Unfall frage, was zahlt die gegnr. Versicherung?

Ford Mondeo Mk3 (B4Y, B5Y, BWY)

Tut mir leid ist kein direktes Mondeo Thema.
Aber wir haben heute einen Unfall auf der Autobahn gehabt, im Stau ist uns einer mit ca 80km/h ins heck geknallt. Ich war der Fahrer, aber der Wagen ist auf meinen Vater angemeldet, der auch dabei war. Erste Frage: Kann die gegnerische Versich. probleme deswegen machen?
Da der Unfallverursacher ja sowieso schuld ist, ist nun meine Frage was die Versich. alles zahlt. Bsp.: Der Wagen hatte einen Wert von ca. 21.000€, jetzt werden wir den Wagen für etwa 5000-6000€ verkaufen, bezahlt nun die Versich. den Rest zum eig. Wert des Wagens?
So wie es aussieht hat der Wagen einen Totalschaden, da er komplett verzogen ist u.a. schließen die Türen nicht mehr.
Wäre nett, wenn die Mods das thema nicht löschen und mir jemand helfen könnte.
Wir haben übrigens Glück gehabt, ein angebrochener Wirbel, hat sich zum Glück, bei meiner Mutter, nicht bestättigt.
hier paar Bilder
http://i34.tinypic.com/b8w8rq.jpg

Beste Antwort im Thema

Hallo,
ein wenig Aufkärung:
Einen Anwalt benötigt man nur bei Personenschaden, der hier ja auch vorliegt. Die Mutter hat die Wirbel weh, also Schmerzensgeld.
Aktuelle Rechtsprechung:
Schadenminderungspflicht durch Verzicht auf Gutachter, ist bei Schäden bis 700 € ist gerichtlich bestätigt.
Also da nur Kostenvoranschlag liefern.
Anwalt geht immer.
Schaden wird ersetzt bis zum Wiederbeshaffungswert eines gleichwertigen PKW ( Bj, Laufleistung, Pflegzustand, Ausstattung)

Wird der PKW als wirtschaftlicher Totalschaden gewertet, also rep. Kosten über Wiederbeschaffungswert, so muss der Gutachter !(jeder) das Fahrzeug auf dem freien Markt anbieten und den Höchstbieter ermitteln.
Dieser bestätigt aber sein Gebot und ist auch verpflichtet, egal wie der Fabelpreis ist, das Fahrzeug binnen 14 Tagen beim Geschädigten abzuholen, gegen Bares !!!
Die Adresse, Tel. Nummer, Fax, Mailadresse des Bieters, hat im Gutachten zu stehen, damit der Höchstbieter kontaktiert werden kann. 

Das ist wichtig, da die Versicherung so einen verbindlichen Restwert als Kalkulationsbasis hat.
Es wird also vom Käufer des Unfallauto der Biete Wert ausgezaht und von der Versicherung der Rest, zum Wiederbeschaffungswert.

Wer Mehrwertsteuer ausweisen kann, bekommt keine ersetzt, das ist doch logisch.
Wer nicht, also Privatpersonen, kaufen beim Händler und bekommt den Kaufpreis bis zum Wiederbeschaffungswert.

Wenn die Versicherung oder der Gutachter einen Vergleichswert aus dem Internet ziehen, der in München ist, ich aber in Köln wohne, so muss ich den nicht akzeptieren. Der regionale Wert ist rechtsverbindlich, nicht der aus dem Internet.

Mehrwertsteuer Abzug, gibt es nur bei fiktiver Abrechnung. Also Gutachten abgerechnet und keine Rechnung vorgelegt.
Also bei Schwarzbastlern.

Die Versicherung zahlt beim Totalschaden.
Ca. 10-14 Tage Nutzungsausfall oder Leihwagen.
Anmelde, Abmeldegebühr, Nummerschilder.
Anwalt
Gutachter
Wiederbeschaffungswert im regionalen Bereich.
25 € Auslagenpauschale für Tel. Porto, etc.

Dazu bei Verletzten das Schmerzensgeld und die Behandlungskosten, fahrten zum Arzt. 

Beim Mietwagen ist daruf zu achten, er sollte ein Klasse niedriger liegen. als Mondeo vorher, Focus als Leihwagen.
Zudem mit dem Vermieter schriftlich vereinbaren: Der Vermieter darf nur die Beträge in Rechnung stellen, die die Versicherung akzeptiert. Eine darüber hinausgehende Rechnungstellung erfolgt nicht !

So schützt man sich vor Forderungen, unseriöser Vermieter.

Gruß Heinz

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danke für die Tipps, lass am montag erstmal einen gutachten machen, von meiner seite aus und dann werden wir weiter sehen

Hallo,
ein wenig Aufkärung:
Einen Anwalt benötigt man nur bei Personenschaden, der hier ja auch vorliegt. Die Mutter hat die Wirbel weh, also Schmerzensgeld.
Aktuelle Rechtsprechung:
Schadenminderungspflicht durch Verzicht auf Gutachter, ist bei Schäden bis 700 € ist gerichtlich bestätigt.
Also da nur Kostenvoranschlag liefern.
Anwalt geht immer.
Schaden wird ersetzt bis zum Wiederbeshaffungswert eines gleichwertigen PKW ( Bj, Laufleistung, Pflegzustand, Ausstattung)

Wird der PKW als wirtschaftlicher Totalschaden gewertet, also rep. Kosten über Wiederbeschaffungswert, so muss der Gutachter !(jeder) das Fahrzeug auf dem freien Markt anbieten und den Höchstbieter ermitteln.
Dieser bestätigt aber sein Gebot und ist auch verpflichtet, egal wie der Fabelpreis ist, das Fahrzeug binnen 14 Tagen beim Geschädigten abzuholen, gegen Bares !!!
Die Adresse, Tel. Nummer, Fax, Mailadresse des Bieters, hat im Gutachten zu stehen, damit der Höchstbieter kontaktiert werden kann. 

Das ist wichtig, da die Versicherung so einen verbindlichen Restwert als Kalkulationsbasis hat.
Es wird also vom Käufer des Unfallauto der Biete Wert ausgezaht und von der Versicherung der Rest, zum Wiederbeschaffungswert.

Wer Mehrwertsteuer ausweisen kann, bekommt keine ersetzt, das ist doch logisch.
Wer nicht, also Privatpersonen, kaufen beim Händler und bekommt den Kaufpreis bis zum Wiederbeschaffungswert.

Wenn die Versicherung oder der Gutachter einen Vergleichswert aus dem Internet ziehen, der in München ist, ich aber in Köln wohne, so muss ich den nicht akzeptieren. Der regionale Wert ist rechtsverbindlich, nicht der aus dem Internet.

Mehrwertsteuer Abzug, gibt es nur bei fiktiver Abrechnung. Also Gutachten abgerechnet und keine Rechnung vorgelegt.
Also bei Schwarzbastlern.

Die Versicherung zahlt beim Totalschaden.
Ca. 10-14 Tage Nutzungsausfall oder Leihwagen.
Anmelde, Abmeldegebühr, Nummerschilder.
Anwalt
Gutachter
Wiederbeschaffungswert im regionalen Bereich.
25 € Auslagenpauschale für Tel. Porto, etc.

Dazu bei Verletzten das Schmerzensgeld und die Behandlungskosten, fahrten zum Arzt. 

Beim Mietwagen ist daruf zu achten, er sollte ein Klasse niedriger liegen. als Mondeo vorher, Focus als Leihwagen.
Zudem mit dem Vermieter schriftlich vereinbaren: Der Vermieter darf nur die Beträge in Rechnung stellen, die die Versicherung akzeptiert. Eine darüber hinausgehende Rechnungstellung erfolgt nicht !

So schützt man sich vor Forderungen, unseriöser Vermieter.

Gruß Heinz

Zitat:

Original geschrieben von hepesi


Hallo,
ein wenig Aufkärung:
...
Gruß Heinz

Hallo Heinz,

ich möchte dir nicht wirklich zu nahe treten, und mit vielem von dem was du da schreibst hast du sicher Recht...

Andere Behauptungen sind zumindest gefährliche Halbwahrheiten... "Anwalt braucht man nur bei Personenschaden" da dreht sich mir schon der Magen um... oder die Behauptung zur Ermittlung des Restwertes... Quatsch! Versicherungsgutachter arbveiten so... die eigene Versicherung hat möglicherweise Zugriff auf dein Auto, eine gegnerische Versicherung kann weder mein Auto veräussern, noch irgendwo feilbieten...

Darüber gibt es Urteile en masse.

Wenn ich meinen Gutachter vormittags beauftrage, liegt mir am anderen Morgen das Gutachten vor! wann hat der die Kiste dann wem angeboten???

Ich mach das nu schon seit gestern, und ich traue es mir nicht zu slbst immer alles richtig zu machen... deshalb nehme ich einen Anwalt...
nur mal so zum drüber nachdenken 😉

Zitat:

Original geschrieben von mondeotaxi



Zitat:

Original geschrieben von hepesi


Hallo,
ein wenig Aufkärung:
...
Gruß Heinz
Hallo Heinz,
ich möchte dir nicht wirklich zu nahe treten, und mit vielem von dem was du da schreibst hast du sicher Recht...
Andere Behauptungen sind zumindest gefährliche Halbwahrheiten... "Anwalt braucht man nur bei Personenschaden" da dreht sich mir schon der Magen um... oder die Behauptung zur Ermittlung des Restwertes... Quatsch! Versicherungsgutachter arbveiten so... die eigene Versicherung hat möglicherweise Zugriff auf dein Auto, eine gegnerische Versicherung kann weder mein Auto veräussern, noch irgendwo feilbieten...
Darüber gibt es Urteile en masse.
Wenn ich meinen Gutachter vormittags beauftrage, liegt mir am anderen Morgen das Gutachten vor! wann hat der die Kiste dann wem angeboten???

Ich mach das nu schon seit gestern, und ich traue es mir nicht zu slbst immer alles richtig zu machen... deshalb nehme ich einen Anwalt...
nur mal so zum drüber nachdenken 😉

Ups, Irrtum mein Herr, du verbreitest Halbwissen.

Aufklärung:

Nur mal so am Rande, ich bin Regulierungsbevollmächtiger einer Versicherungsgesellschaft.
Ich mache das täglich !
Nichts davon ist Halbwissen, sondern Profiwissen.

Nochmal. einen Anwalt braucht man nur, wenn es unklare Sachlagen gibt.
Höhe Schmerzensgeld z.B. oder Teilschuld.
Richtig ist auch, wenn das Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, kann die Versicherung den Restwert am Markt, über ein Internet Angebot bestimmen lassen.
So was muss ein Gutachter im Gutachten berücksichtigen und auch die max. Gebote aus der Restwertbörse, der Versicherung mitteilen und ins Gutachten schreiben, damit der Restwert bestimmt werden kann.
Wie bitte soll sonst ein korrekter Restwert ermittelt werden, wenn nicht nach Gebot.
Das ist sogar zum Vorteil des Geschädigten, sonst gibt ein Gutachter einen Restwert an mit, z.B. 3000 €, aber beim Geschädigten bleibt das Auto auf dem Hof, weil ihn niemand zu diesem Preis haben will.

Wenn es sich um einen Reparaturschaden handelt, also kein wirtschaftlicher Totoalschaden, dann ist deine Sicht richtig. Heute Gutachter, morgen Gutachten, mit Schadensumme.
Aber eben nur dann.
Und beim Totalschaden gilt meine Regel 100%, darum nochmal genau lesen.

Aufgrund dieser gerichtlich so abgesegneten Verfahrensweise, bekommt man also seinen korreten Fahrzeugwert, da der Höchstbieter aus der Internet Restwertbörse, das Auto abnehmen muss !!!
Warum dann Anwalt ?
Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungsdauer, stehen ebenfalls im Gutachten !
Die durch die Versicherung zu zahlenden Kosten, habe ich ja vorher schon gelistet,

Dabei ist mir durchgegangen, der Geschädigte hat auch noch Anspruch auf die Zinsen, wenn er sich für die Neuanschaffung ein Übergangsdarlehn aufnimmt, oder Überziehung anfällt.

Dazu muss er der Versicherung eine Zinsbescheinigung nach Abwicklung des Schadens nachreichen und bekommt die Zinsen fürs Darlehn oder Überziehung ersetzt und zwar für die Dauer von Ersatzfahrzeugkauf, bis Regulierung, besser Geldeingang durch die Versicherung.

Und wer immer gleich zum Anwalt rät, ist Anwalt und macht Geschäfte damit, oder sollte sich aus Preisdiskusionen über Versicherungsbeiträge zurückhalten.
Ein Anwalt nimmt gerne 500 € für so eine Abwicklung, das entspricht einer Versicherungs-Jahresprämie meines Mondeo.
Wenn einer von 100 Mondeo Fahrer das also so macht, kostet das dich nächstes Jahr 5 Euro plus Bearbeitungsgebühr bei der Versicherung, wie Schriftwechsel Anwalt, plus Polizeiberichtsgebühr, wenn der Anwalt den anfordert 47,50 €, macht so gesamt deutlich über 600 €,
also 6 Euro für Dich und 6 Euro für mich und 6 Euro für Forumsmitglieder.

Noch Fragen dazu ???????????????????????????

Gruß Heinz

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Zitat:

Original geschrieben von hepesi



Ups, Irrtum mein Herr, du verbreitest Halbwissen.

Aufklärung:

Nur mal so am Rande, ich bin Regulierungsbevollmächtiger einer Versicherungsgesellschaft.
Ich mache das täglich !
Nichts davon ist Halbwissen, sondern Profiwissen.

Nochmal. einen Anwalt braucht man nur, wenn es unklare Sachlagen gibt.
Höhe Schmerzensgeld z.B. oder Teilschuld.
...

Dabei ist mir durchgegangen, der Geschädigte hat auch noch Anspruch auf die Zinsen, wenn er sich für die Neuanschaffung ein Übergangsdarlehn aufnimmt, oder Überziehung anfällt.

Ein Anwalt nimmt gerne 500 € für so eine Abwicklung, das entspricht einer Versicherungs-Jahresprämie meines Mondeo.
Wenn einer von 100 Mondeo Fahrer das also so macht, kostet das dich nächstes Jahr 5 Euro plus Bearbeitungsgebühr bei der Versicherung, wie Schriftwechsel Anwalt, plus Polizeiberichtsgebühr, wenn der Anwalt den anfordert 47,50 €, macht so gesamt deutlich über 600 €,
also 6 Euro für Dich und 6 Euro für mich und 6 Euro für Forumsmitglieder.

Noch Fragen dazu ???????????????????????????

Gruß Heinz

Du bist aber schon Sicher, dass du in der Schadensabteilung einer Versicherung arbeitest??

besonder gut finde ich ja deine Anwaltspauschale... meiner rechnet nach BRAGO ab... 😉

wenn übrigens einer deiner Kunden mal n Ford Taxi ausm Kreis Gütersloh Totalschaden fährt wir dir mein Anwalt dass mit dem restwert erklären...
deine Versicherung wird nicht die erste sein!

ausserdem wissen wir ja nun wopher der Wind weht... durch Eigennutz gefärbte Halbwahrheiten!

Zitat:

Original geschrieben von mondeotaxi



Zitat:

Original geschrieben von hepesi



Ups, Irrtum mein Herr, du verbreitest Halbwissen.

Aufklärung:

Nur mal so am Rande, ich bin Regulierungsbevollmächtiger einer Versicherungsgesellschaft.
Ich mache das täglich !
Nichts davon ist Halbwissen, sondern Profiwissen.

Nochmal. einen Anwalt braucht man nur, wenn es unklare Sachlagen gibt.
Höhe Schmerzensgeld z.B. oder Teilschuld.
...

Dabei ist mir durchgegangen, der Geschädigte hat auch noch Anspruch auf die Zinsen, wenn er sich für die Neuanschaffung ein Übergangsdarlehn aufnimmt, oder Überziehung anfällt.

Ein Anwalt nimmt gerne 500 € für so eine Abwicklung, das entspricht einer Versicherungs-Jahresprämie meines Mondeo.
Wenn einer von 100 Mondeo Fahrer das also so macht, kostet das dich nächstes Jahr 5 Euro plus Bearbeitungsgebühr bei der Versicherung, wie Schriftwechsel Anwalt, plus Polizeiberichtsgebühr, wenn der Anwalt den anfordert 47,50 €, macht so gesamt deutlich über 600 €,
also 6 Euro für Dich und 6 Euro für mich und 6 Euro für Forumsmitglieder.

Noch Fragen dazu ???????????????????????????

Gruß Heinz

Du bist aber schon Sicher, dass du in der Schadensabteilung einer Versicherung arbeitest??

besonder gut finde ich ja deine Anwaltspauschale... meiner rechnet nach BRAGO ab... 😉

wenn übrigens einer deiner Kunden mal n Ford Taxi ausm Kreis Gütersloh Totalschaden fährt wir dir mein Anwalt dass mit dem restwert erklären...
deine Versicherung wird nicht die erste sein!

ausserdem wissen wir ja nun wopher der Wind weht... durch Eigennutz gefärbte Halbwahrheiten!

Oh sorry der Herr, wenn der Auspruch, der Anwalt nimmt schon mal gerne 500 € dafür, nicht korrekt ist.

Ja der Anwalt rechnet nach Brago.

Nur Brago richtet sich nach Streitwert, der ist bei dem hier vorliegenden Schaden, 21000 € plus Schmerzensgeld, Mietwagen, Ummeldebühr, Gutachterkosten, etc. etc. schon mal mindestens bei 24000 €.

Korrekt müsste er noch den Restwert wieder abziehen, aber woher weiß er den ???

Ach da war das Gutachten mit dem Restwert, aus der Restwertbörse.

Und da sagt der Anwalt, nachdem er seine Liste mit Brago aufschlägt, lecker, die 500 € waren zu niedrig angesetzt. Wetten !

Und zu deinem Spruch, Halbwissen in Eigennutz, kann ich nur sagen, ich bemitleide deine Sicht.

Meine Vorstellung hier, war juristisch einwandfrei, fachlich kompetent und sachlich.

Der Versicherung ist es wurscht egal, wenn einer direkt zum Anwalt läuft, auch mit einem Bagatellschaden, die nimmt das über die sogenannte errechnete Bedarfsprämie wieder rein.

Und zahlen tun wir dann alle, auch du, also Gehirn einschalten, vor dem Schreiben.

Denn es ist nicht im Sinne der Nutzer hier, ihr Geld mit vollen Händen aus den Fenster zu werfen, sondern zu sparen. Darum sind viele auch im Forum, da sie selber basteln, schrauben und pflegen.
Wer die Kohle hat, geht zur Werkstatt und lässt machen, der kümmert sich sicher nur aus Hobby ums Forum, oder aus Wissensdurst und Fun.

Aber so Taxiunternehmer wie du, gehen j nur zum Anwalt, um das max. aus der Versicherung rauszunehmen und dann im Hinterhof um die Ecke reaprieren zu lassen.

Solltest ausgerechnet du dies nicht so handhaben, nehme ich den letzten Satz auch gerne wieder zurück, nach Prüfung einiger Schäden mit Taxis in Gütersloh.

Die Anzahl ist überschaubar.

Gruß Heinz

Zitat:

Original geschrieben von hepesi



Aber so Taxiunternehmer wie du, gehen j nur zum Anwalt, um das max. aus der Versicherung rauszunehmen und dann im Hinterhof um die Ecke reaprieren zu lassen.

Solltest ausgerechnet du dies nicht so handhaben, nehme ich den letzten Satz auch gerne wieder zurück, nach Prüfung einiger Schäden mit Taxis in Gütersloh.

Die Anzahl ist überschaubar.

Gruß Heinz

Da ich nicht aus Gütersloh komme fühle ich mich nicht angesprochen! Das ist möglicherweise auch gut so!

Ich würde mich ungern solcher Machenschaften bezichtigen lassen!

Disqualifiziert hast du dich spätestens mit der Bemerkung dass "Ihr" Versicherer ja quasi alles zahlt! Meine Erfahrungen sind da ein wenig anders...

Ich mache weder die Lauferei für 25 oder 30 € Unkostenpauschale, noch gehe ich das Risiko ein, einen Teilbetrag nicht zu bekommen!

Zum Anwalt gehe ich, weil es mein gutes Recht ist, ich nichts kaputt gemacht habe (bzw. mein Mitarbeiter) und ich auch nicht meine Zeit in die Schadensabwicklung stecken muss. Offensichtlich hat ja zumindest ein Sachbearbeiter in deinem Schadenbüro eine derart hohe Meinung von meiner Berufsgruppe, dass sich für mich kein anderes Verhalten empfiehlt!
Wenn es auch nur eine Versicherung gäbe, die bereit wäre meine Ansprüche im Haftpflichtbereich zu akzeptieren, beim Leihtaxi kein Fass aufzumachen, die Reparaturzeit nicht anzuzweifeln usw. würde ich möglicherweise auch nicht zum Anwalt gehen... schon garnicht wenn mir für die Schadensabwicklung Aufwandsgerechhte 150 - 200 € erstattet würden, und nicht lächerliche 25 oder 30!.

Aber du hast Recht... ich habe keine Ahnung!

Noch ein Grund warum, ich immer zum Anwalt gehe!

Gruß

mondeotaxi!

Hallo und guten Tag,

@ heinz: Nachdem ich hier geschildert habe, wie es mir mit der Abwicklung eines fremdverschuldeten Schadens bei gebotener Eile ging, werde ich z. B. NIEMALS aber auch garantiert nie nie nie mehr ohne Anwalt etwas regulieren lassen.

Mir fährt einer ins Auto , einen damals gerade 2 Jahre alten VW Käfer, demoliert Kotflügel, Kofferhaube, Stoßstange und Reifen mit Felge, und dann erklärt der oberkluge Angestellte der Versicherung, ich hätte ja nun Neuteile an ein immerhin schon 2 Jahre altes Auto geschraubt bekommen und müsse einen Abzug wegen "Neu für Alt" und nix Unfallwagen hinnehmen. Das Auto bei einem eingetragenen VW - Fachbetrieb reparieren lassen, dafür , um das zu bezahlen , die Urlaubskasse geopfert und soll dann nicht den Rechnungsbetrag zurückbekommen ? Und dann:"Sie nehmen jetzt, was ich Ihnen biete, oder das ganze kann nicht hier im Schadenschnelldienst erledigt werden, was bis zu 6 Wochen dauern kann"

Was für ein obermieses charakterloses Verhalten dieses abgrundtief verachtenswürdigen Versicherungsangestellten !!
Stell Dich bitte bitte nicht auf eine Stufe mit dem!

Von solcher "Einsparwut" dieses Mannes wurden garantiert keine niedrigeren Versicherungsprämien erreicht !
Der hat höchstens noch in dem Verein Karriere gemacht und die Gewinne erhöht.

Noch nach all den Jahren so wütend, ich mag garnicht grüßen!

Hallo Taxi und Versicherung:

Streitet doch nicht Jungs!

Bei Halbwahrheiten hat man immerhin schon 50% Wahrheit. Man könnte auch sagen, dass Ihr Beiden die Sache vielleicht nur etwas anders, vielleicht jeder aus einem anderen Blickwinkel, seht.

Wenn es so einfach wäre die Wahrheit einvernehmlich festzustellen gäbe es keine Gerichte in Deutschland. 😛

Auf alle Fälle waren die Aussagen von hepesi fundiert und ausführlich. - Danke dafür! 😉

Zitat:

Original geschrieben von XJohnwert


Hallo und guten Tag,

@ heinz: Nachdem ich hier geschildert habe, wie es mir mit der Abwicklung eines fremdverschuldeten Schadens bei gebotener Eile ging, werde ich z. B. NIEMALS aber auch garantiert nie nie nie mehr ohne Anwalt etwas regulieren lassen.

Mir fährt einer ins Auto , einen damals gerade 2 Jahre alten VW Käfer, demoliert Kotflügel, Kofferhaube, Stoßstange und Reifen mit Felge, und dann erklärt der oberkluge Angestellte der Versicherung, ich hätte ja nun Neuteile an ein immerhin schon 2 Jahre altes Auto geschraubt bekommen und müsse einen Abzug wegen "Neu für Alt" und nix Unfallwagen hinnehmen. Das Auto bei einem eingetragenen VW - Fachbetrieb reparieren lassen, dafür , um das zu bezahlen , die Urlaubskasse geopfert und soll dann nicht den Rechnungsbetrag zurückbekommen ? Und dann:"Sie nehmen jetzt, was ich Ihnen biete, oder das ganze kann nicht hier im Schadenschnelldienst erledigt werden, was bis zu 6 Wochen dauern kann"

Was für ein obermieses charakterloses Verhalten dieses abgrundtief verachtenswürdigen Versicherungsangestellten !!
Stell Dich bitte bitte nicht auf eine Stufe mit dem!

Von solcher "Einsparwut" dieses Mannes wurden garantiert keine niedrigeren Versicherungsprämien erreicht !
Der hat höchstens noch in dem Verein Karriere gemacht und die Gewinne erhöht.

Noch nach all den Jahren so wütend, ich mag garnicht grüßen!

Hallo,

Danke an die Vorschreiberin, für das fundiert und ausführlich !

So war es tatsächlich.

Nun mal Zahlen. Bei einem Schaden von 2500 € kann ein Anwalt mit der Versicherung 272 € abrechnen.
Bei einem Schaden von 20000 € mind. 792,54 € bei Brago 1,0 und wenn der Schaden mit einem Brief erledigt ist.
Ist der Schaden aufwändiger so rechnet der Anwalt Brago 1,3 das sind 1023,16 €.

Die schlagen auf die Prämie aller Versicherten durch. Bitte Anwalt fragen, die Zahlen sind Tagesaktuell und korrekt ! Ich bürge dafür !

Schade das wie hier im Zitat, manche immer noch von Schäden berichten, die vor vielen Jahren geschehen sind und nicht berücksichtigen, dass es heute viele viele neue und duch massenweise Gerichtsurteile untermauerte Rechtslagen und Pflichten beider Seiten gibt.

Mit den Käfer den Schaden hätte auch ein Anwalt nicht besser geregelt, zu der Zeit gab es den Abzug alt für neu tatsächlich noch.
Im Haftpflichtrecht, gibt es das auch noch, so bekomme ich für ein vom "Kumpel " beschädigtes Handy was 2 Jahre alt ist, auch kein neues, sondern den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen, was auch gut so ist, sonst würde alles was mal neu gemacht werden müsste, ein Versicherungsfall.

Ein 2 Jahre altes Autos ist ja auch nicht mehr neu, warum dann neu bezahlen, wenn er auf dem Gebrauchtwagenmarkt ja auch nicht mehr bringen würde, als die Versicherung bezahlt ???

Dabei haben aber alle führenden Versicherungen, den Abzug alt für neu aktuell aus den Versicherungsbedingungen für KFZ entfernt und es wird dieser Abzug nicht mehr gemacht, beim KFZ Schaden.
Zum Beispiel gab es früher auch, alter Lack- neuer Lack. Alter Lack nur noch 70% da Steinschlag daruf, also zahlt Geschädigter für neuen Lack 30% selber.
Wie geschrieben, das gibt es bei führenden Versicherer nicht mehr, aber noch bei einigen direkten.

Heute muss der Geschädigte, der Versicherung natürlich eine Prüfung des Schaden ermöglichen.

Ergibt diese eine zweifelsfreie Höhe und Schuld, so sollte es ohne Komplikationen ablaufen.
Die abrechnungsfähigen Nebenkosten habe ich oben aufgeführt, diese sind mittlerweilen alle gerichtsfest.
Aus der Nummer kommt keine Gesellschaft raus.

Und wenn ich einen Schaden reguliere und habe alle Unterlagen komplett vorliegen.
Schadenmeldung, Zeugenaussagen evtl., Gutachten, Rechnungen, so ist der Anspruch sehr einfach zu ermitteln und in 10 min, geregelt und das korrekt !

Klar gibt es Versicherer, die sich sträuben korrekt abzurechnen, aber ein Blick in bestimmte Statistiken, würde hier helfen.

Es ist eben Charakter, sich nicht beim günstigsten Versicherer zu versichern, sondern eben auch bei einem der in der Schadenabwicklung, auf den ersten Plätzen steht und im Zufriedenheitsbarometer der Kunden ganz oben.

Wer würde sich keinen Kopf machen, wenn er wirklich das schlimmste erlebt, was einem Autfahrer geschehen kann.

Es läuft ein Kind vors Auto. Nun ziert sich die eigene Versicherung da zu zahlen, da hätte ich ein mieses Gewissen als Kunde, vor allem den Eltern des Kindes gegenüber und dem Kind gegenüber.
Es gibt Versicherer die den durchschnittlichen Personenschaden nach 7,3 Jahren abschließend geregelt haben.
Es gibt 2 Versicherer die das nach 2,6 Jahren erledigt haben.

Da schlechte Beispiel davon, ist eine Gesellschaft die zwar auch Büros unterhält und Vertrauensmänner und Frauen beschäftigt, aber diese nicht im Hauptberuf aus dem Fach kommen und die auch keine Regulierungsvollmachten haben.

Als positives Beispiel ist zu melden, eine Gesellschaft , die sogar ähnliche Struckturen aufweist auch Vertrauensleute beschäftigt aber nur geprüfte aus dem Beruf. Deren Hauptsitz ist in Münster.

Ich versichere mich auch, damit der, den ich schädige, korrekt sein Geld bekommt.

Die Zeitschrift Capital hat doch aktuell Ende September, bzw. zum 01.10.2008 den Versicherungschampion gekührt.

Platz 2 von 150 vergleichen, für meine Gesellschaft.

Sollte man hier bei einer Gesellschaft sein, die einen der ersten 5-8 Plätze belegt, kann man sich gut aufgehoben fühlen und auch mal sehen, wo man keine Probleme haben sollte.
Aus rechtlichen Gründen, darf ich die Gesellschaften hier nicht angeben.

Ich kann nur abschließend schreiben, hält man sich an meine Aufstellung, so wird die Regulierung kein Problem.

Und wer weiter zum Anwalt will, weil ihm 25 € zu wenig sind und glaubt das der Anwalt einen Schaden mit 20000 € Volumen mit 200 € Kostenpauschale oder so was abrechnet, der täuscht sich gewaltig, es geht nach Streitwert und da sind 200 € kleingeld.

Jeder Anwalt freut sich wenn bei einem Schaden jemand rein kommt und es geht alleine um 30000 € PKW plus Personenschaden plus Schmerzensgeld etc. Für diesen einen Schaden bekommt der Anwalt soviel, da gehen andere einen Monat arbeiten.

Und sowie dazu ! Taxifahrer hören und sehen viel, haben oft eine gute Allgemeinbildung, haben Ortskenntnis und sind wirklich zu was zu gebrauchen.

Nur aus so einer fachlichen, korrekten Darstellung, sollten sie nicht Halbwissen zum gültigen machen und falsche Infos weitergeben.

Ich plädiere für eine vernüftigen Austausch, zwischen Gesellschaft und Geschädigtem, bei dem der Geschädigte das Recht auf freie Werkstattwahl und Gutachterwahl hat, was ihm auch nicht zu nehmen ist.
Die Kosten die er zusätzlich geltend machen kann, sind auch festgelegt.

Aber Anwälte sollten nur beauftragt werden bei unklarer Rechtslage, Teilschuld und mit der Einforderung von Schmerzensgeld. Nicht aber mit der Abwicklung des normalen klaren Schadens.

Das kostet das Geld aller Autofahrer und schlägt sich in den Prämien nieder.

Gruß Heinz

Lieber Hepesi... neben der Bauernversicherung die du hier als leuchtensdes Beispiel darstellst kann ich nur sagen, dass ebendiese, und die fürs Leben für mich zu den Hauptgründen dafür gehören zum Anwalt zu gehen!

Übrigens gehe ich davon aus, dass die Versicherung durch Reduzierung ihrer Schadenbüros um 50% ebensogut Geld einparen könnte als wenn wir alle auf den Anwalt verzichten würden! Dass bei einem hohen Schaden runden 5% Anwaltshonorar entstehen halte ich genausowenig für ein Problem, wie das ein Schaden im Schadenbüro der Versicherung geprüft wird. Auch das kostet Geld.
In deinem Beitrag kritisierst du, das es Versicherer gibt, die Nicht-Fachleute in diesem sensiblem Feld beschäftigen. Gleichzeitig willst du uns Nicht-Fachleuten aber ausreden, einen Fachmann (Rechtsanwalt) hinzuzuziehen!
Das ist doch zumindest ein wenig einseitig von der Gewichtung... findest du nicht?

Die in meinem Beitrag genante Pauschle war übrigens nicht für unseren Anwalt, sondern für mich gedacht! Dass dieser deutlich mehr bekommt ist mir klar. Klar muss aber doch auch sein, dass ich so einen Schaden nicht in ein oder zwei Stunden abwickeln kann... alleine der Austausch zwischen mir und der Versicherung für den du plädierst wird ein mehrfaches an Zeit in Anspruch nehmen als mit 25 € bezahlt ist! Für mich als selbstständigen Unternehmer ist Zeit Geld...!

Da kann ich dem Mondeotaxi nur zustimmen
Ich warte jetzt schon seit über 6 Wochen auf kullierung meines Schadens
Die Schuldfrage ist glasklar und nachdem mir die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter nahe legen wollte habe ich mir sofort einen
Anwalt genommen einen Gutachter meines Vertauens gewählt und warte jetzt aufs Geld um den Schade beheben zu lassen .
Mein Anwalt hat die gegnerische Versicherung schon zwei mal angeschrieben und zuletzt telefonisch höflich um überweisung der Schadenssumme
gebeten, die lapidare Antwort war man müsste das Gutachten genauestens prüfen .
Die ziehen das ordentlich in die Länge was bei zig Schäden aus Versicherungssicht ja auch Sinn macht.
Vermutlich würd wohl erst mal die Mehrwertsteuer nicht mit überwiesen die kann ich mir dann nach der Reparatur von der Versicherung holen
Ohne Anwalt würde ich vermutlich über den Tisch gezogen
Grüße Rolli

Hallo,

also finde das hier sehr interessant.

Ich für meinen teil muss sagen, dass jeder jedem misstraut ist doch das Hauptproblem. Ich denke das man doch am besten kommt wenn man sich nen "versicherungsmenschen" sucht dem man vertraut und dann läuft das auch alles viel besser und schneller, ohne das man das gefühlt da beschissen zu werden...

GruSS

Zitat:

Original geschrieben von darkniceman


Hallo,

also finde das hier sehr interessant.

Ich für meinen teil muss sagen, dass jeder jedem misstraut ist doch das Hauptproblem. Ich denke das man doch am besten kommt wenn man sich nen "versicherungsmenschen" sucht dem man vertraut und dann läuft das auch alles viel besser und schneller, ohne das man das gefühlt da beschissen zu werden...

Hmmh.

Oh ja, auch ich habe mit der Bauernversicherung schon meine weniger guten Erfahrungen gemacht. Im Verträge
abschliessen und Versicherungen anpassen sind sie Spitze, aber wehe sie sollen bezahlen!!!
Aber das ist heute bei den meisten Versicherungen so, wenns ums bezahlen geht, ist dieser Fall gerade nicht mitversichert!

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