Unfall --> Auszahlung und Teilreparatur in Eigenregie oder VOLLREPARATUR?
Hallo Leute,
meine Hütte wurde letzten Fr von einem Schnippler vorn links zerlegt. Kotflügel, Stoßstange, Felge und Blinker haben was abgekriegt. Der Gutachter hat einen Schaden von 1537€ geschätzt.
Würde ich mich von der Versicherung auszahlen lassen, um eine Teilreparatur in Eigenregie vorzunehmen, dann heißt dies doch ich bekomme Reparaturkosten abzüglich MwSt., in meinem Fall 1291€.
Jetzt meine Frage: Sind damit Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur und die Auslagen für Telefonate, FAXe, Fahrten zum Gutachter, Werkstatt usw. mit drin enthalten in den 1291€ oder werden diese Kosten extra bezahlt?
Falls nicht, werde ich eine Vollreparatur beauftragen und mir einen Leihwagen für die Dauer der Reparatur nehmen (3-4 Tage). Außerdem gehe ich damit kein Risiko ein, weil z.B. hinter dem Kotflügel ein wichtiger Trräger angebrochen ist, was der Gutachter von außen nicht sehen konnte.
Ich denke für mich macht Auszahlung und Teilreparatur keinen Sinn.
Wie seht ihr das?
++Grüße aus Bärlin,
Alex
16 Antworten
Zitat:
dass der Wagen z. B. am Tag des Teiletausch nicht benutzt werden konnte, wenn man selbst die Teile getauscht hat und daher sowieso nicht zur gleichen Zeit in einem Leihwagen hätte unterwegs sein können???
wenn im Schadengutachten 7 Tage als Reparaturzeit angegeben sind kann man eigentlich davon ausgehen das, die Reparatur umfangreicher ist. Und mit nem kaputten Heck iss der Wagen zwar noch fahrbereit aber OHNE Heckklappe (weil die ausgebeutelt und neu lackiert werden muß) isser zumindest lt. deutschem Tüv nicht so wirklich "fahrbereit".
Gruß Zonkdsl
Wenn wir hier schon beim Thema sind 😁...ist es richtig, das ich im nicht selbstverschuldeten Schadensfall den Gutachter der gegnerischen Versicherung ablehnen und mir einen eigene besorgen kann?? War letztes mal ein Thema bei uns.