Unfall auf Parkplatz: Verursacherin meint ich hätte Teilschuld
So gleich vorweg... ich mache hier ein Thema auf um einerseits meinen Ärger Luft zu machen und andererseits hoffentlich ein paar Tipps zu bekommen für das weitere Vorgehen.
Heute morgen auf dem gemeinsamen Parkplatz der Technischen Schule und der Berufsschule bin ich hinter einem Fiat auf dem Parkplatz gefahren. Die junge Dame ist dann auf der linken Seite in einen Parklücke gefahren. ( Zum Parkplatz: Es wird quer zur Fahrbahn geparkt; Pakplätze sind beidseitig; Es gibt keine getrennten Fahrbahnen für die Fahrtrichtungen )
Ich hatte auf der rechten Seite einen Parkplatz erspäht. Da die Fahrbahn des Parkplatz etwas eng ist und ich auf einen Zug in die Parklücke wollte hab ich links ausgeholt und musste dann aber leider unmittelbar (ca 2m) hinter der Jungen Dame mit ihren Fiat stehen bleiben, weil jemand aus einem Auto, dass direkt an meiner Parklücke angrenzende, austieg und ich deshalb nicht in die Parklücke einfahren konnte.
Während ich wartete bis die Parklücke frei wahr (ich bin schon an die 5s hinter dem Fiat gestanden), fuhr die Fiat-Mamsel blindrücks in mein Auto (wollte wohl nochmal rangieren) und bschädigte hinten auf der Fahrerseite Kotflügel, Türe und Felge. Am Fiat waren nur leichte Kratzer zu sehen.
Als wir dann beide ausstiegen und den Schaden begutachteten hatte sie sich bei mir Entschuldigt. Leider war ich so vom Schaden abgelenkt, dass ich vergessen habe die Personalien der Zeugen aufzunehmen > FEHLER #1
Wir haben dann die Personalien ausgetauscht und uns darauf geeinigt, das ich sie den Schaden meldet und ich sie dann heut Abend anrufen werde. Blöderweise habe ich keine Polizei hinzugezogen > Fehler #2
Da sie sich bei mir entschuldigt hatte, dachte ich das die Schuldfrage eindeutig geklärt sei > Fehler #3 .... doch weit gefehlt.
Als ich heute Abend dann bei Ihr anrief ging direkt ihr Vater ran und meinte nach der förmlichen Begrüßung:" das seine Tochter gesagt hätte ich wäre auch gefahren und wäre somit Mitschuld. Ich hab dann dem Vater erklärt das ich eindeutig gestanden bin und man das auch anhand des Schadensbild sehen kann. Außerdem wäre der Unfall nicht passiert wenn seine Tochter auch nur einen der drei Spiegel benützt hätte oder einen Schulterblick. Doch er verwieß weiter auf die Mitschuld meinerseits, sodass ich morgen zur Polizei gehen werde um den Unfall aufzunehmen.
Schon dreist... erst mir in die Karre zu fahren und dann nichtmal den Mut zu haben mit mir am Rohr zu sprechen, sondern schön Väterchen vorschicken, der seiner lieben Tochter alles glaubt.
So etwas mehr geschrieben als ich vor hatte.
Falls jemand noch ein paar Tipps hat nur her damit.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von The-real-Deal
Wenn es auf einen öffentlichen Parkplatz knallt, ist die Schuldfrage immer 50/50 %
QUATSCH!
Wenn du parkst ..oder hältst einer fährt dir rein, bekommst du doch keine Teilschuld!!
91 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Zimpalazumpala
72 Jungfrauen auch.Zitat:
Original geschrieben von Mosel-Manfred
Ich denke die 3Zeuginnen sind Gold wert. ....🙂
Scheiß auf die Zeugen, ich nehm die Jungfrauen... 😉
Was ist denn hier schon wieder los?
Mein Highlight war mal:
Klingel an der Tür, Polizei. "Auto so und so gehört das zu ihnen?"
"WTF? Das steht doch sicher in der Tiefgarage?!"
"ähm.... ja aber ihr Nachbar....."
Und für meine Region ist in letzter Zeit wieder verstärkt Vandalismus. Mal liegen Scherben von Autoglas. Mal Spiegel....
Wenn man so nachdenkt, manchmal macht es wirklich keinen Spaß mehr.
LG
@BruggiBW
Dadurch, dass du jetzt die Zeugen gefunden hast, ist die Schuldfrage relativ klar und auch nachweisbar.
Ich schlage dir folgende Vorgehensweise vor:
- In einer Fachwerkstatt eine mündliche grobe Schätzung der Reparaturkosten deines Autos einzuholen. Wenn der Schaden nicht allzu hoch ist, sind Versicherungen zahlungswilliger, weil die Rumstreiterei dann für die Versicherung teurer kommt als die Zahlung des Schadens. Daher ist es dann von Vorteil, wenn die Versicherung möglichst früh den ungefähren Schaden kennt.
- Streite dich nicht mit dem Vater rum, sondern wende dich gleich an die gegnerische Versicherung. Wenn dir die Fiat-Fahrerin die notwenigen Daten noch nicht genannt hat, bekommst du diese auch über den Zentralruf der Autoversicherer.
- Melde den Unfall vorsorglich auch deiner Versicherung.
- Oft wird gleich eine telefonische Unfallaufnahme beim Anruf gemacht. Nenne der Versicherung die ungefähren Reparaturkosten, Unfallhergang und ganz wichtig, dass es Zeugen gibt und gib deren Kontaktdaten an.
Weiterhin solltest du dir überlegen einen Anwalt einschaltest. Ich finde nur ärgerlich, dass dadurch für alle die Versicherungsprämien entsprechend steigen, denn nicht umsonst sind Rechtschutzversicherungen inzwischen sehr teuer.
Dennoch, spätestens wenn die Versicherung der Fiat-Fahrerin rumzickt, solltest du einen Anwalt einschalten.
Gruß
Uwe
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Ist es denn nicht so, dass selbst WENN er sich bewegt hätte, die Dame trotzdem zu 100% Schuld ist? Denn sie muss ja darauf achten, wer auf der Fahrbahn vorbeikommt. Und da sie im auch noch in die Seite gefahren ist, und nicht er ihr, heißt das doch eindeutig dass sein Fahrzeug zum Zeitpunkt des Remplers schon so weit vorbei war, dass es absolut eindeutig ist, wer wem reingefahren ist.
Ich sehe hier wirklich keine Teilschuld, selbst wenn er nicht gestanden hätte. 😕
Wenn ich das richtig verstanden habe, behauptet die Fiatfahrerin, dass der TE auch rückwärts gefahren ist. Der TE wolle in eine Parklücke fahren, dies konnte er nicht ganz, weil neben der Parklücke ein Fahrzeug stand, bei dem die Tür auf war. Daher soll er laut Fiatfahrerin angeblich zurückgesetzt haben.
In diesem Fall würde dem TE tatsächlich eine Teilschuld treffen.
Gruß
Uwe
Bei der Aussage würde sich ein Gutachter aber auf Grund des vorhandenen Schadenbildes an den Kopf greifen. Außer der TE kann seine Felgen im 90 Grad Winkel umklappen und seitwärts fahren, Gab es ja alles schon... 😉
Die Versicherungen stehen auf Teilschuld, damit können beider Versicherungsnehmer in ihrem Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft werden.
Also wird es in diesem Fall darauf auslaufen.
MfG
Ist schon geil, was hier alles für ein Unfug geschrieben wird.😕
Grundsätzlich ist es hier wohl so, dass Aussage gegen Aussage steht. ON01 gibt an, er habe zum Zeitpunkt der Kollision bereits 5 Sekunden mit seinem Fahrzeug gestanden und ON02 gibt wohl an, dass ON01 in einem Fahrvorgang befindlich war. Dies möglicherweise mit überhöhter Geschwindigkeit.
Ohne Zeugenaussage, welche eine der beiden Aussagen bestätigen, sind dies vorerst die vorhandenen Randbedingungen die heranzuziehen sind.🙄 Sie werden auch im Falle eines Rechtsstreits von dem vorsitzenden Richter zugrunde gelegt. Da es sich bei ihm in der Regel um einen reinen Juristen handelt, zieht er bei Vorlage anderer Beweismittel wie Lichtbilder von den Schäden der beteiligten Fahrzeuge, Lichtbilder von der örtlichen Gegebenheit, Spuren an der Unfallstelle, u.a. einen techn. Sachverständigen zu seiner Unterstützung hinzu. Je nach Qualität des Beweismaterial kann dieser den Unfallhergang rekonstruieren.
Obwohl das Lichtbild von der Unfallsituation die Schadenszone nicht genau zeigt denke ich, dass die Schäden an BMW groß genug sind um eine eindeutige Aussage über das Fahrverhalten vor der Kollision machen zu können. Außerdem ist davon auszugehen, dass der Fiat auch zumindest Kratz-/Schürfspuren an seiner Heckverkleidung hatte, welche heranzuziehen sind.
In der Summe der "Beweismittel" denke ich also, dass der Unfallhergang zu klären ist!😉
Erst danach stellt sich die Frage, ob es ein öffentlicher oder privater Parkplatz war. Das kann u.U. ein gewaltiger Unterschied sein. In vorliegendem Fall denke ich eher, dass es ein privater Parkplatz war, zumal das Parken hier wohl nur einem auserwählten Kreis vorgesehen war.
Außerdem gibt es da noch die sogenannte Betriebsgefahr zu berücksichtigen, die bei solchen Unfällen meist mit ca. 20% angesetzt wird.
Also, auch wenn Deine Ausführungen hinsichtlich des Unfallherganges korrekt und von einem Sachverständigen gestützt werden heißt das nicht, dass Du 100% Deines Schadens ersetzt bekommst.😁
Zumindest nicht, wenn es vor Gericht geht und so superschlaue Anwälte am Werk sind.
Kann man hingegen den Unfallhergang schon im Vorfeld klären, stellt sich meist die Frage der Betriebsgefahr nicht. Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass der von Dir eingeräumte Fehler, die Polizei nicht zu rufen, wohl wirklich ein Fehler war.😉
In der Regel ist es so, dass die aufnehmenden Polizeibeamten eine Schuldzuweisung vornehmen und den Schuldigen zur Kasse bitten. Zahlt dieser nicht und hat wie in vorliegendem Fall zuhause einen Vater sitzen, der alles anders sieht, ist man wieder so weit wie jetzt. Dann helfen meist nur noch die Anwälte und letztlich das Gericht. Dieser Fall ist leider nicht gerade selten!😁
Also, mach jetzt genügend Lichtbilder von den Schäden an Deinem Fahrzeug, versuch an Lichtbilder vom Fiat zu kommen und vielleicht kennst Du ja einen Sachverständigen, der sich die Bilder ansehen kann und Dir einen Tip gibt. Wichtig ist nur, dass Du Lichtbilder in Hülle und Fülle machst. Reifen, Felge, Seitenwand, Tür,...
Ferner mußt Du Deinen Schaden am Fahrzeug beziffern. Dies macht man entweder durch einen KV oder ein Gutachten. Aber wenn Du ja eine RS Versicherung hast, wird Dir Dein Anwalt ja alles erklären.
Noch ein Tip am Rande, sucht Dir einen Anwalt für Verkehrsrecht und frag vielleicht mal bei Deinem Freundlichen nach, mit wem sie zusammenarbeiten. Nicht jeder Anwalt für Verkehrsrecht ist gut, auch nicht jeder vom ADAC vorgeschlagene!😁
Zitat:
Original geschrieben von bmw-babbe
Grundsätzlich ist es hier wohl so, dass Aussage gegen Aussage steht.
Du hast wohl überlesen, dass es für die Version des TE Zeugen gibt, und dass er diese Zeugen inzwischen auch ausfindig gemacht hat.
Gruß
Uwe
Also was am ende raus kommen wird wird uns der TE schon sagen!Es ist doch klar das der eine sagt"Teilschuld" und der andere "Nicht schuld"Trotzdem ne riesen scheiße was dem TE passiert ist 😠
Daumen drück das es "Gut ausgeht" für ihn 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Uwe Mettmann
Zitat:
Stimmt, hab ich überflogen.🙁
Sollte aber auch so sein, dass sie bezeugen können, dass er schon länger gestanden hat und nicht erst zum Stillstand gekommen ist. Wenn dem so ist, ist der Hergang ja geklärt. Aber wenn der Vater sich trotzdem sträubt und es auf die Spitze treibt, könnte trotzdem die Betriebsgefahr hängen bleiben.Natürlich hoffe ich, dass alles zum Guten ausgeht aber ich habe schon Pferde kotzen gesehen!😰
Recht haben ist leider nicht immer Recht bekommen!😉LG, Andreas
@Uwe M: Die Fiat Fahrerin behauptet gar nichts. Die habe ich seit dem Unfall nicht mehr gesehen oder gesprochen. Ihr Vater behauptet aber, dass ich gerade an der Parklücke seiner Tochter vorbeigefahren bin, als sie mir in die Seite krachte. Aber wie ich bereits geschrieben habe hat der Polizist ja bestätigt, dass es egal ist ob ich gefahren oder gestanden bin, da die Fiat-Fahrerin Schuld ist. Fakt ist das ich gestanden bin und das zeigt auch das Schadensbild an meinem Fahrzeug.
Jetzt zu den Neuigkeiten: ich habe gestern bei der Versicherung der Fiat-Fahrerin angerufen und die meinten nun, dass sie den Schaden übernehmen werden, aber einen Gutachter schicken werden, der sich den Schaden anschauen möchte. Der Versicherungsvertreter meinte auch, dass er bereits einem Gutachter meine Nummer gegeben hätte und das dieser mich bis Montag kontaktieren werde.
Ich hab den Versicherungsvertreter entgegnet, dass ich den Schaden von einem unabhängigen Gutachter anschauen lassen möchte. Daraufhin meinte der Vertreter aber das ich den Gutachter selbst bezahlen müsste ???
Stimmt das ?
Ich meine wenn ich dem Gutachter der Versicherung absage und dann einen eigenen Gutachter engagiere, die Versicherung für die Kosten des Gutachtens aufkommen muss.
Die gegnerrische Versicherung will ihren eigenen Gutachter schicken und wenn du deinen eigenen Gutachter nimmst mußt du bezahlen?Obwohl die den schaden übernehmen?Hab ich es richtig verstanden?