Unfall auf Parkplatz: Verursacherin meint ich hätte Teilschuld

BMW 3er E90

So gleich vorweg... ich mache hier ein Thema auf um einerseits meinen Ärger Luft zu machen und andererseits hoffentlich ein paar Tipps zu bekommen für das weitere Vorgehen.
Heute morgen auf dem gemeinsamen Parkplatz der Technischen Schule und der Berufsschule bin ich hinter einem Fiat auf dem Parkplatz gefahren. Die junge Dame ist dann auf der linken Seite in einen Parklücke gefahren. ( Zum Parkplatz: Es wird quer zur Fahrbahn geparkt; Pakplätze sind beidseitig; Es gibt keine getrennten Fahrbahnen für die Fahrtrichtungen )
Ich hatte auf der rechten Seite einen Parkplatz erspäht. Da die Fahrbahn des Parkplatz etwas eng ist und ich auf einen Zug in die Parklücke wollte hab ich links ausgeholt und musste dann aber leider unmittelbar (ca 2m) hinter der Jungen Dame mit ihren Fiat stehen bleiben, weil jemand aus einem Auto, dass direkt an meiner Parklücke angrenzende, austieg und ich deshalb nicht in die Parklücke einfahren konnte.
Während ich wartete bis die Parklücke frei wahr (ich bin schon an die 5s hinter dem Fiat gestanden), fuhr die Fiat-Mamsel blindrücks in mein Auto (wollte wohl nochmal rangieren) und bschädigte hinten auf der Fahrerseite Kotflügel, Türe und Felge. Am Fiat waren nur leichte Kratzer zu sehen.
Als wir dann beide ausstiegen und den Schaden begutachteten hatte sie sich bei mir Entschuldigt. Leider war ich so vom Schaden abgelenkt, dass ich vergessen habe die Personalien der Zeugen aufzunehmen > FEHLER #1
Wir haben dann die Personalien ausgetauscht und uns darauf geeinigt, das ich sie den Schaden meldet und ich sie dann heut Abend anrufen werde. Blöderweise habe ich keine Polizei hinzugezogen > Fehler #2
Da sie sich bei mir entschuldigt hatte, dachte ich das die Schuldfrage eindeutig geklärt sei > Fehler #3 .... doch weit gefehlt.
Als ich heute Abend dann bei Ihr anrief ging direkt ihr Vater ran und meinte nach der förmlichen Begrüßung:" das seine Tochter gesagt hätte ich wäre auch gefahren und wäre somit Mitschuld. Ich hab dann dem Vater erklärt das ich eindeutig gestanden bin und man das auch anhand des Schadensbild sehen kann. Außerdem wäre der Unfall nicht passiert wenn seine Tochter auch nur einen der drei Spiegel benützt hätte oder einen Schulterblick. Doch er verwieß weiter auf die Mitschuld meinerseits, sodass ich morgen zur Polizei gehen werde um den Unfall aufzunehmen.
Schon dreist... erst mir in die Karre zu fahren und dann nichtmal den Mut zu haben mit mir am Rohr zu sprechen, sondern schön Väterchen vorschicken, der seiner lieben Tochter alles glaubt.

So etwas mehr geschrieben als ich vor hatte.
Falls jemand noch ein paar Tipps hat nur her damit.

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von The-real-Deal


Wenn es auf einen öffentlichen Parkplatz knallt, ist die Schuldfrage immer 50/50 %

QUATSCH!

Wenn du parkst ..oder hältst einer fährt dir rein, bekommst du doch keine Teilschuld!!

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@Neoneo28
zu Punkt 1: kann ich bestätigen. Die Nutzungsausfallentschädigung ist ja gerade für diejenigen gedacht, die während der Reparaturzeit nicht unbedingt einen teuren Mietwagen brauchen. Der wird also immer und besonders gerne bezahlt.

Zu Punkt 2: Stimmt, jedoch nur, wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt. Bei einem Kaskoschaden gilt das nicht. Bei dem ganzen Hin und Her ist mir nicht mehr klar, ob die Schuldfrage schon abschließend geklärt wurde.

Zu Punkt 3: Hier muss ich Dir jetzt doch zustimmen. Ich bin immer von einem meiner Fälle ausgegangen. Ich selber wohne nicht in München, arbeite aber dort. Daher gebe ich unsere Fahrzeuge für alle Arbeiten immer in die NL-München. In einem Gutachten wurden dann wesentlich geringere Stundensätze ausgewiesen als in der Reparaturkostenkalkulation der NL. Diese Stundensätze waren die "durchschnittlichen BMW Stundensätze meiner Region". Die Versicherung hat trotzdem die Löhne der BMW NL München bezahlt, da dort auch tatsächlich repariert wurde. Wenn ich mir den Schaden hätte auszahlen lassen, wären die Stundensätze aus dem Gutachten zum Tragen gekommen.

....also Sorry für die Falschinfo/ich habe die niedrigen Stundensätze anders interpretiert. Ich habe nicht gedacht, dass die "BMW"-Stundensätze bei so einer kleinen Entfernung zu München schon so abweichen.

@TE
Gibt's etwas Neues bez. der Schadenregulierung?

Man darf hier halt eines nicht durcheinanderwürfeln...

Der Geschädigte erhält natürlich nur Mietwagenersatz oder Nutzungsausfall. Ganz klar. Beides ist aber prinzipiell gleich hoch, da immer nur ein Leihwagen eine Stufe unterhalb des Fahrzeugs des Geschädigten gerechnet wird. Fährt der Geschädigte einen 3'er BMW, so dürfte sich die Entschädigung also an einem 1'er bemessen, fährt er einen 5'er, dann wahrscheinlich mit dem Tarif eines 3'ers berechnet werden.

Unterschied macht in dem Fall die Umsatzsteuer, die natürlich nicht ausgezahlt werden kann, wenn es gar keine Erhebung dafür gibt. Also angenommen 1'er BMW für 14 Tage zu 65 Euro Brutto = 910,00 Euro Brutto für den Mietwagen oder eben gut 764 Euro Nutzungsausfallentschädigung ohne Umsatzsteuer.

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