hats eben direkt den Reifen erwischt. Lenkrad war komplett nach links eingeschlagen beim Aufprall, die Räder danach allerdings komplett nach rechts gedrückt -> Lenkrad bei fahrt 90° nach links, sonst fahre ich nicht vorwärts (musste mit dem Wagen zur Werkstatt "schleichen". Da ich in dem Moment unter Schock stand, sah ich durch mein unerlaubtes Wendemanöver die Schuld zuerst bei mir. Erst im Nachhinein wurde mir klar, dass der andere im Überholverbot mehrere Fahrzeuge überholte und dann schließlich mich gerammt hat. Aufgrund dessen sieht meine Versicherung die Schuld voll und ganz beim anderen. Wie der Zwischenstand ist, weiß ich nicht. Weder meine noch die andere Versicherung haben sich bei mir gemeldet, ob die Schuldfrage nun geklärt ist steht für mich in den Sternen.
(Als Anhaltspunkt für euch ist ein Bild aus Google Earth angehängt, das grüne Kreuz markiert die Stelle an der ich vor dem Wenden stand, das rote die Stelle beim Zusammenstoß. Überholt hat er mindestens einen Rückstau von etwa 50m)
Nun hatte ich eben einen Termin mit einem (zert.) Sachverständigen - ich schätze mal von der gegnerischen Versicherung geschickt. Ich kam 10 Minuten nach ihm an meinem Auto an, sodass er nurnoch den KM-Stand fotografierte und mich dann nurnoch fragte ob ich Interesse daran hätte den Wagen im Fall der Reparatur von denen abschleppen und zu ihrer Partnerwerkstatt (VW-Zentrum) bringen lassen möchte. Ersatzwagen bekomme ich gezahlt inkl. Nutzungsausfall. Das Gutachten versucht er im Laufe des Tages noch fertig zu stellen und alles zu kalkulieren. Eine große Frage stellt sich mir da: Woher weiß er was alles kaputt ist? Er hat (angeblich - war nicht dabei) Fotos vom Kotflügel gemacht. Dass das Lenkrad 90° schief steht, der Linke Xenonscheinwerfer laut FIS ein defektes TFL hat, obwohl dieses funktioniert, und die Kupplung nach Gehör irgendwie verbogen ist weil sie beim Treten (Motor aus) ein lautes quietschen von sich gibt - weiß er alles gar nicht. Was passiert nun, falls der Wagen KEIN Totalschaden ist, ich es reparieren lasse und die Reparaturkosten letztendlich diese Grenze des Totalschadens bei weitem sprengen, das Gutachten aber einiges darunter liegt? Könnte mir zumindest gut vorstellen, dass es hier der Fall sein könnte.
Hab euch noch ein Bild von meinem Fahrzeug angehängt, leider bei Nacht aufgenommen. Es betrifft wie gesagt nur den Kotflügel, der wurde so eingedellt dass der von der Spitze des Scheinwerfers getrennt wurde und von der Stoßstange weggedrückt wurde - Schäden haben die beiden selbst allerdings nicht. Die Fahrertür macht beim Öffnen an einer Stelle so als sei da eine Eindellung, allerdings erstreckt sich der Schaden nicht bis zur Tür. Bedeutet dass, dass die tragende Karosserie beschädigt wurde?
Meine Fragen daher: 1. Wie lange dauert es, bis Versicherungen untereinander ausgemacht haben, wer Schuld ist?
2. Was passiert wenn die Reparaturkosten weit über dem angesetzten Gutachten liegen? Mitten in der Reparatur abbrechen und nach Totalschaden abrechnen?!?
3. Mir ist bewusst dass die Gegnerische Versicherung sparen möchte soviel sie kann. Allerdings wäre deren Partnerwerkstatt ein VW-Zentrum.. Ja sagen, oder doch lieber beim Audihaus um die Ecke reparieren lassen?
Sorry für den langen Text und schon mal danke für's lesen!
lg
Kevin
Edit: Fahrzeug hat etwa einen WBW von 7000-8500€ (1.4 TFSI, 131ktm, Ambition, einen haufen zusätzliche Ausstattung). Eigentlich sollte der Wagen wegen einem Rechtsstreit zum Händler zurück, und ich habe den bloß solange behalten bis wir einen vergleichbaren Wagen gefunden hätten...bloß finde ich da nichts. Wie errechnet man da jetzt den WBW, wenn es einfach keinen 1.4 TFSI in dem Baujahr gibt? Wenn mal alle paar Wochen einer bei Mobile aufgeführt wird, hat der rein gar nichts an Ausstattung. Mit was wird der also verglichen, wenn es nichts zum vergleichen gibt? oO
Beste Antwort im Thema
Zitat:
danach die Übergabe an einen Profi wäre effektiver gewesen.
das wäre das einzig sinnvolle gewesen!
Ähnliche Themen
49 Antworten
Kleines Update:
Gutachten ist bei mir eingetroffen.
WBW: 9000€ inkl MwSt
Restwert(-Angebot): 4500€
Reparaturkosten: 5700€ inkl MwSt
Die Auflistung der nötigen Arbeiten geht über mehr als 2 Seiten, die Kupplung steht (wie schon erwartet) allerdings nicht mit drin. Bin gespannt wie das dann bei der Reparatur läuft.
Laut meiner Versicherung hat der Unfallgegner bisher nicht auf die Kontaktaufnahme durch seine Versicherung reagiert, bis dahin wird die Schuldfrage auch nicht geklärt werden können.
Werde morgen seine Versicherung anrufen und ordentlich Terror machen. Absolute Unverschämtheit was die sich leisten. 16 Tage sind seit dem Unfall vergangen und REIN GARNICHTS hat sich getan.
Lg
Zitat:
@Razoring schrieb am 19. November 2015 um 22:17:51 Uhr:
.......Laut meiner Versicherung hat der Unfallgegner bisher nicht auf die Kontaktaufnahme durch seine Versicherung reagiert, bis dahin wird die Schuldfrage auch nicht geklärt werden können.
Werde morgen seine Versicherung anrufen und ordentlich Terror machen. Absolute Unverschämtheit was die sich leisten. 16 Tage sind seit dem Unfall vergangen und REIN GARNICHTS hat sich getan.
Lg
Terror machen ist sehr gut. Die Versicherung wird dann sofort ein Rollkomando hinschicken, welches direkt an Ort und Stelle alles klärt.
Die werden ihn angeschrieben haben und warten halt auf Antwort.
Vielleicht ist er ja auch in Urlaub gefahren oder........
Gruß Frank,
der weis, dass im Leben halt nicht alles glatt verläuft.
Man muss also 5.700 EUR investieren um auf den Wiederbeschaffungswert von 9.000 EUR zu kommen? Ist das nicht dann ein wirtschaftl. Totalschaden? 4.500 EUR Restwert plus 5.700 EUR Reparatur = 10.200 EUR. Also mehr als das Fahrzeug wert ist.
Oder rechne ich da falsch? Hatte noch nie nen Unfall ....
Zitat:
@Golf_GTsport schrieb am 20. November 2015 um 11:03:00 Uhr:
Man muss also 5.700 EUR investieren um auf den Wiederbeschaffungswert von 9.000 EUR zu kommen? Ist das nicht dann ein wirtschaftl. Totalschaden? 4.500 EUR Restwert plus 5.700 EUR Reparatur = 10.200 EUR. Also mehr als das Fahrzeug wert ist.
Oder rechne ich da falsch? Hatte noch nie nen Unfall ....
Der Restwert spielt in meinem Fall keine Rolle, da die rep.Kosten nur 63% des WBW entsprechen. Ab 75% kommt der Restwert erst ins Spiel. Selbst dann kann ich das Auto noch reparieren lassen, wenn die Kosten nicht höher als 130% des WBW liegen. In meinem Fall wären das 11 700€.
Diese 11700€ werde ich auch inklusive neuer Kupplung bei weitem nicht erreichen.
@Frank: Mir ist es herzlichst egal, weshalb sich der Chef zweier Restaurants nicht mehr bei seiner versicherung meldet, und das hat auch nicht mein Problem zu sein. Das einzige was mich zu interessieren hat, ist das kaputte Auto das seit über 2 Wochen aufm Parkplatz steht, und mein Job zu dem ich irgendwie hinkommen muss. Ein VN der im Urlaub ist, ist bei weitem kein Grund für die Versicherung, einen Geschädigten so lange hinzuhalten.
Lg
Zitat:
@Frank: Mir ist es herzlichst egal, weshalb sich der Chef zweier Restaurants nicht mehr bei seiner versicherung meldet, und das hat auch nicht mein Problem zu sein. Das einzige was mich zu interessieren hat, ist das kaputte Auto das seit über 2 Wochen aufm Parkplatz steht, und mein Job zu dem ich irgendwie hinkommen muss. Ein VN der im Urlaub ist, ist bei weitem kein Grund für die Versicherung, einen Geschädigten so lange hinzuhalten.
Lg
Da hast du natürlich nicht Unrecht. "Nur ist es halt dein Problem". Die Versicherung wird mit Sicherheit erst zahlen wenn der Fall für sie geklärt ist oder ein Gericht sie dazu zwingt.
Da gibt es ja "leider" genug Threads hier im Forum.
Gruß Frank,
der es nicht gut findet, dass ein Geschädigter sehr oft nur Ärger mit der Abwicklung hat.
Zitat:
Ab 75% kommt der Restwert erst ins Spiel
Das war vor sehr vielen Jahren einmal so. Inzwischen kommt der Restwert genau genommen immer ins Spiel, wobei man Verbandsbezogen eine Grenze bei 25 % empfiehlt.
Genau deshalb bin ich der Meinung, dass ein Anwalt einfach dazu gehört. Wenn Versicherungen das untereinander regeln, zieht man meist den Kürzeren
Zitat:
@tiramizu schrieb am 21. November 2015 um 09:32:47 Uhr:
Genau deshalb bin ich der Meinung, dass ein Anwalt einfach dazu gehört. Wenn Versicherungen das untereinander regeln, zieht man meist den Kürzeren
Dass ich dabei nicht den kürzeren ziehe, dafür werde ich schon sorgen

Hatte gestern abend bei seiner versicherung angerufen und nachgefragt, wie lange der Spaß noch dauern soll.
"Sie müssen sich an ihre Fristen halten".
Sie haben für Montag einen Termin mit dem VN angesetzt, hab in einer Mail direkt klar gestellt, dass ich denen auch nur bis Montag abend zeit geben werde, mir Ergebnisse zu liefern. Sollte dies nicht geschehen, werde ich rechtliche Schritte einleiten, den nutzungsausfall aufgrund unnötiger Verzögerung beim VN selbst einklagen, und ich habe damit gedroht den übermäßigen Lohnverlust einzuklagen, der mir dadurch entsteht dass ich ohne Auto nicht zur Arbeit komme. Die email habe ich mit dem Satz "Ich hoffe, für alle Parteien, dass mich diese Sache nicht den Job kostet" beendet.
Die Versicherung weiß, dass sie mir maximal 30% schuld anlasten können und versucht gerade nur die Kosten so gering wie möglich zu halten. Sollte die Androhung der Anwaltskosten, dem nutzungsausfall etc. nicht wirksam sein, setze ich das ganze eben in die Tat um.
Achja, sollte er sich bis Montag nicht bei denen melden, versuche ich ihn zu erreichen. Geht er nicht ran, schreibe ich ihm eben öffentlich auf Facebook. Eines seiner beiden Restaurants hat mit Sicherheit dort eine Seite. ??
Sorry, aber natürlich kommst Du zur Arbeit. Es fahren Bus und Bahn, Kollegen, Freunde, Bekannte und ein Leihwagen gibt es auch. Wenn Du unbezahlten Urlaub nimmst in der Zeit, ist das Dein Privatvergnügen. Nimmst Du Urlaub, hast Du keine finanziellen Einbußen. Mit dem Schrieb oben entlarvst Du Dich leider als Maulheld. Eine schlichte Fristsetzung von einer Woche und danach die Übergabe an einen Profi wäre effektiver gewesen.
Zitat:
danach die Übergabe an einen Profi wäre effektiver gewesen.
das wäre das einzig sinnvolle gewesen!
Zitat:
@tiramizu schrieb am 21. November 2015 um 16:50:54 Uhr:
Sorry, aber natürlich kommst Du zur Arbeit. Es fahren Bus und Bahn, Kollegen, Freunde, Bekannte und ein Leihwagen gibt es auch. Wenn Du unbezahlten Urlaub nimmst in der Zeit, ist das Dein Privatvergnügen. Nimmst Du Urlaub, hast Du keine finanziellen Einbußen. Mit dem Schrieb oben entlarvst Du Dich leider als Maulheld. Eine schlichte Fristsetzung von einer Woche und danach die Übergabe an einen Profi wäre effektiver gewesen.
Wenn du als Leiharbeiter angestellt bist, jeden Tag wo anders eingesetzt wirst und dabei Strecken von bis zu 60 KM zum Arbeitsplatz hast, bei dem du ohne Kollegen arbeitest, dann kommst du nicht immer mit Bus und Bahn überall hin. Das ist kein "unbezahlter" Urlaub, sondern das Ausbleiben von Aufträgen durch den Arbeitgeber aufgrund dessen dass er mich dort nicht "problemlos" einsetzen kann.
Tut mir leid, dass ich lieber diese Karte ausspiele, als direkt tausende von Euronen, die ich nicht besitze, in einen Anwalt zu stecken. Ebenso wenig kann ich mir einen Leihwagen nehmen, weil ich am Ende auf den gesamten Kosten hierfür sitzen bleiben könnte, sollte sich eine Teilschuld meinerseits rausstellen.
Zitat:
weil ich am Ende auf den gesamten Kosten hierfür sitzen bleiben könnte, sollte sich eine Teilschuld meinerseits rausstellen.
auch dieser Gedanke ist falsch und zeigt das du dringend fachanwaltliche Hilfe benötigst.
Zitat:
als direkt tausende von Euronen, die ich nicht besitze, in einen Anwalt zu stecken.
denk noch mal drüber nach, wie hoch dein tatsächliches Kostenrisiko wäre, zumindest eine Beratung beim Fachanwalt mit Einschätzung deiner Erfolgsaussichten und Beurteilung des Kostenrisikos solltest du in Anspruch nehmen!
Und für die Zukunft solltest du dir Gedanken über eine Verkehrsrechtschutzversicherung machen, die ist für Autofahrer inzwischen sehr empfehlenswert!
Naja, wenn er ja so gut Bescheid weiß und den Masterplan in der Tasche hat, dann frage ich mich, wozu er dieses Thema hier eröffnet hat.
Ich würde so nicht handeln und eine Versicherung kann und wird das bei ganz unbequemen Gesellen auch ganz schön hinausziehen können. Was hat man also gewonnen?
Ohne Rechtschutz ist das natürlich ein Thema, aber dann wäre Diplomatie erst recht angebracht anstelle des Holzhammers. Interessiert mich eigentlich nur noch wie es ausgeht. Er weiß ja ansonsten bestens Bescheid.
Zitat:
@tiramizu schrieb am 22. November 2015 um 09:47:00 Uhr:
Interessiert mich eigentlich nur noch wie es ausgeht.
Dann musst du dich wahrscheinlich ein wenig gedulden. Der Unfallgegner hat von seiner Versicherung das Formular bekommen und dadurch mitbekommen dass ich die Schuld nicht nur bei mir sehe. Daraufhin hat er mich angerufen, mich angeschnauzt, mir versprochen dass er mich anzeigt und die ganze Sache herzlichst gerne vor Gericht bringt.
Achja, am Telefon ist ihm dann auch plötzlich eingefallen, dass er, als wir nach dem Unfall etwa 15 Sekunden lang da standen bevor wir gegangen sind, bei der Dunkelheit und den blendenden Scheinwerfern der Autos um uns rum das Auto eines Bekannten erkannt hat den er jetzt als Zeuge hat der seine (falsche) Version, bei der ein alleiniges Verschulden meinerseits zu träfe, bestätigen kann.
Ich gehe mal schwer davon aus, dass mein Fahrzeug erst zur Reparatur freigegeben wird, wenn das Ganze in ein paar Monaten durch ein Gericht entschieden wurde?
Zitat:
@Razoring schrieb am 23. November 2015 um 21:56:08 Uhr:
Ich gehe mal schwer davon aus, dass mein Fahrzeug erst zur Reparatur freigegeben wird, wenn das Ganze in ein paar Monaten durch ein Gericht entschieden wurde?
Eine Reparaturfreigabe erteilt immer nur einer: Der Geschädigte und keiner sonst - bzw. eben der der den Reparaturauftrag unterschreibt.
Die Versicherung hat da nichts zu melden, freizugeben oder sonstwie mitzubestimmen. Die hat - ggf. abhängig von der Haftungsverteilung - Schadenersatz zu leisten. Zögert sich die Regulierung lange hinaus kannst du auch vorab reparieren auf Kredit und die Zinskosten einfordern wenn du das rechtzeitig angekündigt hast.
Aber da spielen so viele Dinge mit rein dass Laien nur der Weg zum Verkehrsrechtsanwalt zu empfehlen ist, sonst verliert man mehr Geld als der Anwalt schlimmstenfalls kostet. Oder will man sich ggf. vor Gericht ohne Anwalt gegen eine Versicherung und einen Unfallgegner mit Anwalt bei strittiger Haftungsfrage vor Gericht auseinandersetzen ohne jegliche juristische Kenntnisse? Sicher nicht.