UNFALL!brauche rat

BMW 3er E36

hallo erstmal,
also heute morgen ist es mir nach über 3 jahren unfallfreies fahren passiert.mir ist jemand draufgefahren und ich bin dadurch auf den vor mir geschoben worden.
polizei geholt unfallbogen geschrieben und der verursacher ist halt der,der mir draufgefahren ist.zum glück ist niemandem etwas passiert.

habe aber jetzt einige fragen weil ich mich absolut nicht auskenne.

da mein e36 316 baujahr 92 ist und motorhaube sowie heck und andere kleinteile im arsch sind ist es wohlmöglich ein wirtschaftlicher totalschaden.
wie wird der wert des auto berechnet?wird z:b. die m-frontschürze dementsprechend höher berechnet vom gutachter oder bekomm ich soviel geld wie ein stink normaler 316 bauijahr 92 noch kostet,obwohl ich teurere teile als ein serienfahrzeug dran habe?

wäre nett wenn ihr mir auch ein paar tips gebt wie ich am besten vorgehe mit gutachter etc.

danke schonmal

30 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von scarface21


Nein eigentlich hast du anspruch auf grund des alters auf volle wiederherstellung deines Fahrzeuges so wie es vor dem Unfall ausgesehen hat.

Mich interessiert das Thema auch, vor allem wegen meines 1er-Golfs:

Der is Baujahr 1983, also quasi nix mehr wert. Allerdings wurden in den letzten Jahren große Summen invenstiert (50 % aller Teile sind neu, Komplettlackierung, diverses Tuning usw)

Wenn mir jetzt jemand reinknallt (also ich nicht schuld bin), krieg ich dann die € 70,- die der Golf noch wert ist (gemäß dem Falle er war beim Unfall vollgetankt 😁) oder hab ich Anspruch auf komplette Instandsetzung, sprich gleiches Frontgrill, gleiche Scheinwerfer, Stoßstangen, Innenausstattung, Alufelgen usw.?

LG

Patrick

Zitat:

Original geschrieben von golf1cabrio83


Mich interessiert das Thema auch, vor allem wegen meines 1er-Golfs:

Der is Baujahr 1983, also quasi nix mehr wert. Allerdings wurden in den letzten Jahren große Summen invenstiert (50 % aller Teile sind neu, Komplettlackierung, diverses Tuning usw)

Wenn mir jetzt jemand reinknallt (also ich nicht schuld bin), krieg ich dann die € 70,- die der Golf noch wert ist (gemäß dem Falle er war beim Unfall vollgetankt 😁) oder hab ich Anspruch auf komplette Instandsetzung, sprich gleiches Frontgrill, gleiche Scheinwerfer, Stoßstangen, Innenausstattung, Alufelgen usw.?

LG

Patrick

Also ICH bin der meinung der muss wieder so hergerichtet werden wie er vor dem Unfall war,aber dazu sind halt belege und Rechnungen und evtl Bilder nötig das durchzu bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von scarface21


Also ICH bin der meinung der muss wieder so hergerichtet werden wie er vor dem Unfall war,aber dazu sind halt belege und Rechnungen und evtl Bilder nötig das durchzu bekommen.

Naja, Rechnungen usw. wären zu 90 % vorhanden, allerdings nur die der Teile, eingebaut, erneuert usw. hab ich ja alles selbst (Bis auf die Lackierarbeiten)

Ich denke auch, dass das so sein müsste, aber denken heisst ja auch nix wissen... 😁

Danke,

Patrick

Zitat:

Original geschrieben von scarface21


meine letzte info war:

wenn das fahrzeug nicht mehr beim Händler zu kaufen ist(was ja der fall ist) hast du anspruch auf VOLLE wiederherstellung deines Fahrzeuges.Bei mir hat auch mal einer einen kratzer in die Tür gemacht,1200€,Opa gegen die Stoßstange gefahren:950€,beim einparken einer die seite zerkratzt:1078€.
Hatte noch nie probleme,wür einfach ein gutachten machen lassen und es denen schicken so einfach.

Sach ma, verdienst du deinen Lebensunterhalt damit 😁 ??

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Zitat:

Original geschrieben von kungfu


Sach ma, verdienst du deinen Lebensunterhalt damit 😁 ??

😁

ja ich weiß auch nicht was die gegen mein auto haben 🙁
Gestern ist einer aus rückwärts aus einer Parklücke raus gekommen und einfach weiter gefahren der hätte mir um ein paar cm von vorne bis hinten alles dicht gemacht 😠 dann hätte ich mein wagen aber geschlachtet die kohle genommen und die teile verkauft 😁

Grundsätzlich gilt hier der Grundsatz der Naturalrestitution (§ 249 BGB). Das bedeutet, dass dein Wagen wieder so hergestellt werden muss wie er vor dem Unfall gewesen ist.

Das ist aber leider nur die Theorie:

Sind die Instandsetzungskosten höher als der Wiederbeschaffungswertes, dann bekommst Du nur diesen, evtl. abzüglich der Umsatzsteuer. Falls der Wagen repariert werden kann, sind max. 130% der Kosten ersatzfähig.

Bei der Wiederbeschaffung wird der Marktwert des Wagens angesetzt. Hierbei ist grds. auch die M-Schürze oder das M-Paket zu berücksichtigen. Allerdings wird die Bewertung hier praktisch schwierig. Es ist davon auszugehen, welchen Wert der Wagen z.B. mit original M-Paket jetzt hätte im Vergleich zu einem Wagen ohne M-Paket. Deine evtl. höheren Kosten für das nachträgliche Anbringen sind also erstmal nicht ersatzfähig.

Außerdem werden Dir vermultich Abzüge "neu-für-alt" gemacht.

Im Übrigen ist der Restwert einen 316i von ´92 (der Wagen ist immerhin 14 Jahre alt) wohl so gering (tschuldigung), dass eine Repartur wohl nicht in Betracht kommen wird.

Also ist man eigentlich immer der dumme, auch wenn man keine Schuld hat?

geh am besten zum anwalt und dann zu nem gutachter du bekommst alles ersetzt das einzige was sie abziehen ist der Restwert des autos und der ist in den meisten fällen viel niedriger als der tatsächliche wert such einfach ALLE Rechnungen raus und geh damit zum anwalt und die haben meistens ihre "Speziellen" Gutachter such einfach alle rechnungen raus und du bekommst gut was raus
unterm strich hast du noch etwas gewinn gemacht.

Das kann man wohl so sagen...

Die Jursiten nenne das (etwas zynisch): "allgemeines Lebensrisiko"...

hab mcih jetzt mal ein bisschen schlau gemacht:
es ist also so dass ich den wiederbeschaffungswert meines auto unter berücksichtigung von tuningteilen und felgen etc. wiederbekomme minus dem was er nach dem unfall noch wert ist.

Zitat:

Original geschrieben von Bmw-Boy316


hab mcih jetzt mal ein bisschen schlau gemacht:
es ist also so dass ich den wiederbeschaffungswert meines auto unter berücksichtigung von tuningteilen und felgen etc. wiederbekomme minus dem was er nach dem unfall noch wert ist.

Genau so ist es Morfe!!^^

Ich hatte auch mal n Unfall! Genau wie bei dir.. wurde auch bei jemandem raufgeschoben! Das heisst hinten im Arsch und Vorne...
Also hin zum Gutachter (Dekra). Das lief so ab: mhh ja.. hier Alufelgen aha.. mhh Alu Pedalen ohh.. dann haben sie hier ja noch Sportluftfilter (offen nicht eingetragen zu dem Zeitpunkt) usw.. dann ist da n nettes Sümmchen zusammengekommen! Also sowas wertet das Fahrzeug auf!

Zitat:

Original geschrieben von Bmw-Boy316


hab mcih jetzt mal ein bisschen schlau gemacht:
es ist also so dass ich den wiederbeschaffungswert meines auto unter berücksichtigung von tuningteilen und felgen etc. wiederbekomme minus dem was er nach dem unfall noch wert ist.

In dem Falle kannst aber das Wrack behalten oder? Sorry, steh grad ein bisschen neben mir... 😁

Bei uns gibts jetzt seit einiger Zeit das Modell, dass dein Wagen geschätzt wird, in eine Börse kommt und dort quasi an den Höchstbietenden versteigert wird. Der Besitzer (bzw. Unfallopfer) bekommt allerdings nur den vorher vom Sachverständigen festgelegten Wert von der Versicherung.

LG

Patrick

habe meine tuningteile an meinem focus auch bezahlt bekommen 😉

Hier der Link für solche Fälle:

unfallweb

Bitte unbedingt Punkt 8 beachten!

Ein Gutachter wird in solchen Fällen sämtliches Tuningzubehör mitbewerten!!!

Ihr seit hier mit diesem Tread völlig falsch!!!

Forum->Versicherung: da gibt`s alles zum Thema Unfall was das Herz begehrt.

Und damit es auch jeder glaubt, den staatlichen Link:

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