Unfall bei Werkstattaufenthalt, wer zahlt ? Eure Erfahrungen
Brauch mal Euren Rat, hatte mein Auto zum Urlaubscheck und Fehlerdiagnose in der Werkstatt.
Jetzt wollte ich Ihn gestern abholen, da sagt mir der Werkstattmeister das beim umparken ein Unfall passiert ist und die Stoßstange defekt (gerissen) ist. siehe Bild
offiziell müsste das ja über die Versicherung laufen mit Gutachter etc, Neue Stoßstange... oder?
Aktuell will die Werkstatt das reparieren lassen!
Hat da jemand ähnliche Erfahrungen schon mal gemacht?
22 Antworten
kurze Erklärung, die Werkstatt (keine MB Vertragswerkstatt) will es per "smart Repair!" reparieren, also kleben und dann lackieren. (ohne Rechnung versteht sich... )
ich frag mich jetzt ob das eine gute Idee ist, oder ob ich auf eine neue Stoßstange bestehen darf...
also den Ursprungszustand vom Fahrzeug wiederherstellen, daher mein Gedanke mit dem Gutachten.
Kann ich mir vorstellen, dass sie es ohne neue Teile machen wollen.
Die Stoßstange ist wohl amg Paket.
Die ist so schon teuer. Allein ohne Pdc 2000 Euro mit Steuer.
Dann noch lackieren dürfte selbst für die Werkstatt rund 2-2,5 tsd sein an kosten.
Die Arbeit ist ja auch nicht umsonst.
Ich würde auf Tausch bestehen.
Der kratzschutz sieht auf dem Bild verschoben aus.
Damit ist smart repair schon erledigt.
Ich kenne nicht die Möglichkeiten die heute bestehen, aber stauchungen im Kunststoff sind nicht einfach.
Dazu sieht man nicht den Schaden darunter.
Kommt halt drauf an mit was du leben kannst.
Zitat:
@john daly schrieb am 1. März 2025 um 20:10:47 Uhr:
kurze Erklärung, die Werkstatt (keine MB Vertragswerkstatt) will es per "smart Repair!" reparieren, also kleben und dann lackieren. (ohne Rechnung versteht sich... )ich frag mich jetzt ob das eine gute Idee ist, oder ob ich auf eine neue Stoßstange bestehen darf...
also den Ursprungszustand vom Fahrzeug wiederherstellen, daher mein Gedanke mit dem Gutachten.
Ich stelle fest, dass meine anfänglich Vermutung korrekt ist. Ich würde in dieser Situation um ein Gutachten bitten. Man kann ja gleich im Vorfeld sagen, dass es nicht um das herausschinden von wenigen Euros geht, z.B für einen Mietwagen, sondern um die grundsätzliche Frage der Instandsetzung.
@Henning_2000 Tut mir Leid , das war nicht persönlich gemeint, sondern allgemein auf den Verlauf. Aber ich lese es im nachhinein auch so, leider. Verstehe.
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Zitat:
@morgenland schrieb am 1. März 2025 um 19:38:23 Uhr:
Jetzt wird es noch bunter, ein KV als Nachweis für eine Reparatur? Vielleicht möchte der TE auch fiktiv abrechnen, macht er das auch mit dem KV?
Wo soll der TE abrechnen?
Zitat:
@Bruno_Pasalaki schrieb am 2. März 2025 um 03:58:47 Uhr:
Zitat:
@morgenland schrieb am 1. März 2025 um 19:38:23 Uhr:
Jetzt wird es noch bunter, ein KV als Nachweis für eine Reparatur? Vielleicht möchte der TE auch fiktiv abrechnen, macht er das auch mit dem KV?Wo soll der TE abrechnen?
Natürlich gegenüber der gegnerischen Versicherung, wenn er lieber das Geld ohne Mehrwertsteuer haben möchte, anstelle der Schadensreparatur; so ist das tägliche Praxis.
Das ein KV zudem keinerlei Nachweis für die Durchführung einer Reparatur ist, sollte doch klar sein.
Stellen sie eigentlich nur Fragen? Oder kommt von Ihnen auch mal eine Antwort, sinngemäß: okay, ich habe mich geirrt. Könnte sein, dass du recht hast...?
Da wir über einen 447 mit AMG sprechen und nicht über eine Bastelbude - würde ich es von vornherein ganz sauber und für alle (auch für zukünftige Kaufinteressenten des Fahrzeugs) nachvollziehbar regeln.
Das heißt dann notgedrungen Versicherung sowie Gutachter.
Und danach gibt es (mindestens) 3 Möglichkeiten.
a) Schaden komplett reparieren und über die Versicherung abrechnen lassen
b) Netto-Betrag erhalten und anteilig auf die Konten "kostengünstige lokale Instandsetzung der Schadstelle" sowie "Entschädigung für Wertverlust wegen Konto 1" verteilen.
c) Netto-Betrag komplett den Rücklagen für technische oder andere Schäden hinzufügen.